LED Arbeitsscheinwerfer TÜV Ja Nein ?

Diskutiere LED Arbeitsscheinwerfer TÜV Ja Nein ? im Technik allgemein Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Wie sollten uns mal über die Grundsätze einig werden.. ARBEITSSCHEINWERFER: Kannst du anbauen so viele du willst. ABER; keine Zulassung für den...
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wjrobby

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Wie sollten uns mal über die Grundsätze einig werden..

ARBEITSSCHEINWERFER:
Kannst du anbauen so viele du willst.
ABER; keine Zulassung für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr - auch keine E-Zulassung nötig.

ZUSATZSCHEINWERFER:
Da gelten explizit die Richtlinien mit E-Zeichen und Menge - siehe Link vom TÜF Süd bereitgestellt von Mike63.
Diese sind nach Abnahme und Eintragung durch den TÜF- sachverständigen legal im öffentlichen Straßenverkehr zu benutzen.

Leider ist der Treadtitel etwas unglücklich gewählt; ging es dem TE doch um Zusatzscheinwerfer, wärend es HarzerGC rein um wirkliche Arbeitsscheinwerfer ging..

In diesem Sinne;
Gruß Robert.
 
Gurti

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In den Artikeln vom Tüv werden Arbeitsscheinwerfer sicherheitshalber gar nicht erwähnt.
Natürlich darf man Arbeitsscheinwerfer anbauen so viele man will, und natürlich darf man die nicht im öffentlichen Straßenverkehr einschalten. Mit etwas Glück kostet es nur 15 € die Arbeitsscheinwerfer auf der Straße zu benutzen. Man erregt aber natürlich die Aufmerksamkeit der Rennleitung (und die gibt sich ungern mit so einer kleinen Summe zufrieden, der Verdacht das Fahrzeug könnte vielleicht irgendwie unzulässig sein reicht um es abschleppen und begutachten zu lassen) und man blendet andere Verkehrsteilnehmer. Wenn es dadurch zu einem Unfall kommt wird's recht ärgerlich...
Am besten 50 Arbeitsscheinwerfer rundum anbauen und die Kiste als "selbstfahrende Arbeitsmaschine Baustellenbeleuchtung" anmelden :jester:
 
wjrobby

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Nicht ganz richtig Gerd..

Unter der Rubrik - Welche Prüfzeichen sind wichtig - wird ganz klar geschrieben:
"Einzige Ausnahmen sind Arbeits und Suchscheinwerfer"
 

HarzerGC

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wjrobby schrieb:
Wie sollten uns mal über die Grundsätze einig werden..


Leider ist der Treadtitel etwas unglücklich gewählt; ging es dem TE doch um Zusatzscheinwerfer, wärend es HarzerGC rein um wirkliche Arbeitsscheinwerfer ging..

In diesem Sinne;
Gruß Robert.
da kann ich nun wirklich mal zu 100% zustimmen. ich glaub ich hab mich von dem Begriff im Titel irreführen lassen.

wobei zumindest meine Frage (sorry für s Thread kapern) beantwortet ist.

außer wie denn der scheinwerfer zu im speziellen zu betrachten ist den ich mir da aussuchen würde. Vielleicht hat noch jmd Lust sich dazu zu äußern.
 
Mike63

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Fakt ist Arbeits oder Suchscheinwerfer dürfen montiert werden aber mit eigenem Schalter und nicht an das Reguläre Licht gekoppelt!
 
- ohne Eintragung und nicht im Fahrbetrieb im Bereich STVO - 
 
Das andere sind Zusatzleuchten die im Gesetzlichem Rahmen mit Prüfzeichen und ohne Eintragen montiert werden dürfen.
 
Wenn ich das gelesene in den PDF`s richtig interpretiere wären auch mehr Leuchten als Üblich zu realisieren und zwar 
wenn man bei mehreren diese als Gruppen schaltet. 
 
 -- selber noch mal durch lesen Bitte ich bin ja nicht die Rennleitung  --
 
 
Wenn ich richtig liegen sollte mit meiner Interpretation wäre das mal als vermeintliches Beispiel zu betrachten und unter 
Berücksichtigung der Leuchtwertzahl max -100-.
 
Einmal Serien Leuchten und zwei Zusatz Fernscheinwerfer Maß lich korrekt montiert  wären nicht zulässig wenn sie alle gleichzeitig 
leuchten würden.
 
Wenn jetzt ein Umschalter ins Spiel gebracht wird ....
 
wäre Serien Leuchten mit dem ersten Zusatz Leuchten legal
oder ..
Serien Fernlicht aus und beide Zusatz Fernscheinwerfer  verrichten ihren Dienst 
 
Natürlich muss die reguläre Beleuchtung mit dem Original Schaltelementen und Schaltfolgen unberührt bleiben.
 
 
Gruß Michael
 

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Gurti schrieb:
In den Artikeln vom Tüv werden Arbeitsscheinwerfer sicherheitshalber gar nicht erwähnt.
Natürlich darf man Arbeitsscheinwerfer anbauen so viele man will, und natürlich darf man die nicht im öffentlichen Straßenverkehr einschalten. Mit etwas Glück kostet es nur 15 € die Arbeitsscheinwerfer auf der Straße zu benutzen. Man erregt aber natürlich die Aufmerksamkeit der Rennleitung (und die gibt sich ungern mit so einer kleinen Summe zufrieden, der Verdacht das Fahrzeug könnte vielleicht irgendwie unzulässig sein reicht um es abschleppen und begutachten zu lassen) und man blendet andere Verkehrsteilnehmer. Wenn es dadurch zu einem Unfall kommt wird's recht ärgerlich...
Am besten 50 Arbeitsscheinwerfer rundum anbauen und die Kiste als "selbstfahrende Arbeitsmaschine Baustellenbeleuchtung" anmelden :jester:
 
Ich bin mal vor der Punktereform mit Rückleuchten ohne E Prüfzeichen erwischt worden, kostete glaube ich 80€ und einen Punkt. Sie waren recht auffällig aber es funktionierte alles wie in der StVZO vorgeschrieben. Die Rennleitung wollte halt was finden.
 
Hamilkar

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Bau Dir die LED-Bar drauf.
Wenn als Arbeitsscheinwerfer, darf die kein E haben.
Separater Schalter, fertig. Eintragung nicht nötig.
Benutzung auf Straßen, wo die StVo gilt, verboten.
(Man benutzt Fernlicht ja auch nicht da, wo es andere blendet, *hüstel*)
 
Sind die aus, und die Polizei kommt Dir entgegen, alles gut.
Sind die an, und Du bestrahlst die Polizei damit (indirekt), nicht gut. Siehe Gurtis Link.
 
Soll das ganze legal sein, muss die Bar auf jeden Fall eine E-Kennung haben.
 
Gruß
:)
 
Gurti

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325i schrieb:
 
Ich bin mal vor der Punktereform mit Rückleuchten ohne E Prüfzeichen erwischt worden, kostete glaube ich 80€ und einen Punkt. Sie waren recht auffällig aber es funktionierte alles wie in der StVZO vorgeschrieben. Die Rennleitung wollte halt was finden.
 
Teile der vorgeschriebenen Beleuchtung ohne E - Prüfzeichen sind ja ein Mangel am Fahrzeug, das ist natürlich teurer. Arbeitsscheinwerfer auf der Straße zu benutzen ist ja nur ein augenblickliches Fehlverhalten des Fahrers, ähnlich wie Benutzung von Nebelscheinwerfern oder NSL ohne Nebel.
Ich benutze die Nebelscheinwerfer (am XJ meiner Frau) übigens oft obwohl wir hier höchstens alle 5 Jahre mal wirklich Nebel haben. Bei uns sind sie darum auch nach außen verstellt (Seitenraumausleuchtung wegen Wildwechsel :rolleyes: )
 
MoabUnlimited

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Ich möchte nur kurz darauf Hinweisen, dass ein „E“ alleine nichts legalisiert.
Im Netz gibt es viele LED-Bars damit, aber außer irgendeiner Prüfung in einem Euroland sagt das nichts. Für legalen Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr sind die zusätzlichen Bezeichnungen und die Prüfnummer wichtig. Die sagen genau aus als was der Scheinwerfer zugelassen ist.
Z.B.
C als Abblendlicht
R als Fernlicht
CR als Fern- und Abblendlicht
C/R als Fern- oder Abblendlicht.

Servus
Rainer
 

Baloo

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MoabUnlimited schrieb:
Ich möchte nur kurz darauf Hinweisen, dass ein „E“ alleine nichts legalisiert.
Im Netz gibt es viele LED-Bars damit, aber außer irgendeiner Prüfung in einem Euroland sagt das nichts. Für legalen Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr sind die zusätzlichen Bezeichnungen und die Prüfnummer wichtig. Die sagen genau aus als was der Scheinwerfer zugelassen ist.
Z.B.
C als Abblendlicht
R als Fernlicht
CR als Fern- und Abblendlicht
C/R als Fern- oder Abblendlicht.

Servus
Rainer
dazu, kann man noch erwähnen, das es keine Lightbar gibt, die als Zusatzscheinwerfer zugelassen ist.
und.... Zusatzscheinwerfer/Arbeitsscheinwerfer/Suchscheinwerfer werden auch nicht Eingetragen.... 
 
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