Winterreifen - dem Gesetzgeber ist was eingefallen:

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Tasteman

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Ich habe den Gesetzestext gelesen und mir stellt sich die Frage:
Ist als nicht-gewerblicher Nutzer eine Nutzung der gewerblichen Reifen (POR) untersagt?
 
Das kann ich dem Text nicht entnehmen und mir ist auch kein Verbot bekannt gewerbliches Equipment zu erwerben und gesetzeskonform zu nutzen.
Eine nicht-gewerbliche Verwendungsuntersagung kann ich auch nicht finden...
 
Juristen herbei bitte!!
 
raik

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POR Reifen die ein E-Prüfzeichen haben, sind ganz normal zugelassen. Kann jeder erwerben und damit fahren. Solange der Geschwindigkeitsindex von max. 160 km/h (je nach Reifen) nicht mit der Vmax deines Fahrzeuges kollidiert. Denn gleich im Absatz 1 steht ja drin, dass sie insbesondere der zul. Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs genügen müssen. Damit sind alle Landys, Landcruiser HZ..., Wrangler 2.5 und 4.2, Susis, Unimogs, etc. schon im Rennen. Sie brauchen keine Ausnahme, denn die Reifen erfüllen ja schon die Bedingungen des Absatz 1. Ich selbst fahre den Cooper Stt pro auf meinem 2.5er. Und das völlig legal, denn die Vmax beträgt nur 142 km/h. Somit reichen die 160 km/h vom Cooper aus.
 
Wenn du POR Reifen aufziehen willst, dessen Speedindex kleiner als die Vmax deines Fahrzeugs ist - das ist bei allen serienmäßigen JK´s so - dann geht das nur bei gewerblicher Nutzung. Nur diesen gewerblichen Nutzern gesteht der Gesetzgeber in diesem speziellen Fall eine Ausnahme zu.
 
LionRH

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da wirds dann jede menge brennholz-aus-dem-wald-hohl ich AGs geben :-D

da die reifen ja sicher einer "versteckte" leistungsreserve haben werden die hersteller bei mangelndem absatz bestimmt nachbessern um die treuen kunden bei der stange zu halten ein 180kmh (weis jetzt die kennzeichnung nicht) reifen anbieten ;-)
 
sepple

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raik schrieb:
POR Reifen die ein E-Prüfzeichen haben, sind ganz normal zugelassen. Kann jeder erwerben und damit fahren. Solange der Geschwindigkeitsindex von max. 160 km/h (je nach Reifen) nicht mit der Vmax deines Fahrzeuges kollidiert. Denn gleich im Absatz 1 steht ja drin, dass sie insbesondere der zul. Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs genügen müssen. Damit sind alle Landys, Landcruiser HZ..., Wrangler 2.5 und 4.2, Susis, Unimogs, etc. schon im Rennen. Sie brauchen keine Ausnahme, denn die Reifen erfüllen ja schon die Bedingungen des Absatz 1. Ich selbst fahre den Cooper Stt pro auf meinem 2.5er. Und das völlig legal, denn die Vmax beträgt nur 142 km/h. Somit reichen die 160 km/h vom Cooper aus.
 
Wenn du POR Reifen aufziehen willst, dessen Speedindex kleiner als die Vmax deines Fahrzeugs ist - das ist bei allen serienmäßigen JK´s so - dann geht das nur bei gewerblicher Nutzung. Nur diesen gewerblichen Nutzern gesteht der Gesetzgeber in diesem speziellen Fall eine Ausnahme zu.
 
sorry , aber deine auslegung des §5 teile ich überhaupt nicht !
nach deiner theorie darf jedermann die "reifen für gewerblichen einsatz" fahren  ,
aber nur gewerbetreibende können diese mit v-max-aufkleber verwenden und privatpersonen nicht !
 
das kann nicht sein , und das steht da auch nicht !
 
entweder sind diese neuen "gewerblichen reifen " zukünftig auch  nur noch für gewerbliche bestimmt ,
 
oder aber : jedermann darf diese reifen verwenden und es gillt für  "ALLE"  die gleiche regelung !
 
 
(5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn
1.
die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit a)
für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit
 

a )im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und
2.
diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
 
Tasteman

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in der Tat verstehe ich den Gesetzestext auch so, dass eine Jedermann-Nutzung ausdrücklich nicht ausgeschlossen ist. 
"Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“ ist die deutsche Übertragung der englischen Abkürzung und nicht mehr. Eine nichtgewerbliche Nutzung ist nicht ausdrücklich untersagt.
 
Mein Verständnis:
Reifen POR mit Speed-Limit- Aufkleber okay als Sommerreifen (mit Winterkennzeichnung ist mir keiner bekannt, somit fallen alle raus!)
Reifen mit Winterkennzeichnung und Speed-Limit-Aufkleber ganzjährig okay (z.B. BFG KO2 oder Goodyear Duratrac)
 
Weitere Meinungen bitte
 
 
Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
... im Zweifelsfall sagt uns eine Autorität aus unseren Nachbarländern schon,
was unsere subjektive Meinung Wert ist :coolman:
 
Tasteman

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Bodo schrieb:
... im Zweifelsfall sagt uns eine Autorität aus unseren Nachbarländern schon,
was unsere subjektive Meinung Wert ist :coolman:
Ich wollte wegen Reifen nicht zum EuGH[emoji12]
 
guzzi97

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sepple schrieb:
 
 
sorry , aber deine auslegung des §5 teile ich überhaupt nicht !
nach deiner theorie darf jedermann die "reifen für gewerblichen einsatz" fahren  ,
aber nur gewerbetreibende können diese mit v-max-aufkleber verwenden und privatpersonen nicht !
 
das kann nicht sein , und das steht da auch nicht !
 
entweder sind diese neuen "gewerblichen reifen " zukünftig auch  nur noch für gewerbliche bestimmt ,
 
oder aber : jedermann darf diese reifen verwenden und es gillt für  "ALLE"  die gleiche regelung !
 
 
(5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn
1.
die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit a)
für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit
 

a )im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und
2.
diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
 
 
...jopp und diese Regelung gibt es schon seitdem ich Autofahre ;) also, seit guten 35- Jahren..
Selbst WR mit Index "190km/h" kann ich auf meinem GTA (vmax 270) drauf packen, wichtig, der "gelbe" Warnaufkleber in der
Nähe Speedometer ;)
 
raik

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@sepple
Deine Argumentation bedarf schon viel Fantasie, um ihr zu folgen. Zum einen, wo bitte gibt es in der Marktwirtschaft ein Verkaufsverbot für Privatpersonen? Ich rede jetzt nicht von gefährlichen Stoffen, wie Sprengstoff, Waffen oder Chemikalien, sondern von Waren des täglichen Gebrauchs. Es gibt vielleicht Geschäfte wo man nur mit einem Gewerbeschein einkaufen kann, die Produkte dahinter, kann man an anderer Stelle aber als Privatperson genauso erwerben. Es gibt auch keine „gewerblichen Reifen“. Es geht hier um „Reifen für den gewerblichen Einsatz“. Ich kann mir schließlich auch einen Lkw-Reifen kaufen und mir den als Sportgerät in den Garten legen. Und das obwohl dessen Nutzung ohne Zweifel auf gewerblichen Einsatz ausgelegt ist.

Selbstverständlich werden überall Unterschiede gemacht. Dafür gibt’s doch unzählige Beispiele. Zwei identische Sprinter. Der eine wird privat zugelassen, der andere gewerblich. Erster muss nach 24 Monaten zur HU, letzterer schon nach 12. Müllfahrzeuge, Räumfahrzeuge dürfen entgegen der Einbahnstraße fahren, du nicht etc. etc. Das ist also überhaupt kein Argument. Die Gesetze sind voll mit Ausnahmen für Berufsgruppen, Nutzungsbestimmungen usw.

Wie ich schon schrieb, POR Reifen können natürlich von allen genutzt werden. Wir sind uns einig, dass stinknormale Sommerreifen ohne M+S oder Alpine-Symbol nicht auf Fahrzeugen gefahren werden dürfen, dessen Vmax größer als der Speedindex des Reifens ist, oder?  Das gilt erstmal genauso für den POR-Reifen, wie auch für den Winterreifen, denn Absatz 1 macht ja keinen Unterschied welcher Reifen, sondern sagt JEDER Reifen muss das erfüllen. Erfüllen die Reifen also diese Bedingung des Abs. 1, egal ob Sommer-, Winter- oder POR-Reifen ist alles gut und legal.

Jetzt hat der Gesetzgeber aber speziell für Winterreifen eine Ausnahme hinzugefügt. Die dürfen eben auch gefahren werden, wenn der Speedindex kleiner ist. Bedingung -> Alpine Symbol + Aufkleber. Und er hat sogar noch eine Ausnahme hinzugefügt. Für POR Reifen. Bedingung -> gewerbliche Nutzung + Aufkleber.
 

Im Übrigen. Bodo schrieb zwar, dass das alles zum 01.01.18 in Kraft treten soll. Tatsächlich ist dies mit der 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften seit 01.06.2017 rechtskräftig geworden. Heißt M+S und Aufkleber gibt’s nicht mehr. Wenn man die alten M+S Reifen bis 2024 weiter verwenden will, muss der Speedindex passen.

Ich habe heute intensiv mit der Rechtsabteilung der ZBS und dem zuständigen Sachgebiet des Innenministeriums kommuniziert. Ich hatte den Eindruck, dass diese Nische die wir besetzen, dort völlig unbekannt ist und somit keinerlei gesetzgebende Beachtung fand. Das aber auch normale Pkw´s betroffen sein könnten, brachte doch etwas Bewegung in die Sache. Erste Aussage war ja, dass sowieso alle Winterreifen zusätzlich zum M+S Symbol das Alpine-Symbol besitzen. Das habe ich sinngemäß auch in der Drucksache des Bundesrates rausgelesen. Mal sehen, ob die nächsten Tage noch was kommt.  

@guzzi97
Hier war vom POR Reifen die Rede, nicht vom Winterreifen. Die Reglung dürfte jeder Hausfrau klar sein.
 
sepple

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 wenn das so stimmt sind meiner meinung nach noch einige details ungeklärt !
wie du auch sagst sind viele pkw mit älteren richtigen winterreifen ohne flocke noch auf den straßen unterwegs ! alle von heute auf morgen illegal ?
wie sollte denn das ausssehen mit dem gewerblich genutzten wagen ?
reicht eine kopie des gewerbescheins im handschuhfach ?
 kontrolliert der tüv diesen zukünftig  ?
spielt die art des gewerbes eine rolle , oder wer entscheidet in welchem gewerbe por mit v-max-aufkleber gefahren werden dürfen ?
darf ich meinen por bereifen firmenwagen auch privat nutzen , oder nur noch für gewerbliche fahrten ?
darf der gemeine zuhälter mit ordnungsgemäss angemeldetem gewerbe und gepimptem 500ps kompressor-hummer h1 als firmenwagen ,legal mit 37er por und v-max-aufkleber , nachts die einnahmen seiner gewerblichen damen einholen ?
 muss man nachweissen das man z.b. als bauer seinen pflug mit dem granny über den acker zieht ??
ist doch humbug , oder ??
 
 
raik

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Du wirst lachen, aber viele deiner Fragen, standen und stehen auf meinem Fragekatalog an die ZBS. Ich bin auf die Antworten gespannt, falls sie denn kommen.
 
Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
ZBS:
 
:hmmm: ... scheint sehr beliebt :angel:
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  • Zentrale Beratungsstelle Caritas
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  • ... 
 
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ZBS im PVA hätte ich wohl schreiben sollen... ;)
 
sepple

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bestimmt würde uns alle folgende dinge brennend interesieren :
 
1.wollten die verfasser der verordnung einen auschliesslich gewerblichen einsatz dieser por-reifen erreichen ? wenn ja , zu welchem zweck ?
oder wurde doch ein "übersetzungsfehler" unglücklich formuliert ?
 
1a. sollte es privatpersonen  verweigert werden por-reifen auf schnelleren fahrzeugen zu verwenden ? zu welchem zweck ?
die bisherige regelung mit dem v-max aufkleber funktioniert wie gehabt ja tadellos und wird mit dem flocke-piktogramm fortgeführt.
 
2.sollen alte m&s reifen aus dem verkehr gezogen werden , etwa um den verkauf von neuen reifen mit flocke anzukurbeln ? oder was sonst ?
 
3.ist diese formulierung durch ahnungslosigkeit (inkl. übersetzungsfehler) einfach nur versehentlich entstanden ?
 
was meint ihr ?
 
die reifenhersteller werden sich drauf einstellen. immer mehr at haben zwischenzeitlich die flocke.
mt profile werden vielleicht etwas zahmer , bekommen dafür mehr v-max , oder etwas mehr lamellen für wintertauglichkeit.
wie gesagt , einen runderneuerten mt mit flocke hab ich schon gesehen,das grobe profil hat sich dazu aber nicht verändert !
 weitere werden bestimmt folgen.
 
 
 
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