Reiserücktritt Verständnisfrage

Diskutiere Reiserücktritt Verständnisfrage im Treffpunkt Forum im Bereich Allgemeines; Moin,   ich habe ein Verständnisproblem bzgl der Kosten bei einem Reiserücktritt. 4 Leute (zwei Doppelzimmer) buchen einen Urlaub in Höhe von 800...
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Stefan ZG

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Moin,
 
ich habe ein Verständnisproblem bzgl der Kosten bei einem Reiserücktritt.
4 Leute (zwei Doppelzimmer) buchen einen Urlaub in Höhe von 800 p.P. Drei Wochen vor Reiseantritt muß eine Person krankheitsbedingt stornieren. Ob eine Reiserücktrittversicherung vorhanden ist, weiß ich nicht, ist aber auch nicht relevant. Das Reisebüro erhebt 80 % des Reisepreises als Stornogebühren. Zusätzlich wird noch eine Gebühr von 280 Euro für ein Einzelzimmer verlangt. Soweit so gut, jetzt wollen sie aber noch eine Gebühr in Höhe von 145 Euro für die Belegung eines Doppelzimmers mit einer Person, da kein Einzelzimmer mehr zur Verfügung steht.
Rein rechnerisch ist die Reise doch schon mehr als komplett bezahlt (640 Euro plus 280 Euro) und jetzt noch die 145 Euro  wären 1065 Euro für eine Reise die ursprünglich 800 Euro gekostet hat????
 
 
Gruß
 
 

Det65

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Hallo Stefan....
 
soweit mir bekannt sind Stornogebühren Zeitlich gestaffelt, heißt um so später der Urlaub storniert wird des do höher die Gebühr. Aber 80% ist schon heftig bei 3 Wochen. Habt ihr mal das Kleingedruckte im Vertrag gelesen??Ich würde mich rechtlich beraten lassen!!
 
Gruß D
 

Blattfederputzer

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Der ursprüngliche Preis ist ja von 2 Doppelzimmern a 2 Personen ausgegangen nun  ist ein Doppelzimmer a 2 Personen und ein Doppelzimmer als Einzelzimmer a 1 Person die in der Regel teurer sind ist also rechnerisch richtig.
1 DZ a 2 P= 2x800€
1DZ als EZ a 1P= 800€ +280 € Einzelzimmerzuschlag +145 € DZ als EZ
Storno 80 % von 800 =640€
Gesamt 3465 zu vorher 3200
Warum Einzelzimmer teurer sein müssen als Doppelzimmer obwohl es meist die selben Zimmer sind frags Pferd.
Trotzdem würde ich nachfragen ob man den Preis nochmal verhandeln könnte da ja quasi der Reisende schon Einzelzimmerzuschlag zahlt und nun nochmal DZ als EZ bezahlen soll,  das ist zulässig, wäre reines Kulanzverhalten.
Wichtig hier auch AGB des Reiseveranstalter
 

Stefan ZG

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Also Einzelzimmerzuschlag (wenn man dann eins belegt) ist ok. Zuschlag für das Doppelzimmer wenn nur eine Person das Zimmer belegt auch ok, aber beides zu berechnen find ich jetzt nicht ganz koscher. Wenn ich die Reise gebucht hätte, wäre ich schon längst beim Anwalt.
 
AlexZJ

AlexZJ

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Ich sehe es genauso...
Da wird doppelt berechnet...
 
Entweder ich nehme ein EZ ( Zuschlag für EZ, komisch aber okay!)
ODER
Ich nehme ein DZ und nutze es als EZ (das dafür ein Zuschlag erhoben wird ist logisch)
 
Ich kann mir nicht vorstellen das man das doppelt berechnen darf!
 
Gruß Alex
 
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