Offroadreifen in Italien im Sommer

Diskutiere Offroadreifen in Italien im Sommer im Reifen und Felgen Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Hallo allerseits, da ich am Wochenende nach Sardinien Offroaden gehe, möchte ich mal nachfragen, ob jemand erfahrung mit Offroadreifen die den...
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JeepDario

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Hallo allerseits, da ich am Wochenende nach Sardinien Offroaden gehe, möchte ich mal nachfragen, ob jemand erfahrung mit Offroadreifen die den geschwindikeitsindex Q haben und daher für den Wrangler nicht erlaubt sind gemacht hat.
Es sollen Busen zwischen 400-1600 Euro ausgesprochen werden. Nun ich habe mich entschieden es zu riskieren.
 
Wollte nur wissen, ob jemand schon eine Buse wegen den Reifen bezahlt hat?
 
schöne Grüsse
 
JeepDario
 
Flo91

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Ich fahre in drei Wochen auch nach Sardinien mit Offroadreifen.
Meine Freundin kommt aus Italien und ihr Onkel ist bei der Carabinieri. Den haben wir gefragt und der meint wenn nicht direkt eine Schneeflocke auf dem Reifen ist passt das. Bei den Touristen sehen sie das eh nicht soo eng.

Gruß Flori
 
tolenius

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Was steht bei Dir im Zulassungsschein, S?  Und die aufgezogenen Reifen haben einen Index Q?
 
In Italien ist es nicht zulässig, Reifen zu verwenden, die einen niedrigeren Reifen-Geschwindigkeitsindex aufweisen, als jener der in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist.  Zuwiderhandlungen können mit einer Geldstrafe zwischen 419 und 1.682 Euro belegt werden. Minderung durch sofortige Zahlung ist möglich. Allerdings können die italienischen Behörden auch die Sicherstellung des Fahrzeuges bis zur Anbringung vorschriftsgemäßer Reifen anordnen.
 
- Im Winter jedoch dürfen Reifen, die als Winterreifen gekennzeichnet sind (MS, M + S, M&S, Schneeflocke) bis zur Untergrenze "Q" (inklusive) aufgezogen werden.
- Im Sommer allerdings darf der laut Zulassungsbescheinigung und Typengenehmigung des Fahrzeuges geforderte Geschwindigkeitsindex bei M+S-Reifen nicht mehr unterschritten werden.
 
Die Italiener zielten, als die Bestimmung herauskam, m.W. insbesondere auf im Sommer genutzte Wohnmobile mit abgefahrener Winterbereifung mit niedrigem Load index, deren Lenker die Winterreifen bei Hitze "zum Fertigmachen" fuhren.
 
Wenn Du mit Q-Reifen fährst und es steht S im Schein, wahrscheinlich geht alles gut, möchte Dich, etwa weil Du aufgefallen bist, jemand warum auch immer genau überprüfen, ein Restrisiko bleibt.
 
http://www.oeamtc.at/portal/italien-fahrverbot-fuer-bestimmte-winterreifen-in-den-sommermonaten+2500+1603481
 

Jeeper4x4

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Flo91 schrieb:
Bei den Touristen sehen sie das eh nicht soo eng.
 
 

sehe ich nicht so, gerade die Urlauber sind doch die beste Einnamhme in Bezug auf das Auto.
Wenn die eine Möglichkeit sehen/finden das was am Auto nicht passt wird abgezockt, das  ist die Realität.
Kann schon sein das etwas Abseits des Tourismus das Ganze etwas entspannter ist, aber drauf verlassen würde ich mich nicht.
 
Flo91

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Jeeper4x4 schrieb:
 
sehe ich nicht so, gerade die Urlauber sind doch die beste Einnamhme in Bezug auf das Auto.
Wenn die eine Möglichkeit sehen/finden das was am Auto nicht passt wird abgezockt, das  ist die Realität.
Kann schon sein das etwas Abseits des Tourismus das Ganze etwas entspannter ist, aber drauf verlassen würde ich mich nicht.
Also ich hatte in Italien noch nie Probleme mit den Sheriffs. Weder mit dem Auto noch mit dem Motorrad.
Da habe ich in Deutschland und Österreich deutlich schlechtere Erfahrungen gemacht.

Und gerade in Sardinien fahren die dortigen Landwirte das ganze Jahr mit ihren Pickups und MT Reifen rum.

Ich probiere es auf jeden Fall mit den Reifen :)
 
cj674

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Bravo, Florian;
und im Schadensfalle zickt die Versicherung; 
ich würd's nicht tun.
 
Mike
 

Jeeper4x4

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Wer nicht kontrolliert / angehalten wird hat freilich keine Probleme  :hehe:
 
 
 
 
tolenius

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Meine jüngste Reise nach Korsika im Mai führte durch Italien. In meinem Zulassungschein ist ein Reifen-Geschwindigkeitsindex von S eingetragen.  Die BF Goodrich AT 285/75/17 haben einen Load index von R. 
 
Ich habe daher beim ADAC angerufen, mich erkundigt und zur Bestätigung eine Email erhalten.  Die (Standard-)Antwort der ADAC-Rechtsabteilungs habe jetzt hier ich einkopiert.  Legal?  16. Mai - 14. Oktober?  Nein.
 
Inwieweit sich Rechtslage und Handhabung unterscheiden, hängt vmtl. vom Einzelfall ab.  Restrisiko bleibt.
 
 
---------------------------------------------------------
 
 
[SIZE=10pt]Sehr geehrtes ADAC Mitglied,[/SIZE]
 
[SIZE=10pt]vielen Dank für Ihren Anruf. [/SIZE]
 
[SIZE=10pt]In Italien gilt auf vielen Straßen in der Zeit vom 15. November bis einschließlich 15. April des Folgejahres eine Winterreifenpflicht für Kraftfahrzeuge und Anhänger. Die Regelungen sind uneinheitlich, da die italienischen Provinzen durch Rechtsverordnung ermächtigt sind, eigenständige Regelungen für das jeweilige Gebiet zu erlassen. Eine umfassende Winterreifenpflicht gibt es zum Beispiel in Südtirol.[/SIZE]
 
[SIZE=10pt]Für Reifen von Fahrzeugen gilt generell, dass das Reifenmaß mit dem in den Zulassungspapieren vorgesehenen Angaben übereinstimmen muss und die montierten Reifen sowohl den Tragfähigkeitsindex als auch den Geschwindigkeitsindex im Fahrzeugschein nicht unterschreiten dürfen. [/SIZE]
 
[SIZE=10pt]Eine Ausnahme hiervon wird in Italien nur in den Wintermonaten zwischen dem 15. Oktober und dem 15. Mai des Folgejahres gewährt: In diesem Zeitraum dürfen auch Reifen verwendet werden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex aufweisen, als in den Fahrzeugpapieren vorgesehen ist (mit entsprechendem Geschwindigkeitsaufkleber im Sichtfeld des Fahrers).[/SIZE]
 
[SIZE=10pt]In den Sommermonaten (16. Mai bis 14. Oktober) darf in Italien mit Winter- oder Ganzjahresreifen dagegen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht. Die Regelung gilt für Kraftfahrzeuge und Anhänger. Auf Motorräder findet das Verbot hingegen keine Anwendung.[/SIZE]
 
[SIZE=10pt]Weitere Informationen zur Verwendung von Winter- oder Ganzjahresreifen in den Sommermonaten in Italien entnehmen Sie bitte der beigefügten Mitteilung der Juristischen Zentrale.[/SIZE]
 
[SIZE=10pt]Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
[/SIZE]
 
[SIZE=10pt]Christina Köpke[/SIZE]
[SIZE=10pt]Juristische Zentrale[/SIZE]
[SIZE=10pt]Verkehrsrecht [/SIZE]
[SIZE=10pt]ADAC e.V., Hansastr.19, 80686 München[/SIZE]
[SIZE=10pt]Tel.:089 / 7676-6184; Fax:089 / 7676-2599[/SIZE]
 
[SIZE=10pt]http://[/SIZE][SIZE=10pt]www.adac.de[/SIZE]
 

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JeepDario

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danke für eure schnellen Antworten.
Ich werde warscheinlich fluchen wie ich weiss nicht was, aber riskieren werde ich es.
Müssen halt 1600 Euro herhalten.
 
Gruss JeepDario
 
 
tolenius

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JeepDario schrieb:
Hallo allerseits, da ich am Wochenende nach Sardinien Offroaden gehe, möchte ich mal nachfragen, ob jemand erfahrung mit Offroadreifen die den geschwindikeitsindex Q haben und daher für den Wrangler nicht erlaubt sind gemacht hat.  Es sollen Busen zwischen 400-1600 Euro ausgesprochen werden. Nun ich habe mich entschieden es zu riskieren.
 
Wollte nur wissen, ob jemand schon eine Buse wegen den Reifen bezahlt hat?
 
 
Auf die konkrete Frage ob schon wer zahlen musste.
 
(Die Rechtslage ist klar - es ist verboten.)  Der Dame aus der ADAC-Rechtsabteilung mit der ich gesprochen hatte war kein einziger Fall der Verhängung einer entsprechenden Geldstrafe bekannt.  Schönen (und verkehrspolizeilich ereignisarmen) Urlaub wünsche ich!
 

Wuchtbrumme

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Wäre aber halt eine gute Gelegenheit vom reichen duetschen Urlauber noch mal einen kleinen Obolus zu kassieren.
 
tolenius

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Wenn man es genau nehmen möchte:  es gibt eine Wiener Straßenverkehrskonvention bzw. das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr.
 
Streng genommen gilt:  entspricht das Fahrzeug den nationalen Bestimmungen eines Staates, entspricht es auch im Geltungsbereich der übrigen Unterzeichnerstaaten dieses Abkommens den dortigen Bestimmungen.  Deutschland wie Italien haben dieses Abkommen ratifiziert. 
 
Vereinfacht:  entspricht ein Jeep (einmal) den (ggf. durch TÜV ergänzten/modifizierten) Zulassungsbestimmungen in Deutschland, gilt dies auch für Italien.  (Einen R-Reifen darf ein S-Fahrzeug fahren, wenn eine entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung im Sichtfeld des Fahrers ersichtlich ... usw.)  Dies hebeln die Italiener mit Ihrer Vorschrift aus.  Konventionswidrig.  Es gilt jedoch, bis zur Bestätigung der Nichtigkeit, die lokale Vorschrift aus Italien in Italien.
 
Bevor ich bei Regen am Strassenrand mit einem bewaffneten Carabinieri über die Gültigkeit von italienischen Rechtvorschriften bezüglich deutscher Fahrzeuge zu diskutieren beginne ... habe ich den Rat des Zulassungsexperten des ADAC befolgt und mir von BF Goodrich Deutschland (Michelin Deutschland) eine farbig gehaltene Bestätigung geben lassen.  "Bescheinigung für den Eintrag von BFGoodrich Reifen".  Reifen, Dimension, Geschwindigkeitsindex sind aufgeführt und es wird bestätigt, dass diese Reifen für den Wrangler JKU "eintragungsfähig" sind. 
 
Ich glaube nicht dass allein das Wedeln mit diesem schönen Papier in Italien reicht.  Folglich muss ich erneut zur Zulassungsstelle und die bereits in den Wagenpapieren erfolgte Eintragung der BF Goodrich LT 285/70/17 von S auf R korrigieren lassen.  Danach könnte mir - da dann in meiner Zulassungsbestätigung Teil I meine Reifen auch mit Geschwindigkeitsindex R aufgeführt sind - auch der Carabinieri einen Schuh aufblasen.  (Und ich kann den Geschwindigkeitsbeschränkungsaufkleber auch hier weglassen).
 
Zur Info.
 
 
Dario, was für eine Dimension / Fabrikat fährst Du?
 

JeepDario

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Ich fahre Cooper STT 35". In der Schweiz sogar eingetragen.
 

n8flight

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Bei meinem wurde die eingetragene Höchstgeschwindigkeit per TÜV Abnahme auf 159 km/h begrenzt. Damit kann ich dann die alten Cooper STT mit M&S-Kennzeichnung und Index Q wieder ohne Gefahr einer Geldbuße fahren.
 
Flo91

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cj674 schrieb:
Bravo, Florian;
und im Schadensfalle zickt die Versicherung; 
ich würd's nicht tun.
 
Mike
Versicherungstechnisch ist es nur dann relevant wenn mein Wohnsitz in Italien ist.
Mein Wohnsitz ist in Deutschland. Mein Jeep ist in Deutschland versichert und zugelassen und in Deutschland ist alles eingetragen.
Sollte also passen ;)

Vg Flori
n8flight schrieb:
Bei meinem wurde die eingetragene Höchstgeschwindigkeit per TÜV Abnahme auf 159 km/h begrenzt. Damit kann ich dann die alten Cooper STT mit M&S-Kennzeichnung und Index Q wieder ohne Gefahr einer Geldbuße fahren.
Musstest du ihn drosseln oder hast du das einfach so eingetragen bekommen?
 

n8flight

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Flo91 schrieb:
Musstest du ihn drosseln oder hast du das einfach so eingetragen bekommen?
 

Das ging so. Das Teil fährt eh nicht schneller und 159 km/h will man damit ganz sicher auch nicht fahren.
 
Danix

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Jeeper4x4 schrieb:
 
sehe ich nicht so, gerade die Urlauber sind doch die beste Einnamhme in Bezug auf das Auto.
Wenn die eine Möglichkeit sehen/finden das was am Auto nicht passt wird abgezockt, das  ist die Realität.
Kann schon sein das etwas Abseits des Tourismus das Ganze etwas entspannter ist, aber drauf verlassen würde ich mich nicht.
Dann ist es doch am besten, Ihr bleibt zuhause.
 
Danix

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Wuchtbrumme schrieb:
Wäre aber halt eine gute Gelegenheit vom reichen duetschen Urlauber noch mal einen kleinen Obolus zu kassieren.
Siehe oben
 

bulkolly

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Danix schrieb:
Dann ist es doch am besten, Ihr bleibt zuhause.
 
Gibt ja noch ne Menge schöner Länder, die sich nicht so anstellen. Südfrankreich kann ich nur empfehlen ;-)
 
Gurti

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Früher XJ, jetzt Hilux
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OS -Land
Griechenland soll auch schön sein, und das kulturelle Gerümpel ist da sogar älter als in Italien. Oder wie wäre es mit Kroatien? Statt Sardinien geht auch Korsika, die Neigung des schiefen Turms von Pisa wird in Ostfriesland locker übertroffen und leider sind überschwemmte Innenstädte nicht nur zur Zeit in Deutschland immer wieder anzutreffen, wozu nach Venedig?. Warum sollte man also in ein Land fahren in dem Touristen mit fadenscheinigen Gründen abkassiert werden? Kann man ja später immer noch, wenn die es sich anders überlegt haben.
 
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