@sepple
Deine Argumentation bedarf schon viel Fantasie, um ihr zu folgen. Zum einen, wo bitte gibt es in der Marktwirtschaft ein Verkaufsverbot für Privatpersonen? Ich rede jetzt nicht von gefährlichen Stoffen, wie Sprengstoff, Waffen oder Chemikalien, sondern von Waren des täglichen Gebrauchs. Es gibt vielleicht Geschäfte wo man nur mit einem Gewerbeschein einkaufen kann, die Produkte dahinter, kann man an anderer Stelle aber als Privatperson genauso erwerben. Es gibt auch keine „gewerblichen Reifen“. Es geht hier um „Reifen für den gewerblichen Einsatz“. Ich kann mir schließlich auch einen Lkw-Reifen kaufen und mir den als Sportgerät in den Garten legen. Und das obwohl dessen Nutzung ohne Zweifel auf gewerblichen Einsatz ausgelegt ist.
Selbstverständlich werden überall Unterschiede gemacht. Dafür gibt’s doch unzählige Beispiele. Zwei identische Sprinter. Der eine wird privat zugelassen, der andere gewerblich. Erster muss nach 24 Monaten zur HU, letzterer schon nach 12. Müllfahrzeuge, Räumfahrzeuge dürfen entgegen der Einbahnstraße fahren, du nicht etc. etc. Das ist also überhaupt kein Argument. Die Gesetze sind voll mit Ausnahmen für Berufsgruppen, Nutzungsbestimmungen usw.
Wie ich schon schrieb, POR Reifen können natürlich von allen genutzt werden. Wir sind uns einig, dass stinknormale Sommerreifen ohne M+S oder Alpine-Symbol nicht auf Fahrzeugen gefahren werden dürfen, dessen Vmax größer als der Speedindex des Reifens ist, oder? Das gilt erstmal genauso für den POR-Reifen, wie auch für den Winterreifen, denn Absatz 1 macht ja keinen Unterschied welcher Reifen, sondern sagt JEDER Reifen muss das erfüllen. Erfüllen die Reifen also diese Bedingung des Abs. 1, egal ob Sommer-, Winter- oder POR-Reifen ist alles gut und legal.
Jetzt hat der Gesetzgeber aber speziell für Winterreifen eine Ausnahme hinzugefügt. Die dürfen eben auch gefahren werden, wenn der Speedindex kleiner ist. Bedingung -> Alpine Symbol + Aufkleber. Und er hat sogar noch eine Ausnahme hinzugefügt. Für POR Reifen. Bedingung -> gewerbliche Nutzung + Aufkleber.
Im Übrigen. Bodo schrieb zwar, dass das alles zum 01.01.18 in Kraft treten soll. Tatsächlich ist dies mit der 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften seit 01.06.2017 rechtskräftig geworden. Heißt M+S und Aufkleber gibt’s nicht mehr. Wenn man die alten M+S Reifen bis 2024 weiter verwenden will, muss der Speedindex passen.
Ich habe heute intensiv mit der Rechtsabteilung der ZBS und dem zuständigen Sachgebiet des Innenministeriums kommuniziert. Ich hatte den Eindruck, dass diese Nische die wir besetzen, dort völlig unbekannt ist und somit keinerlei gesetzgebende Beachtung fand. Das aber auch normale Pkw´s betroffen sein könnten, brachte doch etwas Bewegung in die Sache. Erste Aussage war ja, dass sowieso alle Winterreifen zusätzlich zum M+S Symbol das Alpine-Symbol besitzen. Das habe ich sinngemäß auch in der Drucksache des Bundesrates rausgelesen. Mal sehen, ob die nächsten Tage noch was kommt.
@guzzi97
Hier war vom POR Reifen die Rede, nicht vom Winterreifen. Die Reglung dürfte jeder Hausfrau klar sein.