Nicht Garantie fähig

Diskutiere Nicht Garantie fähig im Grand Cherokee WK2 Forum Forum im Bereich Grand Cherokee / Commander Forum; Der Kundendienst hat sich gemeldet. Kulanzantrag abgelehnt.   Ich soll zum Anwalt gehen.   Hab kein Bock mehr auf Ärger und Stress!   Hohl mir...
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KumpelG

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Der Kundendienst hat sich gemeldet. Kulanzantrag abgelehnt.
 
Ich soll zum Anwalt gehen.
 
Hab kein Bock mehr auf Ärger und Stress!
 
Hohl mir heute Kappen vom Reifenhändler und lass sie mit Carbon folieren!!!
 
Ich liebe den dicken sehr, aber der Kundendienst und die Werkstätten sind ne Katastrophe!
 
Ralf

Ralf

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Offroadfahrer schrieb:
Hier wird, wie so oft, Garantie und Gewährleistung durcheinander gebracht. Das Fahrzeug ist gerade ein Jahr alt und somit zweifellos in der gesetzlichen Gewährleistung. Insofern reicht ein Blick auf die lausigen Teile, dass es sich um einen Fertigungsmangel handelt.

 
Ich habe eindeutig "garantiefähig" geschrieben und meine auch garantiefähig (freiwilliges Angebot des Herstellers).
Denn genau genommen fallen die Kappen nicht in die Sachmangelhaftung, da sie bei Übergabe voll funktionsfähig
waren. Die ersten 6 Monate der Beweislastumkehr sind auch bereits vorbei, also liegt es beim Kunden zu
beweisen, dass die Kappen seit Kauf/Übergabe defekt sind.
 
Aber gerade als Hersteller würde ich mir diese Blöse nicht geben und diese Kappen "freiwillig" ersetzen.
Das mindeste wäre ein bezahlbarer Kulanzpreis.
Nur der Hersteller, der für so ein Pfennigteil 93 Euros aufruft, hat wohl den Bezug zur Basis (Kunden) und
Anstand verloren. Sorry Jeep setzen- 6!
 

Buschtaxi

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Hallo Guido,
 
wenn Du bereit bist, einmal im Jahr (oder wie oft Du das brauchst) ca. 100 Km zu fahren, kann ich Dir eine gute Werkstatt empfehlen.
Die sind seit Jahrzehnten Jeep-Händler (und nicht Fiat und dann Jeep dazugenommen) und da hätte auch Dein Verkäufer dafür gesorgt, dass Du ne neue Kappe bekommst; zur Not vom VfW.
 
Gruss Simon
 

Offroadfahrer

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luckyluke schrieb:
Ich habe eindeutig "garantiefähig" geschrieben und meine auch garantiefähig (freiwilliges Angebot des Herstellers).
Denn genau genommen fallen die Kappen nicht in die Sachmangelhaftung, da sie bei Übergabe voll funktionsfähig
waren. Die ersten 6 Monate der Beweislastumkehr sind auch bereits vorbei, also liegt es beim Kunden zu
beweisen, dass die Kappen seit Kauf/Übergabe defekt sind.
 
Aber gerade als Hersteller würde ich mir diese Blöse nicht geben und diese Kappen "freiwillig" ersetzen.
Das mindeste wäre ein bezahlbarer Kulanzpreis.
Nur der Hersteller, der für so ein Pfennigteil 93 Euros aufruft, hat wohl den Bezug zur Basis (Kunden) und
Anstand verloren. Sorry Jeep setzen- 6!
Auch wenn der Beweisaufwand unangemessen ist, aber wenn die Deckel die Hitze nicht aushalten oder die Halterungen nach einem Jahr weggerostet sind, ist das ein Fall für die Sachmängelhaftung und jeder halbwegs begabte Sachverständige dürfte das feststellen. Ich überlege mir gerade was passieren würde, wenn Mercedes bei unseren Nutzfahrzeugen so lausige Radblenden herstellen würde. Schätzungsweise müsste sich der Technikvorstand persönlich verantworten. Hier wäre auf jeden Fall Schluss mit lustig.
 

Layercake

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Also die Frage die sich bei mir bei diesem Fall stellt, wie reagiert Jeep / Chrysler wenn mal wirklich was dran ist am Karren...? Wenn s dann so ein Affentheater gibt, war es Def. mein erstes und mein letztes Fahrzeug dieser Marke.... Lese auch so in anderen Foren. Da bekommen Kunden schon den Tausch der Frontscheinwerfer verwehrt....obwohl das Problem des Beschlagens bekannt ist. Darüber hinaus hängen Heckklappen so schief in der Passung das schon das Rücklicht in Mitleidenschaft gezogen wurde, doch Jeep und der Händler schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu. Rückrufe welche in den Staaten durchgeführt wurden, werden in Europa ausgesessen (Brandgefahr Dachhimmel aufgrund eines falsch verlegten Kabels)... Ob Fiat das Beste für die Marke Jeep war, wage ich zu bezweifeln.
 
KenAdams

KenAdams

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Und am Händler kann es nicht liegen? Einfach mal einen anderen ausprobieren, denn bei meinem konnte ich mich bisher nicht beklagen.
 
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Nicht Garantie fähig

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