So, ich war beim Freundlichen und da war zufällig gerade der TÜV...
Es ist wohl so, dass es für bestimmte Anbauteile, die wichtklich auch sicherheitsrelevant sind (Räder, Stoßfänger,Licht, usw.) auch ganz wichtig wäre, dass man eine ABE hat und mitführt. Bei solchen Teilen, die zwar theoretisch auch eine ABE bräuchten, wäre es aber schon so, Zitat "wo kein Kläger da kein Richter". Also er kann mir das natürlich nicht schriftlich geben, glaubt aber auch nicht, dass ich damit Probleme kriege - weder bei der Versicherung, noch beim TÜV. Allderings: Ganz streng genommen wäre es schon Abnahmepflichtig, aber eben auch nur ganz streng genommen. Er hätte da keine Bauchschmerken mit, weil das Teil auch keine Metallbefestigung hat und sich im Zweifelsfall eindach nach hinten weg biegt. Ich habe auf der haube am Lufteinlass auch so eine Hutze aufgeklebt. Die hat auch keine ABE und er meinte, das wäre genau das selbe. Das wäre zwar nicht ganz das gleiche, wie sich einen Duftbaum an den Spiegel hängen (der ja auch keine ABE hat), aber auch noch lange kein anderes Fahrwerk oder eine Windenstoßstange.
Es gibt wohl einen Katalog mit Anbauteilen, bei denen bei Veränderung explizit die Betriebserlaubnis erlischt. Ein Bug Deflector ist da schlicht einfach nicht aufgeführt. Das bedeutet nicht, dass das rechtsfreier Raum ist, aber es ist zumindest schon mal nicht explizit verboten.
Wenn der Versicherungsmann jetzt noch sein OK gibt, dann kann ich wieder ruhiger schlafen