Nein da verwechsel ich nichts. Der Buchstabe wird eingesetzt, wenn man einfügen muss. Die jeweilige Formulierung einmal außen vor. Hat auch nichts damit zu tun, dass er irgendwann wieder gestrichen wird. Das ist in dem Fall reiner Zufall. Fällt ein Absatz raus, dann schreibt man üblicherweise in Klammern dahinter "weggefallen".
Nur mal ein paar Beispiele, ohne Bezug auf einen anderen Absatz
§49a StVZO Abs 9a...."Zusätzliche Rückfahrscheinwerfer (§ 52a Absatz 2), Schlussleuchten (§ 53 Absatz 1), Bremsleuchten (§ 53 Absatz 2)..."
§52 StVZO Abs 3a..."Kraftfahrzeuge des Vollzugsdienstes der Militärpolizei, der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Zollfahndungsdienstes dürfen folgende Kennleuchten und Signalgeber haben:"
§55 StVZO Abs 3a..."Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Absatz 3a mit Anhaltesignal und mit Signalgebern für rote Lichtschrift ausgerüstet sind, dürfen neben der in Absatz 3 vorgeschriebenen Warneinrichtung"
Gibt noch viel mehr dieser Beispiele.
"abweichend von" muss auch nicht automatisch einen Buchstaben besitzen, der deiner Meinung nach ja Bezug auf den übergeordneten Absatz gibt.
§53 StVZO Abs7 (ohne Buchstabe) "Abweichend von Absatz 4 Satz 2 dürfen...."
Die Rechtsabteilung der ZBS hat mir heute eine "Teilantwort" gegeben. Bzgl. Zuordnung wird noch geprüft. Man teilte mir aber mit, dass wie du auch schon geschrieben hast, dem Bürger keine zusätzliche Erfüllungspflicht diesbezüglich auferlegt werden sollte (Abwägung von ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten). Vor dem Hintergrund dieses Grundsatzes, war es wohl beabsichtigt den Status quo zu erhalten. Was allerdings auch für die Oma ist, denn man kann ja nur den bestehenden Reifensatz runterfahren, es sei denn, man kauft innerhalb der nächsten 5-7 Monate einen Reifensatz und legt sich den auf Halde, um ihn dann in ein paar Jahren gut gealtert aufzuziehen. Oder man gibt sich in Schicksals Hände und hofft, dass diese Reifen irgendwann die Schneeflocke tragen. Bezüglich der POR Reifen wurden leider noch keine Aussagen getroffen.