Serienfrontstossfänger und Zugvorrichtung?

Diskutiere Serienfrontstossfänger und Zugvorrichtung? im Wrangler JK Forum Forum im Bereich Wrangler Forum;   Wer kennt diesen Anbau (Bügel;  Leuchten;  Winde) unter wie mir erscheint Nutzung des Serienfrontstossfängers?   Für sachdienliche Hinweise...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
tolenius

tolenius

Member
Threadstarter
Mitglied seit
13.05.2016
Beiträge
239
Danke
66
Standort
München

 
Wer kennt diesen Anbau (Bügel;  Leuchten;  Winde) unter wie mir erscheint Nutzung des Serienfrontstossfängers?
 
Für sachdienliche Hinweise vielen Dank.
 
Hamilkar

Hamilkar

Member
Mitglied seit
25.10.2014
Beiträge
963
Danke
493
Standort
Nähe Ffm
Moin,
 
die hier haben den aufgebaut, vielleicht können die Dir weiterhelfen:
http://www.arctictrucks.no/#!modeller-jeep-wrangler/jeep-at37
Kontakt: info@arctictrucks.no
 
Die Lampen dürften Vison X HID in 6.7" sein:
https://www.visionxusa.com/producttype/hid/
 
Ein bisschen was zum lesen (norwegisch) oder zumindest Bilder gibt es hier:
http://www.klikk.no/motor/bil/article868286.ece
http://broom.eonbit.com/underholdning/broom/biltester/jeep/2013-392
 
Und in Bewegung auch hier (auch norwegisch):
https://www.youtube.com/watch?v=_0DUrQ4ywo4
 
Vielleicht hilft das schon ein bisschen weiter.
 
Gruß
:)
 
 

skaut

Member
Mitglied seit
01.02.2007
Beiträge
623
Danke
342
Standort
Mittelfranken
Von Horntools hab ich mal auf der AA einen Windeneinbau in die Serienstoßstange gesehen und im Mopar Zubehörprospekt gibts nen Lampenbügel dafür.

Hth
 
tolenius

tolenius

Member
Threadstarter
Mitglied seit
13.05.2016
Beiträge
239
Danke
66
Standort
München
Vielen Dank für die Hinweise.
 
Mir gefiele dabei insbesondere die Verwendung der leichteren (Geschmacksache, klar) Stock - Frontstossstange.
 
Wie genau die Winde (wenn das eine ist?) funktionieren soll da wären mir Hinweise recht.  Ggf. das Kennzeichen abnehmen?
 
Ich habe mal nach Norwegen gemailt und eine Teileanfrage gestartet mal sehen ob und wenn ja was zurückkommt.
 
Ob man einen Bügel (hinter der Originalstossstange) und Zusatzscheinwerfer (wenn sie abgedeckt sind) eintragen lassen muss?
 

JJL

Member
Mitglied seit
29.11.2016
Beiträge
1.043
Danke
566
Zusatzscheinwerfer kannst du bis zu 4 (oder waren es 6?) Stück mit ans normale Licht anschliessen falls diese ABE haben: Eintragungsfrei
 Falls sie keine ABE haben kannst du sie als Arbeitsscheinwerfer benutzen. Die müssen aber dann extra geschaltet werden.
So zumindest mein Wissensstand 
 

kktp2

Guest
jeepscout schrieb:
Von Horntools hab ich mal auf der AA einen Windeneinbau in die Serienstoßstange gesehen und im Mopar Zubehörprospekt gibts nen Lampenbügel dafür.
Hth
Den Windeneinbausatz gibt es von Taubenreuter. Allerdings nur ein Gutachten für die US Stoßstange. Ein williger SACHVERSTÄNDIGER trägt die aber auch mit der Eurostoßstange ein. Macht sich gut! ;-)

Den Bügel baue ich mir gerade selbst!

Gibt es aber auch für etwas mehr als 200,- zu kaufen.


tolenius schrieb:
Vielen Dank für die Hinweise.
 
Mir gefiele dabei insbesondere die Verwendung der leichteren (Geschmacksache, klar) Stock - Frontstossstange.
 
Wie genau die Winde (wenn das eine ist?) funktionieren soll da wären mir Hinweise recht.  Ggf. das Kennzeichen abnehmen?
 
Ich habe mal nach Norwegen gemailt und eine Teileanfrage gestartet mal sehen ob und wenn ja was zurückkommt.
 
Ob man einen Bügel (hinter der Originalstossstange) und Zusatzscheinwerfer (wenn sie abgedeckt sind) eintragen lassen muss?
Mein TÜV sagt, dass Lampenbügel eine Grauzone sind und nicht eingetragen werden müssen!
 
Hamilkar

Hamilkar

Member
Mitglied seit
25.10.2014
Beiträge
963
Danke
493
Standort
Nähe Ffm
tolenius schrieb:
(...) Ob man einen Bügel (hinter der Originalstossstange) und Zusatzscheinwerfer (wenn sie abgedeckt sind) eintragen lassen muss?
Der Bügel:
Kann man so oder so argumentieren.
Einerseits verändern sich die Maße am Fahrzeug nicht / Lampenträger / Personenschutzbügel, der Fußgänger vor Kollisionen mit der Winde schützt / ...
Andererseits liegt es in der Fußgänger-Aufprallzone.
 
Ebenfalls kommt es drauf an, was das für ein Bügel ist, also ob das eine massive Konstruktion ist, oder eher eine (Kunststoff-)Style-Bar.
Letztere haben öfter mal eine ABE oder zumindest ein Teilegutachten.
Wenn beides fehlt, wird es schwer.
Da das ist ein sehr weites Feld ist, sollte das am besten mit (D)einem TÜVler des Vertrauens besprochen werden.
Und das Dein JK von 2014 ist, macht das nicht unbedingt einfacher. :no:
 
Die Lampen:
Eintragen brauchst Du die zwar nicht, aber ein bisschen was beachten.
 
Dein JK wird als PKW zugelassen sein, das heißt: zwei oder vier Fernscheinwerfer möglich.
Diese dürfen paarweise zum Abblend- bzw. Fernlicht dazugeschaltet werden, müssen aber alle ausgehen, wenn auf Abblendlicht zurück geschaltet wird.
Die Summe der Referenzzahlen der Fernscheinwerfer darf nicht größer als 75 sein. (Steht auf den Gläsern der Leuchten)
Solange die Lampen eine E-Kennung haben, brauchen sie nicht eingetragen zu werden und können normal im Bereich der STVO genutzt werden.
Die Variante so wie auf Deinem Bild in #1 wäre also zulässig, falls die Zusatz-Lampen eine E-Kennung haben.
 
Sollten die Scheinwerfer Nebelscheinwerfer sein, dann ist zu beachten:
Montiert werden dürfen maximal 2 Nebler, mindestens 250mm Höhe, aber nicht höher als das Abblendlicht.
Dürfen erst einschaltbar sein, wenn mindestens Standlicht an ist.
Ansonsten, wie oben, wenn E-Kennung, alles gut.
 
Wenn das Lampen ohne diese E-Kennung sind,
(und aufgrund ihrer Kennzeichnung keiner weiteren Scheinwerferart zugerechnet werden können!):
Betrieb während der Fahrt im Bereich der STVO nicht erlaubt. Separat schaltbar einbauen, am besten mit einer Kontrollampe.
Nennen sich dann Arbeitsscheinwerfer und brauchen ebenfalls nicht eingetragen werden.
Manche TÜV-Prüfer finden es toll, wenn Du einen Sticker mit " Arbeitsscheinwerfer-Benutzung während der Fahrt nicht zulässig" anbringst.
 
Egal wie die Lampen verbaut sind, ob als normales Fernlich / Nebellicht oder Abreitsscheinwerfer,  sie dürfen nicht abgedeckt werden.
 
Weitere Infos sind hier zu finden: (Link öffnet PDF)
Lichttechnische Einrichtungenan Kraftfahrzeugen und deren Anhängern
Besonders S. 29, 33 und S.66
 
Gruß
:)
 
 
eurmal

eurmal

Member
Mitglied seit
02.10.2016
Beiträge
394
Danke
254
Standort
D'dorf
Guten So.-Morgen,
 
das soll jetzt kein Geunke von mir sein: das .pdf-Dokument ist wirklich gut und definiert/erläutert anschaulich alles rund um Licht & Leuchten.
 
Der Stand des Dokuments ist 02. Mai 2006 - das ist schon was her. Die Frage ist ob die Regularien immer noch in dieser Form gültig sind.
 
Seitens der Gesetzgebung allg. wird ja alle Nase lang immer wieder was modifiziert/aktualisiert.
 
 
Ich überlege rückwärtig einen weiteren Arbeitsscheinwerfer einzubauen und will einfach auf der sicheren Seite sein.
 
Also, nicht falsch verstehen und Gruß,
 
eurmal
 
 
 
Voodoo1993

Voodoo1993

Member
Mitglied seit
26.03.2015
Beiträge
1.472
Danke
844
Standort
Forchtenberg
Arbeits Scheinwerfer werden nicht eingetragen. Die kannst du ohne Probleme montieren. Wenn du eine Bestätigung für meine Aussage möchtest, würde ich vorschlagen du gehst zum TÜV und lässt dir das von denen bestätigen. Hab ich auch so gemacht. Vg Kevin
 
eurmal

eurmal

Member
Mitglied seit
02.10.2016
Beiträge
394
Danke
254
Standort
D'dorf
Nee, Kevin alles gut. Glaube Deiner Aussage auch ohne TÜV  :yes:
 
Und was Hamilkar/Nick in #7 schreibt hat mal richtig Hand & Fuß  :top:. 
 
Ich hab' nur ein "Störgefühl" bei einem (definitiv wirklich gutem!) .pdf-Dokument das 
einen 11 Jahre alten Stand hat.
 
Der Teufel ist halt ein Eichhörnchen  :devil: - da sagt die Gesetzgebung z.B.(!!!!!) "Arbeitsscheinwerfer sind grundsätzlich eintragungsfrei, ABER..." Frage ist ob das Dok noch den aktuellen Gesetzesstand widerspiegelt.
 
In D ist halt alles durchreguliert und dann gibt's -zig ausnahmen von der Regel. Wer soll da noch durchblicken?
 
Lieber Frage ich 2x bevor ich an der Jepp-Büchse rumbastel' und dann alles rückbauen muss. Bin ich schlichtweg zu faul für :angel:    
 
Euch einen schönen So., eurmal
 
 
 
Voodoo1993

Voodoo1993

Member
Mitglied seit
26.03.2015
Beiträge
1.472
Danke
844
Standort
Forchtenberg
eurmal schrieb:
Nee, Kevin alles gut. Glaube Deiner Aussage auch ohne TÜV  :yes:

 

 
Da sieht man wieder das man geschriebene Texte immer so oder so interpretieren kann. Das war als echter Tipp gemeint, denn der TÜV ist die Instans die schlussendlich darüber entscheidet ob es (zum Zeitpunkt der montage) konform ist oder nicht.
Im Internet stehen wie gesagt z.t. veraltete Informationen, denen ich auch schon aufgesessen bin.

Viele Grüße Kevin.
 

skaut

Member
Mitglied seit
01.02.2007
Beiträge
623
Danke
342
Standort
Mittelfranken
MasterHeinrich schrieb:
Also das mit der Winde an der Serienstoßstange würde mich auch interessieren :http://www.4-wheel-parts.de/de/Frontstossstange-Seilwindenplatte-Seilwinden-Anbausatz-Jeep-Wrangler-JK-Bj--07-14.html
Da gibt's das, allerdings würde ich gerne wissen, wer sowas einträgt und einbaut und wie groß der Aufwand (also auch der Preis) ist.
Das ist ja jetzt im Gegensatz zum 2" Einschub des Arctic Trucks ein Festeinbau. Der würde mir im Hinblick auf schräge Zugrichtung besser behagen. Komisch aber der Text in der Artikelbeschreibung:

Passend für EU Stoßstange - Inklusive TÜV-Teilegutachten

Ein TÜV-Teilegutachten ist aktuell nur für US Fahrzeuge verfügbar!

Wer fährt denn einen US Import und baut ne EU Stoßstange dran?
 

MasterHeinrich

Member
Mitglied seit
24.01.2015
Beiträge
40
Danke
3
Standort
Berlin
Das verstehe ich auch nicht [emoji848]
Vielleicht hat ja jemand das schon verbaut?
 
wjrobby

wjrobby

Member
Mitglied seit
19.07.2015
Beiträge
4.909
Danke
3.668
Standort
Sulzemoos
Hallo auch..

Nur mal so aus Interesse ...

Wo wird der Wrangler denn gebaut?

Sind das nicht US Fahrzeuge, umgerüstet für den EUROPÄISCHEN Markt?

Wenn ja, würde das Gutachten doch passen, oder?

Gruß Robert.
 

MasterHeinrich

Member
Mitglied seit
24.01.2015
Beiträge
40
Danke
3
Standort
Berlin
Klingt plausibel, gebaut werden die in den USA [emoji631].
Aber ich glaube, man muss mal mit nem TÜV Typen sprechen und das erklären lassen
 
Hamilkar

Hamilkar

Member
Mitglied seit
25.10.2014
Beiträge
963
Danke
493
Standort
Nähe Ffm
eurmal schrieb:
(...) Der Stand des Dokuments ist 02. Mai 2006 - das ist schon was her. Die Frage ist ob die Regularien immer noch in dieser Form gültig sind.
Seitens der Gesetzgebung allg. wird ja alle Nase lang immer wieder was modifiziert/aktualisiert.
Ich überlege rückwärtig einen weiteren Arbeitsscheinwerfer einzubauen und will einfach auf der sicheren Seite sein.(...)
Hi,
 
da hast Du im Grunde völlig Recht.
 
Mittlerweile gibt es tatsächlich eine 4., grundlegend überarbeitet und erweiterte, Auflage von dieser Lektüre
"Lichttechnische Einrichtungenan Kraftfahrzeugen und deren Anhängern"
Erschienen am 15.12.2016, kann man sich zum Beispiel hier besorgen:
https://www.amazon.de/Lichttechnische-Einrichtungen-Kraffahrzeugen-deren-Anh%C3%A4ngern/dp/3781219488
ISBN-10: 3781219488
ISBN-13: 978-3781219489
Mittlerweile ein 450 Seiten Buch!
 
Der Arbeitsscheinwerfer- Punkt, um den es hier geht, ist es aber so geblieben, wie Kevin in #9 sagt.
(Dass gerne mal ein TÜVler das so sieht, während ein anderer TÜVler das anders sieht, wissen wir hier ja alle,
und deswegen sei das auch nur am Rande nochmal erwähnt ;) )
 
Also dranschrauben, separaten Schalter zur Bedienung, und gut ist.
 
Gruß
:)
 
 

 
 

kktp2

Guest
MasterHeinrich schrieb:
Das verstehe ich auch nicht [emoji848]Vielleicht hat ja jemand das schon verbaut?
Ich habe den Satz in die EU Stoßstange eingebaut und eintragen lassen.
 

MasterHeinrich

Member
Mitglied seit
24.01.2015
Beiträge
40
Danke
3
Standort
Berlin
Hi kktp2,
Sehr schön, darf man fragen was der Einbau gekostet hat (gern auch PN) und wo Du das hast machen lassen? Ich bin Berliner[emoji3]
 

kktp2

Guest
MasterHeinrich schrieb:
Hi kktp2,
Sehr schön, darf man fragen was der Einbau gekostet hat (gern auch PN) und wo Du das hast machen lassen? Ich bin Berliner[emoji3]
Hab ich selbst gemacht. Mit etwas Handwerklichem Geschick geht das ganz gut.

Eingetragen muss das wohl nicht. Personenschutz wird nicht beeinträchtigt.

Die DEKRA hat es trotzdem getan. Obwohl nur ein Gutachten für die US Stoßstange dabei ist.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema:

Serienfrontstossfänger und Zugvorrichtung?

Oben