Nerf Bars

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US911

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Hat jemand Erfahrungen mit den Nerf Bars von Rough Country, N-Fab oder Rhino (wobei ich diese nur für den JKU gefunden habe) ?
Ich plane ggf. eine Umrüstung von den Rubicon Rails auf Nerf Bars mit Trittbügel für meinen 2Dr.

Gibts Bezugsquellen in D?IMG_0032.JPG
 
JKU13

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Hallo US911,
lohnt sich das? Warum willst du ein Trittstufe an den Rockrails (, die dann eigentlich keine mehr sind)?
​- Bei Stock-Ausführung verlierst du Bodenfreiheit und bleibst mit den Tritten an allem Möglichen und Unmöglichem hängen.
- Bei Lift + größeren Reifen büßt du zumindest einen Teil dieses gerade gewonnenen Vorteils wieder ein.
Da gibt es andere Lösungen, von einfach bis teuer.
Grüße Jupp
 
Voodoo1993

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Wenn du mal deinen JK genau anschaust siehst du das die Bodenfreiheit NICHT beeinträchtigt werden KANN! Da ist der Rahmen viel tiefer als die Trittstufe der Nerf step`s  und die Halten verdammt viel aus, sind ja nicht aus Plastik.  Man muss auch nicht mit ach und krach alles mitnehmen. Ich hab die Sahara Trittbretter dran und die sind auch noch nicht kaputt trotz Offroad.  
 
Zu dem:  Bodenfreiheit =  max. Luft unter dem niedrigsten Punkt (Differenzial). Nur mal so, das was du meinst ist der Rampenwinkel bzw. Bauchfreiheit   :angel:
 
Viele grüße Kevin 
 
Headman

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Hi US911,

Ja suche auch schon ne Weile eine Lösung für meine Frau...die klettert nur ungerne in unseren Dicken...die elektrischen sind teuer und alle aus Alu und mit der Mechanik und den E-Motoren kann ich mich nicht so anfreunden...praktisch ja - aber haltbar...?
Die Nerv Bars sind sicher nicht aus Zucker und stabil...gefällt mir aber nicht wirklich - was eine gute Alternative ist wie ich finde sind die Rampage Retractable Rockrails - die klappen bei Belastung von oben runter - und wieder hoch wenn man eingestiegen ist - mittels einer Gasfeder - ganz einfache Mechanik. Gibt es aber in D nicht und Eigenimport kommt auf knapp 1tsd - in Trumpland habe ich die schon für 4-500 USD gesehen. Gibts ein Video von einfach mal googeln.

G Heiko
 
simplydynamic

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Headman schrieb:
Hi US911,

Ja suche auch schon ne Weile eine Lösung für meine Frau...die klettert nur ungerne in unseren Dicken...die elektrischen sind teuer und alle aus Alu und mit der Mechanik und den E-Motoren kann ich mich nicht so anfreunden...praktisch ja - aber haltbar...?
Die Nerv Bars sind sicher nicht aus Zucker und stabil...gefällt mir aber nicht wirklich - was eine gute Alternative ist wie ich finde sind die Rampage Retractable Rockrails - die klappen bei Belastung von oben runter - und wieder hoch wenn man eingestiegen ist - mittels einer Gasfeder - ganz einfache Mechanik. Gibt es aber in D nicht und Eigenimport kommt auf knapp 1tsd - in Trumpland habe ich die schon für 4-500 USD gesehen. Gibts ein Video von einfach mal googeln.

G Heiko
 
 
Containerservice  ??
dann sollte es  günstiger gehen.   Aber so 700-800 sicherlich auch noch.
 
TÜV sollte egal sein, so wie der lokale TÜV meint. Solange die keine Fahrzeugmaße verändern, oder gefährlich Ecken haben, seien sie frei, da nicht im Fußgängerbereich.
 
sebbekk

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So verstehe ich das auch, Rock Rails und Rear Bumper sind ohne Eintragung OK, solange die Abmessungen nicht verändert werden.
 
Voodoo1993

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Meines Wissens ist das nicht richtig, da JEDE Bauliche Veränderung eingetragen werden muss. Auch wenn nicht direkt im Fußgänger Bereich, könnten bei einem Unfall dadurch andere Stärker geschädigt werden.
Ausgenommen davon sind seit kurzem Arbeitscheinwerfer jeglicher Bauart.

Vg Kevin
 
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Bei mir musste der hintere Bumper eingetragen werden.
Wenn ich mich noch für den Reserveradträger dafür entscheide wurde mir gesagt, dass auch der noch zusätzlich eingetragen werden muss.

Servus
Rainer
 
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Ich vermute, dass die verschiedenen Erfahrungen vom jeweiligen TÜV abhängen. Mein umgebauter JK hat schon diverse Hauptuntersuchungen hinter sich und sowohl Side Steps von Smmittybilt als auch ein Rugged Ridge Bumper mit Tire Carrier wurden nie moniert. Die auf ET-12 überstehenden Reifen hingegen waren ein Thema. Es wurde also schon hingeschaut und weil ich die dämlichen Gummistreifen als Kotflügelverbreiterung auf Dauer nicht ertragen wollte, gabs irgendwann Felgen mit ET+16.
 
P.S.: Ich hätte gar nichts dagegen, dass die Teile eingetragen werden, aber es wird ja meistens sogar abgelehnt, weil man keinen Grund sieht.
 

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MoabUnlimited schrieb:
Bei mir musste der hintere Bumper eingetragen werden.
Wenn ich mich noch für den Reserveradträger dafür entscheide wurde mir gesagt, dass auch der noch zusätzlich eingetragen werden muss.

Servus
Rainer
Und dazu gab es mal einen Artikel in der 4x4 Action, dass das nicht nötig sei.
Wobei eine Eintragung natürlich immer praktisch ist und beruhigt.
 
US911

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Headman schrieb:
was eine gute Alternative ist wie ich finde sind die Rampage Retractable Rockrails - die klappen bei Belastung von oben runter - und wieder hoch wenn man eingestiegen ist - mittels einer Gasfeder - ganz einfache Mechanik. Gibt es aber in D nicht und Eigenimport kommt auf knapp 1tsd - in Trumpland habe ich die schon für 4-500 USD gesehen. Gibts ein Video von einfach mal googeln.
G Heiko
Danke für die Info, gar nicht so schlecht die Technik...aber ich möchte das Rail möglichst unauffällig und eng anliegend und der abstehende Trittbügel gefällt mir auch sehr gut (zugegebenermaßen beim JKU besser als beim 2Dr).
Billig wird der Import definitiv auch nicht, auch wenn die Teile in USA nur um die $300 kosten - vielleicht tut sich ja in Zukunft was über den Bezugsweg Canada ;)

Zum Thema Tüv:
Natürlich müssen die Rails eingetragen werden, was auf Grund fehlendem Festigkeitsgutachten nicht mal per Einzelabnahme zulässig ist. Wie bei US-Importfelgen, bei denen extra Gutachten durch die großen Offroad-Spezialisten in D in Auftrag gegeben wurden. Allerdings wird für die Nerf Bars die Nachfrage zu gering sein...
Übrigens: Selbstverständlich müssen auch Heckstoßstangen eingetragen wedrden! Wenn der örtliche amtl.anerk.Sachverständige / Prüfingenieur bei der HU nicht so genau hinsieht, dann ist das Glück. In seiner Richtlinie für die Durchführung von HU steht allerdings was anders drin. Und Aussagen, daß das ganze nicht eintragungspflichtig sei, sind schlicht und ergreifend falsch! Das zeugt von Inkompetenz und ist im Umgang mit den Kunden, die sich auf eine vermeindlich rechtlich einwandfreie Aussage verlassen müssen ein No-Go. Und auch das oft zitierte "Ermessen" eines PI geht heutzutage gegen Null und das ist auch gut so. So kommt es zu weniger Gefälligkeitseintragungen (u.U. sogar Korruptionsdelikt) und mehr Gleichbehandlung.
Aber das soll hier jetzt nicht zum Tüv-Post verkommen ;)
 
Grefenius

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Vielleicht einfach einmal die gesetzliche Grundlage für jede dieser Behauptungen beibringen. Die internen Richtlinien eines privaten Vereins sind da nicht wirklich hilfreich (und selbst die hast Du nicht benannt).
 
Meinungen gibt es viele...
 
Also: Nach welcher gesetzlichen Bestimmung ist die EIntragung einer Heckstoßstange verpflichtend unter der Prämisse, daß sich die in der Zulassungsbescheinigung vermerkten Fahrzeugabmessungen nicht ändern.
 
Danke.
 
 
 
MoabUnlimited

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Na ja, irgendwelche (abstehenden) Teile ggf. noch aus Metall, können durchaus auch hinten gefährdend sein.
Das leuchtet mir schon ein.
Ein Auffahrunfall ist ja auch nicht ohne, wenn das dann z.B. auch noch ein Zweirad ist....
Deshalb hab ich mich gegen die Eintragung meines Heck-Bumpers auch nicht gewehrt.
 
Voodoo1993

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https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/BJNR067910012.html    in §19  Steht alles dazu drin.  .... die Betriebserlaubnis erlöscht wenn...... eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist...
Es wird also nicht von Fußgängern gesprochen sonder von Verkehrsteilnehmern, und die können nun mal von der Seite oder auch von hinten rein krachen.  
 
simplydynamic

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Voodoo1993 schrieb:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/BJNR067910012.html    in §19  Steht alles dazu drin.  .... die Betriebserlaubnis erlöscht wenn...... eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist...
Es wird also nicht von Fußgängern gesprochen sonder von Verkehrsteilnehmern, und die können nun mal von der Seite oder auch von hinten rein krachen.  
 
Letztlich beantwortet dir diese Frage der TÜV, ob oder ob nicht.  Doof ist eben nur, dass wenn er sie mit Nein, also keine Gefährdung, beantwortet du eben nur die Aussage hast und mehr nicht.
 
In unzähligen Foren wurde diese Frage auch schon gefragt. Und immer liest du eben   einige Leute die  nachgefragt haben und die selbe Antwort erhalten haben.
Und wenn, dann zu ner TÜV Hauptstelle gehen und dort fragen.
 
Und in der Erklärung zu dem §, beim TÜV Süd  ist ja auch eine Auflistung
 
 
Da ist jede Änderung, durch die „eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist“. Um diese weit gefasste Formulierung auf einen einfachen Nenner zu bringen: Hier geht es vor allem um die Baugruppen und Teile am Fahrzeug, die von ausschlaggebender Bedeutung für die Verkehrssicherheit sind. Dazu gehören die Bremsanlage, die Lenkung, die Bereifung, das Fahrwerk und die tragenden Teile am Auto oder Motorrad.
 
US911

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Grefenius schrieb:
Vielleicht einfach einmal die gesetzliche Grundlage für jede dieser Behauptungen beibringen. Die internen Richtlinien eines privaten Vereins sind da nicht wirklich hilfreich (und selbst die hast Du nicht benannt).
 
Meinungen gibt es viele...
 
Also: Nach welcher gesetzlichen Bestimmung ist die EIntragung einer Heckstoßstange verpflichtend unter der Prämisse, daß sich die in der Zulassungsbescheinigung vermerkten Fahrzeugabmessungen nicht ändern.
 
Danke.
Es wird wohl doch zum Tüv-Post :(

Die Richtlinie zur Durchführung von HUs (kurz RiLi HU) ergibt sich aus StVO und der (immernoch gültigen) StVZO / FZV. Jeder der inzwischen privaten Überwachungsvereine Tüv, GTÜ, Dekra, Küs etc. ist diesen amtlichen Richtlinien verpflichtet...daher sind es auch AMTLICH anerkannte Sachverständige bzw. Prüfungenieure.

Eine Heckstoßstange ist, wie der Name schon sagt, eine Stoßstange. Diese soll im Falle eines Aufpralls schadenshemmend fungieren. Von daher geben die namenhaften Hersteller auch Geld in die Hand und lassen sich die Unbedenklichkeit entspr. bescheinigen. Mit diesen (meist Teilegutachten) ist dann eine vereinfachte Eintragung möglich.

Grundsätzlich erfordert JEDE fest verbaute Änderung am am Fzg. eine Abnahme. Völlig losgelöst davon, ob sich die Abmessung ändert!
Es gibt eine Reihe von Ausnahmen, wie zB Fzg.-Antenne (soweit ähnlich der Serie) oder Aufkleber (soweit unterhalb einer bestimmten Fläche).
Sogar Dachträger oder abnehmbare AHK müssen in zulässiger Form vorliegen, obwohl sie zwar fest, aber nicht dauerhaft montiert sind (und sein dürfen!).

Da ich jetzt hier keinen rechtlichen Zulassungsunterricht geben möchte, empfehle ich das Selbststudium der einschlägigen Rechtsquellen (nicht Tuning-Foren) via Google etc. oder Nachfrage bei einem PI oder zB ADAC. Wichtig sind neben den Rechtsquellen auch die zugehörigen Ausführungsverordnungen. Neben betriebsinternen Handlungsanleitungen der Überwachungsvereine ist alles im Netzt frei für jedermann nachlesbar ;)
 
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Paragraph 29 StVZO, Anlage VIII und VIIIa -HU-Richtlinie > Anlage 2 zu Nr. 4 der Richtlinie (welche zwingend anzuwenden ist), dort Punkt 6. Nr. 620: Anbauteile deren zulässigkeit nicht nachgewiesen wurde - Erheblicher Mangel (EM lassen IMMER eine Verkhrsgefährdung erwarten) und sollten die Nichtzuteilung der Plakette zur Folge haben (was in der Praxis leider nicht immer der Fall ist, da der zahlende Kunde ja im herrschenden Konkurrenzdruck zum König gemacht wird)...

Aber nu reichts wirklich zum Rechtlichen... :)
 
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Worum genau ging es eigentlich in dem Thread ? [emoji6]

Ach ja ... NERV Bars ... iPod Nerf Bars.


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Wie gesagt ich bin da anderer Meinung. Der lokale  aaS TÜVer  sagte es so und die sind ansonsten sehr pingelig hier, in den Fachzeitschriften steht es so..........
Solange die RiLi dafür eben nicht öffentlich gemacht werden, weiß niemand wirklich Bescheid und jeder (Prüfer) kann was anderes sagen.
 
Ich hab mich ja auch schon oft genug darüber ausgekotzt. Klare Regeln, für alle, Händler wie Private gleich und auch EU weit angepaßt......
Aber das ist ein anderes Thema.
Die selben Diskussionen gibt es ja auch bei Zusatzscheinwerfern immer.....
 
 
Grefenius

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@US911
 
vielen Dank für deine fachlichen Anmerkungen (ernst gemeint).
 
Mit dem von dir zitierten §29 und dem zuvor erwähnten §19 läßt sich allerdings vermutlich bereits ein fabrikneues Fahrzeug stillegen. Aber die bewußt uneindeutige und damit beliebig interpretierbare Formulierung von Gesetzen hat ja jahrzehntelange Methode und unterstreicht die mafiösen Strukturen der Gesetzgebung und der von ihr abhängigen Institutionen.
 
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