Marvin
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Threadstarter
Hallo zusammen,
ich habe mir gerade einen Satz Golf 1 Klarglasscheinwerfer mit E-Kennzeichnung zugelegt.
Bisher bin ich davon ausgegangen dass das E-Kennzeichen ausreicht und ich einfach den Scheinwerfer einbauen kann - und gut.
Jetzt aber lag dem Scheinwerfer eine TÜV Bescheinigung bei, welche besagt dass ich den Scheinwerfer nur bei einem Golf 1 ohne zusätzliche Eintragung verbauen darf. (Ich muss dann die TÜV Bescheinigung dabei haben)
Darauf hin habe ich etwas im Internet rumgesucht und es hat sich herausgestellt dass E-Kennzeichen nicht gleichzeitig Eintragungsfrei bedeutet. Ich brauche zusätzlich eine TÜV Bescheinigung für mein Auto - also für Jeep Wrangler und nicht Golf 1.
Irgendwie ist das auch logisch, denn je nach Einbauposition ist das Blendverhalten ja unterschiedlich.
Jetzt zu meiner Frage, hat jemand schon mal Scheinwerfer mit E-Kennzeichnung eintragen lassen?
Ist das problematisch? Welche Papiere braucht man?
Danke,
Marvin
ich habe mir gerade einen Satz Golf 1 Klarglasscheinwerfer mit E-Kennzeichnung zugelegt.
Bisher bin ich davon ausgegangen dass das E-Kennzeichen ausreicht und ich einfach den Scheinwerfer einbauen kann - und gut.
Jetzt aber lag dem Scheinwerfer eine TÜV Bescheinigung bei, welche besagt dass ich den Scheinwerfer nur bei einem Golf 1 ohne zusätzliche Eintragung verbauen darf. (Ich muss dann die TÜV Bescheinigung dabei haben)
Darauf hin habe ich etwas im Internet rumgesucht und es hat sich herausgestellt dass E-Kennzeichen nicht gleichzeitig Eintragungsfrei bedeutet. Ich brauche zusätzlich eine TÜV Bescheinigung für mein Auto - also für Jeep Wrangler und nicht Golf 1.
Irgendwie ist das auch logisch, denn je nach Einbauposition ist das Blendverhalten ja unterschiedlich.
Jetzt zu meiner Frage, hat jemand schon mal Scheinwerfer mit E-Kennzeichnung eintragen lassen?
Ist das problematisch? Welche Papiere braucht man?
Danke,
Marvin