www_wolfgang
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Threadstarter
Für die "Juristen" im Forum:
Wenn in einer Werkstatt eine Serviceleistung bezahlt wird, hat man nach neuester Rechtssprechung 2 Jahre Gewährleistung auf Arbeit und eingebaute Teile.
Wie ist es aber, wenn die Werkstatt eine Garantieleistung bzw. eine Gewährleistung erfüllt oder einen behördlich angeordneten Recall durchführt und dabei Arbeiten verrichtet und Teile kostenlos austauscht?
Wenn jetzt z.B. so ein Teil nach kurzer Zeit defekt ist, aber die Gewährleistung des Autos inzwischen abgelaufen ist, besteht hierfür eine neue Gewährleistung ab Einbau?
Beim Googeln bin ich nicht schlau geworden, man findet 2 Varianten:
a)
Keine Garantie für kostenlose Arbeiten/Teile
b)
2 Jahre Gewährleistung ab Einbau
Wenn a) gilt, könnte z.B. bei einem Recall bei Autos ausserhalb der Garantie jeder Mist eingebaut werden, der Kunde müsste später den Austausch bezahlen
Wenn b) gilt, hätte man für ein Teil welches alle Jahr defekt ist lebenslange Garantie ...
Weiss jemand Bescheid, am Besten mit Nennung der Quelle
Danke.
Wenn in einer Werkstatt eine Serviceleistung bezahlt wird, hat man nach neuester Rechtssprechung 2 Jahre Gewährleistung auf Arbeit und eingebaute Teile.
Wie ist es aber, wenn die Werkstatt eine Garantieleistung bzw. eine Gewährleistung erfüllt oder einen behördlich angeordneten Recall durchführt und dabei Arbeiten verrichtet und Teile kostenlos austauscht?
Wenn jetzt z.B. so ein Teil nach kurzer Zeit defekt ist, aber die Gewährleistung des Autos inzwischen abgelaufen ist, besteht hierfür eine neue Gewährleistung ab Einbau?
Beim Googeln bin ich nicht schlau geworden, man findet 2 Varianten:
a)
Keine Garantie für kostenlose Arbeiten/Teile
b)
2 Jahre Gewährleistung ab Einbau
Wenn a) gilt, könnte z.B. bei einem Recall bei Autos ausserhalb der Garantie jeder Mist eingebaut werden, der Kunde müsste später den Austausch bezahlen
Wenn b) gilt, hätte man für ein Teil welches alle Jahr defekt ist lebenslange Garantie ...
Weiss jemand Bescheid, am Besten mit Nennung der Quelle
Danke.