Nach 17 Jahren in der Scheune - CJ5

Diskutiere Nach 17 Jahren in der Scheune - CJ5 im CJ Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; Hallo zusammen,   zunächst möchte ich mich vorstellen, ich heiße René und habe mir in 2000 einen '78 Cj5 (V8 304, 2,5" Rancho Fahrwerk, 33x12,5...
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Fortune50

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Hallo zusammen,
 
zunächst möchte ich mich vorstellen, ich heiße René und habe mir in 2000 einen '78 Cj5 (V8 304, 2,5" Rancho Fahrwerk, 33x12,5 R15, Edelbrock Bridge, 1406 Edelbrock Vergaser CFM 600, Edelbrock Luftfilter) gekauft. Auf Grund von beruflichen Veränderung mußte ich ihn in einer Scheune unterstellen, da der CJ5 den täglichen Anforderungen nicht entsprechen konnte und ich beruflich sehr eingespannt war.
 
Nun nach gut 17 Jahren habe ich den Jeep wieder aus der Scheune abgeholt - man glaubt es kaum, Zündung gewartet, neue Batterie und er sprang sofort wieder an :hehe:  Nun werden zunächst sämtliche Flüssigkeiten getauscht, neue Reifen und dann wartet ja schon die Vollabnahme / H-Eintragung auf uns. Klar müssen noch so einige Dinge erledigt werden, aber das kann dann auch im kommenden Jahr Stück für Stück erfolgen.
 
Nun kommt es aber, ich finde weder Zulassung II noch Zulassung I :no: , offensichtlich habe ich es wohl sehr gut weggepackt (Ich bin in der Zwischenzeit 5 Mal umgezogen) Aber den Kaufvertrag habe ich noch - alles schon mit den Ämtern geklärt, allerdings hat der, mir sehr wohlgesonnene, Prüfingenieur keine Unterlagen bezüglich der "Standardeintragungen" in Zulassung I und II. Ich recherchiere nun schon seit Wochen im Internet, bin aber noch nicht wirklich viel weiter...
 
Nun meine Hoffnung, vielleicht kann jemand von Euch, mir eine Kopie der Zulassung 1 und Zulassung 2 - bereinigt um sämtliche individuellen Informationen - zukommen lassen. Ich würde diese dem Prüfingenieur zur Verfügung stellen, ich würde mich sehr freuen. Die Eingangs genannten  Einbauten habe ich bereits mit allen Daten.
 
In der Hoffnung das jemand von Euch mir helfen kann, viele Grüße und Danke für die Unterstützung
 
René
 
 
 

Fortune50

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So sah er auf dem Transport aus - ich hatte vorsichtshalber die Türen rausgenommen.
 
 
nesttom

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Moin
das ist doch einfach:
Verlorenen Brief per eidesstattlicher Versicherung "verloren" melden und es gibt eine Neuen.
 
Datenblatt für die fehlenden Informationen gibt es beim TÜV Süd.
 
Fahrgestellnummer hat er doch, oder???
 

Fortune50

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Hallo,
Danke für die Info - Fahrzeug und Fahrgestellnummer natürlich vorhanden. Eidesstattliche Versicherung beim Notar schon erfolgt. Wenn der TÜV Süd ein Verzeichnis hat bin ich gerettet. Die Daten von der Zulassung wurden leider nach 7 Jahren beim KBA gelöscht.
Ich werde mich direkt an den TÜV Süd wenden [emoji39]

Ich halte Euch informiert.

Viele Grüße - René
 

Fortune50

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Hallo Zusammen,
 
schaut gut aus - allerdings sind 120€ schon echt stramm, hätte natürlich auch an einen von euch eine "Aufwandsentschädigung" gezahlt.
Spätestens in 3 Tagen ist das Datenblatt da :)
 
Viele Grüße und Danke
 
René
 
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Hmmm, ich kann nicht wirklich glauben dass der ein 2,5" Rancho drin haben soll so flach wie der dasteht. Zwischen Reifen und Kotflügel müsste doch deutlich mehr Luft sein, oder täuscht das? Sieht für mich sehr nach Originalfahrwerk mit 33er Schlappen aus.
 
Kai23

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Sieht mir nach rintergespannt aus, die Gurte gehen über den Rahmen.
 
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Ja, könnte so sein. Wie auch immer, schickes Teil!
 

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Ja, war über den Rahmen runtergespannt, da er hinten rechts einen Platten hatte.
 
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Dann nehme ich alles zurück. :)

Viel Erfolg bei der Zulassung und hab Spass damit!
 

Shaun

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schönes Projekt!
 

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Wie hoch ist eigentlich der Aufwand für einen 3" Bodylift? 
 

Fortune50

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Datenblatt vom TÜV Süd ist eingetroffen, Klasse Service und sehr schnell. Lediglich bei Anhängelast. m. Br. / ohne Br. ist nichts eingetragen. Welche Werte sind der normalerweise zu finden? Vielleicht habe ich ihn ja bis zum Sommeranfang wieder angemeldet und am laufen. :)
 
Viele Grüße
 
René
 

cj5jeep

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Hi René,
 
bei mir im Brief ('77 CJ5 258) steht dort für m.Br. : 1200 kg und ohne Br. 650 kg.
 

Fortune50

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Na, dann hoffe ich mal das ich das auch eingetragen bekomme.
 
Vielen Dank
 
René
 

Doret

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Hallo , Rene , in meinem Brief /Schein ist auch keine Anhängerlast eingetragen .....
Beim TüV muß nur die kleine Aluplakette vom Hersteller angebracht sein .
Da steht alles drauf ,was bei einer Kontrolle mit Anhänger wichtig ist .
Natürlich prüft der TüV die Anhängeranlage .
Es wird schon klappen . Heinrich
 

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Gurti

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Wenn keine Anhängelast eingetragen ist darf man höchstens einen Fahrradträger an der Kupplung montieren. Die Angabe des D- Wertes auf der Kupplung reicht zwar um zu errechnen für welche Anhängelast diese Kupplung bei einem gegebenen Fahrzeuggewicht ausreicht, die zulässige Anhängelast des Fahrzeuges ergibt sich daraus jedoch nicht. Natürlich kann die zulässige Anhängelast der Kupplung kleiner oder größer sein als die des Fahrzeuges, es gilt jeweils der kleinere Wert. Außerdem darf natürlich das zul. Zug-GG nicht überschritten werden, auch das findet sich im Schein wenn es relevant ist (zul. GG+zul. AHL>zul. ZugGG).
 

Doret

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Hallo, Gerd , wenn ich es richtig verstehe, ist die Anhängerlast bei einem 4x4 das 1,5 fache des zulässigen Gesamtgewichts .
Die Zugvorrichtung hat eine D oder E -Nr auf dem kleinem Blechschild zur Kontrolle .
Wenn die Anbauanleitung mit der D oder E -Nr. nicht abweicht , genügt ,es diese mit der Zulassungs Nr. vorzulegen ,
weil dort auch die AL gebremst und ungebremst bestimmt wird .
Das genügt bei TüV und HU . Eine Brief - oder Scheineintragung ist nicht zwingend notwendig .
Das habe ich so verstanden ,weil mein TJ auch keine Eintragung seit 2005 hat .
Es muß wärmer werden . HeinRich
 
raik

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Das hast du falsch verstanden. Andernfalls wären neue JK´s ja nicht mit nur 1000 kg Anhängelast ausgeliefert worden, oder? Rechnerisch wäre ja viel mehr möglich gewesen. Trotzdem brauchte es teure Gutachten, um die Anhängelast zu erhöhen.
 
Es gibt eine ganz einfache Regel. Keine eingetragene Anhängelast -> kein Anhängerbetrieb auf öffentlichen Straßen. Wie Gerd auch schon geschrieben hat.
 
Der D-Wert dient zur Berechnung der Anhängelast, aber es spielen andere Punkte auch noch eine Rolle. Wenn alles passt, dann steht eine Anhängelast in der Zulassungsbescheinigung. Übrigens Fahrwerksumbauten oder auch größere Reifen haben Prüfer schon dazu bewegt, die Anhängelast auszutragen. An den ursprünglichen D-Werten hat sich dadurch nichts geändert. Anhänger darf man dann trotzdem nicht mehr ziehen.
 
Dem TÜV ist es egal, ob du eine Anhängelast eingetragen hast. Der Polizei und der Versicherung im Schadensfall ganz sicher nicht. Wenn man dich so erwischt, dann ist an Ort und Stelle die Fahrt beendet. Nicht gerade lustig mit der Urlaubsausrüstung hinten dran.
 
Gurti

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Ein Beispiel zu dem Thema: Im Gutachten mancher Fahrwerke steht drin dass die Anhängelast zu löschen ist wenn nach Einbau des Fehrwerks die Kugel nicht mehr innerhalb der Normhöhe ist. Da kann die Anhängekupplung noch so viele Plaketten haben.
Wenn zum Zeitpunkt der Fahrwerkseintragung keine AHK angebaut ist kann der Prüfer das aber leider nicht nachmessen, also bleibt die Anhängelast eingetragen weil man ja eine Kupplung finden könnte die trotz Lift die richtige Höhe einhält...
 
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