SRT8 Lampen und Räder nicht zulässig?!?

Diskutiere SRT8 Lampen und Räder nicht zulässig?!? im Grand Cherokee WH, WK / Commander XK Forum Forum im Bereich Grand Cherokee / Commander Forum; Hallo zusammen, Ich bin fix und fertig! Jetzt muß ich zum vierten mal zum TüV und dann zum dritten mal zum Strassenverkehrsamt - beides entgegen...
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pitcock

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Hallo zusammen,

Ich bin fix und fertig! Jetzt muß ich zum vierten mal zum TüV und dann zum dritten mal zum Strassenverkehrsamt - beides entgegen gesetzt knapp 40 km von mir entfernt.
 
Ich möchte einen aus den Beneluxländern stammenden US-SRT8 von 2007 , welcher bereits zwei mal in der BRD zugelassen war, nun wieder in Mettmann zulassen.
 
Dafür bräuchte das Straßenverkehrsamt lediglich eine HU. Das akzeptierte der TüV Gutachter auch, weil der SRT ja schon hier bereits so zugelassen war. Nur sollte ich die eingeschlagene Fahrgestellnr. finden - war im Kofferraum dank blackbeauty+HarryBo zu finden.
Und die gelbe Reifendruckkontrolleuchte ausschalten lassen (weil erst ab 2013/14 Pflicht). Fiat Chrysler Wuppertal sagt geht nicht und baute gestern nochmal zwei neue für 350€ ein (obwohl bekannterweise eine andere Chrysler Jeep Niederlassung im Mai vier neue für 320€ einbaute). Anstelle vorne rechts + hinten links zeigt er jetzt beide hinteren Räder als Fehler an. :thefinger_red:
 
Da ich nun 6 Tage auf heutigen TüV-Termin wartete, fuhr ich trotzdem hin, zumal die gelbe nun blinkende Leuchte  nach ca 90sek. aus geht.
 
Der Gutachter war krank. Sein junger Kollege hatte an allem was auszusetzen; u.a.:
die roten Heckleuchten müssten gegen europäische ausgetauscht werden;
die vorderen weißen Standlichtbirnen dürften nicht als Blinker genutzt werden, da nur zur Seite gelb/orange eingefärbtes Glas da sei
also komplette Scheinwerfer austauschen;
Noch ein erheblicher Mangel: die jetzige Räderkombination, da diese seiner Meinung nach übersteht - zum heulen, da sie nicht überstehen :angel: .
Außerdem stehen im alten KFZ-Schein 255/45R20 vorne und hinten 285/40R20 .
Das im aktuellen Beneluxischem KFZ-Schein die kleineren aber anscheinend leicht überstehenden
245/45R20 auf 9J x 20 und 275/40R20 auf 10J x 20 stehen, interessiert die nicht.
Das waere hier so nicht zulässig, es sei denn Jeep bestätigt mir dies schriftlich.
Die Alus sollen von Jeep frei gegeben werden... aber das sind originale Felgen wo Jeep und SRT drauf steht!! :judge:
Interessiert ihn nicht, da davon nix im alten deutschem KFZ-Schein drin steht (da steht gar keine Fegengröße drin)
 
Könntet Ihr mir bitte dabei behilflich sein :wave:
Mit Tipps oder Kopien oder sonst wie...ich bin z.Zt. echt nervlich hmmm ausgereizt.
Leider kann ich die jenigen noch nicht persönlich anschreiben, welche wahrscheinlich/offensichtlich diese Räderkombi drauf haben und/oder die Scheinwerfer bzw Rückleuchten haben.
 
Vorab schonmal vielen Dank :smlove:
 
Liebe Grüße
Marcus
 
 

Det65

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Fahr woanders hin....


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JeeperMani

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diddle65 schrieb:
Fahr woanders hin
Genau. Hatte auch schon so eine TÜV-Bekanntschaft gemacht und an den Vorstand vom TÜV hier geschrieben. Da kamen dann Entschuldigungsmails und ein ganzer Karton TÜV-Werbegeschenke und der Prüfer hat wohl einen Einlauf bekommen, denn der hat mir lange hinterhertelefoniert. Da bei uns im Gäu ein GTÜ frisch eröffnet hatte, bin ich dann aber da hin. Dort war ich Kunde und nicht Bittsteller.
 

Earl1

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Danke Detlef, genau der Gedanke kam mir auch: Wenn der TÜV nicht will, fahr zu nem anderen. Die Zeit die du jetzt vergeudest ist  10mal wieder reingeholt auch wenn Du zu einem weiter entfernten fährst.
 
Und diskutier nie mit nem TÜV'er, je jünger desto... naja ich spar's mir. Auch helfen keine Kopien von nem Kollegen, der das auch schon mal hatte: das reizt erst recht zum Widerspruch. Entweder Du hast die korrekten Unterlagen die "er" will, oder nicht. Wenn nicht, dann lass es.
 
Ist es ne Vollabnahme oder nur ne HU?
Dann geht nämlich auch KÜS oder GTÜ oder sowas in der Richtung. Die sind dann etwas kulanter, da ja zahlender Kunde auf die eigene Tasche.
 

Det65

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Normalerweise müsste das eine Vollabnahme sein da er keine deutsche Zulassung und Papiere hat. Egal ob er die schon mal hatte. Da hilft eigentlich nur der TÜV!! Wenn die aber auch nur eine HU akzeptieren ist es ja ok mit einer anderen Prüfstelle!


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JeeperMani

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diddle65 schrieb:
Normalerweise müsste das eine Vollabnahme sein da er keine deutsche Zulassung und Papiere hat. Egal ob er die schon mal hatte. Da hilft eigentlich nur der TÜV!!


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Da hast Du Recht. Dann muss man den Leuten erst recht auf den Sack hauen und das jeweilige Bundesland als Dienstaufsicht gleich mit informieren. Im E-Mail-Zeitalter ja kein Problem.
 
Heisseluft

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Nunja, einige...
Der war doch aber schon in der EU zugelassen...oder?
 
Reicht da nich COC plus HU?
 

Det65

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Heisseluft schrieb:
Der war doch aber schon in der EU zugelassen...oder?
 
Reicht da nich COC plus HU?
eigentlich schon, aber ich denke das Auto steht nicht so da wie es sollte, und daran ziehen die sich hoch!!


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pitcock

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Das Corpus Delicti:
 









 
Alles funzt einwandfrei. Die Dekra wollte keine HU machen, da der SRT ausgenullt ist und glauben nicht, das dem hiesigen Straßenverkehrsamt in diesem Fall lediglich eine normale HU reicht. Ich sollte mir laut TüV dort oder bei Jeep das Fahrgestellnummer bezogene Datenblatt besorgen - alternativ eine beglaubigte Kopie der ehemaligen deutschen Papiere.
Das zuständige Süddeutsche Straßenverkehrsamt sendete mir dies promt zu und war sehr hilfsbereit und total unbürokratisch :wave:
 
Hat jemand zufällig solche Räder und Lampen am Cherokee?
 
Ich bin bewußt zu dieser Wuppertaler TüV-Stelle, da meine in Velbert laut vieler Schrauber wohl gar nicht geht.-außerdem hat der dortige Gutachter Urlaub.
Und laut Str-Vekehrsamt dürfte ich nur im Kreis oder höchstens angrenzende TüV Stellen nutzen.
 
LG
Marcus
 
 

pitcock

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Achja, seht Ihr etwas überstehen oder verbotenes?
Mein 1966er SEC Coupé hatte auch komplett rote Rücklichter - da blinkte auch der Blinker in Rot und bei jeder HU waren die Prüfer entzückt und fanden alles ok.
Aber Oldtimer fand der junge Meckerkopp auch nur nervig...
 

susiq

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Kauf Dir doch einfach neue Rücklichter oder alternativ benutz die Suchfunktion im Forum Thema "Rücklichter selbst gebaut".
 

Det65

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Du kannst zum TÜV fahren wohin du willst, die Vorgaben sind für alle gleich und müssen akzeptiert werden! Na ja die Räder stehen nicht wirklich über!!


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Und die Blinker vorn haben doch nur eine Orange Birne drin!


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JeeperMani

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Wer kennt ihn noch? Den in Deutschland gebauten Ford 12M P4, er hatte ab Werk die roten Blink-Bremslichter aber diese Zeit ist vorbei und das ist wohl hier ein gewichtiges Argument.
 
Man muss sich einfach gedanklich mit seinem Gegenüber beim TÜV befassen. Da studiert jemand gut 8 Semester Fahrzeugtechnik, geht dann als Prüfingenieur zum TÜV und hat dann die verantwortungsvolle Aufgabe, die Bremsleistung am Display abzulesen und durch einen Blick in den Spiegel zu checken, ob die Lichter brennen, wenn man am Schalter dreht. Das kann doch jede Hausfrau und da darf man sich nicht wundern, wenn sich der eine oder andere an einer Sache "abarbeitet", die aus diesem Schema ausbricht und versucht den ganz großen Meister raushängen zu lassen, der aber nicht einmal in der Lage ist, in seinem Rechner die Felgendimensionen nachzulesen, denn die stehen doch in keiner Zulassung drin. Es scheint, dass die einfach unwillig sind und zudem differenzierte Probleme sehen, was zweifellos nicht auf andere TÜV-Stellen übertragbar ist.
 
Rein rechtlich ist der TÜV eine beliehenes Unternehmen, das genau wie der Bezirksschornsteinfeger hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Die Diensaufsicht obliegt den Bundesländern. Echte sachliche Beschwerden verursachen Arbeit, weil Berichte geschrieben werden müssen, also da, wie beim Schornsteinfeger, genau hinsehen und bei Bedarf handeln.
 
Viel Erfolg!
 
 
 
blackbeauty

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Seit Anfang der 70er müssen bei Neuzulassung die Fahrtrichtungsanzeiger gelb leuchten. Fahrzeuge mit älterem Baujahr genießen aber Bestandsschutz. Da es ein EU-Modell des WK gibt, kann auch nicht von einem unzumutbaren Aufwand gesprochen werden. Ohne E-Zeichen in der Beleuchtung wird das nix. Was die Felgen angeht, die habe ich mal auf einem Charger/Challenger SRT gesehen, aber ich gehe mal davon aus, das die einen anderen Lochkreis haben.

Thomas
 

pitcock

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Eigentlich hatten fast alle SRT´s, welche wir Probefuhren, solche Felgen. Zwei gar mit Spurverbreiterungen.
 
Das müssten eigentlich die originalen sein - ob die bei Fiat äh Jeep das heute bestätigen können :shocked:
 
Man kann nicht einfach europäische Lampen in einen "baugleichen" US GC wegen des Kabelbaums einbauen.
Zum anderen kostet jede der vier Lampen im schnitt mehrere hundert Euro; der Kabelbaum alleine waere schon unverhältnismäßig.
 
Am besten wären da dann Kopien von anderen US Grand Cherokee´s welche so in der BRD zugelassen wurden mit entsprechender Eintragung in dem KFZ-Schein oder ein Lichttechnisches Gutachten dabei haben.
 
LG
Marcus
 
Muddriver

Muddriver

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Hast Du noch kontakt zu Deinem Verkäufer im Süden? Der soll ihn nochmal anmelden mit ner aktuellen HU - dann einfach bei Dir auf Dich ummelden und fertig - das müssen die Freunde in der Zulassungsstelle machen, obs ihnen passt oder nicht. Wenn der bereits in D Zugelassen war, brauchst weder eine §21 - nur eine gültige HU. Die 21 er erst, wenn er länger wie 2 J. nicht zugelassen war. Und beim nächsten Mal gehste nicht zum Tüv sondern zur KÜS oder GTÜ.
 
 

Det65

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Muddriver schrieb:
Hast Du noch kontakt zu Deinem Verkäufer im Süden? Der soll ihn nochmal anmelden mit ner aktuellen HU - dann einfach bei Dir auf Dich ummelden und fertig - das müssen die Freunde in der Zulassungsstelle machen, obs ihnen passt oder nicht. Wenn der bereits in D Zugelassen war, brauchst weder eine §21 - nur eine gültige HU. Die 21 er erst, wenn er länger wie 2 J. nicht zugelassen war. Und beim nächsten Mal gehste nicht zum Tüv sondern zur KÜS oder GTÜ.
 
schön wärs...


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pitcock

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Muddriver schrieb:
Hast Du noch kontakt zu Deinem Verkäufer im Süden? Der soll ihn nochmal anmelden mit ner aktuellen HU - dann einfach bei Dir auf Dich ummelden und fertig - das müssen die Freunde in der Zulassungsstelle machen, obs ihnen passt oder nicht. Wenn der bereits in D Zugelassen war, brauchst weder eine §21 - nur eine gültige HU. Die 21 er erst, wenn er länger wie 2 J. nicht zugelassen war. Und beim nächsten Mal gehste nicht zum Tüv sondern zur KÜS oder GTÜ.
 
Mahlzeit  :friday:
 
1 SRT war früher in der BRD zugelassen, danach in Benelux (den deutschen Letztbesitzer kenn ich nicht)
2 Straßenverkehrsamt will auch nur eine HU!!!
3 Dekra & Co weigern sich eine HU zu machen, da im KFZ Schein ausgenullt (wegen US Grauimport)
4 netter TüV Prüfer länger krank, Ersatzprüfer jung dynamisch  verbissen - zum Kopf schütteln, will eigentlich auch nur Vollabnahme.
ABER: sieht erhebliche (!!!) Mängel wegen US Lampen mit SAE-Nr. + überstehende Räder + die gar nicht zulässig seien + usw...
 
Dabei ist er im Nachbarland noch vor sechs Monaten mängelfrei (bis auf Reifendruckkontrolleuchte) geprüft worden.
 
Hast Du eine VSI 2 drin und seit wievielen Kilometern bitte?
In unseren BMW´s fahren wir auch seit Jahren LPG.
 
LG
Marcus
 
PS: ich meine das mit den 2 Jahren u §21 ist inzwischen auch überholt worden - auf deutlich länger
 

katjo

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Also wenn ich mich nicht irre war das Auto zuletzt in Luxemburg angemeldet (verstehe gar nicht warum Du immer Benelux-Länder sagst). Der Vorbesitzer hatte offensichtlich das gleiche Problem gehabt und hat deshalb hier im Forum den damaligen Halter des Fahrzeugs DA-KN8888 (ich vermute Dein jetziges Fahrzeug) gesucht. Der hatte sich aber offensichtlich nicht gemeldet. Keine Ahnung ob es was bringt, aber vielleicht kann man bei der Zulassungsstelle in Darmstadt (DA) irgendetwas erreichen.
 
Gruß
Jörg
 
blackbeauty

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@Marcus: wenn deine Einstellung so hart ist, sehe ich kaum Hoffnung für eine Zulassung. Dein SRT hat mit Sicherheit keine LWR. Des Weiteren kein weißes Standlicht. Hinten dazu noch rote Blinker. Meinst du, nur weil die EU-konformen Neuteile beim Freundlichen "etwas überteurert" sind, der Prüfer alle Augen zudrückt? Bei meinem 72er Chevy PickUp wurde bereits 1993 für die Zulassung in HH die Rückfahrscheinwerfer gegen gelbe Blinker getauscht, und ein weißer Einzelscheinwerfer als Rückfahrscheinwerfer montiert. Des Weiteren wurden die gelben Standlichter und die Seitenbeleuchtung deaktiviert (Kabel durchgetrennt). Die Hauptscheinwerfer wurden gegen die des VW-Golf 1 getauscht. Meinst du wirklich, dass die Jungs vom TÜV nach 20 Jahren lockerer geworden sind? Mag ja sein, das bei einer anderen Prüfstelle die Sache mit den Felgen kein Problem darstellt, aber das restliche?

Thomas
 
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