Paragraph 70

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Sullivann

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Hallo,
sind seit Freitag stolze Besitzer eines JK'S der ursprünglich aus den USA kommt. Gestern beim anmelden bekamen wir unsere Kennzeichen in Käfer Größe. In den Papieren steht zwar was von Paragraph 70 aber die meinten wir bräuchten noch einen extra Zettel...den wir aber nicht haben und wohl auch nicht mehr zu beschaffen ist.
Was würde passieren,sollten wir angehalten werden?
Und muss jetzt ein komplett neues Gutachten her obwohl der Wagen schon seit 9 Jahren auf deutschen Straßen fährt?

Vielen Dank und lieben Gruß
Jasmin
 
Heisseluft

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Lalala...
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Sullivann schrieb:
Was würde passieren,sollten wir angehalten werden?
 

Nix, sofern du/ihr mit einem amtlich abgestempeltem Kennzeichen unterwegs bist/seid.
 
ChristophX3M

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Es gibt in zwischen oft Anfragen vom Ordnungsamt bei der Zulassung mit welcher Grundlage ein kurzes Kennzeichen vergeben wurde.
Das hat mir zumindest die Chefin der Zulassungsstelle bei uns gesagt.

Ich hatte das Glück für meinen US-Import (Audi TTR) ein kurzes Kennzeichen zu bekommen, und dieser fährt auch schon länger in DE.

IN der Vergangenheit ist da viel Mist gemacht worden und es wurden kurze Schilder vergeben, weil es gut aussieht, daher der "Verschärfter Blick".

Aber da alles abgestempelt, somit auch alles gut... und keine Probleme.
 

Sullivann

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Vielen Dank!
Man sagte uns das der Paragraph 70 für vieles stehen könnte und man dazu eben noch ein extra Bericht bräuchte...
Also kann ich davon ausgehen das wir keine Probleme bei einer Kontrolle bekommen :)

Meint Ihr, wir sollen auf ein passendes Kennzeichen bestehen? Jetzt ist es improvisiert, dass heißt, wir mussten es kürzen.

Gruß Jasmin
 
Hamilkar

Hamilkar

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Selbstverständlich muss das kennzeichen passen.
Daran rumschnitzen ist gar keine gute Idee.
§ 22 Kennzeichenmissbrauch, https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__22.html
 
Bei der Zulassung von meinem wurde extra ein Vermerk bezüglich "Engschrift" gemacht, das ist dann auch entsprechend hinterlegt und mit Stempel versehen worden.
 
Gruß
:)
 

iroctx

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§ 70 bedeutet das es eine Ausnahmegenehmigung gibt .... normalerweise muss auch dabei stehen wer diese Ausnahmegenehmigung erteilt hat.... (dort könnte man den extra Bericht anfordern)
 
Fakt ist in einer Kontrolle wird der Beamte anhand des eingetragenen §70 sehen das es eine Ausnahmegenehmigung gibt und diese sehen wollen.........
 
 
PS. Es geht um STVZO §70
 
Heisseluft

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Der (kontrollierende) Beamte wird die Ausnahmegenehmigung nicht sehen wollen, da der offizielle Akt der Zulassung mit Zuteilung und Abstempelung des Kennzeichens, sowie der Ausstellung der Zulassungsbescheinigungen abgeschlossen ist. Sollte diese Ausnahmegenehmigung nicht vorliegen, würde das Fz nie zugelassen werden können. Sicherlich wird diese noch als Kopie ber der ersten Zulassungsstelle im Archiv schlummern.
 
 
Wie aber schon erwähnt...entweder wird ein "kurzes" Kennzeichen zugeteilt, welches hinten ran passt, aber selber kürzen ist nicht.
Im Zweifel mit dem zuständigen Leiter der Behörde einen "Vor-Ort-Termin" machen...immer recht nett und freundlich...
 

Sullivann

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Okay dann werden wir das wohl schnellst möglich tun;-)
Vielen Dank!
 

iroctx

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Heisseluft schrieb:
Der (kontrollierende) Beamte wird die Ausnahmegenehmigung nicht sehen wollen, da der offizielle Akt der Zulassung mit Zuteilung und Abstempelung des Kennzeichens abgeschlossen ist. Sollte diese Ausnahmegenehmigung nicht vorliegen, würde das Fz nie zugelassen werden können. Sicherlich wird diese noch als Kopie ber der ersten Zulassungsstelle im Archiv schlummern.
 
 
Wie aber schon erwähnt...entweder wird ein "kurzes" Kennzeichen zugeteilt, welches hinten ran passt, aber selber kürzen ist nicht.
Im Zweifel mit dem zuständigen Leiter der Behörde einen "Vor-Ort-Termin" machen...immer recht nett und freundlich...
 
Das ist so nicht richtig, der Eintrag §70 besagt es liegt eine  Ausnahgenehmigung vor. In den meisten dieser Ausnahmen ist der Passus eingetragen "Bescheide sind mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen auszuhändigen" (auch hier gibt es einen § dazu )
 
Heisseluft

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Lalala...
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Dieser Satz steht in der Zulassungsbescheinigung?
Hab ja schon einige in den Händen gehalten...aber der Satz ist mir noch nie untergekommen.
 

iroctx

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Heisseluft schrieb:
Dieser Satz steht in der Zulassungsbescheinigung?
Hab ja schon einige in den Händen gehalten...aber der Satz ist mir noch nie untergekommen.
 
In der Zulassungsbescheinigung steht nur §70 und Grund evtl. kann noch dabei stehen ob eine seperate Bescheinigung ausgestellt wurde.
(Bei z.b. Ausnahmen für Leuchtweitenregulierungen für US Cars gibt es in der Regel keine weitere Bescheinigung weil es gängige Praxis ist)
 
Wenn es aber eine seperate Bescheinigung gibt (zusätzlich zu Zulassungsbescheinigung) dann steht der von mir erwähnte Zusatz meistens eigentlich in dieser Bescheinigung mit drin.
 
 
raik

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TJ 4.0
Schwertransportfahrer kennen die sogenannte 70er sehr gut.  In diesem Fall entsprechen meist die Maße/Gewichte des Sattelanhängers, oder auch der Zugmaschine nicht den Vorschriften der StVZO. Sie brauchen also eine Ausnahmegenehmigung, die 70er. In dieser Kombination (Maße/Gewichte) in Verbindung mit einer 29er (§ 29 StVO) die erlaubt, auch mit solchen Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen zu fahren. Bei Kontrollen sind diese Ausnahmegenehmigungen auf Verlangen vorzuzeigen.
 
So in der Art sehen sie alle aus. Man beachte Seite 4 Punkt 1
 
http://www.axperts.de/Dokuthek/Ausnahmegenehmigung-Bezirksregierung-Koeln
 
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Bei meinem Mustang habe ich die zwei DIN-A4-Seiten der Ausnahmegenehmigung immer mitfuehren muessen, bis sie dann nach etlichen Jahren bei der Zulassungsstelle freundlicherweise in die Papiere eingetragen wurden. (Kleines Kennzeichen, fehlende Leuchtweitenregulierung, Gurte, Scheiben, Scheinwerfer ...)
Der TUEV-Mann will solche Genehmigungen auch gern mal sehen, wenn nichts in den Papieren steht.
 
Gruss
Harald
 
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