Leasingübernahme

Diskutiere Leasingübernahme im Grand Cherokee WH, WK / Commander XK Forum Forum im Bereich Grand Cherokee / Commander Forum; hallo, hat jemand schon mal eine leasingübernahme gemacht und weiss was es da zu beachten gibt? danke für infos
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el911wood

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hallo,
hat jemand schon mal eine leasingübernahme gemacht und weiss was es da zu beachten gibt?
danke für infos
 

Christian Egger

Der absolute Jeep-Freak
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Hallo el911wood !

Also von Leasen halte ich generell goar nix !!

Ich würde nie leasen...Ich will immer, daß mein Jeep auch wirkich mir gehört und keinem anderen !!

Ich habe aber durch Bekannte von derlei "Aktionen" schon mitbekommen, daß man drauf achten muss, daß

1.) der Einstieg "passt", d. h. der genannte Betrag nicht höher ist als der wirkliche (durch eventuelle Leasingratenrückgaben...)
2.) die gefahrenen Kilometer "passen" (--> ich kann keinen Wagen übernehmen, der nur 15.000 KM/Jahr fahren darf, wenn ich selbst minimum 30 oder 40.000 KM pro Jahr abspule)
3.) die Ablösesumme (=Restwert) muss realistisch sein (ein Wagen, der nach 3 Jahren voraussichtlich noch 20.000 € wert ist, sollte dann nicht noch 28.000 € kosten...!!!)
4.) der Wagen entsprechend der Vorgaben versichert ist (--> meist bestehen die auf Vollkasko + Teilkasko !!)
5.) eventuelle Unfälle bzw. Schäden vor einer Leasingübernahme bei der Leasinggesellschaft gemeldet wurden, sonst fällt's auf Dich zurück (umgekehrt aber auch erfragen, ob es denn bisher Unfälle gab!)
6.) die aktuellen Raten (Höhe und zu zahlende Anzahl) genau abklären

Ich hoffe, ich habe nix vergessen !

Gruß Christian
 

Moss Andrews

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Grundsätzliches zum Fahrzeug leasen

Leasing ist absolut in Ordnung. Vereinfacht dargestellt kann man sagen:
Du kaufst ein Auto für 50.000 EUR.
Du verkaufst es nach 4 Jahren für 25.000 EUR.
Warum sollst Du also zuerst 50.000 EUR bezahlen um dann später 25.000 EUR wieder zurück zu erhalten?
Beim Leasing zahst Du von vorn herein nur die 25.000 EUR.

Zur Leasingübernahme

Wurde der Vertrag mit Anzahlung geschlossen und Du sollst jetzt nur die laufenden Raten übernehmen, geht es in der Regel in Ordnung.
Ist es allerdings ein Leasingvertrag ohne Anzahlung (nennen die meisten "Geschäftsleasing), dann rechnet sich die Übernahme in der Regel nicht.
Denn vergleichbar könnte man dann für eine ähnliche Leasingrate auch ein nagelneues Auto leasen.

Es ist schwer, ohne Zahlen und weitere Informationen zu sagen, ob die von Dir angedachte Leasingübernahme sinnvoll ist oder nicht.
 

Moss Andrews

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1.) der Einstieg "passt", d. h. der genannte Betrag nicht höher ist als der wirkliche (durch eventuelle Leasingratenrückgaben...)

weiß nicht, was Du damit meinst

2.) die gefahrenen Kilometer "passen" (--> ich kann keinen Wagen übernehmen, der nur 15.000 KM/Jahr fahren darf, wenn ich selbst minimum 30 oder 40.000 KM pro Jahr abspule)

Warum denn nicht? Ich muss nur wissen, dass bei Abgabe des Fahrzeuges eine Nachzahlung fällig wird. Aber das ist doch auch beim Barkauf so. Je höher die Fahrleistung beim Verkauf, desto niedriger der Verkaufserlös.


3.) die Ablösesumme (=Restwert) muss realistisch sein (ein Wagen, der nach 3 Jahren voraussichtlich noch 20.000 € wert ist, sollte dann nicht noch 28.000 € kosten...!!!)

Anders herum nennt man so etwas Steuersparmodell, wenn man das Fahrzeug anschließend kauft und ins Privatvermögen übernimmt.
Ist aber auch ansonsten nicht schlimm, denn wenn ich mit einem zu hohen Restwert kalkuliere, sind die Raten entsprechend niedriger. Wichtig ist auch hier wieder: Ich muss es wissen! Deshalb: vorher durchrechnen.


4.) der Wagen entsprechend der Vorgaben versichert ist (--> meist bestehen die auf Vollkasko + Teilkasko !!)

Die Leasingzeit ist eigentlich nicht länger als die Zeit, in der man einen Neuwagen sowieso vollkasko versichert. Von daher ist das kein besonderes Problem. Ich habe bisher noch keine KFZ-Leasingverträge gesehen, die länger als 60 Monate laufen.

5.) eventuelle Unfälle bzw. Schäden vor einer Leasingübernahme bei der Leasinggesellschaft gemeldet wurden, sonst fällt's auf Dich zurück (umgekehrt aber auch erfragen, ob es denn bisher Unfälle gab!)

Guter Punkt.



6.) die aktuellen Raten (Höhe und zu zahlende Anzahl) genau abklären

Der beste Punkt!
Addition der Anzahlung, der monatlichen Raten und des Restwertes dürfen zusammen nicht mehr ergeben, als wenn man das gleiche Fahrzeug über den gleichen Zeitraum finanzieren würde (wobei die Anzahlungen für Leasing und Finanzierung natürlich identisch sein müssen).
 

Moss Andrews

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@Christian

Zu 1)
Habe einen Bekannten, der von einem dritten einen Leasingvertrag übernahm. Er sagte z. B. "es sind noch 25 Raten a 550 Euro zu zahlen und dann der Restwert." Fakt war, daß zwei Raten nicht beglichen wurden (--> Rückbuchungen!) und der monatl. Betrag zudem 40 Euro höher ausfiel...

Die Leasingübernahme muss mit dem Leasinggeber abgestimmt werden. Du kannst ja auch nicht einfach aus Deiner Wohnung ausziehen, neu vermieten und dem Vermieter nichts sagen. Und dann stellt sich heraus, ob es noch irgendwelche offenen Leasingraten aus der Vergangenheit gibt und wie hoch die Raten tatsächlich sind.

Zu 2)
Weißt Du, was da u. U. nach Leasingende an Nachzahlungen zusammenkommen kann ?

Ja. Denn das steht im Vertrag. Angabe in Cent für Mehr- oder Minderkilometer.


Habe mal eine junge Frau gekannt, die an ein solches Geschäft geraten ist...Die hatte tierisch hohe Beträge nachzuzahlen und kam finanziell ganz gewaltig "ins schwimmen"...Ich kann ja kein Auto übernehmen, daß nur 15000KM/anno fahren darf und ich fahre 40000KM/anno. Sind 25000KM/anno mehr...das kann nur in die Hose gehen !

Wenn Du einen Vertrag mit 15 TKM p.a. übernimmst, tatsächlich aber 40 TKM p.a. fährst, dann musst Du eben pro Jahr einen Riesen zur Seite packen. Denn wenn der Leasingvertrag eine Fahrleistung von 40 TKM p.a. berücksichtigt hätte, dann wären die Leasingraten auch 80 EUR höher pro Monat.


Zu 3)
Wenn Du z. B. diesen Wagen nach 4 Jahren mit sagen wir mal 25000 € ablösen sollst und er nur noch 18000 wert ist, wem willst Du den dann verkaufen bzw. in Zahlung geben ?? Sowas kann böse ins Auge gehen...

Auch hier wieder: Die 7.000 EUR Differenz, die Dir beim Verkauf fehlen, hast Du vorher ja bei den Leasingraten gespart.


Zu 4)
Es gibt genug "Heinis", die einen Wagen nicht vollkaso versichern...weshalb auch immer...

Die "Heinis" scheiden dann ja beim Leasing sowieso aus, weil die Leasinggesellschaften einen Kaskonachweis sehen möchten.

Zu 5)
Da sind wir uns ja offenbar einig !
Zu 6)
Das sehen wir beide gleich !!


Hier mal drei Beispiele, an denen Du erkennst, dass es unter dem Strich völlig egal ist, wie hoch die einzelnen Werte sind.
Der Einfachheit halber habe ich die Zinsen weggelassen. Die machen sich zwar, je nach dem, wie hoch die Anzahlung und der Restwert angesetzt werden, unterschiedlich bemerkbar, aber das würde hier zu weit führen.
Noch eines:
Leasing ist eine Form der Fremdfinanzierung. Deshalb kann man Leasing nur mit dem Kreditkauf vergleichen, nicht mit dem Barkauf.

So. Nun die Beispiele:

Beispiel 1
wir nehmen als realistische Werte an:

Kaufpreis eines Jeeps = 48.000 EUR
Nutzungsdauer = 48 Monate
Kilometerleistung = 15.000 km p.a.
Restwert = 24.000 EUR

Ich verliere also 500 EUR monatlich an Wert, zahle 48 Raten a 500 EUR =24.000 EUR gesamt


Beispiel 2
der Leasingrestwert ist zu hoch bemessen

Kaufpreis eines Jeeps = 48.000 EUR
Nutzungsdauer = 48 Monate
Kilometerleistung = 15.000 km p.a.
Restwert realistisch = 24.000 EUR
Restwert kalkuliert = 28.800 EUR

Die Leasingrate beträgt 400 EUR, nach 48 Monaten habe ich also nur 19.200 EUR gezahlt. Dann kommt das "Erwachen", ich bekomme nur 24.000 EUR im Verkauf für das Auto, muss an die Leasinggesellschaft aber 28.800 EUR zahlen. Ich muss also 4.800 EUR von meinem Konto nehmen, das sowieso schon im roten Bereich dreht. Aber: insgesamt habe ich auch nur - wie im ersten Beispiel - 24.000 EUR gezahlt.


Beispiel 3

die Kilometerleistung ist zu gering angesetzt

Kaufpreis eines Jeeps = 48.000 EUR
Nutzungsdauer = 48 Monate
Kilometerleistung = 15.000 km p.a.
Kilometerleistung tatsächlich 40.000 km p.a.
Restwert realistisch = 19.200 EUR
Restwert kalkuliert = 24.000 EUR

Stell Dir vor, Du kaufst einen Jeep und willst ohne Überraschungen das Auto nach vier Jahren abgeben. Du machst den Vertrag nach Beispiel 1. Nach drei Monaten lernst Du Nele aus Dänemark kennen und tourst jedes Wochenende nach Skaagen. Du fährst nun 40.000 km und keine 15.000 km p.a. mehr.
Dadurch verringert sich doch der Restwert Deines Autos! Aber was machst Du? Du denkst an Nele und zahlst weiterhin Deine 500 EUR an die Leasinggesellschaft. Du weißt genau, dass Dein Auto mehr an Wert verliert als von Dir kalkuliert. Aber Du gehst ja lieber mit Nele Eis essen, anstatt Deinen Leasingvertrag zu aktualisieren.
Nun sind die vier Jahre um und der Händler sagt: Ich bekomme keine 24.000 EUR mehr für Dein Auto, wenn ich ihn weiter verkaufe. Der hat zu viele Kilometer. Ich bekomme höchstens 19.200 EUR.
Die Differenz von 4.800 EUR will er natürlich von Dir haben. Aber jetzt sage nicht, Du hast es nicht gewusst. Das war doch völlig klar. Du hast letztendlich jeden Monat 100 EUR zu wenig für Deinen Leasingvertrag gezahlt.
Am Ende hast Du das gleiche bezahlt als wenn Du von vorn herein gesagt hättest, dass Du 40 TKM p.a. fährst. Nicht mehr und nicht weniger.
Tja, und mit Nele ist es nun auch vorbei. Beim nächsten Mal suchst Du Dir eine aus einem kleinen Nachbarort des Kaffs in der Südwest-Pfalz und sparst die 100 EUR :newlaugh:

Die von Dir eingangs beschriebenen Fehlinformationen zur Leasinghöhe und eventuellen Rückständen kann es eigentlich nur bei unseriösen Leasingfirmen geben. Wenn man einen Vertrag vom Vertragshändler (also DC-Bank) oder einem der renomierten Leasingfirmen (ALD, Sparkasse, VR-Leasing,...) übernimmt, sind solche Sachen eigentlich ausgeschlossen.
 
backkönig

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@ Moss Andrews


Sehr feine Ausführung, da fühlt man sich gleich auf der sicheren Seite.

Würde mir ja auch von keinem ein Auto verkaufen lassen, der selbst nur Fahrrad fährt. :biglaugh:

Grüßle :newlaugh:
 
justyli

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Deshalb gab es ja auch die Fälle, wo ein mit Restwert kalkuliertes Fahrzeug am Leasingende nicht "gepasst" hatte...
@Christian

Über Sinn oder Unsinn von Leasing im Allgemeinen zu streiten, ist sicher müßig.

Betriebswirtschaftlich und steuerlich sinnvoll ist es zumindest für jeden gewerblichen Nutzer.
Privatleasing hingegen ist nicht grundsätzlich auch ökonomisch.

Weiterhin wird heutzutage keine seriöse Leasingbank Fzge mit Restwertverträgen unters Volk bringen.

Standard sind Verträge mit KM-Abrechnung.

Zwar garantiert der Leasingnehmer/Kunde bei Restwertverträgen zum Leasingende der Leasingbank
den Restwert des Fzgs., unabhängig und auch dann, wenn das Fzg. am Ende deutlich weniger wert ist.

Einer dauerhaften, weiteren Geschäftsbeziehung mit dem Anschlusserwerb eines neues Fzgs., würde eine
sich aus der fast immer eklatanten Differenz zwischen tatsächlichem Schätz- und Restwert ergebende Problematik
aber sicher zumeist entgegen stehen.

Der Kunde wäre verärgert, sollte/müsste er am Ende eine erhebliche Differenz zwischen Schätzwert und Buchwert/Restwert
nachzahlen. Dass aufgrund eines überhöhten RW seine LR während der Laufzeit aber entsprechend niedriger ausgefallen
sind, ist dem Kd. hinterher leider meist nicht mehr zu vermitteln.

Also werden sinnvollerweise gleich zu Beginn KM basierte Verträge geschlossen. Für Mehr-KM wird ein vereinbarter Satz nachgezahlt,
für Minder-KM gibts eine Erstattung.

Wer dann extra Verträge mit zu geringer KM Leistung schließt, hat während der Laufzeit eine verringerte LR, muss aber zum Schluß nachzahlen.

RW-Verträge werden (unseriöserweise) oftmals nur da gemacht, wo die LR mit einem KM Vertrag zu einer vom Kd als zu hoch und evtl.
nicht tragbaren LR führen würde.

Eine "leichte" Anhebung des RW mit dem Wechsel zum RW Vertrag und schon ist problemlos jede noch so niedrige "Wunschrate" des Kd. zu erreichen.

Das dicke Ende kommt dann für den Kd. nur zum Schluß, bei Auslauf des Vertrages.
 
justyli

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Scuderia SRT8
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Dann gings los, VR-Leasing wollte die Autos nicht zum kalkulierten Restwert verkaufen, müssen sie auch nicht.
Die Begründung hierfür liegt, daß eine Leasingbank die Fahrzeuge zu einem marktüblichen Preis verwerten muß.
Die Leasinggesellschaft darf einem privaten Kd. im Vertrag keine Übernahme des Frzgs. nach Leasingende garantieren,
da es sich sonst verbotenerweise um ein verdecktes Abzahlungsgeschäft handelt.

Gewährt die Leasing hingegen einem gewerblichen Kd. im Vertrag die Andienung des Fzgs. nach Leasingende, so hat
der Kd. einen gesetzlichen Abnahmezwang des Fzgs. und muss das Fzg nach Leasingende erwerben.

Eine Verpflichtung, "daß eine Leasingbank die Fahrzeuge zu einem marktüblichen Preis verwerten muß", gibt es hingegen nicht!

Allerdings wird schon allein die kfm. Sorgfalt eine bestmögliche Verwertung bedingen.
 
boxster

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@Christian

Über Sinn oder Unsinn von Leasing im Allgemeinen zu streiten, ist sicher müßig.

Betriebswirtschaftlich und steuerlich sinnvoll ist es zumindest für jeden gewerblichen Nutzer.

Auch darüber könnte man streiten......

Meine steuerliche Situation ist so, dass es eigentlich egal ist, ob ich lease oder kaufe.

Und wenn ich mit dem vorhandenen Geld grad keine wirklich besseren Investitionen zu machen hab, dann wird mein Auto gekauft und nicht geleast.

Und da ich persönlich von Leasing aber auch wirklich überhaut nix halte, kaufe ich meine Autos halt grundsätzlich und regelmäßig mittels Barzahlung. Sollte ich mit dem Geld grad besseres vorhaben, dann kaufe ich halt ein paar Monate später.... was aber bisher noch nie vorgekommen ist :biglaugh:

Einer der Hauptgründe für den Kauf mittels Barzahlung ist der, dass ich am 01.01. ein Auto bekomme das mir gehört und das ich nach Lust und Laune nutzen kann. Und wenn ich am 20.06 dann merke, dass ich das Auto eigentlich nicht mehr möchte, dann kann ich es auch gleich noch am 20.06 verkaufen und bin an keinen Vertrag gebunden, dessen Auflösung dann richtig Geld kostet.

Etwas anders sieht es vielleicht bei Flottenleasing aus. Da bekommt man zum Teil wirklich unglaubliche all inclusiv Konditionen. Aber wer least schon 30....40......oder mehr Fahrzeuge.

Ich weiß ja nicht, wie´s bei Jeep ist. Aber versuch mal als "Einzelkämpfer" einen geleasten BMW zurückzugeben. Wenn du nicht grad wieder einen neuen BMW nimmst, werden dir bei der Rückgabe die Augen tränen wie beim Zwiebelschneiden.

Selbst Werksmitarbeiter - die ja ein Sonderleasing bekommen - können hier ein trauriges Lied davon singen. Jeder noch so kleine Steinschlag, jeder Kratzer in der Innenausstattung, jeder kleinste Fleck auf den Sitzen.......alles wird genauestens notiert. Und natürlich hat der Leasingnehmer für die Beseitigung der "Schäden" zu zahlen. Als Werksmitarbeiter hat man dann Kleinschäden bis zur Höhe von 250,00 Euro frei. Für alles weitere muß bezahlt werden. Wir alle wissen, was man für 250,00 Euro heutzutage noch bekommt....... :newlaugh:

Das wird beim externen Leaser kaum besser sein. Mindestprofil der Reifen, Abnutzung der Bremsen, Zustand der Windschutzscheibe.....alles muß passen und wird ggf. auf Kosten des Leasingnehmers passend gemacht.

Ein Werksmitarbeiter hat mal im Spaß zu mir gesagt: "ausgeliefert wird im dunklen Keller und die Rückgabe erfolgt in einer Halle mit einer 500.000 Watt Beleuchtung damit ihnen ja kein Fliegenschiss entgeht".

Für mich gibt es nur einen einzigen Grund, all diese Risiken einzugehen.........man möchte ein schönes, großes, neues Fahrzeug und hat einfach die Kohle nicht um es zu kaufen. Es mag Einzellfälle geben, bei denen es anders ist. In meinem Bekanntenkreis kenne ich viele die aus genannten Gründen leasen aber nur wenige, die es aus wiklicher Überzeugung machen
 

Zeppelin

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Vielleicht ist folgende Info für alle, die (so wie ich) hier mitlesen, interessant:

In der Tat wird bei der Leasingrücknahme oft versucht, die Beseitigung jedes Kratzers zu berechnen (habe das bei Volvo- und bei BMW-Niederlassungen schon so erlebt).

Aber: Diesem Versuch muß niemand nachgeben.

1. Der Leasinggeber kann dem Leasingnehmer nur die Wertminderung (!) durch evtl. Schäden berechnen. Diese entspricht aber nicht den Reparaturkosten, sondern immer nur einem Prozentsatz davon. (Bei fremdverschuldeten Unfällen wird diese z.B. von dem Leasinggeber der gegnerischen Versicherung automtisch in Rechnung gestellt.)

2. Bei der Frage, was wirklich ein Schaden ist, ist die aktuelle Rechtsprechung eher Leasingnehmerfreundlich. Sie macht das nämlich von Laufleistung und Einsatzort (!) abhängig. Bei einem Fahrzeug, dass z.B. 70.000 km in der City einer Großstadt genutzt wurde, gelten nicht nur Kratzer, sondern auch Beulen als normale Abnutzung.

Wenn man das beides weiß, kommt man eigentlich bei jeder Leasingrückgabe gut weg. Zur Not mit externen Gutachter drohen.
 
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Auch darüber könnte man streiten......
Eben nicht. Die betriebswirtschaftlichen Vorteile beim gewerblichen Leasing sind unbestritten.

LR sind sofort mtl. als Werbungskosten steuerlich voll abzugsfähig. Beim Kauf wirken nur die
Abschreibungen und das nur jährlich steuermindernd. Ein ganz klarer Vorteil für Leasing.

Dann auch der Bilanzvorteil. Beim Leasingnehmer kommt es nicht zu einer Bilanzverlängerung, mit
positiven Auswirkungen auf die Eigenkapitalquote. Nicht zuletzt unter Basel-II-Gesichtspunkten sehr
wesentlich.


Auch darüber könnte man streiten......
Meine steuerliche Situation ist so, dass es eigentlich egal ist, ob ich lease oder kaufe.
Das kann nur bei Privatkäufern der Fall sein, gewerblich nie.

Und nur Kleinfritzchen denkt, "man möchte ein schönes, großes, neues Fahrzeug und hat einfach die
Kohle nicht um es zu kaufen
".

Wer betriebswirtschaftlich etwas orientiert und zudem steuerehrlich ist, wird im gewerblichen Bereich am günstigen
Leasing nicht vorbei kommen.

Wer keine Ahnung hat natürlich schon.
 
boxster

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Wenn man das beides weiß, kommt man eigentlich bei jeder Leasingrückgabe gut weg. Zur Not mit externen Gutachter drohen.
Genau........Gutachter Leasingnehmer, Gutachter Leasinggeber, verhandeln, drohen, klagen, prozessieren......und nie vergessen.....auch die Rechtsabteilungen der Hersteller wollen beschäftigt werden.

Deshalb besser kaufen und selbst entscheiden. Aber warum einfach, wenns auch kompliziert geht :newlaugh:
 
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Eben nicht. Die betriebswirtschaftlichen Vorteile beim gewerblichen Leasing sind unbestritten.

LR sind sofort mtl. als Werbungskosten steuerlich voll abzugsfähig. Beim Kauf wirken nur die
Abschreibungen und das nur jährlich steuermindernd. Ein ganz klarer Vorteil für Leasing.

Dann auch der Bilanzvorteil. Beim Leasingnehmer kommt es nicht zu einer Bilanzverlängerung, mit
positiven Auswirkungen auf die Eigenkapitalquote. Nicht zuletzt unter Basel-II-Gesichtspunkten sehr
wesentlich.
Das kann nur bei Privatkäufern der Fall sein, gewerblich nie.

Und nur Kleinfritzchen denkt, "man möchte ein schönes, großes, neues Fahrzeug und hat einfach die
Kohle nicht um es zu kaufen
".

Wer betriebswirtschaftlich etwas orientiert und zudem steuerehrlich ist, wird im gewerblichen Bereich am günstigen
Leasing nicht vorbei kommen.

Wer keine Ahnung hat natürlich schon.
Mein steuerlicher Vorteil durch Leasing bewegt sich im pipifax Bereich.

Leasing im gewerblichen Bereich ist theoretisch vielleicht richtig, parktisch endet es aber sehr oft so, dass man´s besser nicht gemacht hätte. Hier hat jeder im Bekanntenkreis sicher genügend Beispiele, die aber auch gerne mangels Einsicht schöngerechnet werden.

Und wenn ich einen z. B. Grand Cherokee für ca. 50.000 Euro leasen soll bzw. muß, damit meine Eigenkapitalquote passt, dann ist das Fahrzeug eindeutig um mindestens 30.000 Euro zu teuer.

Vielleicht bin ich hier auch etwas altmodisch. Aber ich kaufe alle meine Fahrzeuge mit dem Geld das ich schon verdient habe und miete sie nicht mit dem Geld das ich eventuell noch verdienen werde.
 

el911wood

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hallo,
da geht ja richtiig die post ab in der diskussion.
was mir richtig hilft ist die aussage hier:


Die Leasinggesellschaft darf einem privaten Kd. im Vertrag keine Übernahme des Frzgs. nach Leasingende garantieren,
da es sich sonst verbotenerweise um ein verdecktes Abzahlungsgeschäft handelt.

Gewährt die Leasing hingegen einem gewerblichen Kd. im Vertrag die Andienung des Fzgs. nach Leasingende, so hat
der Kd. einen gesetzlichen Abnahmezwang des Fzgs. und muss das Fzg nach Leasingende erwerben.

Eine Verpflichtung, "daß eine Leasingbank die Fahrzeuge zu einem marktüblichen Preis verwerten muß", gibt es hingegen nicht!

Allerdings wird schon allein die kfm. Sorgfalt eine bestmögliche Verwertung bedingen.
hier handelt es sich um ein gewerbliches leasing, das an mich privat übergehen soll.
der restwert ist m.m. nach zu hoch mit 29 t€ inkll. steuer angesetzt, dcb ist der leasinggeber.
was mich reizt, ist für einen gesamtbetrag von ca. 15 t€ über die verbleibende laufzeit das auto zu fahren.
ich hab vor das fzg definitiv nach der zeit zurückzugeben und das könnte nach der aussage oben das problem werden.
gruss
 
boxster

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Es war sicher mein Fehler, dass ich Begriffe verwendet habe, ohne deren Bedeutung zu erklären.

Du jedenfalls scheinst die Begrifflichkeit "Eigenkapitalquote" oder "Basel II" zumindest nicht zu kennen.
Macht aber nichts.
Basel II kenn ich tatsächlich nicht. Ist das sowas ähnliches wie Hartz IV für Gewerbetreibende :newlaugh:

Ist ja auch egal, wir beide werden uns bezüglich Leasing sicher nicht mehr einigen. :biglaugh:
 
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Basel II kenn ich tatsächlich nicht.

Macht nichts, wie ich ja schon sagte. (Obwohl man mit dieser Aussage auch prima dilettieren kann.)

Zumal es heutzutage von kleinen und mittleren Angestellten auch nicht zu verlangen ist,
sich im Bereich Steuern & Finanzen so auszukennen, wie es der Gesetzgeber von leitenden
Angestellten oder Unternehmern verlangt.

Zur Not einfach mal den Vorgesetzten fragen, der hilft sicher. Auch ich beantworte meinen Mitarbeitern
bei Interesse gern derlei Fragen. Obgleich es manchmal viel Zeit kostet.
 
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