LED Arbeitsscheinwerfer TÜV Ja Nein ?

Diskutiere LED Arbeitsscheinwerfer TÜV Ja Nein ? im Technik allgemein Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Moin Moin Ich bin am überlegen mir eine Led Bar auf meinen Jeep zu bauen. nur ich habe keine Ahnung wie das mit dem TÜV ist  Brauch die Led Bar...
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Catalzt

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Moin Moin
Ich bin am überlegen mir eine Led Bar auf meinen Jeep zu bauen.
nur ich habe keine Ahnung wie das mit dem TÜV ist 
Brauch die Led Bar ein E-Prüfzeichen Bzw eine ABE
welche könnt ihr mir  empfehlen? falls ihr eine verbaut habt 
 
Mit Freundlichen Grüßen 
Catalzt/Fredrik :wave:
 
Headman

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Moin,

als Arbeitsscheinwerfer separat geschaltet - nicht über Abblendlichtschalter oder Fernlichtschalter - und der Schalter entsprechend als Arbeitsscheinwerfer ö.ä. gekennzeichnet und alles ist gut.

Nutze mal die Sufu - findet sich genug Info zu dem Thema.

G Heiko
 

HarzerGC

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wenn ich diese einbau Vorschriften einhalte. muss ich die dann trotzdem noch eintragen? oder ist das auch wurscht?
 
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Nein, reine Arbeitsscheinwerfer brauchen weder eine E-Nummer noch eine Eintragung.

Einfach anschließen wie von Heiko beschrieben und alles ist gut..
( wobei erst letzthin mal jemand hier im Forum geschrieben hat, dass ein TÜFer sich schutzhauben ausgebeten hat; ist aber nicht der Normalfall )

Du darfst sie halt im Öffentlichen Straßenverkehr "offiziell " nicht benutzen.

Gruß Robert.
 

Catalzt

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wjrobby schrieb:
Nein, reine Arbeitsscheinwerfer brauchen weder eine E-Nummer noch eine Eintragung.

Einfach anschließen wie von Heiko beschrieben und alles ist gut..
( wobei erst letzthin mal jemand hier im Forum geschrieben hat, dass ein TÜFer sich schutzhauben ausgebeten hat; ist aber nicht der Normalfall )

Gruß Robert.
Okay

Aber was ist wenn ich im starßen Verkehr damit unterwegs bin und die Polizei mir entgegen kommt was ist dan die Strafe etc ?
 
wjrobby

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Hab grad noch nen Nachsatz geschrieben, hat sich wohl überschritten..

Du darfst die im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzen.
Machst du es dennoch und wirst erwischt, zahlst du.
 

Catalzt

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wjrobby schrieb:
Hab grad noch nen Nachsatz geschrieben, hat sich wohl überschritten..

Du darfst die im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzen.
Machst du es dennoch und wirst erwischt, zahlst du.
Okay und was sind das dan für Strafen ?
 
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Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung..

Hab noch keine, hab nur die Informationen vom TÜF dazu eingeholt..

Aber schau doch mal ob es nicht einen Bußgeld-Katalog online gibt..

Und wenn du die auf öffentlichen Straßen nicht einschaltest, ist doch eh Wurst...
 

Catalzt

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wjrobby schrieb:
Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung..

Hab noch keine, hab nur die Informationen vom TÜF dazu eingeholt..

Aber schau doch mal ob es nicht einen Bußgeld-Katalog online gibt..

Und wenn du die auf öffentlichen Straßen nicht einschaltest, ist doch eh Wurst...
Will die ja als zb Fernlicht benutzen ....
 
wjrobby

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Dann such mal unter dem Begriff "zusatzscheinwerfer".

Ist auch möglich, auch als LED, aber da braucht es definitiv die E Kennung und die werden auch Eingetragen.

Am besten du besprichst es mit deinem TÜF-Prüfer im Vorfeld, am besten mit dem, der dann auch die Abnahme macht..

Leider kann ich dir dazu nicht weiter helfen; aber machbar ist es schon.

Evtl melden sich ja auch noch ein paar, die das schon verbaut haben..

Es besteht eben ein Unterschied zischen Arbeits und Zusatzscheinwerfern.
 

HarzerGC

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wjrobby schrieb:
Nein, reine Arbeitsscheinwerfer brauchen weder eine E-Nummer noch eine Eintragung.

Einfach anschließen wie von Heiko beschrieben und alles ist gut..
( wobei erst letzthin mal jemand hier im Forum geschrieben hat, dass ein TÜFer sich schutzhauben ausgebeten hat; ist aber nicht der Normalfall )

Du darfst sie halt im Öffentlichen Straßenverkehr "offiziell " nicht benutzen.

Gruß Robert.
danke. das wird mein bastelvorhaben um einiges erleichtern.
(dachträger mit licht hinten für nen Anhänger und vorn licht dass es nicht so doof aussieht)
 
wjrobby

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HarzerGC schrieb:
danke. das wird mein bastelvorhaben um einiges erleichtern.
(dachträger mit licht hinten für nen Anhänger und vorn licht dass es nicht so doof aussieht)
Bitte; gerne. :wave:
 

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Arbeitsscheinwerfer kann man sowohl anbauen als auch benutzen: aber nur im Stand, auf eigenem Grundstück ( auch Feld und Wald) auf der Baustelle, wenn man nicht außen fahrende Verkehrsteilnehmer blenden könnte.....von außerhalb nach innen geht
Aber auf keinen Fall während der Fahrt.
Hauptscheinwerfer dürfen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten, anders als ( Kanten- ) Positionsleuchten......
 
also nix für showmaker :thefinger_red:
 
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und immer wieder liest man von paarweisem anbau ._.

also wohl doch keine Legalisierung von drei fernscheinwerfern...

und such oder arbeitsscheinwerfer max 1 Stück und max 35Watt :-/
 
Mike63

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LionRH schrieb:
und immer wieder liest man von paarweisem anbau ._.

also wohl doch keine Legalisierung von drei fernscheinwerfern...

und such oder arbeitsscheinwerfer max 1 Stück und max 35Watt :-/
 
Habe gerade mal deine Hausaufgaben gemacht  :judge:  und es geht weil in einer Leiste zwei Gruppen R-L 
getrennt sind aber eine Leiste. :thefinger_red:  :thefinger_red:  :thefinger_red:
 
Schaue mal hier ....
 http://catalog.hella.com/catalog/product/view/id/24359/s/1FJ%20958%20040-051/
 
wenn man ein wenig sucht findet man auch eine Seite wo am LKW eine mittig auf dem Dach und 
hinter der Kühler Rippen gezeigt wird.
 
 
Gruß Michael
 

HarzerGC

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@ Michael und René
Michael welchen Absatz in den Dokumenten meinst du?
ich hab da jetzt nix von Arbeitsscheinwerfern gesehen.

Ich bin der Meinung ein Suchscheinwerfer ist etwas anderes als ein Arbeitsscheinwerfer.

https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=http://www.meyhoff-rueder.de/uploads/broschuere_lte.pdf&ved=2ahUKEwiV7ciDi6_ZAhWBfFAKHaaeDZ4QFjAAegQIDxAB&usg=AOvVaw1QPjdtjW-c_cvv_KHShb1N

ich hoffe der link ist zu gebrauchen. ist ein pdf was zum runterladen auffordert. da hab ich bisher drin gelesen.

demnach kann ich mit einem Arbeitsscheinwerfer alles beleuchten was ich möchte.
zb. nach vorn eine winde oder außerhalb des öffentlichen Verkehr halt auch zum Fahren.

nach hinten beleuchte ich meinen Anhänger im Stand zum beladen oder auf privatem Gelände zum rangieren.

vermutlich kann mir auch keiner einen Lichtmast zum ausklappen verbieten. (ist vielleicht übertrieben)
 

HarzerGC

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bei zusatzfernscheinwerfer muss man zwischen pkw und lkw unterscheiden.

für PKW max. 4 (also 2 paar) und zusammen die max. lichtstärke nicht überschreiten.

https://www.seilwinden-direkt.de/80W-LED-Lightbar-UltraLux-19-10400LM-10-35-ECE

da würde ich sowas interessant finden. man sieht in der mitte eine Trennung. sind das dann also 2 scheinwerfer also ein paar?


btw. sorry von meiner seite dass es soweit weg von der eigentlichen frage geht.
 
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