Vergleichsgutachten 33 x 12,5 r17

Diskutiere Vergleichsgutachten 33 x 12,5 r17 im Wrangler TJ Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; Hallo ,ich würde mir gerne 17 Zoll Felgen (ASP Alloys 9x17 ) für meinen Wrangler TJ kaufen.Die Reifen hätte ich gerne in der Größe 33 x 12,5 r17...
Artur

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Hallo ,ich würde mir gerne 17 Zoll Felgen (ASP Alloys 9x17 )
für meinen Wrangler TJ kaufen.Die Reifen hätte ich gerne in der Größe 33 x 12,5 r17.
Mein Problem ist,dass ich zwar ein Gutachten für die Felgen habe,da aber nur max. 32 x 11,5 x 17 eingetragen ist.
Die gleichen Felgen sind für den Yj mit 33 x 12,5 x 17 und beim Jk sogar für 35 x 12,5 x 17 zugelassen.
Beim TÜV würde ich diese eingetragen bekommen, wenn ich ein
Vergleichsgutachten vorzeigen könnte.

Ich brauche also ein Gutachten für 17 Zoll Felgen,die für 33 Zoll beim Tj zugelassen sind.

Vielleicht kann mir jemand bei diesem Problem helfen.
Lg Artur
 
Mike63

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Jeepdriver
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Ich würde das vorab mal mit einem Prüfer kommunizieren ....

Dabei von einem ggf. Vergleichsgutachten nichts verlauten lassen da dieses noch oder nicht zur Hand ist.

Fragen was man dazu benötigt zur Umsetzung ..... dabei kommt man ggf. weiter bei diesen Herren.


Gruß Mike
 
Artur

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Stimmt,man sollte nicht mehr als nötig erzählen.
Ich habe heute morgen mehrere Prüfstellen angeschrieben und nur die Änderung der Reifengröße erwähnt.
Die Dekra bei mir in der Nähe macht aktuell keine Einzelabnahmen da keine Zeit und einen Termin können die Herrschaften auch nicht geben.
Der Tüv bei mir würde es nur mit dem Vergleichsgutachten eintragen, es ist wirklich schade,dass es oft nach der Laune entschieden wird.
 
Artur

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Bereits erledigt,die haben leider keines für den Tj,nur bis 32 Zoll Reifen oder 33 Zoll Reifen mit 15 Zoll Felgen,das wäre dann aber kein Vergleichsgutachten weil die Felgengröße unterschiedlich ist🙈🤣
 
FLSTF

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Deswegen meinte ich ja für den Yps.
Das wäre doch ein Vergleichsgutachten, das aussagt, das die Felge den 33er aushält?
Bei Felgen geht's ja ua darum, welcher maximale Raddurchmesser zulässig ist.
 
Artur

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Das war auch mein Argument, allerdings sieht es der TÜV Prüfer leider anders.
Deshalb probiere ich mein Glück jetzt bei anderen Prüfstellen. 🤷🏽🙄
 
Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
Hallo ,ich würde mir gerne 17 Zoll Felgen (ASP Alloys 9x17 )
für meinen Wrangler TJ kaufen.Die Reifen hätte ich gerne in der Größe 33 x 12,5 r17.
Mein Problem ist,dass ich zwar ein Gutachten für die Felgen habe,da aber nur max. 32 x 11,5 x 17 eingetragen ist.
Die gleichen Felgen sind für den Yj mit 33 x 12,5 x 17 und beim Jk sogar für 35 x 12,5 x 17 zugelassen.
Beim TÜV würde ich diese eingetragen bekommen, wenn ich ein
Vergleichsgutachten vorzeigen könnte.

Ich brauche also ein Gutachten für 17 Zoll Felgen,die für 33 Zoll beim Tj zugelassen sind.

Vielleicht kann mir jemand bei diesem Problem helfen.
Lg Artur
Hallo Arthur,
irgendwie kann ich dieser Story nicht so ganz folgen.

Zwei Dinge vorab:
=> der TÜV darf bei Dir mehr als die DEKRA
=> Man muss immer bedenken, dass der SV das lückenlos dokumentieren muss.
Ich versuche mal meinen Ansatz zusammenfassend zu dokumentieren.
  • Man prüft alle technischen Parameter zur Felge:
    • Felgendimension: z.B. 7x15
    • Lochkreis: z.B. LK 5x114.3
    • Einpresstiefe: z.B. ET+20
    • Tragkraft: z.B. 730kg
    • Centerloch: z.B. 71,6 mm Durchmesser
    Diese Parameter gelten in diesem Fall als geklärt.
  • Man dokumentiert, dass die Reifengröße auf die Felgengröße darf:
    Solche Details findet man i.d.R. bei
    • den technischen Unterlagen des Felgenherstellers
    • der technischen Dokumentation des Reifenherstellers
    • in der Freigabe eines Reifenherstellers.
    Dieser Parameter gilt hier auch als geklärt.
  • Man dokumentiert, dass die Rad-Kombination am Jeep darf.
    • Da bietet sich eine Freigabe des Reifenherstellers an.
    Hier kann ich nicht beurteilen, ab das Detail belastbar geklärt ist.
  • Die Nachweise für Bremse und Abgas ... .
    Das sehe ich am wenigsten easy und war wahrscheinlich die Motivation des TS.
    Aber es ist im einen oder andere Felgengutachten dokumentieren, dass man
    33er-Räder auf einem TJ fahren darf und kommunizieren die Auflagen dafür.
    Eine solche Dokumentation braucht es als Vergleichsgut.
Hm - leider habe ich dazu kein brauchbares, allgemeingültiges Gutachten.
 
Artur

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Ich möchte hier keinem Kopfschmerzen bereiten,sorry für die Verwirrung. Jetzt warte ich erstmal auf die Antworten der einzelnen Prüfstellen,die GTÜ habe ich nun auch kontaktiert.

Ich bedanke mich schonmal für Unterstützung 👍
 
Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
Ich möchte hier keinem Kopfschmerzen bereiten,sorry für die Verwirrung. ...
Ich bedanke mich schonmal für Unterstützung 👍
Alles gut - wir quatschen auch nur über unsere Erfahrung :coolman:
 
catmanjag

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Ich sehe es ähnlich wie Bodo - aber ganz kurz zusammengerissen: Du bräuchtest einen Nachweis darüber was zur Montage einer Bereifung im Format 33x12.5 am TJ notwendig ist - die hast Du; zwar für eine 15"-Felge, was aber hierbei nicht relevant ist. Hier geht es um Freigängigkeit, Radabdeckung Abrollumfang - dafür ist der Felgendurchmesser nicht relevant da dieser bei der Größenberechnung der zölligen Reifengrößenangabe nicht berücksichtigt wird.
Weiterhin braucht es einen Nachweis der Dauerfestigkeit der Felge mit einem Reifen dieses Abrollumfangs (bzw. des Durchmessers und der sich daraus ergebenden Hebelkräfte auf die Felge) - die hast Du, zwar für ein anderes Auto, aber für dieses gelten die physikalischen Gesetze ebenso.

Hilft dir nicht weiter wenn kein Prüfer da ranwill, ist aber vielleicht eine Diskussionsgrundlage....
 
Artur

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Das stimmt,eigentlich ist alles soweit vorhanden.
Ich werde es am Montag erneut probieren und einige von euch genannte Argumente vorbringen!
Vielleicht ist eine kleine Diskussion nicht verkehrt, man muss nur sachlich,ruhig und natürlich nett bleiben. 👍
 
V8Jeeper

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Die Reifenbreite von 12.5" braucht lediglich eine Felgenbreite ab 8,5", der Rest sollte kein Problem sein wenn du sowieso ein Gutachten für die Felge hast.
Abdeckung muss halt passen (Je nach ET oder Spurplatten)
 
Calimero71

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Ich würde das Problem noch gerne etwas komplizierter machen.
An meinem alten Audi TT wollte ich vor ein paar Monaten Felgen mit einer 21er eintragen lassen.

Der Prüfer wollte für die Felgen einen Impact -Test, da die Rad-Reifen-Kombination bei der Felge seinerzeit nicht geprüft wurde.
Glücklicherweise habe ich einen anderen Prüfer gefunden, der die Abnahme über das Festigkeitsgutachten vorgenommen hat.

Viel Glück bei Deinem "Projekt" ;)
 
Heisseluft

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Lalala...
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Nunja, einige...
Wenn der Prüfer von vornherein unerreichbare Hürden auferlegt, heißt das
"Scher dich weg!"
Sollte man zur Kenntnis nehmen, und sein Glück weiter suchen.
 
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