Urteil gesprochen gegen Fahrer im Berliner Straßenrennen

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Sarge

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Moin!
Vor einiger Zeit gab es hier eine Meldung, bei dem ein 70jähriger Jeep-Fahrer als Unbeteiligter in einem illegalen Straßenrennen zu Tode kam.
Urteil für beide beteiligen Fahrer: Mord


http://trib.al/A0Ggu96
 
wranglerpit

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Gut, dass ein Richter den Mut für ein solches Urteil aufgebracht hat.
Weitere werden folgen.
 
Heisseluft

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Lalala...
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Nunja, einige...
Es geschehen Zeichen...mit dem Strafmass hätte ich nicht gerechnet...
 
 
 
Voodoo1993

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Mindestens 15 Jahre bis unbestimmt, Führerschein Entzug auf Lebenszeit.
Gerecht und vor allem Abschreckend für andere Raser, zwar nicht für alle aber es ist ein Anfang. Nach N24 sind in den letzten 1,5 Jahren 7 Menschen bei illegalen Rennen in DE ums Leben gekommen. Und die Strafen waren immer eine Lachnummer, jetzt gibt es einen Präzedenzfall.
 

GrandCherokee93

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Hab's auch grad im Radio gehört, wurde auch mal Zeit das die Lebenslänglich bekommen, wenn ich schon immer gehört habe, 2 Jahre auf Bewährung und so eine schei..e !!
Jetzt werden hoffentlich alle kommenden Urteile (und das sind hoffentlich keine) genauso bewertet...
 
Gurti

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Mit dem Strafmaß bin ich natürlich auch einverstanden, klar. Aber ich habe Bedenken das Urteil steht auf etwas wackeligen Beinen, dann wird das noch einen Prozessmarathon bis zur letzten Instanz geben - und möglicherweise müssen die Angeklagten währenddessen sogar wegen nicht erwiesener Schuld im Sinne der Anklage auf freien Fuß gesetzt werden. Dann verpufft der beabsichtigte Effekt (Abschreckung) und verkehrt sich u.U. sogar ins Gegenteil...
Die Verteidigung hat schon Revision angekündigt.
 
 

Teleporter

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Die Verurteilten legen bereits Rechtsmittel ein, da befürchte ich, dass das Urteil aufgehoben wird, leider....!!
...weil Mord muss doch bestimmte Merkmale aufweisen, da habe ich doch meine Zweifel...bin aber kein Jurist...
 
...und es würde mich wundern, wenn unsere Gerichte bis zur höchsten Instanz konsequent das maximale Strafmaß aufrufen würden,
bei bestimmten Urteilen in diesem Land kann man manchmal schon von einer Bananenrepublik ausgehen...auch leider...,
der Gipfel ist dann allerdings " im Namen des Volkes" ...oder soll es jetzt heißen " im Namen der Bevölkerung?...Ironie aus..
 
 
Heisseluft

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Lalala...
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Nunja, einige...
Ja, das mit dem Mord wird sicher sehr wackelig sein, würde jede!!! Überschreitung einer Geschwindigkeit einem Mordvorsatz gleichen...das kann es auch nicht sein, 10km/h zu schnell, paar dumme Zufälle...Mord....
 
Gurti

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Früher XJ, jetzt Hilux
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Wer mit 160 durch die Stadt und über rote Ampeln heizt ist nicht ganz dicht. Und genau diese Unzurechnungsfähigkeit ist das Argument mit dem die dann nachher doch noch laufen gelassen werden.
Und wer glaubt er habe "alles im Griff" und würde sowieso nicht erwischt der fährt nachher auch ohne Führerschein Rennen. Immer nach dem Motto "ist der Ruf erst ruiniert...".
Denen gehört lebenslänglich eine Fußfessel angelegt die Alarm schlägt sobald die sich mit mehr als 30 km/h bewegen.
 
Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
... dass Rechstmittel eingelegt werden, ist üblicher Standard.
Unabhängig davon finde ich es anerkennenswert, dass man das mögliche Straßmaß genutzt hat.
 
 
 
Headman

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4x4 Bembel
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Ja das hätte wohl keiner gedacht, dass ein deutscher Richter mal Eier hat und ein Exempel statuiert!! Richtig so!
 
Denke allerdings aus, dass es unter Umständen doch nicht durch alle Instanzen Bestand haben wird - trotzdem wird dem beiden Deppen erst mal der Arsch auf Grundeis gehen - und das nicht nur für kurze Zeit – so ein Ritt durch die Gerichte bis zum Ende dauert… :thefinger_red:
 
Solch dumme Ars....er gehören aus dem Verkehr gezogen - für immer!!! :angryfire:
 
G Heiko
 
 
 
Mike63

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Ich hole mir eine Kaffee und freue mich an dem Urteil aber als Realist wird die Freude wohl leider von
kurzer Dauer sein. In den Kleinanzeigen wird den das Endergebnis, nach der Revision; kund getan
was den kaum einer noch gewahr wird.  
 
Solche Urteil ob mit Wagen Waffen oder anderen Gegenständen und eingesetzten Gliedmassen was 
man, wenn es überhaupt in den Nachrichten erscheint, erfährt kommen mir zweifel bei unserem 
Rechtsstaat.
 
Aber altersbedingt .... bin ich vielleicht mit meiner Auffassung von Recht und Gesetzt Museumsreif.
 
 
Gruß Michael 
 

Jeeper4x4

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Zitat:
Die Verteidiger plädierten dagegen auf Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung für den einen Fahrer
und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs für den anderen.
 
erschrecken wie Verteidiger versuchen das Ganze immer runter zu spielen.
die sollten gleich mit verurteilt werden wegen Unzurechnungsfähigkeit. 
 
 
 

Boschty

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Wahnsinns Urteil... ob es dabei bleibt wird sich zeigen.
 
Ich bin absolut für deutlich höhere Haftstrafen bei derartigen Delikten. Ich denke aber, dass man hier den falschen Weg gegangen ist.
 
@Heisseluft: Es gibt verschiedene Merkmale die ein Mörder "erfüllen" muss. Hier geht vermutlich zum einen es die "niedrigen Beweggründe" dahingehen - Ich töte lieber als ein Rennen zu verlieren.

Zum anderen um das gemeinschaftliche Tatmittel - zwei Autos.

Beim Vorsatz gibt es verschiedene Stufen. Es ist keine direkte Absicht erforderlich.
 
cherokee xj

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Ich begrüsse das gesprochene Urteil umfänglich, gar keine Frage.
 
Die beiden Typen gehören schlichtweg weggesperrt und zwar für lange Zeit :yes:
 
Menschlich betrachtet sind die beiden ganz weit an der Laterne unten einzuordnen.
 
Auch wenn man dieses Verhalten und die Tat in keinster Weise entschuldigen kann,
haben es dennoch beide bis heute versäumt, sich mal bei den Angehörigen des Getöteten
in irgendeiner Form zu entschuldigen, geschweige denn ansatzweise Reue zu zeigen.
 
===>>> http://www.spiegel.de/video/spiegel-tv-autorennen-mit-200-den-kudamm-runter-video-1648292.html
 
Ich hoffe inständig, daß das Revisionsverfahren nicht von Erfolg gekrönt sein wird.
 
Das wäre Wasser auf die Mühlen der hier Beklagten und auch auf andere Personen dieser
Szene.
 
Und der Verteidiger der beiden Vollidioten gehört gleich mit weggesperrt.
 
Sein Statement unmittelbar nach der Verhandlung respektive des Urteils ist einfach
nur daneben und beinhaltet aus meiner Sicht eine sehr eigenartige Auffassung und
Betrachtungsweise des Geschehens und die Bewertung des Sachverhaltes durch das
LG Berlin.
 
Die Begründung und Bewertung des LG Berlin betrachte ich allerdings als stichhaltig
und auch rechtskonform, da die Tatumstände durchaus den Tatbestand des Mordes
erfüllen. ( StGB § 211 )
 
Hier eben wie schon genannt die niedrigen Beweggründe ( Strassenrennen ) und der
Einsatz der gemeingefährlichen Mittel ( das bzw. die Fahrzeuge, die hier als Tatwaffe
eingesetzt worden sind )
 
 
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Ich möchte das nicht verharmlosen, aber ein gutes Mittelmass wäre sinnvoller...das Verhältnis stimmt so einfach nicht....
 
Was für ein Strafmass wäre für einen ECHTEN Mord gerechtfertigt? Auch "nur" lebenslang?  Das passt so nicht...und..auf den Verteidiger rumhacken...der tut nur seine Arbeit...sorry, das ist sein gutes Recht und seine Pflicht...Rechtsstaat eben.
 
Ja, es soll ein Zeichen gesetzt werden, aber ein Exempel statuiren hat mit "Recht" auch nichts zu tun, das ist nur ablassen an Wut.
 
 
Ich weiss nicht...vom Gefühl her wird die nächste Instanz anders entscheiden...
 
 
cherokee xj

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Wieso ist das kein Mord, wenn ich mit über 170Km/h durch eine Innenstadt
mit einem Auto rase und dabei wissend in Kauf nehme, daß dadurch Dritte getötet
werden könnten ?
 
Wir reden hier schlussendlich nicht "nur" von einer Geschwindigkeitsübertretung.
 
Sondern von einem illegalem Autorennen in der Innenstadt mit Todesfolge.
 
Leider ist der Falsche dabei umgekommen - mein aufrichtiges Beileid an dieser Stelle
für die Hinterbliebenen.
 
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Heisseluft schrieb:
 ...und..auf den Verteidiger rumhacken...der tut nur seine Arbeit...sorry, das ist sein gutes Recht und seine Pflicht...Rechtsstaat eben.
 
 
Es war zu keiner Zeit mein Ansinnen auf dem Verteidiger "rumzuhacken" wie du es nennst, Sven :angel:
 
Aber ein souveränes und professionelles öffentliches Statement sieht eben einfach anders aus...
 
Eine dezidierte Liberalität der deutschen Justiz an dieser Stelle in Frage zu stellen, erscheint mir da 
doch mehr als abwegig.
 
Gruß Micha
 
 
Heisseluft

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Micha, nehme einfach zur Kenntnis, dass hier jemand deine Meinung nicht teilt.
 
Ich bin sicher für eine harte Bestrafung für ein derartiges grob fahrlässiges Verhalten mit tragischen Ausgang.
 
Da wurde in der Vergangenheit sicher viel zu Mild geurteilt. Scheinbar spielt hier nun diese aufgestaute Wut eine große Rolle in der objektiven Wahrnehmung der Umstände.
 
Bei 15 Jahren ohne Bewärung könnte ich voll zustimmen...Totschlag in besonders schhweren Fall, oder sowas ähnliches...
 
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