Wenn sie abmontiert sind, können sie ja wohl schwerlich vorschriftsmäßig geschlossen sein !
Wie bereits erschöpfend dargestellt, hat der Wrangler beim KBA eine Zulassung für den europ. Markt bekommen in genau dem Zustand, in dem er in D ausgeliefert wird. Da das Fzg. als Cabriolet eingestuft ist, ist das Einzigste, was abgebaut werden darf, das Dach !
Das ist genau das gleiche, wie wenn man andere Karrosserieteile (wie zB Stoßstange, tragende Scheiben, LTE etc.) abmontiert. Dies hat ein erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge. Bei fehlenden Türen wäre sogar eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit begründbar...
...würde einen derzeit mit 90€ / 1P. treffen (Falls Fahrer nicht gleich Halter, bekommt der Halter auch nochmal 120 €).
Des Weiteren wird das in aller Regel eine Untersagung der Weiterfahrt zur Folge haben, bzw. in einigen Bundesländern standardmäßig die Sicherstellung des Fzg. und Vorführung zur technischen Begutachtung beim amtl. anerk. Sachverständigen (Tüv/Dekra).
Über die Sinnhaftigkeit kann man diskutieren, aber rechtlich ist es nunmal so. Und es gibt auch keine Schlupflöcher und keinen Interpretationsspielraum.
Es muß jeder selbst für sich entscheiden, ob er die Sanktionen in Kauf nehmen möchte. Es wird auch sicher 1000 Mal gut gehen, aber vielleicht eben 1 Mal nicht.
Das wäre auch nur die ordnungswidrigkeitenrechtliche Seite, viel schlimmer dürfte einen die zivilrechtliche treffen:
Ich kann mich erinnern, vor Jahren mal von einem juristischen Fall mit einem Suzuki SJ gelesen zu haben (leider finde ich nichts mehr dazu):
Fahrt ohne Türen, Beifahrer verlor bei einem einfachen Verkehrsunfall (rechts vor links Verstoß) ein Bein. SJ-Fahrer grundsätzlich nicht Schuld am Unfall...aber die gegnerische Versicherung weigerte sich die vollen Beträge zu Zahlen, da die Türen vorsätzlich abmontiert waren und mit Türen die schlimmen Unfallfolgen vermeidbargewesen wären. Und da ging es damals um richtig Hohe D-Mark-Summen (Schmerzensgeld, lebenslange Invalidenzahlungen etc.)...