OlDirty
Autoautodidakt
Threadstarter
Habe ne kurze Frage zur Eintragung einer Rad-/Reifenkombi.
Ich habe ein Felgengutachten (8.5J x 15) für den ZJ, dort wird maximal ein 30x9.50 Reifen erwähnt.
Im Reifengutachten von Cooper steht, dass mein 32x11.50 Reifen auf 8J bis 10J Felgen gefahren werden darf.
Was zählt denn jetzt? Meine Vermutung wäre, dass die angegebenen Reifengrößen im Felgengutachten die sind, für die der Hersteller, unter Beachtung der Auflagen, eine Freigabe erteilt.
Möchte ich jetzt eine Reifengröße fahren, die nicht im Felgengutachten aufgeführt ist, muss der TÜV Gutachter im einzelnen prüfen ob es passt und das Reifengutachten hilft mir zumindest dabei, dass er schon mal nicht wegen der Rad-/Reifenkombi meckert.
Sehe ich das richtig?
Danke und Gruß,
Hendrik
Ich habe ein Felgengutachten (8.5J x 15) für den ZJ, dort wird maximal ein 30x9.50 Reifen erwähnt.
Im Reifengutachten von Cooper steht, dass mein 32x11.50 Reifen auf 8J bis 10J Felgen gefahren werden darf.
Was zählt denn jetzt? Meine Vermutung wäre, dass die angegebenen Reifengrößen im Felgengutachten die sind, für die der Hersteller, unter Beachtung der Auflagen, eine Freigabe erteilt.
Möchte ich jetzt eine Reifengröße fahren, die nicht im Felgengutachten aufgeführt ist, muss der TÜV Gutachter im einzelnen prüfen ob es passt und das Reifengutachten hilft mir zumindest dabei, dass er schon mal nicht wegen der Rad-/Reifenkombi meckert.
Sehe ich das richtig?
Danke und Gruß,
Hendrik