Jeep Grand Cherokee SRT8 WH zu laut, soll stillgelegt werden...

Diskutiere Jeep Grand Cherokee SRT8 WH zu laut, soll stillgelegt werden... im Grand Cherokee WH, WK / Commander XK Forum Forum im Bereich Grand Cherokee / Commander Forum; Hallo, habe den SRT8 Bj 2007, USA Import. Wurde nun von den Freundlichen aufgehalten. Eigentlich, weil der eine Kollege eine Spezialausbildung...
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JeepNutzer

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Hallo,
habe den SRT8 Bj 2007, USA Import.

Wurde nun von den Freundlichen aufgehalten.

Eigentlich, weil der eine Kollege eine Spezialausbildung für
das Erkennen von modifizierten Fahrzeugen hat,
und dem mein Auspuff in der Mitte und die roten Blinker aufgefallen sind.

Die Blinker sind eingetragen.
Ich habe ihm erklärt, dass bei diesem SRT8 der Auspuff immer in der Mitte ist.
Das kam ihm offensichtlich schon seltsam vor.
Nachdem auch die Reifen korrekt und eingetragen waren,
hat er unten rumgeschnurkt.

Zum anderen Kollegen hat er gesagt, dass da ganz offensichtlich
herumgebastelt wurde, das sieht ganz klar modifiziert aus.
Kann man sofort sehen.

Dann sollte ich auf 3500 rpm Gas geben.
Jedenfalls war ihm das zu Laut.

Nun sollte ich gleich zur Polizei-Werkstatt zur Überprüfung.
Dort haben sie den Motor, die Auspuffanlage und alles genauestens gecheckt.
Der Meister meinte, dass aber alles absolut Original ist,
und ausserdem in absolut gutem und offensichtlich professionell
bestens gepflegtem Zustand.
Er hätte sogar noch nie einen SRT8 in so einwandfreiem Zustand gesehen.
Absolut nichts zu finden.

Daraufhin wollte der Kollege die Schall-Messung.
(igendwas muss doch zu finden sein, nicht wahr!?)

Nun wurde ordentlich Gas gegeben und auf 4000 rpm hochgedreht.
In 50cm Abstand, 45 Grad Winkel wurde hinten gemessen.

Ergebnis:
Währen des kräftigen Gasgebens und Hochdrehens,
mit dem Versuch die 4000 zu erreichen war es bei 92dbA.
Dann bei 4000 rpm waren es 82dbA.

Damit haben sie aufgehört und gesagt, also 92dbA.
Ansich würde ich nun 90 Euro Verwarnung zahlen, aber da sonst alles
gut ist, verzichten sie ausnahmsweise.

Aber ich muss bis 25. Oktober die Lautstärke absenken,
mit Bestätigung der Werkstatt.
Sonst wird der Wagen stillgelegt.

Ich habe den Meister gefragt, der meinte er habe keine Ahnung,
was da zu machen sei, da alles gut aussieht.
Aber die Kollegen haben dann geschrieben, "Verdacht auf Verschleiss".
Notfalls müsse die Werkstatt halt eins nach dem anderen Tauschen
bis es passt.

Nun meine Fragen:

1. Wie muss die Messung eigentlich korrekt durchgeführt werden?
Irgendwo habe ich gegoogelt, dass man zuerst die Drehzahl stabil erreichen muss,
dann Messung-Start, dann ruckartig Gas WEGnehmen.
Denke, das wird leiser sein, als das Voll-Gasgeben.

2. Welche Drehzahl eigentlich?

Bei mir im Schein steht,
U1 81dbA
U3 78dbA

Der Kollege meinte, eigentlich müsste es bei hoher Drehzahl erstaunlicher Weise
sogar leiser sein (U3). Und bei Standgas 81dbA.
Standgas war kein Problem.

Aber ich habe schon gegoogelt, dass U3 eine ganz andere Messung mit grösserem Abstand ist.
Also irgendwie habe ich nicht das Gefühl, dass die Kollegen echt Bescheid wussten!


Nach Gefühl denke ich sowieso, dass meiner ganz normal ist.
Natürlich ist er beim kräftigen Beschleunigen laut.
Dachte das ist normal...



Viele Grüße
Jürgen
 
ninja

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94'er Z mit Fahrwerk, Schlappen....was man so braucht....
....vor allem wird nicht in Hallen oder in unmittelbarer Nähe von Gebäuden gemessen.
Außerdem gibts noch ne gesetzliche Toleranz.
Wie gemessen wird sollten die eigentlich wissen, nicht du.......
 
Headman

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Hallo jeepnutzer,

wie ich sehe kommst Du aus München - rufe mal dort beim TÜV Süd an und lass Dein Wägelchen ganz offiziell nach den Regeln der Kunst messen. So nach Vorschrift - also im passenden Umfeld wie oben schon genannt - und auch im richtigen Drehzahlbereich. Das das Standgeräusch höher als das Fahrgeräusch ist ist heute fast bei allen Fahrzeugen so. Außerdem wird auch das Standgeräuch bei einer erhöhten Leerlaufdrehzahl gemessen - hier hängt es davon ab bei welcher Drehzahl die maximale Leistung erreicht wird und dann wird bei einer entsprechenden Drehzahl gemessen. Ich habe die Daten auch nicht immer gleich parat - muss auch jedes mal nachschauen. Und natürlich gibt es je nach Messverfahren das zur Anwendung kommt auch noch eine nicht unwesentliche Toleranz die abgezogen wird. Wenn ich lese bei 4000 Umdr konstanter Drehzahl wurden 82 dbA ermittelt - und den angegebenen Daten aus der Zulassungsbescheinigung - denke ich kannst Du einer amtlichen Messung gelassen entgegen sehen.
Lass eine offizielle Standgeräuschmessung beim TÜV machen und lege Wiederspruch ein - dann sollte das Thema vom Tisch sein. Werden wohl Kollegen mit angelesenem Halbwissen gewesen sein - die zum Schluss ihr Gesicht wahren wollten....hat wohl eher nicht geklappt...

Gib Bescheid wie es ausgegangen ist - hier in Hessen geht sowas meist aus wie das berühmte Hornberger Schiessen..

G Heiko
 
Heisseluft

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Lalala...
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Nunja, einige...
"Verdacht auf Verschleiss" ist keine Manipulation, und schon gar kein Grund zur Ausserbetriebsetzung.
 
Der Sache würde ich ganz gelassen entgegensehen.
 
Ab jetzt würde ich mir sogar jeden km, und jede Minute, welche ich für das "erstreiten meiner Unschuld" aufwende, protokollieren, und nachher eine Rechnung aufmachen.
Anscheinend war der anfängliche "Tatverdacht" nicht einmal ausreichend für ein Vorladung zur Prüfung, wie sich ja herausstellte.
In Verwaltungsrecht gibt es die Möglichkeit der Fachaufsichtsbeschwerde. Dieses würde ich klar in Erwägung ziehen. Der Supermodifikationsbeauftragte soll ruhig paar Din A4 Seiten Stellungnahmen schreiben, und noch paar Lehrgänge besuchen dürfen.
Beim nächsten Male überlegt er sich die Anschuldigung genauer.
 
Sachen gibt es.....
 

JeeperMani

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Sicher gab es da eine detaillierte Mängelanzeige. Gegen die erhebt man form- und fristgemäß Einspruch. Ich würde dort auch die besondere Vorgehensweise des Polizeiexperten sachlich schildern, denn ein Verkehrsrichter bekommt genau diese beiden Papiere zu sehen.

Erst ab diesem Zeitpunkt bezahlt der Unterlegene und ob dann ein TÜV-Gutachten relevant ist, würde ich grundsätzlich anzweifeln. Das Gericht wird einen vereidigten Sachverständigen heranziehen oder auf bestehende Dokumente. Letztere gehen auf eigene Kosten.

Da der Polizist in diesem Fall als Zeuge auftreten muss, kann man ihn da ziemlich auflaufen lassen. Unbedingt einen Anwalt einschalten.

Solche Verhandlungen finden i.d.R. in einem Sammeltermin statt. Da sitzen dann andere Verkerssünder und Zeugen und warten, dass ihr "Fall" dran ist. Ich habe in einem solchen Termin erlebt, wie der Richter einem solchen Polizisten den Kopf gewaschen hat. Großes Publikum und der Polizeizeuge war danach auf 5 cm geschrumpft.

Seh's locker und schlag die mit ihren Waffen. Viel Erfolg!
 

JeepNutzer

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Hallo,
danke für die Antworten.

Zum einen, wenn die Angaben in dem Link stimmen, wurde sowieso falsch gemessen.
und soweit ich gegoogelt habe, wurde nicht beim Gas-Wegnehmen sondern beim Gas-Geben gemessen usw.

Allerdings Nennleistung 313kw bei 6000 rpm,
dann wäre die Messung bei 4500 durchzuführen.
Lt. Link wären denn 84dbA erlaubt. Das hätte eigentlich bei mir aber eh gepasst,
wenn man das Gasgeben nicht mitmisst...


Ja, ich denke, das ist der Plan!
Werde gleich Einspruch erheben.

Ausserdem hatte ich, da ich freiberuflich bin, einen Kundentermin
verschoben und 1,5 Stunden an Geld verloren. Werde die Aufwendungen sicherheitshalber mal dokumentieren.

Die Messung bei TÜV Süd frage ich mal an.
Wenn das nicht zu viel kostet wäre es mir das wert, das noch auf Lager zu haben.

Ja, stimmt. Ich schalte wirklich einen Anwalt ein.

Was ich bekommen habe ist eine "Mitteilung über Fahrzeugmängel / Kontrollaufforderung"
Als Mangel: "Auspuff zu laut, vermutl. Verschleiß."
Verwarnung: Ja. Anzeige: Nein.

Ich schreibe hier, sobald ich was Neues habe.

Vielleicht noch als nette Anekdote:
Als der Hauptkollege gerade im Büro war, meinte der Beifahrerkollege draussen zu mir,
dass ich eigentlich mit diesem Auto bei keiner Kontrolle angehalten worden
wäre, so wie das Auto aussieht, und wie ich unterwegs war.
Aber dass der Kollege eben so eine Spezialausbildung hat und deshalb wollte er das prüfen.
... soviel dazu.


Viele Grüße
Jürgen
 
catmanjag

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hopeless case
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Jaja, Spezialausbildung.......so einen Spezialisten hatte ich auch mal. Scheinbar sind manche Herren aber schon mit einer Zulassungsbescheinigung mit Alonge überfordert. Zig Minuten ums Auto rumgekrochen, hatte mir die Papiere schon wiedergegeben......da sind ihm "plötzlich" die roten Federn aufgefallen. Und, ich sags mal ganz lapidar, man könnte auch ohne Spezialausbildung auf die Idee kommen daß das Fahrwerk nicht Serie ist.
 
Ich wünsche dir - abgesehen von den Verdienstausfällen - wenigstens etwas Spaß bei der Geschichte. Mir wünsche ich eine detailierte Berichterstattung......
 

susiq

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Da scheint ein ganzes Stück Sozialneid mit im Spiel zu sein. Ich drück Dir die Daumen
 
KesePese

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Da ich in dieser Behörde diene, kann ich Dir sagen, wie das durchgeführt wird...
Eine rechtmäßig verwertbare Messung erfolgt auf einer Prüfstelle , wo die Möglichkeiten gegeben sind,eine Messzone aufzubauen, welche 10m lang ist. Das Standgeräusch wird in einem 45° Winkel und 50cm Abstand zum Endrohr ausgerichtet. Das Fahrgeräusch wird bei 50kmh und 3/4 Nenndrehzahl unter Last ermittelt, dazu wird das Messgerät erneut kalibriert und steht auf der 5m Marke.

Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19(5)StVZO trifft nur zu, wenn z.B. die Auspuffanlage verändert,beseitigt oder sonst irgendwas daran gemacht wurde.
Der einfache Verschleiß am Fahrzeug ist nicht Bestandteil des Paragraphen.

Du solltest mal zu Chrysler gehen und Dir ein Gutachten derer einholen, die Dir eine Bestätigung geben können, dass der Wagen serienmäßig ist und sich der "Verschleiß" im Rahmen des Üblichen bewegt.

Gruß und viel Erfolg.

PS: Die Ordnungswidrigkeit würde ich vorerst nicht zahlen.
 
Gurti

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JeepNutzer schrieb:
Aber dass der Kollege eben so eine Spezialausbildung hat und deshalb wollte er das prüfen.
Für die Allgemeinheit ist es unendlich wichtig solche "Spezialisten" möglichst gleich am Anfang ihrer "Karriere" auf den Boden der Tatsachen zurück zu holen.
Bei uns in der Gegend hatten wir mal so einen Heini der hat dutzendweise Mofas abschleppen und begutachten lassen weil er ab 26 km/h (lt. Mofatacho bei seiner Probefahrt!) davon ausging die wären getunt.
Die meisten waren natürlich nicht getunt und die Polizei durfte Abschlepp- und Gutachterkosten bezahlen. Der hat nach dieser Aktion keine Mofas mehr angehalten die nicht tatsächlich deutlich zu schnell unterwegs waren...
 

JeeperMani

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KesePese schrieb:
Du solltest mal zu Chrysler gehen und Dir ein Gutachten derer einholen, die Dir eine Bestätigung geben können, dass der Wagen serienmäßig ist und sich der "Verschleiß" im Rahmen des Üblichen bewegt . .
NEIN! Wenn so ein durchgeknallter Schupo den Wichtigmachermaxe raushängen lässt, sollte der Bürger nicht Aufwand betreiben um den einzufangen. Einem solchen Bescheid muss formal widersprochen werden, nur so wird der Lernprozess ausgelöst. Gurti hat das richtig beschrieben.

BTW: Solche Experten fördern nicht gerade das Vertrauen in die Polizei. Insofern würde ich mir so einen Mitarbeiter oder Kollegen zur Brust nehmen.
 
KesePese

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Wir sind auch nur das Spiegelbild der Gesellschaft. Sich ein Vorurteil wegen einer einzelnen Person zu machen ist schwach.
Grundsätzlich wäre es interessant,zu wissen, ob die Angaben von Chrysler über die dB-Daten der Richtigkeit entsprechen, denn Verschleiß an einer hochwertigen Auspuffanlage
innerhalb von 8 Jahren kann ich mir nicht in den Kopf zu setzen.

Und nochmal, "Verschleiß" (an einem Fahrzeug mit 2007 Bj) ist vom 19(5) StVZO - dem Erlöschen der BE absolut ausgeschlossen!
 
raik

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Ich bin immer vorsichtig, wenn derartiger Begebenheiten porträtiert werden. Oftmals werden Dinge nicht so wiedergegeben, wie sie tatsächlich stattgefunden haben. Da wird viel erzählt und noch mehr weggelassen.
 
Was mir hier aufgefallen ist..... In München gibt es zwar eine "Polizei-Werkstatt". Diese repariert ausschließlich den behördeninternen Fuhrpark. Außenstehende haben hier grundsätzlich keinen Zutritt.
Ich vermute, dass sich das ganze in der Verwahrstelle in der Thomas-Hauser-Str. abgespielt hat. Dort gibt es keine Werkstatt, sondern eine Prüfstelle. Und die wird vom TÜV-Süd betrieben. Der nette Herr ist auch kein Werkstattmeister sondern Prüfingenieur, dessen Arbeitgeber nicht die Polizei oder das Innenministerium sondern der TÜV-Süd ist. Dieser Herr ist nicht nur einfacher Prüfingenieur, sondern zusätzlich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Einer von ganz wenigen den der TÜV-Süd aufzubieten hat. Wenn das Amtsgericht München einen Kfz-Sachverständigen für eine Verhandlung benötigt, dann trifft man genau diesen Herrn vor Gericht. Die Messung hat also ein Sachverständiger vom TÜV-Süd durchgeführt. Wenn mit der Messung was nicht passen sollte, müsste man auf den TÜV-Süd schimpfen, oder?
 
Einzige Tätigkeit des besagten Herren ist es im Auftrag der Polizei technische Gutachten zu erstellen. Da in München so viele anfallen, hat der TÜV einen seiner Leute dauerhaft für diese Arbeit abgestellt. Die "Räumlichkeiten" werden durch die Polizei gestellt.
 

JeeperMani

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Bei aller Skepsis, Raik, über den sog. Prüfer wurde nichts negatives geschrieben, ganz im Gegenteil. Der aufgeblasene Seminarteilnehmer ist verantwortlich und wird sich der Verantwortung stellen müssen. Ganz einfach. Wir werden es wohl erfahren.
 
Heisseluft

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Das einzige, was dem "Prüfer" scheinbar anzulasten wäre, ist , dass der Prüfablauf nicht dem StVZO/FZV Prozedere entsprach...also es hat scheinbar kein "genormter" Ablauf stattgefunden...Ob die Messung damit hinfällig ist, darüber kann man streiten....wichtig ist die Aussage, dass Augenscheinlich alles in Ordung war (der Serie entsprach), tieferes technisches Verständnis muss kein Fahrzeugführer/-halter aufbringen, siehe Hentschel, Kommentare zum Strassenverkehrsrecht.
 
 
Und...bei allem Respekt vor "gerichtlich bestellten Sachversändigen" ... ich habe da meine Zweifel an deren Hintergundwissen...ich hatte solch einen für einen Stundenlohn von 2000,- bei mir im Hause,...ja er hatte das erkannt, was ich bemängelte...aber Durchblick für den Murks, der an einer lumpigen Küche fabriziert wurde hat er nicht erkennen lassen...also diese Leute sind auch nur "Menschen" und nicht unbedingt "schlauer", nur sie können es "gewichtiger" rüber bringen....
 
:wave:
 
raik

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Nun, bei allem Respekt, aber ich lese da mehrfach, dass die Messwerte und deren Ermittlung angezweifelt werden. Das allein ist Aufgabe des Prüfingenieurs gewesen. Und egal wie der Beamte hier dargestellt wurde - letztendlich war niemand dabei und weiß somit auch nicht, ob das alles nicht völlig überzeichnet dargestellt wird - hat er sich bei seinem Urteil auf die Aussage und die Arbeit eines vereidigten Sachverständigen verlassen. Was daran verwerflich sein soll, leuchtet mir nicht ein. Und warum er sich für die Arbeit eines anderen rechtfertigen sollte ebenso wenig. Ganz im Gegenteil. Auch das Gericht hätte genau diesen Sachverständigen nach seiner Meinung gefragt. Schon witzig, was hier so reininterpretiert wird. Der Threadstarter wusste nicht mal, wem er da gegenüber stand...
 
Hier spielen einfach zu viele persönliche Befindlichkeiten eine Rolle. Jeder hat schon mal einem Polizisten eins ausgewischt, oder glaubt es zumindest und jeder kennt jemanden, der das auch schon gemacht hat. Wenns aber darum geht, sich mitten in der Nacht zwischen einen völlig besoffenen, aggressiven Kerl und seine grün und blau geschlagene Frau zu stellen, wenns darum geht Geld zurückzuholen, was man gegen jede Logik anderen überwiesen hat, wenn die orientierungslos umherirrende, nur mit einem Nachthemd bekleidete Oma bei Minusgraden gefunden werden muss...ja dann sind sie wieder gut genug. Frei nach dem Motto, wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß.
 
Im Übrigen kenne ich eine Menge Bäcker die nicht backen könne, eine Menge Metzger die keine Wurst machen können, eine Menge Kfz-Schlosser die zu blöd sind eine Motorhaube aufzumachen. Und wen interessierts? Niemanden...und das zu Recht. Weil diese bisherigen persönlichen Erfahrungen rein gar nichts über die Person aussagen, mit der ich es aktuell zu tun habe. Aus diesen bisherigen völlig zusammenhanglosen Erfahrungen auf die Fähigkeiten dieses Prüfers/Beamten zu schließen, ist etwa so abwegig wie vom Paarungsverhalten des europäischen Eichhörnchens auf die Maisernte in Australien zu schließen.
 

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Was soll die Aufregung? Es ist doch nur empfohlen worden, die Angelegenheit rechtlich und fachlich überprüfen zu lassen.
Gruß.
Jürgen.

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94'er Z mit Fahrwerk, Schlappen....was man so braucht....
Mich würd mal interessieren wie der Herr Polizist bei einem serienmäßigen Auspuff, der ja soooooo imposant nicht klingen kann, überhaupt auf die Idee kommt so ne Kiste loszutreten............
 
Heisseluft

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Frisch von der Besohlung, voller Tatendrang...leider wurde ihm nicht alles beigebracht.
 
Und später will er sein Gesicht waren, ist ja normal und in begrenztem Maße legitim.
 
Leider findet man diesen Tatendrang immer wieder, selbst bei harmlosen Kontrollen...ich sollte eine verdreckte Heckscheibe sauberwischen, was ich ablehnte....Tara Tara...bis der Vorgesetze kam, mir, nach einem kurzen Blick auf die rechte Fahrzeugseite, meine Papiere zurückgab und mir eine angenehme Weiterfahrt wünschte....
 
Im vorliegenden Fall ist das scheinbar nicht so leicht...
Und es ist richtig, man kann nicht alle Polizisten und Sachverständige unter generellen Verdacht stellen. Leider gibt es immer wieder Ausnahmen, die der Gesamtheit schaden. Das ist schade. Stösst aber unangenehm auf. Eigentlich müsste in den eigenen Reihen gekehrt werden, wird aber zu wenig.
 
:wave:
 
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