Hauptscheinwerfer eintragen lassen?

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Marvin

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Hallo zusammen,
ich habe mir gerade einen Satz Golf 1 Klarglasscheinwerfer mit E-Kennzeichnung zugelegt.
Bisher bin ich davon ausgegangen dass das E-Kennzeichen ausreicht und ich einfach den Scheinwerfer einbauen kann - und gut. 
 
Jetzt aber lag dem Scheinwerfer eine TÜV Bescheinigung bei, welche besagt dass ich den Scheinwerfer nur bei einem Golf 1 ohne zusätzliche Eintragung verbauen darf. (Ich muss dann die TÜV Bescheinigung dabei haben)
Darauf hin habe ich etwas im Internet rumgesucht und es hat sich herausgestellt dass E-Kennzeichen nicht gleichzeitig Eintragungsfrei bedeutet. Ich brauche zusätzlich eine TÜV Bescheinigung für mein Auto - also für Jeep Wrangler und nicht Golf 1. 
 
Irgendwie ist das auch logisch, denn je nach Einbauposition ist das Blendverhalten ja unterschiedlich.
 
Jetzt zu meiner Frage, hat jemand schon mal Scheinwerfer mit E-Kennzeichnung eintragen lassen?
Ist das problematisch? Welche Papiere braucht man?
 
Danke,
Marvin
 
 
cherokee xj

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Was soll da blenden, wenn die Scheinwerfer korrekt eingestellt sind ?
 
Wenn auf dem Scheinwerfer nichts von VAG oder VW drauf steht, würde
ich es einfach so belassen.
 
Heisseluft

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Lalala...
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Nunja, einige...
Der Scheinwerfer braucht eine allgemeine Bauartzulassung...ob dein Flarglasscheinwerfer eine solche hat, vermag ich nicht zu beurteilen, normalerweise wird diese mit der E-Prüfnummer erteilt...
Fahr zum nachsten  Tüver und frag, was der davon hält...wird das Beste sein.
 

Earl1

DIVA -> Snickers
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Hallo Marvin, ich seh das so wie Micha.
Ich glaube da wird mal wieder eine neue Sau durchs Dorf getrieben. E-Zulassung heisst, dass das betreffende Teil in einem bestimmten Fahrzeug (Golf 1) und für eine bestimmten Zweck (Hauptscheinwerfer) geprüft wurde.
 
Daraus lässt sich, wie Du schon schreibst, keine Bauartgenehmigung für den Wrangler ableiten. Was ich aber nicht nachvollziehen kann, was das für eine TÜV-Bescheinigung sein soll und welche Quellen im Internet Du da aufgetan hast.
 
 

Jeep4WD

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Earl1 schrieb:
Hallo Marvin, ich seh das so wie Micha.
Ich glaube da wird mal wieder eine neue Sau durchs Dorf getrieben. E-Zulassung heisst, dass das betreffende Teil in einem bestimmten Fahrzeug (Golf 1) und für eine bestimmten Zweck (Hauptscheinwerfer) geprüft wurde.
 
Daraus lässt sich, wie Du schon schreibst, keine Bauartgenehmigung für den Wrangler ableiten. Was ich aber nicht nachvollziehen kann, was das für eine TÜV-Bescheinigung sein soll und welche Quellen im Internet Du da aufgetan hast.
 
Ich hab dazu mal was rausgesucht:
Sofern auf diesen Teilen ein Genehmigungszeichen, das sogenannte „E-Prüfzeichen“, sichtbar ist, muss der Fahrzeugführer nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3, Satz 1, Ziffer 2 und Abs. 4 StVZO keine Kopie der EG-Betriebserlaubnis beziehungsweise der Übereinstimmungsbescheinigung vorweisen. Ist der Verwendungsbereich des Teils jedoch eingeschränkt, so hat der Hersteller nach § 6 Abs. 2 EG-FGV Angaben über die Beschränkungen und Vorschriften zum Einbau mitzuliefern.
 
Mit anderen Worten; Ist der Verwendungsbereich eingeschränkt (hier auf Golf 1), dann evtl. über Einzelabnahme beim TüV o.ä. eintragen lassen (wenns geht).
 

Earl1

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Hallo Arno,
das ist doch mal ne fundierte Aussage!
SO wusste ich das auch noch nicht. Heisst also: wenn man sich auf die (Marketing-)Angaben der Verkäufer verlässt und nicht selber recherchiert, was hinter dem E-Prüfzeichen steckt ist man ggfs. im A...h bei TÜV oder Kontrolle, falls dieses E-Prüfzeichen auf ein bestimmtes Fzg., in dem Fall also Golf 1 eingeschränkt wäre...
 
Unwissenheit schützt hier auch nicht. Wieder was dazu gelernt.
 
Danke!
 
H.
 

Daniel12

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ich habe bei meinen Mopeds schon zig-fach andere Scheinwerfer montiert, jeweils mit E Prüfzeichen für Scheinwerfer.
 
hat noch nie jemanden interessiert wofür die eigentlich waren...
 
 
dranbauen und gut!
 
cherokee xj

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high octane petrolhead
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Männers, laßt doch einfach mal die Kirche im Dorf - ist ja schlimm Eure Obrigkeitshörigkeit.
 
Wenn vorne am Glas kein VAG oder VW Zeichen hinterlegt ist, aber eine E-Kennzeichnung
vorliegt, ist doch alles gut.
 
Glaubt Ihr wirklich, daß wenn das Licht korrekt eingestellt ist, irgendein TÜV Prüfer auch nur
annähernd auf die Idee kommt, auf die Rückseite des Scheinwerfers zu schauen, ob da vielleicht
irgendwo eine Teilenummer von VAG / VW  prangert ?
 
Ganz sicher nicht !
 
Also mal ganz locker durch die Hose atmen :yes:
 
Ich bin z.B. viele Jahre mit Canada Scheinwerfern am ZJ 5.9 durch die Gegend gefahren.
 
Die haben noch nicht mal eine E-Prüfnummer, geschweige denn ein entsprechendes Streuglas.
 
2x damit zur HU gewesen, Höhe der Scheinwerfer war korrekt eingestellt - den Rest hat niemanden
interessiert. Das nur mal zu diesem Thema.
 
Am Ende habe ich sie dann aus eigenem Interesse rausgeschmissen und auf Relaisschaltung
mit europäischen Scheinwerfern versehen, weil die Canada-Scheinwerfer bestenfalls als Grabfunzel
taugen.
 

Jeep4WD

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Ich habe damit nicht zum Ausdruck geben wollen, dass alles korrekt sein muss :no: .
Nur im Falle des Falles auf die Rechtmäßigkeit hingewiesen.
 
Wenn Scheinwerfer aus dem Zubehör mit ABE gekauft werden, oder der Hersteller nur ein E-Prüfzeichen ohne Einschränkungen vergeben bekommen hat, kann man, wie im genannten Beispiel, diese an vielen Motorrädern verbauen.
Habe an meinem Motorrad (seit einigen Jahren) Spiegelverlängerungen verbaut, mit dem Hinweis: "ohne ABE, nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zulässig". Was meint ihr, wieviele mich schon darauf angesprochen haben - Richtig keiner!
 
DIe Zeiten haben sich schon richtig positiv entwickelt.
Als Beispiel bring ich immer wieder meinen alten VW Golf 1 GTI ins Spiel. Dort hatte ich einen dreiteiligen Heckspoiler(Dachkante) montiert. Dieser stammte vom ´Pirelli´ GTI. Da ich einen ´normalen´ GTI hatte, dürfte ich bei einer willkürlichen Kontrolle 120DM zahlen und bekam noch 3 Punkte. Ist aber schon fast 25 Jahre her.
 

Earl1

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:wave:
Micha, da haste glaub ich grad die Falschen erwischt... :jester:
Ich hatte das nur so prall geschrieben, damit auch dem Letzten klar ist, was er da tut.
ICH für meinen Teil kann, genauso wie Arno und Daniel schreiben, für mich eine Interessenabwägung vornehmen und dann damit fahren. 
Du kennst Ja meine Umbauten...
 
:wave:
 
 

ORZUli

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Die am Scheinwerfer angebrachte Kennzeichnung sagt ganz genau aus wofur der Scheinwerfer zugelassen ist, wo er zugelassen wurde (z.B. ist E11 England). 
Das spielt es gar keine Rolle um welchen Fahrzeughersteller es geht. Poste doch mal die Kennung dann man geau aufschlüsseln was sache ist. Alternativ kann das wie erwähnt jede Prüfstelle.
 

ORZUli

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Die Info aus dem Verkehrsportal damit solltest du das entschlüsseln können
 
Scheinwerfer und Heckleuchten
Ort der Zulassung

E1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E5 Schweden
E6 Belgien
E7 Ungarn
E8 Tschechien
E9 Spanien
E10 ehemaliges Jugoslavien
E11 Grossbritannien
E12 Österreich
E13 Luxemburg
E14 Schweiz



Scheinwerfer
Ausführung

A - Begrenzungslicht
B - Nebellicht
C - Abblendlicht
R - Fernlicht
CR - Fern- und Abblendlicht
C/R - Fern- oder Abblendlicht
HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
DC - Xenon Abblendlicht
DR - Xenon Fernlicht
DC/R - Bi-Xenon
/ - nicht zusammen einzuschalten



Heckleuchten
Ausführung

A - Begrenzungsleuchte
AR - Rückfahrscheinwerfer
F - Nebelschlussleuchte
IA - Rückstrahler
R - Schlussleuchte
S1 - Bremsleuchte
2a - hintere Blinkleuchte



sonstige Leuchten

1, 1a, 1b vordere Blickleuchten unterschiedliche Ausführungen
5 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge bis 6m Länge
6 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge länger als 6m
SM1 - Seitenmarkierungsleuchte für alle Fahrzeuge
SM2 - Seitenmarkierungsleuchte für Fahrzeuge bis 6m Länge



sonstige Kennzeichnungen auf dem Scheinwerfer

Kennzahl Lichtstärke vordere Scheinwerfer üblich: 10 / 12,5 / 17,5 / 20 / 25 / 27,5 / 30 / 37,5
für alle gleichzeitig eingeschalteten Fernscheiwerfer gilt als Referenzzahl 75 als maximaler Wert, der nicht überschritten werden darf

Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt



sonstige Kennzeichnungen auf der Heckleuchte

Pfeil nach rechts oder Pfeil nach links der Pfeil gibt die Einbaurichtung an und zeigt immer zur Fahrzeugaussenseite.
Ist kein Pfeil vorhanden, kann die Leuchte hinten wahlweise rechts oder links eingebaut werden

Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteiltMB, MB/, MBH, MBH/ 
Scheinwerfer für Motorräder
               Scheinwerfer nur für Linksverkehr,
ohne Pfeil Scheinwerfer für Rechtsverkehr,
↔               Scheinwerfer für Links- und Rechtsverkehr,
/                  darf nicht zusammen eingeschaltet werden
 
 

Daniel12

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ich habe mir die Scheinwerfer angesehen… da steht nix von "nur für VW Golf 1 zugelassen" sondern "passend für VW Golf 1".
 
denke das bezieht sich auf die Passform und nicht auf die Zulassung.
 
entweder Zulassung per E-Nr. als Hauptscheinwerfer oder nicht, wenn die beim Jeep passen dann rein damit!
 
sehen übrigens gut aus!
 

Marvin

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pixelbrain schrieb:
Ich muss da mal ganz dumm fragen :)
 
Passen die "Plug & Play" und haben die ein besseres Lichtbild als die Teelichter vom Wrangler?
 
Weiß ich noch nicht - ist sozusagen mein Weihnachtsprojekt. Andy hat einen schönen Fred mit Bildern dazu gemacht (der leider schon geschlossen ist).
 
Ich habe mal das TÜV Dokument fotografiert, welches mich so verwirrt hat...
 

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BLS

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Ich habe zufällig die gleichen Scheinwerfer und will Sie auch jetzt irgendwann mal "einpassen".Das Tüv-Dokument intressiert mich eigentlich nicht der Scheinwerfer hat ein E-Zeichen und gut ist.
 

AndyZ

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Hallo,
Nachdem mir die Standlichtfassungen weggeräumt waren(nach 1,5 Jährend) habe ich diese Scheinwerfer mit anderen, wasserdichten Steckern montiert.
Halterungen müssen gebaut werden und der LAMPENTOPF muss ausgefräst werden. Dies Scheinwerfer stehen dann auch ein wenig weiter aus dem Grill hervor.

Gruß

Andy


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