NieWiederTerracan
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Moin zusammen,
ich habe mir dummerweise gestern am meinem US-Grand ein Rücklicht eingedrückt.
Ich habe keine originalen Rücklichter (rot/rot/weiß), gefunden, dafür aber ziemlich pfiffige Nachbauten, die logischerweise nur eine DOT-Prüfung haben. Die haben meine originalrücklicher aber logischerweise auch nicht.
Da kam mir unweigerlich die Idee, die Rücklichter komplett gegen die optisch cooleren auszutauschen. Denn das müsste ja die vorhandene Briefeintragung von 2008 hergeben.
Allerdings bin ich nun, nachdem ich im Schein nachgesehen habe und auch einige TÜV-Rochtlinien geselen habe, völlig verunsichert.
Demnach waren nämlich schon die Originalteile nicht genehmigt. Im Brief steht zwar "Beleuchtung (ausser Hauptscheinwerfer) in-etwa-Wirkung nachgew.*
In der Richtlinie des TÜV-Süd war aber zu lesen, das in-etwa zwar geht, aber nur wenn die Blinker gelb sind.
Außerdem war zu lesen, dass rote Blinker extra eingetragen werden müssen, aber sowieso nicht mehr genehmigt werden.
Wat soll dat denn jetzt???
Wer hat denn da jetzt getorft?
Demnach könnte mich der TÜV spätestens bei der nächsten HU zu einer Umrüstung auffordern?
Wenn das so ist, kann ich es ja darauf ankommen lassen und die coolere Optik nehmen - Da kostet das Paar nämlich weniger als ein Originalrücklicht
Oder auf Gelb umrüsten, weil der TÜV sowieso rumzicken wird? Wie laaaangweilig!!!
Wie seht ihr das?
schon mal danke für eure zahlreichen Antworten
Achim
ich habe mir dummerweise gestern am meinem US-Grand ein Rücklicht eingedrückt.
Ich habe keine originalen Rücklichter (rot/rot/weiß), gefunden, dafür aber ziemlich pfiffige Nachbauten, die logischerweise nur eine DOT-Prüfung haben. Die haben meine originalrücklicher aber logischerweise auch nicht.
Da kam mir unweigerlich die Idee, die Rücklichter komplett gegen die optisch cooleren auszutauschen. Denn das müsste ja die vorhandene Briefeintragung von 2008 hergeben.
Allerdings bin ich nun, nachdem ich im Schein nachgesehen habe und auch einige TÜV-Rochtlinien geselen habe, völlig verunsichert.
Demnach waren nämlich schon die Originalteile nicht genehmigt. Im Brief steht zwar "Beleuchtung (ausser Hauptscheinwerfer) in-etwa-Wirkung nachgew.*
In der Richtlinie des TÜV-Süd war aber zu lesen, das in-etwa zwar geht, aber nur wenn die Blinker gelb sind.
Außerdem war zu lesen, dass rote Blinker extra eingetragen werden müssen, aber sowieso nicht mehr genehmigt werden.
Wat soll dat denn jetzt???
Wer hat denn da jetzt getorft?
Demnach könnte mich der TÜV spätestens bei der nächsten HU zu einer Umrüstung auffordern?
Wenn das so ist, kann ich es ja darauf ankommen lassen und die coolere Optik nehmen - Da kostet das Paar nämlich weniger als ein Originalrücklicht
Oder auf Gelb umrüsten, weil der TÜV sowieso rumzicken wird? Wie laaaangweilig!!!
Wie seht ihr das?
schon mal danke für eure zahlreichen Antworten
Achim