Eintragungen bei Importfahrzeugen

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Erbse

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Hallo,
 
habe mal eine Frage an die Importfahrer. Habt ihr schon mal etwas eintagen lassen? Wie sind denn eure Erfahrungen?
 
Ich habe mir Spurverbreiterungen gekauft und extra darauf gachtet,das sie ein Teilegutachten für den WK haben. Jetzt gilt das Teilegutachten aber nicht für Importfahrzeuge, da diese  keine E-Nr haben. Muss ich jetzt alle Eintragungen über §21 Einzelabnahme  und damit auch in den Schein und Brief eintagen lassen?
 
Was habt ihr für Erfahrungen mit Eintragungen bei Importfahrzeugen gemacht?
 
Danke
 
Wolf20VT

Wolf20VT

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in den Brief werden keine Eintragungen gemacht 
 
hast du noch andere Veränderungen vorgenommen?
Warum fährst du nicht zu deiner Tüv Station vor Ort und fragst da einfach mal nach, erzählt dir sowieso jeder Prüfer was anderes 
 

GCSummitDulmania

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Da muss ich Wolf Recht geben: jeder Tüv-Prüfer entscheidet in seiner Auslegungsmöglichkeit.
So kann ein Ausflug von 50 km mit deinem Dicken zu Eintragungen führen, die andere schlicht abgelehnt haben. :wave:
 

Det65

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Was heißt Brief bekommen?? Bei der Zulassungsstelle wird nur Teil1 geändert, Teil 2 ist gar nicht notwendig weil dort keine Speziellen Daten drinstehen! Bei Gasanlagen da wird der Teil 2 benötigt! Gruß Detlef


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Erbse

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Danke für die Antworten,ich fahre einen Import der für Argentinien vorgesehen war und von einem deutschen Händler importiert wurde.
War gestern nachmittag doch noch schnell beim TÜV und habe da mal nachgefragt, über das Internet bekommst du ja die verschiedensten Meinungen.
 
Der Hersteller der Spurverbreiterungen meinte, das Gutachten für Importfahrzeuge nicht gelten, also Einzelabnahme nach §21 nötig ist.
Der TÜV´ler meinte aber das eine  Eintragung anhand des Teilegutachtens nach §19 kein Problem sei, da mein Jeep "germanisiert" ist.
Hab mir gleich den Namen vom Prüfer gemerkt, bei dem bleib ich..... :inlove:
Es ist also wohl wirklich so, das man echt immer direkt mit den Leuten reden muss, das macht wohl vieles einfacher.
 
  
 

DerBiber

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diddle65 schrieb:
Was heißt Brief bekommen?? Bei der Zulassungsstelle wird nur Teil1 geändert, Teil 2 ist gar nicht notwendig weil dort keine Speziellen Daten drinstehen!
 
Mein alter Brief wurde ungültig gestempfelt und ich habe einen neuen bekommen, ebenso mit dem Fahrzeugschein. Warum das nun so ist, weiß ich auch nicht. Die Zulassungsstelle meinte aber, dass die notwendig ist.
Bei Spurverbreiterungen wird das vielleicht nicht so sein...keine Ahnung.
 
 

Erbse

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Bei meinem BMW war es vor ein paar Jahren auch so. Felgen und Spurverbreiterung und andere Federn
verbaut und zum TÜV. Mußte dann auf der Zulassungsstelle alles in Brief und Schein eintragen lassen.
Da gibt es irgendwie anch keine klaren Regeln, glaube ich.
 

Det65

Guest
Früher wurden die Änderungen in den alten "weißen" Brief eingetragen, aber heute nicht mehr! Klar wenn du ein Auto aus dem Ausland in D zulässt oder ein Auto ummeldest wo noch der alte Brief vorhanden ist gibt es die neuen EU Briefe, besser gesagt Zukassungsteil 1!


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