eshage
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Threadstarter
Hallo Gemeinde,
soeben komme ich mit meinem 2006er US-Import GC 5,7 Limited vom TÜV wieder -> erhebliche Mängel.
- Koppelstange hinten links ausgeschlagen
- Fahrgestellnummer nicht auffindbar
- Lenkradschloss ohne Funktion
Okay, Koppelstange ist defekt und muss getauscht werden, also beide natürlich.
Wo die eingestanze Fahrgestellnummer im Chassis sein soll, weiß ich auch nicht bzw. habe diese nicht gefunden.
Vielleicht kann mir da einer den Tipp geben?!
Nun aber zum Lenkradschoß. Wie ich im Forum gelesen habe, hat der GC gar kein mechanisches, wenn überhaupt ein elektronisches, welches beim Drehen des Lenkrades die Alarmanlage auslöst.
Als ich dem TÜV Vollhorst sagte, dass dieser Wagen vielleicht kein Lenkradschloß hätte und dieses auch kein anderer Prüfer vor ihm bemängelt hatte, sagte er mir, dass es im Fahrzeugschein stehen müsse, wenn er keins hätte und irgendwann ist immer das erste Mal.
Mit diesen Worten, hat er mir seine Inkompetenz zum Ausdruck gebracht...
Nun mein Hilfegesuch:
An all die, die auch schon einmal das Problem beim TÜV mit dem Lenkradschloß hatte, die Frage, wie ihr das mit dem Gott in blau habt klären können.
Gibt es irgendetwas schriftliches, wass ich ihm unter die Nase haten kann?
Soll ich mich beim TÜV Nord über die Unwissenheit dieses Mitarbeiters beschweren?
Ein Pluspunkt bekam er dann allerdings doch noch von mir, weil er mit meinem Allrad nicht auf dem Bremsenprüfstand fuhr, sondern diese Prüfung mit dem Prüfgerät im Fahrzeuginnenraum durchführte.
Grüße und Gute Fahrt
Stefan
soeben komme ich mit meinem 2006er US-Import GC 5,7 Limited vom TÜV wieder -> erhebliche Mängel.
- Koppelstange hinten links ausgeschlagen
- Fahrgestellnummer nicht auffindbar
- Lenkradschloss ohne Funktion
Okay, Koppelstange ist defekt und muss getauscht werden, also beide natürlich.
Wo die eingestanze Fahrgestellnummer im Chassis sein soll, weiß ich auch nicht bzw. habe diese nicht gefunden.
Vielleicht kann mir da einer den Tipp geben?!
Nun aber zum Lenkradschoß. Wie ich im Forum gelesen habe, hat der GC gar kein mechanisches, wenn überhaupt ein elektronisches, welches beim Drehen des Lenkrades die Alarmanlage auslöst.
Als ich dem TÜV Vollhorst sagte, dass dieser Wagen vielleicht kein Lenkradschloß hätte und dieses auch kein anderer Prüfer vor ihm bemängelt hatte, sagte er mir, dass es im Fahrzeugschein stehen müsse, wenn er keins hätte und irgendwann ist immer das erste Mal.
Mit diesen Worten, hat er mir seine Inkompetenz zum Ausdruck gebracht...
Nun mein Hilfegesuch:
An all die, die auch schon einmal das Problem beim TÜV mit dem Lenkradschloß hatte, die Frage, wie ihr das mit dem Gott in blau habt klären können.
Gibt es irgendetwas schriftliches, wass ich ihm unter die Nase haten kann?
Soll ich mich beim TÜV Nord über die Unwissenheit dieses Mitarbeiters beschweren?
Ein Pluspunkt bekam er dann allerdings doch noch von mir, weil er mit meinem Allrad nicht auf dem Bremsenprüfstand fuhr, sondern diese Prüfung mit dem Prüfgerät im Fahrzeuginnenraum durchführte.
Grüße und Gute Fahrt
Stefan