Feuerlocke
Member
Es gilt die zulässige Gesamtmasse gem. Typenschild !!! Egal was die Waage gerade anzeigt .
Bei eingetragenen 1000kg gebremst darfst du keinen (!) leeren Pferdeanhänger am Hacken haben, wenn das Typenschild 2,0 t ausweist.
Wir haben die ganze Diskussion mit einem Amtsgericht und der Fahrschule meiner Tochter durchgekaspert. Hätten wir den Pferdeanhänger
abgelastet auf 1680 kg hätte sie keinen B-Führerschein gebraucht, da der Zugwagen 1800kg wog und die Gesamtmasse des Anhängers die des
Zugwagens nicht überschreiten darf. Aber zusammen nicht mehr als 3500kg zugelassene Gesamtmasse.
Gruß,
Bei eingetragenen 1000kg gebremst darfst du keinen (!) leeren Pferdeanhänger am Hacken haben, wenn das Typenschild 2,0 t ausweist.
Wir haben die ganze Diskussion mit einem Amtsgericht und der Fahrschule meiner Tochter durchgekaspert. Hätten wir den Pferdeanhänger
abgelastet auf 1680 kg hätte sie keinen B-Führerschein gebraucht, da der Zugwagen 1800kg wog und die Gesamtmasse des Anhängers die des
Zugwagens nicht überschreiten darf. Aber zusammen nicht mehr als 3500kg zugelassene Gesamtmasse.
Gruß,