Inspektion Pflicht? Auch bei wenigen Kilometern?

Diskutiere Inspektion Pflicht? Auch bei wenigen Kilometern? im Treffpunkt Forum im Bereich Allgemeines; Man sollte ihn teilen in,   Kosten? Mir egal, ich habs doch....   und   Großen Jeep fahren? Klar aber warum dann noch unnötig Geld zum Fenster...
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Nichtraucher

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Man sollte ihn teilen in,
 
Kosten? Mir egal, ich habs doch....
 
und
 
Großen Jeep fahren? Klar aber warum dann noch unnötig Geld zum Fenster raus werfen?
 
Willy
 
guzzi97

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..nochmal zurück zur Eingangsfrage..
 
Die Inspektionen sind anhand des "Handbuches" einzhalten und dort ist u.a. zu finden..
 
jedes Jahr od. alle 10/15/30.tsd km, was zuerst eintrifft.
Somit hat sich dir Frage erübrigt.
 
Einizg der Ölwechsel, der kann evtl. "später" gemacht werden, aber auch das ist in m Hand-/Servicebuch zu finden.
Denn, bei manchen Fahrzeugen richtet sich der Ölwechsel nach der "Ölgüte"..
 
p.s. mein Alfa Romeo GTA bekommt auch alle ~5.tsd km bzw. jedes Jahr nen Ölwechsel..
Obwohl laut BDA er alle 15.tsd km drann wäre....
Aber, lieber ein bissel was in den Ölwechsel investieren ( ~ 100€ für 6.5L  10w60) als nen Motorschaden...
 
Grüße
 

DZ96

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V8Streichler schrieb:
Schönes Wochenende. Ab nach Hockenheim - Youngtimer-Rennen!
 
 
Da wäre ich auch gerne hin.
Das war das Jim Clark revival, oder ?
 
Daniel
 
Tim

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jeepless :-/
Schon seltsam - 2 Seiten darüber... aussagekräftig sind vielleicht 2-3 Antworten, das war's. Nix für Ungut, aber schon schlimm.
 
Und wie Gurti schon anmerkt: Grade bei wenig Laufleistung sollten die zeitlichen Intervalle eingehalten werden.
Das geht gar noch weiter - festsitzende Teile, Bremsflüssigkeit, die irgendwann mal wieder getauscht werden sollte... alte Reifen mit Standplatten wenn's hochkommt, etc. etc.
 
Im Interesse der eigenen Sicherheit (und der von anderen) ist ein Einhalten der Serviceintervalle einfach nur zu empfehlen. Ich mach oder machte mit einigen Fahrzeugen nur einige 100 km im Jahr, dennoch oder grade deswegen werden/wurden die einmal im Jahr gecheckt.
 
V8Streichler

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Lieber AlpenTim

Wenn ich den Fragesteller richtig verstanden habe, ging es darum, ob er den Service bei Jeep machen MUSS. (eine wohl eher juristische Frage wegen Garantieerhalt)

Danach kamen einige (leider nicht wirklich fundierte, weil nicht belegte) Aussagen dazu, die den Schluss nahelegten, man "müsse" zu Jeep.

Ich habe dann eingewendet, dass die Herstellergarantie auch bei Service durch ATU nicht eingeschränkt werden KÖNNTE (habe das vorsichtig formuliert, weil ich eben keine solche Auskunft geben kann - nur im Vorbeifahren gelesenes Schild ...).

Gurti hat dann die Differenzierung eingebracht, dass es unterschiedliche Garantiebegriffe und deshalb auch unterschiedliche Verhaltensweisen mit unterschiedlichen Auswirkungen geben wird.

Dazwischen waren jede Menge Bla Bla - Blasen.

Und Du zielst jetzt mit deinem Beitrag ab auf "SOLL" man eine Inspektion machen ab. (aus technischer Sicht)

Das Leben hat viele Facetten und dem Einen ist ein Hinweis hilfreich, dem Anderen nicht. Ich bin sehr froh über dieses Forum, denn ich habe (z.B. im Thread "Schiffshorn im Jeep") jede Menge gute Tipps gefunden. Dass da auch ein paar nicht soooo hilfreiche dabei sind, ist ok. Ich kann damit umgehen.

Und warum soll das schlimm sein? Das ist doch ein Forum. Und kein Wikipedia.

Nix für ungut ... ;-)

Florian
 
Hamilkar

Hamilkar

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-.-
Der TE ist in den letzten 3 Jahren 16.000 Kilometer gefahren.
Muss man (auch wenn ich so wenig gefahren bin) trotzdem jährlich zur Inspektion, um in der Garantie zu bleiben?
DAS war die Frage, um die es dem TE geht: Ob er die Inspektion machen muss
;)
 
Er muss innerhalb der angegebenen Abstände (Zeit oder Fahrleistung) zur Inspektion, soll die Garantie erhalten bleiben.
Wo er diese Inspektion machen lässt ist dabei seine Entscheidung,
sie muss aber regelmäßig und nach Herstellervorgabe durchführt werden.
Die Werkstatt muss dabei idR keine Jeep-Händlernetz-Werkstatt sein.
 
Ein bisschen zum Lesen:
http://www.deutschlandfunk.de/inspektionen-und-garantie-wann-ist-die-vertragswerkstatt.735.de.html?dram:article_id=411461
http://ec.europa.eu/competition/sectors/motor_vehicles/legislation/explanatory_brochure_de.pdf
 
Gruß
:)
 
V8Streichler

V8Streichler

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Hamilkar schrieb:
-.-
Der TE ist in den letzten 3 Jahren 16.000 Kilometer gefahren.
DAS war die Frage, um die es dem TE geht: Ob er die Inspektion machen muss
;)
 
Er muss innerhalb der angegebenen Abstände (Zeit oder Fahrleistung) zur Inspektion, soll die Garantie erhalten bleiben.
Wo er diese Inspektion machen lässt ist dabei seine Entscheidung,
sie muss aber regelmäßig und nach Herstellervorgabe durchführt werden.
Die Werkstatt muss dabei idR keine Jeep-Händlernetz-Werkstatt sein.
 
Ein bisschen zum Lesen:
http://www.deutschlandfunk.de/inspektionen-und-garantie-wann-ist-die-vertragswerkstatt.735.de.html?dram:article_id=411461
http://ec.europa.eu/competition/sectors/motor_vehicles/legislation/explanatory_brochure_de.pdf
 
Gruß
:)
 

ENDLICH: mit Quellen versehen... die Antwort auf die Frage.

DANKE. Lag ich mit dem ATU-Plakat doch nicht soooo daneben.

Daneben können wir jetzt weiter diskutieren, warum aus technischer Sicht die Inspektion sinnvoll ist, oder nicht - aus der Garantie sollte er wohl nicht fallen, falls er keinen "Jeep-Stempel" im Heft hat, sondern einen von einer freien Fachwerkstatt (die nach Herstellervorgaben arbeitet).
 
Heisseluft

Heisseluft

Lalala...
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Nunja, einige...
Bevor her gejubelt wird, solltet ihr den Schmarrn mal lesen... :thefinger_red:
 
Zitat aus KRAFTFAHRZEUGVERTRIEB UND -KUNDENDIENST IN DER EUROPÄISCHEN UNION
VERORDNUNG (EG) NR. 1400/2002 DER KOMMISSION
vom 31.Juli 2002
ÜBER DIE ANWENDUNG VON ARTIKEL 81 ABSATZ 3 DES
VERTRAGS AUF GRUPPEN VON VERTIKALEN VEREINBARUNGEN
UND AUFEINANDER ABGESTIMMTEN VERHALTENSWEISEN IM
KRAFTFAHRZEUGSEKTOR
 

5.1.2.
Kundendienst
 
Frage 34: Muss ein Verbraucher sein Fahrzeug zur Durchführung von Arbeiten im
Rahmen der Gewährleistung/des Kundendienstes zu dem Händler bringen, von dem er es
gekauft hat?
Nein. Damit die Verordnung anwendbar ist, muss der Verbraucher das Fahrzeug zu jeder
zugelassenen Werkstatt im Netz des Lieferanten in der gesamten EU bringen können. Die
Freistellung durch die Verordnung
94
erstreckt sich nur auf Vereinbarungen mit
zugelassenen Werkstätten, wenn der Lieferant alle seine zugelassenen Werkstätten dazu
verpflichtet, alle Fahrzeuge der fraglichen Marke instand zu setzen und Arbeiten im
Rahmen der Gewährleistung, des unentgeltlichen Kundendienstes und von
Rückrufaktionen ungeachtet des Ortes durchzuführen, an dem das Auto gekauft wurde.
Wenn eine zugelassene Werkstatt den Kundendienst für ein Auto, das in ihrem
Mitgliedstaat nicht verkauftwird, nicht durchführen kann, so kann sie sich mit der Bitte
um Unterstützung an den Lieferanten oder eine zugelassene Werkstatt in einem anderen
Mitgliedstaat wenden. Vom Verbraucher, der Instandsetzungsarbeiten im Rahmen der
Gewährleistung durchführen lassen will, darf nicht verlangt werden, dass er die Garantie in
seinem Heimatland in der EU noch einmal registrieren lassen muss. Der Garantiezeitraum
beginnt mit der Auslieferung des Autos durch den zugelassenen Händler. Wenn ein
Hersteller, ein Importeur, ein Händler, eine Werkstatt oder ein anderes Unternehmen
innerhalb des Netzes Verbraucher daran hindern sollte, die EU-weite Gewährleistung des
Herstellers in Anspruch zu nehmen, so würde dies bedeuten, dass eine der grundlegenden
Voraussetzungen für die Freistellung der fraglichen Vereinbarungen nicht erfüllt ist.
 
 
.
.
.
.
 

Frage 37: Kann der Hersteller die Gewährleistung verweigern, wenn ein Verbraucher
sein Fahrzeug während des Garantiezeitraums von einer unabhängigen Werkstatt instand
setzen oder warten lässt?
Wenn der Verbraucher sein Fahrzeug während des Garantiezeitraums des Herstellers von
einer unabhängigen Werkstatt instand setzen oder warten lässt, kann die Gewährleistung
verloren gehen, falls die durchgeführten Arbeiten fehlerhaft sind. Eine allgemeine
Verpflichtung zur Wartung oder Instandsetzung des Autos innerhalb des zugelassenen
Netzes während eines solchen Zeitraums würde jedoch die Verbraucher ihres Rechtes
berauben, sich für die Wartung oder Instandsetzung ihres Fahrzeugs in einer unabhängigen
Werkstatt zu entscheiden, und würde diese Werkstätten insbesondere im Fall einer
„erweiterten Gewährleistung“ an einem wirksamen Wettbewerb mit dem zugelassenen
Netz hindern.


 
 
Dann kann der Eiertanz ja losgehen...
 
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jeepless :-/
V8Streichler schrieb:
Wenn ich den Fragesteller richtig verstanden habe, ging es darum, ob er den Service bei Jeep machen MUSS. (eine wohl eher juristische Frage wegen Garantieerhalt)
 

Diese Frage wurde ja schon sehr bald beantwortet - mein Beitrag bezog sich mehr als Ergänzung auf Gurti's Antwort.
:wave:
 
V8Streichler

V8Streichler

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@heisseluft:

(Frage 37) [...] kann die Gewährleistung

verloren gehen, falls die durchgeführten Arbeiten fehlerhaft sind. [...]

KANN verloren gehen. Und zwar, FALLS die die Arbeiten fehlerhaft sind.

Wenn also die Arbeiten NICHT fehlerhaft sind, ist die Gewährleistung nicht in Gefahr.

Oder habe ich das schon wieder falsch verstanden? Genau zu diesem Ergebnis war doch auch der Beitrag aus dem Deutschladfunk gekommen???

Für mich bedeutet das, dass ich auf Nummer sicher gehe, wenn ich im Garantiezeitraum beim Händler die Inspektionen machen lasse. Aber ich könnte ggf. auch Geld sparen, die Arbeiten durch eine qualifizierte Fachwerkstatt nach Herstellervorgaben (dokumentiert!) durchführen lassen und die Gewährleistung wäre grundsätzlich erst mal nicht in Gefahr.

Der Händler müsste dann wohl nachweisen, dass die Arbeiten nicht fachgerecht und nach Herstellervorgaben durchgeführt worden wären, um aus der Leistungspflicht entlassen zu sein.

Allerdings wird er sich erst mal "stur" stellen und die außer Haus durchgeführten Arbeiten infrage stellen. Und dann verdient der Rechtsanwalt das bei "ATU und Co" gesparte Geld....

Im Endeffekt also nur dann preiswerter, wenn man die Garantie nicht benötigt. Und noch ein Argument für alte Autos ;-)

Florian
 
guzzi97

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@ V8streicler : korrekt, während der "Garantiezeit" und auch später (z.b. die Lackgarantie von MB) sollten
der Service beim "freundlichen" durchgeführt werden, sonst kann der Hersteller, wie im "Kleingedruckten"
der EUGH Richtlinie, die Übernahme verweigern..
 
Zurück zur Eingangsfrage....
 
Muss mann auch bei geringere jährlicher Kilometer Fahrleistung den Service dennoch jährlich durchführen ?
 
JA, auch bei wenigen Kilometern sollte mann sich an die Inspektionsintervalle halten.
D.h. entweder Kilometer od. Zeitraum, was zuerst eintrifft.
 
 
Grüße
 
Heisseluft

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Lalala...
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Nunja, einige...
V8Streichler schrieb:
Der Händler müsste dann wohl nachweisen, dass die Arbeiten nicht fachgerecht und nach Herstellervorgaben durchgeführt worden wären, um aus der Leistungspflicht entlassen zu sein.
 
 

Der Händler behauptet erst einmal dass die Arbeiten nicht fachgerecht durchgeführt worden sind, das reicht, dass du selbst in der Nachweispflicht bist, denn du möchtest einen Garantieanspruch geltend machen.....blöd was?
Evtl. reichen schon Aftermarktersatzteile....
 
Ja, die Anwälte sind die Lobby, die gut daran verdienen....
 
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guzzi97 schrieb:
JA, auch bei wenigen Kilometern sollte mann sich an die Inspektionsintervalle halten.
D.h. entweder Kilometer od. Zeitraum, was zuerst eintrifft.
 
Absolut korrekt!
 
Bei so ziemlich allem, was mit einem kraftstoffbetriebenem Motor ausgestattet ist, gilt (wahlweise):
 
- definierter Zeitraum ODER Anzahl Betriebsstd.
- definierter Zeitraum ODER Anzahl Kilometer
 
Das "Erstereignis" der obigen ODER-Bedingungen ist ausschlaggebend wann eine Inspektion / Wartung /
Bauteilaustausch / wasauchimmer, fällig ist.
 
Warum?
 
Weil es sog. "Stillstandsschäden" gibt.
 
Öle z.B. verändern sich chemisch, Kunststoffe altern, Dichtungen liegen sich platt,
Schmierung von Bauteilen ist nicht gegeben bei Stillstand usw.
 
Also, auch bei wenigen km sollte das zeitliche Wartungsintervall eingehalten werden. 
 
 
Ein (sehr) gutes Beispiel sind Notstromanlagen in Krankenhäusern.
Die laufen so gut wie nie (zumindest nicht in D) und müssen trotzdem regelmäßig gewartet werden.
 
Grüße + sonniges WE, eurmal
 
Martin1508

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Und wie schaut es aus wenn man die 20.000km zum Ölwechsel etwas überzieht?

Grüße

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eurmal

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Hi Martin,
 
mein Post #53 galt jetzt nicht "jeep-speziell" sondern allgemein für kraftstoffbetriebene Maschinen.
Bitte nicht falsch verstehen, einfach nur der Vollständigkeit halber & um präzise zu bleiben.
 
Ich sach' mal so... "etwas überzieht" ist recht dehnbar... sind's 25 km drüber oder 250 km drüber oder 2.500 km?
Hat ja Bandbreite  ;)
 
Wenn im Garantiezeitraum die Intervalle überzogen werden, kann der Händler den Knoten am Strick machen
im Garantiefall - gängige Praxis. Entweder der Händler ist noch nett und gibt (mit erhobenem Zeigefinger) Kulanz
oder sagt direkt "is' nicht! Nur gegen den Einwurf von Münzen"  :devil:  
 
Außerhalb der Garantie ist's eigentlich mehr oder weniger jedem selbst überlassen.
 
Wobei ich noch Gurti im Ohr habe, der (ich finde den Beitrag nicht mehr) sagt nach dem Winter 
ruhig mal Öl wechseln. Gurti hatte im Beitrag auch gute Gründe genannt bzgl. der Ölalterung und den 
resultierenden fiesen Effekten.
 
 
Gute Grüße, eurmal
 
Martin1508

Martin1508

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Remscheid
Keine Sorge, ich verstehe das schon nicht falsch ;-)

Ich habe den WK2 jetzt seit November und die 20.000km werden nächste Woche geknackt weil ich in der BRD unterwegs bin. Schätze mal er wird Freitag so ca. 20.500 drauf haben.

Gruß

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Gurti

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Eine alte Faustregel sagt "jeder Kaltstart entspricht 100 km". Also müsste man für jeden Kaltstart dem nicht mindestens 100 km Fahrt folgen das Ölwechselintervall um die entsprechende Zahl verkürzen.
Dazu müsste man allerdings wissen wie viele Kaltstarts die Inschenöre damals bei der Festsetzung der Intervalle eingeplant haben...
 
Steira

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ich halte, aus erfahrung, die werksseitigen intervalle für zu lange. russ und kraftstoffeintrag sind für die schmierfähigkeit nicht von vorteil. gerade kaltstarts und kürzere strecken lassen die ölqualität rapide sinken. lieber einmal öfter oder früher wechseln, als das intervall überziehen. schadet dem motor keinesfalls.
ciao, b.
 
Nichtraucher

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Alles Theorie,
in der Praxis habe ich 10 Jahre einen alten Mercedes W124 gefahren, wenn der drei Ölwechsel bekommen hat, ist das viel, natürlich dann auch mit Filter. Verkauft habe ich den, mit einwandfrei laufender Maschine, mit um die 300000km auf dem Zählwerk.
Meine Frau hat ihren W202 knapp 20 Jahre gefahren, alle zwei oder drei Jahre habe ich mal Öl und die Filter gewechselt, abgegeben hat sie den mit 230000km auf dem Tacho, auch er lief einwandfrei, ohne Geklapper, ohne Rauch und demselben geringen Ölverbrauch wie vor 20 Jahren.
Beide bekamen das billige Baumarktöl, von dem jeder Motor nach kurzer Zeit komplett zerstört ist.
 
Willy
 
 
 

susiq

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Die Autohäuser wollen/müssen natürlich auch mit Servicarbeiten Umsatz machen. Wenn 100.000 Autos 1x im Jahr gewartet werden sind das 800.000 l Öl und 400.000 Arbeitsstunden. Bei 2 x das Doppelte. Das ist in der Summe schon ein Riesenunterschied.
 
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Inspektion Pflicht? Auch bei wenigen Kilometern?

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