Noch ein neuer Dachträger von LoD

Diskutiere Noch ein neuer Dachträger von LoD im Wrangler JK Forum Forum im Bereich Wrangler Forum;     Zum öffnen des Hard und Softtops lässt sich das ganze Ding nach hinten schieben.   Preise stehen wohl noch nicht fest.    Ich versuche mir...
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greasypete

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Zum öffnen des Hard und Softtops lässt sich das ganze Ding nach hinten schieben.
 
Preise stehen wohl noch nicht fest. 
 
Ich versuche mir allerdings gerade vorzustellen, warum ich das Softtop öffnen sollte, wenn ich dann über mir auf ein "Baugerüst" schaue, statt auf den gewünschten blauen Himmel?
 
Trotzdem, cooles Teil.
 
Pete
 
Edit: Sorry für den Schreibfehler, zu schnell abgesendet :-( Titel ist nicht editierbar.
 

userfehler

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Stimmt! Cooles Teil!
 
Die Windgeräusche dürften aber heftig sein. Bei den ganzen Kanten würde es mich schwer wundern, wenn der auf der AB nicht nervtötend pfeifft.
 

Schwatten

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Kann man nur hoffen das das "nach hinten schiebe Stück" auch so da steht wenn Lasten aufliegen!
 
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Hallo Pete,
interessante Lösung, die du gefunden hast. Gibt es auch eine Web-Adresse des Herstellers / Vertriebs in D, sodass man sich nähere Infos besorgen kann?
In der Suchfunktion meines Browsers lässt sich unter LoD / LoD Dachträger nichts finden.
Grüße, Jupp
 
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@ Schwatten:
Danke, habe gleich mal gesucht. Das LoD Roof Rack ist aus Edelstahl mit selbstsichernden Muttern und für den JKU demnächst (Northridge4x4), für den Kurzen später erhältlich. Rack trägt im ausgefahrenen Zustand beim JKU 300 lbs, also knapp 150 kg. Das Deck ist aus Alu. Der Preis steht noch nicht fest.
Mit Zelt und 2 Personen gibt's aber ohne Unterstützung einen Wheelie! :jester:
Grüße, Jupp
 
greasypete

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Es bleibt halt die Frage, ob man die Verschiebemöglichkeit wirklich unbedingt benötigt? Alles was sich bewegt, kann kann auch klappern....
 
Mich würde die Befestigung am Rücklichtrahmen(?) interessieren,
 
Pete
 

EXMIATA

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mich vor allem deswegen, weil es selbst mit St stabil aussieht :)
 

Schwatten

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Hier noch mal der Text von LoD

"Its Finally Here, LoD Jeep JK Patent Pending Roof Rack!!!
Well the Patent Pending LoD Jeep JK Easy Access Sliding Roof Rack is finally here! These are just some initial shots for everybody, we will have more pics here late this week. Its pictured in Grey for picture purposes only and will be available for sale at the end of October in texture black. This Patent Pending Roof Rack system allows the user to easily unlatch and slide it back out of the way in order to access the soft top of the Jeep and put it up and down, and easily access the Freedom Panels on the hard top!

The rack will hold 300 lbs in the fully open position so there is no need to remove your gear in order to access your soft or hard top either! So this way you dont have to unload, and then unbolt, and then tilt your roof rack back just to access the soft top and then repeat the whole time consuming process in reverse just to put your top up or down!

The LoD Easy Access Sliding Roof Rack is rated to carry 300 lbs while driving and it is rated to hold 600 lbs the closed static position or basically while the Jeep is not moving or at rest.

The rear mounts are also part of the Patent pending and are really clever, They mount behind the tail light and do require to drill 5 holes to mount them, SO you say you dont want to drill holes you can see in the body of your new Jeep? No problem, if you remove the bracket and reinstall the tail light it completely covers the holes and you cant tell it was ever drilled!

The Roof Racks also creates and Awning off the back side when its in the open position, great for camping or events such as tailgating. You can also mount up to a 50 LED Light bar in 3 different positions on the front of the rack, either on top, inside (as pictured in a few of the pictures), or underneath at the top side of the windshield. Accessories will include, a ladder on the drivers side, Aluminum Floor kit, hi-lift jack mounts, Front Air deflector, axe or shovel mounts and a retractable handle of assisting in opening or closing rack."
 
simplydynamic

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Der Jeep hat ja keine Dachlast eingetragen. Wie ist es eigentlich damit ? Das heißt ja es darf dort nichts transportiert werden. Unabhängig von TÜV Fragen für solche teile.
Wird da drüber weggesehen, oder ?  Also ich meine jetzt von TÜV  und anderen Behörden, die sowas schonj mal kontrollieren.

Mir ist ein Dachzelt, zwar eigentlich zu klein, aber   eine  schnelle Alternative für den Aufbau......
 

Schwatten

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Wird ja nix am Dach befestigt = kein Problem!

Bei Temporären Dachträgern musst Du nix eintragen lassen.

Das Ding ist zwar eine gute Idee, bei mechanisch "überstylten" Sachen ist die Frage wann es anfängt zu Klappern.
 
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Schwatten schrieb:
Wird ja nix am Dach befestigt = kein Problem!

Bei Temporären Dachträgern musst Du nix eintragen lassen.

..........
 
Wer sagt das ?
Die Dachlast ist ja nicht nu eine Aussage, was das Dach aushält, sondern auch ab welchem Gewicht das Fahrverhalten problematisch werden könnte.
Und alle Veränderungen die das Fahrverhalten beeinfußen müssen per Gutachten bzw. Sachveständingen abgnommen werden. In sofern sehe ich sehr wohl eine TÜV Pflicht. 
Zumal alles was veschraubt wird als dauerhafte Veränderung angesehen wird.
 
Temporär ist ne göffnete Hekklappe.......
 
Das ist jetzt was OT, aber evtl. mal ne cool Idee. Wurde auch schonmal in nem anderen Forum gemacht.
Das Forum tut sich zusammen und kauft eine Beratungsstunde beimTÜV. 5 User gehen da hin und fragen die ganzen TÜV Fragen.Anschließend wird hier ein FAQ TÜV erstellt wo alles sowas mit Beleg reingeschrieben wird.
 
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Dann haste ne mehr oder weniger komplette Checkliste was getüvt werden muß und was frei ist und was wie zu handhaben ist.
Ist im Nürburgring Forum gemacht worden, da es dort auch dauernd zu diesen Diskussionen kam.  Einige der Infos nehme ich auch hier mit rüber, wie z.B. TÜV Pflicht Längslenker und Brackets im Fahrwerksbereich.
Allerdings wird dort viel stärker kontrolliert. Tlw. der TÜV an der Zufahrt zum Nürburgring, tlw. auch sehr starke Polizeipräsenz rund um den Ring.
 
Hier  wird ja viel gemacht und es fällt nie auf, da  wenige Kontrollen. Dennoch kann das eben "tödlich" sein, für Leute in bestimmten Gegenden.
Wenn ich einige JK´s hier sehe und die würden mal im Ruhrgebiet bei ner US Car Show in ne Polizeikontrolle kommen......... da kämen aber vielen die Tränen......
Mit dem Jeep haben sie mich zwar noch nie angehalten, aber von den Autos davor weiß ich wie die Ticken. Du solltest das in Essen doch auch schon mitgemacht haben.......
Ich behaupte  mal, dass 90% nicht TÜV konform sind und davon noch nicht mal ahnen. Sicherlich fällt das, gerade beim Jeep, nicht direkt auf und wird seltener angehalten, aber  wenn mal ein TÜVer kommt der Ahnung hat und sich an die Vorgaben hält........ oder ein Polizist mit Ahnung oder Unahnung und  Drang Mängelkarten aus zu stellen......
Und da sind überstehende Felgen sicherlich schnell und einfach zu lösen. Wehe dem, der sich  Rock Rails einfach so an den rahmen geschweißt hat, oder   4 Löcher im Rahmen dafür hat...... (wie z.B. bei den PSC Teilen)
 
 
 
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Is ja nicht so,dass ich sage, ich versuche raus zu bekommen wo du wohnst und schei$$e die beim StVA an damit du ne Nachkontrolle beim TÜV bekommst, samt Hinweisen was  alles nicht paßt.
 
Ich schreibe nur worau noch geachtet werden sollt. Bei der ganzen Euphoirie über Teie  hier im Forum.und glaub mal , ich weiß genau was  mit TÜ ist, was frei ist und was eigentlic nie kontrollirt ird.
Allerdings sollten die Leser immer alle Infos bekommen und dann selber daras sich ein Bild machen und eine Entscheidung treffen.
 
Man..... warum fehlen mir immer Buchstaben eim tippen...... istnur in de Forum so.
 

Schwatten

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Ne, ist mir noch nicht vorgekommen. Sicherlich gibt es die klassischen Tuningopfer im Ruhrgebiet wie tiefer breiter härter oder die Motorrad Ecke ( bin ja selbst jahrelang gefahren).

Ich halte es aber auch für sinnvoll das eine übergeordnete Institution hier den Finger draufhält, sonst würde es sicherlich schlimmer für manche enden.

Es ist leider für einen § Laien nicht (einfach) nachvollziehbar was denn nun geht oder was nicht, da es zu bestimmten Maßnahmen bzw. Sachverhalten keine eindeutige offen einsehbaren Texte gibt. Letztendlich entscheidet der Einzelfall und der Sachverständige.
 

Schwatten

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Felnd Buhstan snd Azichn vn dikn Fngn odr zu klenr Tastatr.
 
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Nene, zuhause funzt der Rechner. Nur die Billig Laptops auf der Arbeit machen da manchmal Probleme.......
 
So, das wird nun ganz OT, aber dennoch ein kleiner Exkurs.
Wie schon geschrieben nahm es auch am Nürburgring überhand. Reinrassige Rennautos  wurden mit Vitamin B  auf die Strasse gebracht inkl. aller  Eintragungen.
Egal, ob Carbon Spoiler oder verstellbare  Riesen Heckflügel.
 

 
Sowas war/ist täglich dort zu sehen.
Gab/gibt natürlich Ärger.
Darum hatte sich der zuständige TÜV Prüfer, die Nürbrugring GmbH und einige Leute aus dem Nürburgring Forum  aufgemacht und haben eine Liste herstellt was geduldet wird udn was   in welcher Form erlaubt ist.
Also so ein kleiner Aufbau Leitfaden.
 
 
 
Auch an die N-GmBH,Herrn Schäfer(TÜV)und die Polizei!

Die Fotos werden noch kommen,dazu wird dann noch was ergänzendes gemacht!

Hier jetzt der Bericht:
(Dieser Text ist ein Leitfaden,und keine rechtsverbindliche Grundlage!)


Grundsätzlich:


1.
Jede Veränderung an einem Fahrzeug erfordert eine Eintragung,sonst erlischt die Betriebserlaubnis!*


2.
Umbauten sind innerhalb des vom Fahrzeughersteller original angebotenen Rahmens per Einzelabnahme zu machen.**​


3.
Motorsportteile (FIA-Zeichen) können sogar mehr aushalten als StVZO Teile,können aber im Bereich der StVZO im Alltagsgebrauch durchfallen.
Wenn überhaupt eintragbar,dann NUR mit Einzelabnahme!​


4.
Der Abnehmende, > TÜV-Angestellte < der die Einzelabnahme macht,ist dafür haftbar.
Das ist schon aus Versicherungsgründen wichtig!***​


5.
Die EG wird hier immer mehr eingreifen,daher werden auch immer kleinere Spielräume übrig bleiben.​


6.
Eine unsachgemässe Eintragung durch "TÜV-Tourismus"/"Gefälligkeitsgutachten" oder eine Veränderung nach einer Eintragung führt genauso
zum Erlöschen der Betriebserlaubnis!​


7.
Umbauten bei Tuningfirmen,die die Arbeiten gewerbsmässig anbieten,und die entsprechenden Tests duchführen,sind also nicht ohne Grund so kostspielig.
Achtung:Auch hier ist ein gesundes Misstrauen angebracht.Teuer muss nicht immer gut sein.


8.
Reparierte oder Vorgeschädigte Bauteile nicht verwenden!****​


9.
Veränderungen am Fahrzeug der Versicherung mitteilen!​


10.
Ausländische Fahrzeuge müssen:
-verkehrssicher sein.
-den Lärmvorschriften entsprechen.
-Unterliegen dem EU Recht.​


*Also auch eine neue Einstellung des Gewindefahrweks. > Höhe.
Oder Gewichtsreduzierung.

**Z.B.:Eine Golf I Karosse wurde nicht für einen 16V Motor und das Crashverhalten das daraus resultiert konstruiert und getestet.
Umbau auf GTI gleiche Serie ist ok.
Allerdings:
Ist es möglich,mit Abgasgutachten,Lärmgutachten,Tachoeichung,Fahr-und Bremstests ....Das dürfte für eine Privatperson finanziell schwierig sein.

***Am Besten die Veränderungen mit Fotos dokumentieren.So entstehen dann später keine Unstimmigkeiten.

****Hier z.B. Beispiel ein Käfig, der nach einem Unfall beschädigt ,unsachgemäss"repariert" ,in einem anderen Auto verbaut wurde.




Nun zu konkreten Bauteilen:

Eintragungen mit "Materialgutachten":
-seit 1994 nicht mehr zulässig​


Lenkrad:
Siehe Punkt 3 und 4 oben.​


Sitz:
-Einbauhöhe und Machart darf die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen.
> keine "Ohrensessel".
-Sitz muss längs-und Winkelverstellbar sein.
>Längsverstellung während des Sitzens und Winkelverstellung des Sitzes muss zumindest mit Bordmitteln dürchführbar sein.


Airbag/ABS:(siehe auch: Bremsen)
-Austragung nur wenn es die Karosse ohne gegeben hat.> siehe GolfIII...
*Anmerkung:Ein Ein/Ausschalter für ABS müsste eingetragen sein!


Gurte:
-Gurte mit Drehverschluss sind nicht zulässig.
>siehe dazu Punkt 3 und 4 oben<
-Gurtbefestigungen möglichst an Original-,also geprüften Befestigungspunkten.
-Wenn keine Befestigungspunkte vorhanden,dann Ringösen und Einchraubplatten des Gurtherstellers verbauen.
-Höchste Linie des Gurtes = Waagerecht 
-Minimaler Winkel nach unten/hinten= 45 Grad 
-Gurte müssen symetrisch zur Fahrzeuglängsachse sein.
(Die Befestigung der oberen Gurte an der C-Säule geht also nicht!Dafür die Befestigungspunkte Beckengurt Rückbank benutzen.) 
-In den Gurtbereich dürfen keine anderen Bauteile 
hineinragen.> Also frei beweglich sein.
*Anmerkung:von der Befestigung der Gurte an/auf dem Hutablegeblech mit Ösen bei BMW E 36 Modellen ist abzuraten!


Fenster:(siehe auch Blendstreifen)
-Makrolonscheiben mit Prüfzeichen sind ok.
-Feststehende Scheiben sind auch ok,sofern eine Öffnung im Fenster es ermöglicht,z.B. den Fahrer zu retten.


Blendstreifen/Fensterfolien:
-Dazu gibt es eine genaue Regelung in der StVZO.
-Ein 10cm oberer waagerechter Blendstreifen dürfte aber grundsätzlich ok sein.
-Sonnenblenden innen sind aber auf jeden Fall zusätzlich Vorschrift,auch in Verbindung mit einem Käfig.
-Abdunkelnde oder ähnliche Fensterfolien in Windschutzscheibe und Seitenscheiben sind nicht zulässig.​


Käfig:
-Polstern im Berührungsbereich.
*Anmerkung:Ohne Helm schützt der Käfig nur das Auto....
-Sonnenblenden verbauen!​


Motor/Antrieb:
-Alles was Werksseitig bei dem Modell verbaubar ist.
Ein Beispiel:
Beispiel: Motorumbau 55PS Golf II auf 160PS G60 Motor aus Golf II

Notwendige Voraussetzungen für die Freigabe von VW:
- Fahrwerk übernehmen (mit Stabi)
- Bremsanlage übernehmen (inkl. BKV)
- Antrieb übernehmenn
- Auspuffanlage übernehmenn
- Servolenkung ist Pflicht
- ggf. geklebte Windschutzscheibe (verstärkt die Steifigkeit der Karosse)
- Rad/Reifenkombination

ABER:siehe Zusatz zu Punkt 2 oben



Kraftstoffleitungen im Innenraum:
-Machbar.
>Material:möglichst Kupfer.
Einige Kraftstoffzusätze können Kunststoffleitungen angreifen. 
>Ausführung:Muss Einteilig vom Tank-Spritzwand und ab Spritzwand Einteilig im Motorraum sein.Also ohne Unterbrechungen. Durchführung durch Blech mit Kantenschutz


Fahrwerk/Bremsen:
-Spurplatten:
>Dazu gibt es im Forum einen interessanten Beitrag,der den negativen Effekt auf den Lenkrollradius behandelt!
>Grössere Last auf den Lagern.
-Tieferlegung:
*Anmerkung von Herrn Schäfer (Zitat):
"..grosse Tieferlegungen erforden eigendlich einen Austausch des/der Stabis..
-ABS mit grösserer Bremse:
>...meist noch mit ESP gekoppelt,bewirkt eine heftigere Reaktion der Regelkreise,und verändert das Verhalten des Systems.Nur durch Fahrversuche(Einzelabnahme) prüfbar,und das dürfte für eine Privatperson nicht erschwinglich sein.


Abgasanlage:
-muss der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen
Lautstärke entsprechen.​


Karosse:
-Heckspoiler:
>Verstellbare Bauteile müssen dann in allen Einstellvarianten getestet werden.
-Abschleppösen/einschraubbar
>Nicht eingebaut benutzen!Veletzungsgefahr.Im Fahrzeug mitführen.
-Abschleppösen/Gurtform:
>ok.
-Haubenverschlüsse/Notaus-Schalter:
>entweder versenkt verbauen oder abdecken.

(Verletzungsgefahr.)

Wer weitergehende Fragen hat:
TÜV Mayen
Herr Markus Schäfer
Kelbergstrasse 61
56727 Mayen
 
 
Ich könnte mir vorstellen, dass sowas hier evtl. auch hilfreich ist und vieles und Diskussionen  verhindert/erleichtert.
 
So, genug OT. Der Rest kann mal in einem TÜV Thread   erörtert werden......
 
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