Erfahrungen m. Typengenehmigung in Österreich

Diskutiere Erfahrungen m. Typengenehmigung in Österreich im Technik allgemein Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Hallo liebe Community,   ich hab mich ja schon kurz vorgestellt. Ich würde mir nächstes Jahr gerne einen Unlimited gebraucht (ab 2012) kaufen...
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Hallo liebe Community,
 
ich hab mich ja schon kurz vorgestellt. Ich würde mir nächstes Jahr gerne einen Unlimited gebraucht (ab 2012) kaufen. :inlove:
Da ich ihn natürlich nicht nur stock haben möchte, suche ich in der letzten Zeit bereits alle interessanten Infos zu möglichen Um- und Aufbauten. Dabei stellt sich dabei natürlich immer wieder die Frage, was überhaupt erlaubt ist.
 
Im Forum und Web findet man natürlich viele Hinweise zur Rechtslage in Deutschland, aber da ich aus Österreicher bin und ich immer wieder lese, dass die Gesetze und Prüfstellen in Österreich viel strenger sind, ist nun meine Frage an alle Österreicher im Forum bzw. alle, die sich mit der österreichischen Rechtslage auskennen, wie ist denn dies nun bei uns? Dazu findet man eher wenig ... :huh2:
 
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen bzw. könnten wir hier alle speziellen österreichischen Informationen und Erfahrungen für diverse technische Umbauten hier zusammentragen?
 
Für mich stellen sich v.a. folgende allgemeine Fragen:
 
  • Was ist rechtlich in Österreich erlaubt?
  • Wo muss ich hin? Wer macht was? Landesprüfstelle, TÜV Austria, privater Sachverständiger, ...?
  • Wer hilft mir wirklich und behandelt mich nicht gleich als Querulant?
    V.a. an wen kann ich mich schon bei Vorfragen wenden, bevor ich dann irgendwelche teuren Aufwendungen tätige?
  • Gibt es bundesländerweise Unterschiede? Muss man zur eigenen Landesprüfstelle oder gehen auch die anderen Bundesländer?
  • Wie ist der Ablauf? Was sind die Kosten?
    (z.B. wird es wohl sinnvoll sein, gleich mehrere Maßnahmen in einem Rutsch genehmigen zu lassen als hintereinander, oder?)
  • Helfen mir dabei auch ausländische, v.a. deutsche Gutachten (ABE, TÜV)?
 
 
Und nun zu den einzelnen Umbauvorhaben:
 
  • Welche Felgen/Reifen Kombinationen sind zulässig?
    Wann muss der Tacho angepasst werden?
    Geht das dann sinnvoller weise noch mit unterschiedlich großen Sommer- und Winterreifen?
  • Höherlegung/Fahrwerk?
  • Frontschutzbügel/Rammschutz/vordere Stoßsstange? das wir vermutzlich das schwierigste ...
    Wie sieht´s mit einer Winde aus?
    Hintere Stoßstange?
  • Zusatzscheinwerfer? (Fernlicht, Nebelscheinwerfer, Tagfahrlicht)
    Arbeitsscheinwerfer?
  • Dachträger? (Dachzelt?) müsste eigentlich kein Problem sein ...
  • Anhängekupplung? müsste auch einfach sein
  • Fahrzeugfolierung? wird wohl nur die andere Farbe im Zulassungsschein eintragen lassen müssen
  • Standheizung? Muss ich die genehmigen lassen?
  • Lasterhöhung (Gesamtgewicht, Anhängelast)?
 
...
 
Mir wird sicher noch mehr einfallen, gibt ja so viele tolle Sachen für Jeep :wave:
 
MoabUnlimited

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Mir ist dazu nur aufgefallen, dass einige Gutachten von ORZ vom TÜV Austria sind.
Die gelten auch in Deutschland.
Hat wohl mit EU was zu tun.
Sollte dann umgekehrt hoffentlich auch so sein?

Servus
Rainer
 

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@Rainer: Danke, aber was ich bislang gelesen habe, ist Österreich da anders. Der TÜV ist ja eigentlich ein privater Sachverständiger, der quasi vor Ort (idR Werkstatt) das Fahrzeug aufgrund der geltenden nationalen Bestimmungen begutachtet, damit dann die Eintragung bei der Landesprüfstelle vorgenommen werden kann. In Deutschland sind die Bestimmungen leider liberaler. Wir müssen wieder mal alles besser machen und überregulieren...

@Heinz: danke, kannte ich schon. Interessant wären aber mehr Praxisberichte. Also zB wer hat was eintragen lassen und welche Erfahrungen gab es dabei.

@Lamitpo: muss Österreich eigentlich das in einem anderen Land abgenommene anerkennen? Ich fürchte nicht und Österreich hat seine eigenen Bestimmungen...
 

kb1089

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Es gelten in der EU die gleichen Zulassungsbestimmungen. Die EU Regelungen stehen über dem jeweiligen Landesrecht.
 
Mit entsprechendem Fachwissen und Durchsetzungsvermögen sollten alle Änderungen welche in D abgenommen werden auch in Österreich möglich sein.
 
Zu deinen ´Fragen die übrigens auch durch die Suchfunktion beantwortet werden könnten:
 
  • Welche Felgen/Reifen Kombinationen sind zulässig?
    Wann muss der Tacho angepasst werden?
    Geht das dann sinnvoller weise noch mit unterschiedlich großen Sommer- und Winterreifen?
- Zulässig ist was in den COC Papieren steht. Alles andere Bedarf einer Abnahme. Richtig wäre die Frage welche Größen sind möglich. Das ist ganz entscheidend abhängig vom verbauten Fahrwerk und Felgen.
  • Höherlegung/Fahrwerk?
- Fahrwerk aussuchen und verbauen. Gibt ja ausreichend Möglichkeiten. Alle mit Gutachten... Da gibts nix besonderes. Ausser der persönliche Geschmack.
  • Frontschutzbügel/Rammschutz/vordere Stoßsstange? das wir vermutzlich das schwierigste ...
    Wie sieht´s mit einer Winde aus?
    Hintere Stoßstange?
- Was soll daran schwierig sein? Habe an meinem Fahrzeug vorn und hinten Bumper ohne Gutachten eingetragen. Gemäß EU Verordnung sind Änderungen unter Verzicht auf den Fussgängerschutz zulässig insofern diese funktionsbedingt notwendig sind. Bsp. Seilwinde. Die Stoßstangen können eingetragen werden wenn eine Winde verbaut ist. Natürlich unter Beachtung der Auflagen, wie Radabdeckung, Windenfenster etc.
 
Heckstoßstange gilt ähnliches, meine hat einen Schwenkarm, da war die Eintragung schon etwas interessanter. Such dir einen Betrieb in deiner Nähe der Erfahrung und Beziehungen zum TÜV hat. Dann gehts wie von allein.
  • Zusatzscheinwerfer? (Fernlicht, Nebelscheinwerfer, Tagfahrlicht)
    Arbeitsscheinwerfer?
Zusatzscheinwerfer mit E Zeichen Eintragungsfrei.... Auf die Kennzahlen und die Maximal zulässige Gesamtzahl achten.
  • Dachträger? (Dachzelt?) müsste eigentlich kein Problem sein ...
Alle Dachträger welche als "Gerüst" um den Jeep gebaut werden sind defintiv nicht zulässig. Da derartige Stahlteile welche über die Fahrzeugabmessungen herrausstehen keinesfalls zulässig sind. Auch wenn dies oft toleriert wird. Schön ist es auch nicht. Alternativen gibt es hier genug. Frontrunner, etc....
Dachzelt kann natürlich auf dem Träger montiert werden.
  • Anhängekupplung? müsste auch einfach sein
Kaufen anbauen, eintragen. Fertig.
  • Fahrzeugfolierung? wird wohl nur die andere Farbe im Zulassungsschein eintragen lassen müssen
Farbanpassung im Schein sind nicht verpflichtend.
  • Standheizung? Muss ich die genehmigen lassen?
Aussuchen, Einbauen, Eintragen lassen. Fertig.
  • Lasterhöhung (Gesamtgewicht, Anhängelast)?
Gutachten besorgen und eintragen lassen. Erhöhung zulässige Gesamtmasse auf 3.500kg ist ne spannende  Angelegenheit. Habe es bei meinem geschafft...
2771kg sind ohne Gutachten problemlos möglich. Mehr nicht. Für Anhängelast gibt es ausreichend Gutachten.

Das sollte mal das Gröbste gewesen sein.
 

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Danke Kathi!

Dass die in D abgenommenen Änderungen auch in Ö gelten könnte stimmen. Aber auch, wenn ich mit dem österreichischen Fahrzeug extra nach D fahre, nur um das eintragen zu lassen? Oder nur wenn ich ein deutsches Fahrzeug importieren?
Sich bei der Eintragung in Ö auf EU-Recht zu berufen, möchte ich eher vermeiden. Will ja Spaß damit haben und mich nicht unnötig viel ärgern müssen. Aber vielleicht kann ja der TÜV oder ein anderer Sachverständiger mich dabei unterstützen. Aber wenn jemand dazu eine passende Judikatur hat, bitte posten! Würde sicher dabei helfen :)

Dass die Gerüst Dachträger gar nicht gehen, wusste ich bislang nicht! Aber danke für den Hinweis, macht die Suche leider gleich viel einfacher...

Das mit der Stoßstange ist auch sehr interessant! Muss schauen, ob das irgendwo in den österreichischen Bestimmungen steht oder hat dazu auch jemand passende Judikatur?
 

gavioli

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hallo
wende dich an das ing. büro schlegel ( http://www.ingenieurbuero-schlegl.at ) in klagenfurt.
die erledigen den ganzen kram für dich und beraten dich im vorfeld ausführlich was geht und nicht und erstellen die nötigen gutachten.
bei mir wurden alle eintragungen inerhalb von 24 stunden erledigt (spurverbreiterung, aev lift, 265 auf serien felgen) 
lg
 
 

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Hallo Markus, danke für den Tipp! Ich werde mal im Internet nach Ingenieurbüros und Fahrzeugtypisierung suchen. Vielleicht finde ich da noch mehr Infos zu diesem schwierigen Thema.
 
Aber noch ein paar Nachfragen dazu:
 
Was hat denn bei dir das Ingenieurbüro in etwa gekostet?
 
Ich habe gelesen, dass wenn man mehrere Änderungen durchführt, die sich gegenseitig beeinflussen können, man dann ein eigenes Gesamtgutachten dafür braucht!
Also zB andere Reifen + andere Felgen oder Reifen/Felgen + Fahrwerk
--> dann reichen nicht mehr die (evtl. bereits vorhandenen Einzelgutachten), sondern braucht ein neues Gesamtgutachten!
Die Frage ist nun, was beeinflusst sich überhaupt alles gegenseitig? Das würde ja zur Folge haben, dass man sinnvollerweise gleiche all diese Umbauten dann in einem Aufwaschen erledigen sollte, damit dafür ein Gesamtgutachten reicht.
Aber wie ist das zB wenn ich bereits eingetragene Reifen/Felgen/Fahrwerk habe und ich dann später eine andere Frontstoßsstange genehmigen lassen will. Beeinflusst diese dann wieder die Reifen/Felgen/Fahrwerkskombi, sodass ich dann wieder alles neu brauche oder nicht, dh reicht das Einzelgutachten der Stoßstange?
 
Fragen über Fragen ...
 
Vielleicht könnten wir hier noch ganz konkrete Praxisbeispiele, Erfahrungen sammeln!
(also zB "habe damals xy Frontstoßstange bei xy problemlos eintragen können" oder ...)
 

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Hab ich gerade zum Thema Rammschutz gefunden:
http://www.technik.steiermark.at/cms/beitrag/11606824/71099525/
 
danach sieht´s ganz schlecht aus :butbut:
 
@Kathi: hast du diesbezüglich weitere Infos, wie man andere Stoßsstangen doch eingetragen bekommt?
also irgendwas schriftliches, was aber auch in Österreich gilt ...
 

gavioli

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hallo mario
stahl-stoßstangen werden als geräteträger eingetragen (seilwinde) und ich würde in der tat empfehlen alles auf einmal begutachten zu lassen
da der gutachter ein gesammtgutachten erstellt. ich habe für alles inkl eintragung, gutachten.. ca €200 bezahlt.
lg
 
 

ConcreteCharlie

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gavioli schrieb:
hallo mario
stahl-stoßstangen werden als geräteträger eingetragen (seilwinde) und ich würde in der tat empfehlen alles auf einmal begutachten zu lassen
da der gutachter ein gesammtgutachten erstellt. ich habe für alles inkl eintragung, gutachten.. ca 200 bezahlt.
lg
 
Welche Dimension hast du eintragen lassen und wie hat das genau funktioniert?
 

Picturesk

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Das mit dem Geräteträger ist ja sehr interessant! Jetzt weiß ich auch, was Kathi oben gemeint hat, dass es nur mit Winde geht.
Steht das irgendwo?
Gehen dann alle Stoßsstangen als Geräteträger durch oder wieder nur spezielle? Und bei denen reicht dann ein TÜV-Gutachten?
Auch mit Bügel oder nur ohne?
 

kb1089

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Picturesk schrieb:
Das mit dem Geräteträger ist ja sehr interessant! Jetzt weiß ich auch, was Kathi oben gemeint hat, dass es nur mit Winde geht.
Steht das irgendwo?
Gehen dann alle Stoßsstangen als Geräteträger durch oder wieder nur spezielle? Und bei denen reicht dann ein TÜV-Gutachten?
Auch mit Bügel oder nur ohne?
 
Ohne das Böse zu meinen aber deine Fragen hier sind zu ungezielt und durcheinander. So kann dir niemand helfen.
Wenn du es genau wissen willst solltest du dich in die Zulassungsbestimmung der Europäischen Union einlesen. Landes Gesetze sind hinlänglich nicht mehr relevant.
 
Beispiel. Ein Fahrzeug mit Schneepflug wird abgenommen, ob Fussgängerschutz oder nicht. Warum sollte dann eine Stoßstange als Windenträger nicht gehen? Es gibt ja auch keine Vorschrift das der Schneepflug nur im Winter montiert sein darf.
 
Stoßstangen lassen sich nur eintragen wenn Sie eine ausreichende Radabdeckung sicherstellen, das Windenfenster verdeckt ist.
Also alle Stubby Bumper etc scheiden eigentlich aus. Ein Gutachten brauchst du für keine Stoßstange, jedoch einen TÜV Prüfer der was von seinem Fach versteht. und die werden leider rar. Daher nochmal. Such dir jemand der sich auskennt.
 
Hier im Forum wird ja ausgiebig über das Thema TÜV diskutiert. Ich kann sagen, dass ich alle Wünsche abgenommen bekommen habe, das meiste ohne Gutachten. Jedoch mit professioneller Hilfe.
 
Einzelabnahmen sind sowieso immer im Gesamtaspekt des vorgestellten Fahrzeugs zu beurteilen. Daher macht es Sinn alles auf einen Rutsch abnehmen zu lassen. Für die Umschreibung deutscher Eintragungen brauchst du gar nichts. Denn geltend ist europäisches Zulassungsrecht und das gilt auch in Österreich uneingeschränkt.
 
Zum Thema Rammbügel. Geht nicht.
Wenn überhaupt kann man einen Windenschutzbügel eintragen, wenn dieser die vorgeschriebenen Eigenschaften hat.
Womit wieder einmal feststeht. Rechtssicherheit zulegen und dann eintragen lassen. Vieles ist eine Frage der Begrifflichkeit.
 
Grüße
 

Picturesk

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Dein Wort in Gottes Ohr! ;-)
Es wird ja langsam alles etwas klarer, nur vertraue ich unseren Politikern und Beamten nicht. In Österreich müssen wir immer alles überregulieren, die EU-Richtlinien immer übererfüllen...

So steht etwa auf der Seite der steiermärkischen Landesregierung:
"Folgende Punkte sind bei den Gutachten besonders zu beachten:

Da der überwiegende Teil derartiger Produkte von deutschen Firmen stammt, sind die mitgelieferten Gutachten meist auf die nationalen deutschen Bestimmungen abgestimmt. Sie berücksichtigen manchmal nicht EG-rechtliche Vorschriften, die in Österreich zur Anwendung kommen (z.B.: Radabdeckungen) und auch nicht österreichische nationale Vorschriften (z.B.: Mindestbodenfreiheit)."
 

Det65

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Ich verschiebe diese Thema mal, denn zu einem vernünftigen Ergebnis kommt man hier eh nicht.... Das kann man nur in Austria regeln...,.
 

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Hallo,
ja danke! Passt hier vermutlich besser rein :)
 
Jedenfalls hab ich wieder einiges dazugelernt, zB betreffend Geräteträger und Dachträger!
 
Aber vielleicht finden sich doch noch einige Österreicher, die über ihre konkreten Erfahrungen mit der Typisierung hier berichten können :)
 

Picturesk

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Ach ja, am Wochenende hab ich von einem Bekannten gehört, dass ein Freund von ihm sich seine Umbauten auf seinem Pickup in Oberösterreich hat typisieren lassen
 
Eigentlich ist das Fzg. in NÖ zugelassen, aber da die Herren von der Landesprüfstelle Brunn/W. nicht gerade hilfsbereit waren, hat er kurzerhand das Auto abgemeldet, in OÖ alles umbauen lassen und dann auch dort eintragen lassen! In Oberösterreich ist es also angeblich um einiges leichter als bei uns in Nierösterreich ...
 
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