Kurzkennzeichen bzw. 5-Tageszulassung

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Bodo XJ

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Private Überführungs- oder Probefahrten mit abgemeldeten Fahrzeugen waren bisher kein Problem.
Die Zulassungsstellen bieten speziell dafür ein Kurzzeitkennzeichen an, das das Fahren ermöglicht.

Diese Teilnahme am Straßenverkehr ist befristet auf 5 Tage, man ist verichert und kostet ca. 75,- Euro.
Dazu muss das Fahrzeug nicht 'TÜV-tauglich' sein, nur verkehrstauglich muss das Auto sein.

Das ist viel Freiheit für die Teilnahme am Straßenverkehr, was naheliegend zu manchem Missbrauch führt.
Das soll sich nun ändern: Der Bundesrat hat einer neuen Regelung zugestimmt.

 
Zukünftig gibt es das Kurzzeitkennzeichen nur noch mit TÜV
Nach dem Beschluss vom 19. September 2014 muss der Antragssteller bei der Zulassungsstelle Auskünfte
zum Fahrzeug machen. Alle Daten werden maschinell in den Fahrzeugschein eingetragen. Bisher durfte das
nachträglich und handschriftlich geschehen.
Damit will das Verkehrsministerium vermeiden, dass ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge genutzt wird.
Der Bundesrat ergänzt, dass das Bußgeld für einen nicht mitgeführten Fahrzeugschein auf 20 Euro erhöht
werden soll.
Neu und Positiv: Jede Zulassungsstelle darf jetzt ein Kurzzeitkennzeichen ausgeben, nicht nur wie bisher
die die heimatliche Zulassungsstelle.
Aber Fahrzeuge ohne gültige HU (=Hauptuntersuchung) dürfen nun mit der 5-Tageszulassung nicht mehr
im Straßenverkehr bewegt werden. Nur die Fahrten zur Prüforganisation oder zur Werkstatt sind erlaubt.
Das funktioniert allerdings mit entwerteten Kennzeichen und der Bestätigung einer KFZ-Versicherung.
 
Erschwerter Kauf und Verkauf von abgemeldeten Fahrzeugen
Damit wird es zur Herausforderung, abgemeldete Fahrzeuge ohne TÜV zu (ver)kaufen.
Ein Transport auf eigener Achse ist für Privatpersonen fast unmöglich. Die Käufer sind auf Anhänger oder
Speditionen angewiesen. Besonders schwer trifft diese Regelung einige Freaks, Tuner und Sammler.
Denn die Ausfahrt zum Treffen ist mit Kurzzeitkennzeichen nur möglich, wenn für das 'Schätzchen' ein
o.k. vom TÜV vorliegt.
Das bedeutet für viele 'Schrauber' signifikant veränderte 'Rahmenbedingungen und Möglichkeiten'.

 
Laut Schätzung der AutoBild sollen durch die neue Regelung 40 Prozent weniger Kurzzeitkennzeichen
ausgegeben werden. Der Bund erwarte Mindereinnahmen von rund fünf Millionen Euro.

 
 
Ich habe mal meinen Beitrag aus dem nachfolgenden Zeilen hier her kopiert:
Bodo schrieb:
 
 
Ralf

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Damit wird der private Autokauf sehr erschwert bzw. der Interessent ist auf (dubiose) Händler angewiesen. Schade.
 
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"Bisher durfte das nachträglich und handschriftlich geschehen"
 
Das ist falsch! Nachträglich war noch nie erlaubt, wurde nur oft praktiziert!
 
Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
grey-wolf schrieb:
"Bisher durfte das nachträglich und handschriftlich geschehen"
 
Das ist falsch! Nachträglich war noch nie erlaubt, wurde nur oft praktiziert!
 
... habe es vielleicht falsch ausgedrückt.
Es war nicht beim Amt nötig, sondern erst vor Antritt der Fahrt.
Zumindest war das bisher meine Erfahrung :angeL:
 
Gerd

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Erschwert extrem den Kauf eines Fahrzeugs ohne TÜV und AU . Behörden Mist sag ich da nur
 
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Ja prima...das bedeutet auch, dass wir viele schöne und wilde Umbauten (für die es nie TÜV geben wird) nicht auf den Treffen bewundern können....
Es sei denn die Karre wird getrailert...
 
Wer weis, welche (Geld)-Lobby da wieder seine Hände im Spiel hatte....vieleicht der TÜV :angryfire:
 
Gerd

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Ab sofort liebe ich meinen Humbaur noch mehr als vorher. So 3-5 Kennzeichen im jahr brauchte ich bisher um alte Karren zu holen
Aber es wird auch ohne gehen
 

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Solche Knüpel bekommt man auch nur bei uns zwischen die Beine geworfen :angryfire: .
 
Danke für die Info !!!
 
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Bescheuert sowas
wie soll ich meinen Wohnwagen der jetzt 10 Jahre auf dem Platz steht bewegen und wenns nur zum TÜV wär
 
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Zum TÜV direkt gibt es wohl eine Ausnahme, musst mal Googlen
 

meiose

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Fahrten zum tüv oder Werkstatt sind mit versicherungsnummer möglich. Aber nur auf direktem Weg...

Und für uns Händler wird es auch nicht leichter...
ne ne, viele Fzg. werden somit wertlos. der Exportmarkt wird einbrechen.. Fahre mal mit einem leicht qualmenden trotzdem aber durchaus nutzbaren und tollen LKW welcher z.Bsp. 20 T kostet zum Tüv um ein 5-Tage-Schild zu erhalten um wiederum das Fzg. sonst wo hin überführen zu können. Mal abgesehen davon, dass du nicht mehr als 15 T in Bar entgegennehmen darfst. Du machst dich sonst nämlich strafbar. Das wird alles noch viel viel besser oh je
 
Ralf

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meiose schrieb:
... Mal abgesehen davon, dass du nicht mehr als 15 T in Bar entgegennehmen darfst. Du machst dich sonst nämlich strafbar. Das wird alles noch viel viel besser oh je
 

Lt. Geldwäschegesetz darf man schon über 15 000 € annehmen. Muss sich aber den Ausweis zeigen lassen,
diesen kopieren und 5 Jahre aufbewahren. Für jeden kaufmännisch ordentlich geführten Betrieb sollte dies keine
Herausforderug darstellen.
Aufpassen - dies gilt auch wenn man mit einem Händler mehrere Geschäfte an einem Tag macht
und dabei die 15 000- Grenze übertrifft.
 
raik

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Ein Thema, welches schon lange auf der Tagesordnung stand. Zu verdanken ist dies einer Zulassungsstelle, welche mit diesen Kennzeichen groß Kasse gemacht hat. Das Ganze massiv zu Lasten der Verkehrssicherheit. Wer sich mit der Materie schon länger beschäftigt hat, dem war bekannt, dass gerade Schrottfahrzeuge zu fast 100% mit einem Heidelberger Kurzzeitkennzeichen ausgestattet waren. Wobei die Zulassungsstelle letztendlich nur die Nachfrage dubioser Händler befriedigt hat, welche diese Gesetzeslücke gnadenlos ausgenutzt haben.
 
http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/nurnberg-krumme-geschafte-mit-kurzzeit-kennzeichen-1.2919352
 
http://www.derwesten.de/wr-info/kasse-machen-mit-kurzzeitkennzeichen-id4796843.html
 
Hier in München gab es und gibt es die sogenannten " Afghanistantransporte". Das sind schrottreife Lkw´s welche meist noch mit 2-3 anderen Lkw´s beladen wurden um sie auf dem Landweg nach Afghanistan zu bringen (Ladungssicherung übrigens Fehlanzeige). Und mit schrottreif meine ich wirklich schrottreif. Völlig ausgefallene Bremsanlagen, gebrochene Rahmen, abgerissene Achsen, massiver Ölverlust, Reifen die nur noch aus Karkasse bestehen usw. So fuhren und fahren sie bei Nacht und Nebel Richtung Österreich. Alle ausgestattet mit HD Kurzzeitkennzeichen. Man hat von höchster Stelle versucht den Gebahren dieses Landratsamtes Einhalt zu gebieten. Vergeblich. HD Kurzzeitkennzeichen konnte man dann sogar zu tausenden im Ausland z.b. in Polen kaufen.
 
Was jetzt passiert ist, ist nur konsequent. Denn anders konnte man dem Mißbrauch nichts entgegensetzen und anders sind insbesondere tausende Schrott-Lkw´s nicht von deutschen Straßen zu bekommen. 
 
Bodo XJ

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@Raik - danke!
 
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Bodo
 
 
 
Anmerkung:
Das Thema TÜV ist außen vor - zum TÜV-Termin kann man auch mit entwerteten Kenzzeichen fahren!
 
Heisseluft

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Nunja, einige...
Ja, Bodo...aber es gibt faktisch kein Probefahrtkennzeichen mehr, für Otto-Normalo...Tüv-Tauglich und Zuverlässig sind zwei Paar Schuhe...
 
Ich hab z.B. nen alten 300GD...bisher bewegte ich ihn einmal im Jahr mit Kurzeitkennzeichen, um zu prüfen, ob alles geschmeidig war, mehr nicht....Probefahren...also...ist ja nun nicht mehr möglich...weil TÜV wird benötigt....Blödsinn also...
 
Mike63

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Bodo schrieb:
@Raik - danke!
 
:wave:
Bodo
 
 
 
Anmerkung:
Das Thema TÜV ist außen vor - zum TÜV-Termin kann man auch mit entwerteten Kenzzeichen fahren!
 
Was ist den wenn das entwertete mittlerweile auf einem anderen KFZ ist ....
 
--hab ich den Wechselkennzeichen !!!!--
 
 
Gruß Michael 
 
raik

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Dann braucht das Fahrzeug sowieso neue Kennzeichen, oder? Und was macht man in so einem Fall? Man geht zur Zulassungsstelle und lässt sich neue Kennzeichen zuteilen. Mit diesen "nackten" Kennzeichen fährst du zur HU. War schon immer so, ist immer noch so.
 
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