Bodo XJ
Überzeugungstäter
Tja Micha - das die ST-2 eine Stahlfelge ist, war mir nicht bewußt.Hans, das Gutachten ist aber für ein einteiliges Stahlrad und nicht für eine Alufelge...
Michael hat aber die Paris-Dakar Felge von MB in Alu.
Übrigens die 100% gleiche im Sinne der Specs, welche ich auch auf dem XJ habe, siehe #235 :
https://www.jeep-forum.de/threads/fotos-xj-mj.618/post-1219812
Gruß Micha
Ich habe dieses Gutachten in meinem Fundus gesehen und von den 'primären' Parametern passt es.
Wissen die am Amt eigentlich, dass die ST-2 keine Alu-Felge ist ???
Gefühlt gab es diesen Typ von Felge doch von mehreren Herstellern in ziemlich identischer Optik.
Mit ET-20 ist es eine typische Wrangler-Felge (YJ & TJ).
Unabhängig davon ....
.... es ist darüber nachzudenken, ob man dem Amt evtl. etwas in folgender Form kommunizieren soll:
"Laut Kfz-Papiere ist der Umbau/Modifikation legal im Straßenverkehr zu betreiben.
Sollten wegen der technischen Daten beim Amt eventuell Bedenken bestehen, dann soll sich das Amt bitte
mit dem Gutachter in Verbindung setzen, der den Umbau abgenommen hat bzw. damit für das Legalisieren
dieses Umbaus die Basis geschaffen hat.
Dort ist die technische Kompetenz und damit die Verantwortung in der Thematik zu suchen.
Als Besitzer des Fahrzeugs muss man davon ausgehen, dass die technische Dokumentation in den Kfz-
Papieren korrekt ist. Sollten an dieser Stelle ein Zweifel bestehen, dann sollten diese Fakten sauber und
lückenlos dokumentiert werden, denn selbstverständlich ist dann gegen diese Thematik vorzugehen.
Eine Doku ist notwendig, denn am Ende interessiert sich eventuell ein Staatsanwalt dafür bzw. die aus diesem
Verfahren bzw. aus diesen Maßnahmen resultierenden Kosten und Aufwand können eingeklagt werden."
Irgend etwas in dieser Richtung ..... denn man sollte sich behördlicher Willkür nicht einfach beugen.
In den letzten 2 Jahrzehnten habe ich mit Bauamt und Naturschutz 'in Ansätzen vergleichbare Diskussionen'
mit dem Endergebnis, dass meine Wahrnehmung meistens realisiert wurden.
Dabei waren auch 2x 'Schwarzbauten', für die ich eine Abrissverfügung vorliegend hatte.
Defakto resultiert eine Behördliche Willkür oft auch aus deren Ahnungslosigkeit und dann ist es ein bewehrtes
Einfaches, die Bringschuld einfach umzukehren.
In diesem Fall sehe ich es ähnlich, denn laut Papiere sind die Felgen legal.
Wenn das vom Amt angezweifelt wird, sind von dort die Details/Fakten zu erbringen.
Sollten sie dazu nicht in der Lage sein, dann bleibt der Status 'legal' erhalten.
Nur mal mein Gedankenansatz
Bodo
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