Windenstoßstange - LKW Zulassung noch möglich?

Diskutiere Windenstoßstange - LKW Zulassung noch möglich? im Wrangler TJ Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; Hallo zusammen, ich wollte demnächst meinen TJ aus den USA überführen und bin gerade dabei das ding so umzurüsten, dass ich TÜV bekomme.  ...
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Steinbrecher

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Hallo zusammen,
ich wollte demnächst meinen TJ aus den USA überführen und bin gerade dabei das ding so umzurüsten, dass ich TÜV bekomme.
 
Die Windenstoßstange ist mir ziemlich wichtig, da ich mich (und andere) schon etliche male aus dem Dreck ziehen oder von Kopfüber umdrehen musste.
 
Ich habe jetzt hier im Forum gelesen, dass der Personenschutz bei LKWs etwas anders aussieht. Die Beiträge sind jedoch alle schon ein wenig älter,. Habe jetzt etwas gegoogelt und wie mir scheint haben früher einige Leute ihren PKW als LKW angemeldet um steuern zu sparen und dieses Schlupfloch wurde wohl gestopft.
 
Ich bin gern bereit für meinen im vergleich zu normalen PKWs etwas "dreckigeren" Jeep etwas mehr steuern zu zahlen, deshalb interessiert mich eigentlich nur, ob die Zulassung meines Jeeps als LKW noch möglich ist um meine Windenstoßstange problemlos benutzen zu können. 
 

(Darüber hinaus ist eine Stoßstange mit Bübel über der Winde meiner Meinung nach auch aus Sicht des Personenschutzes sinnvoll (an so einer winde mit vielen Kanten verletzt man sich schneller als an einem glatten rohr)
 
Frage ist also:
  1. Kann ich den Jeep (TJ) noch problemlos als LKW eintragen lassen und dann meine Windenstoßstange weiter benutzen? (sieht in etwa so aus: http://imgur.com/a/nMf6T )
  2. Sind Stoßstangen für hinten mit Radträger generell legal (mit/ohne LKW Zulassung)? (z.b. http://imgur.com/a/tqaGG )
 
Vielen Dank im Voraus! 
 
cherokee xj

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Die LKW-Zulassung kannst du dir generell aus dem Kopf schlagen, schon gar nicht bei
einem TJ.
 
U.a. gelten folgende Bedingungen:
 
Vom Gaspedal bis zum Ende des Fahrzeuges müssen mehr als 50 % der Länge dem
Transportgut zur Verfügung stehen, daß dürfte bei einem TJ unmöglich sein, selbst bei Ausbau
der Rücksitzbank.
 
 
Ferner muss die Höhe der Ladefläche mit Ausnahme der Radkästen einen Meter betragen.
Der Gesetzgeber hat dabei das Ladevolumen im Auge. Ein LKW, der nichts befördern kann,
ist keiner.
 
Nachdem hinten bereits die Rückbank entfernt wurde, müssen auch die dazugehörenden Gurte
ausgebaut,  bzw. dauerhaft unbrauchbar gemacht werden. Dauerhaft unbrauchbar meint, dass
auch die dann  unbenötigten Haltepunkte der Gurte verschweißt sein müssen, um einen schnellen
Wiedereinbau zu vereiteln.
 
Je nach Finanzamt müssen die hinteren Scheiben mit eingesetzten Blechen versehen werden.
Anderen Ämtern reicht es, wenn die Scheiben von innen verklebt sind, sodass keine Einsicht
genommen werden kann.
 
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Nunja, einige...
Evtl. würde die Einstufung als Selbstfahrende Arbeitsmaschiene oder Zugmaschiene weiterhelfen...sollte man aber mit den Ings. abklären...
 
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Micha, bist Du sicher daß die genannten Kriterien für die Zulassung gelten - und nicht für die Besteuerung?
 
Und ob die Zulassung als LKW wirklich beim Thema Windenstoßstange weiterhilft sehe ich etwas.......unsicher: eine gemäßigte Stoßstange mit Winde als Geräteträger zu legalisieren sollte aber möglich sein. Oder ist das eine Stinger?
 

Steinbrecher

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cherokee xj schrieb:
Die LKW-Zulassung kannst du dir generell aus dem Kopf schlagen, schon gar nicht bei
einem TJ.
 
U.a. gelten folgende Bedingungen:
 
Vom Gaspedal bis zum Ende des Fahrzeuges müssen mehr als 50 % der Länge dem
Transportgut zur Verfügung stehen, daß dürfte bei einem TJ unmöglich sein, selbst bei Ausbau
der Rücksitzbank.
 
 
Ferner muss die Höhe der Ladefläche mit Ausnahme der Radkästen einen Meter betragen.
Der Gesetzgeber hat dabei das Ladevolumen im Auge. Ein LKW, der nichts befördern kann,
ist keiner.
 
Nachdem hinten bereits die Rückbank entfernt wurde, müssen auch die dazugehörenden Gurte
ausgebaut,  bzw. dauerhaft unbrauchbar gemacht werden. Dauerhaft unbrauchbar meint, dass
auch die dann  unbenötigten Haltepunkte der Gurte verschweißt sein müssen, um einen schnellen
Wiedereinbau zu vereiteln.
 
Je nach Finanzamt müssen die hinteren Scheiben mit eingesetzten Blechen versehen werden.
Anderen Ämtern reicht es, wenn die Scheiben von innen verklebt sind, sodass keine Einsicht
genommen werden kann.
 
Vielen Dank erstmal für die Infos, die Rückbank ist bei mir schon raus, das mit den Gurt-halterungen und den 50% ist gut zu wissen. Ich werde das mal abmessen. 
 
Glas Scheiben habe ich hinten keine, sondern ein Soft Top mit stark verdunkelten Vinyl Fenstern. Von Außen kann man nicht wirklich durchschauen, von Innen sieht man grade genug für den Schulterblick (wenn es draußen hell ist und nicht regnet/schneit  :lol: )
 
XJ988 schrieb:
Micha, bist Du sicher daß die genannten Kriterien für die Zulassung gelten - und nicht für die Besteuerung?
 
Und ob die Zulassung als LKW wirklich beim Thema Windenstoßstange weiterhilft sehe ich etwas.......unsicher: eine gemäßigte Stoßstange mit Winde als Geräteträger zu legalisieren sollte aber möglich sein. Oder ist das eine Stinger?
 
Danke, wie du schon gesagt hast, es geht mir garnicht um die Steuern. 
 
Die neue Stoßstange die ich mir gesorgt habe ist keine Stinger, der Bügel ist sogar relativ klein: Er passt zwischen die Scheinwerfer und bedeckt kaum 50% der Höhe des Grills.
Meiner Meinung nach Schützt der Bügel Fußgänger mehr vor den Ecken und Kanten Winde als meinen Jeep bei Unfällen oder beim off-roaden. 
 
Muss die Stoßstange denn vorn die Reifen abdecken (egal als was sie eingetragen wird)? 
 
 
Heisseluft schrieb:
Evtl. würde die Einstufung als Selbstfahrende Arbeitsmaschiene oder Zugmaschiene weiterhelfen...sollte man aber mit den Ings. abklären...
 
 
Danke für den Tipp, ich schau mir das mal an!
 
Mike63

Mike63

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Was wäre mit Bild wo man diese Stoßstange mit Wagen sieht ....
 
Ob man dei der Anfrage beim Tüv weiter kommt evt. Jeeptuner mal kontaktieren
die haben meist auch Prüfer die sich mit sowas Befassen.
 
 
Gruß Michael 
 

AMCarsten

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Also eintragen tut es dir der TÜV, wenn, wie bereits gesagt, der Wagen von hinten beladbar ist, mindestens 51% des Innenraumes (Pedal-Klappe) als Laderaum zur Verfügung stehen. Laderaum muß vom Fahrerraum gegen rutschende Lasten getrennt sein.
Mit nem Holzbrett das Du vor den Überrollbügel schraubst, muß nicht höher sein als die Blechhöhe der Karosse, ist die 51% Regel erfüllt (eigene Erfahrung beim CJ damals). Befestigungspunkte der Sitzbank DAUERHAFT unbrauchbar machen ist korrekt, aber ich habe damals eine Holzplatte auf die Ladefläche gelegt und diese genau mit den eigentlichen Sitzbankschrauben/Gurtschrauben verschraubt und zusätzlich Verzurösen daran angebracht. Somit hatte die Verschraubung einen anderen Sinn und der TÜV war zufrieden.
Damit wäre aus TÜV Sicht alles erforderliche getan, seitliche Scheiben undurchsichtig machen wird nicht verlangt.
Das war ne Forderung des Finanzamtes um die Sache zu erschweren, was ja aber bei Dir nicht relevant sein wird, weil das Steuerersparnis beim Finanzamt nicht dein Ziel ist sondern eine eventuell großzügigere Stoßstangenregelung.

Carsten
 

baxter

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moin
auf alle fälle vorab genaue info einholen.........hier bei uns in sh sieht es so aus,das die geschichte,ich lasse meine karre als lkw zu,vor gut 15jahren gestorben ist.......gerne auch mit rückwirkender  besteuerung........entweder haste nen pick up oder sonst was fürn ..leichtlkw.......diese ganze ....ich lasse mein kurzes schlaglochsuchgerät als lkw umtüttel.......ist eigentlich gestorben.auch bei der geschichte,wegen windenstosstange wird es drauf hinlaufen das die behörde immer den steuerlichen verlust sieht und deshalb auch nicht zustimmt....aber es ist wie bei allem....von bundesland zu bundesland unterschiedlich......
selbst bei zb. nem chevy van g20 war hier damals der bonscher gelutscht.....nix büro kfz,nix camping kfz und nix lkw......die 5.7 liter versteuern die seit dem sehr gerne in der höchsten steuerklasse......
 

AMCarsten

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Moin ,

die LKW Ummeldung ist nicht verstorben vor 15Jahren, aber quasi nutzlos geworden um Steuervorteil zu erhalten, weil das Finanzamt nicht mehr an die Eintragung im Schein gebunden ist. Bedeutet das zwar LKW im Schein steht aber sie trotzdem PKW Steuer kassieren dürfen. Denen ist egal ob LKW im Schein steht.

Aber der Fragesteller will ja gar nicht Steuern sparen nur sondern eventuell existierende Erleichterungen beim Stoßstangenreglement beim TÜV für LKWs nutzen.

Frag einfach beim TÜV nach was die für LKW-Umtragung sehen wollen und ob dann andere Regeln für Stoßstange gelten, dann weißt Bescheid. Mußt ja eh da vorsprechen wenn Du Vollabnahme für Jeep brauchst wegen der erforderlichen Änderungen.

Carsten
 
wjrobby

wjrobby

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Hallo auch..

Bin mir jetzt nicht sicher in wie weit es für den TE von Belang ist, aber ich gebe noch zu bedenken, dass mit der LKW- Zulassung auch ein Fahrverbot mit Anhänger an Sonn und Feiertagen einher geht..

Falls das relevant ist, bitte mit beachten..

Gruß Robert.
 
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