Bevor her gejubelt wird, solltet ihr den Schmarrn mal lesen... :thefinger_red:
Zitat aus KRAFTFAHRZEUGVERTRIEB UND -KUNDENDIENST IN DER EUROPÄISCHEN UNION
VERORDNUNG (EG) NR. 1400/2002 DER KOMMISSION
vom 31.Juli 2002
ÜBER DIE ANWENDUNG VON ARTIKEL 81 ABSATZ 3 DES
VERTRAGS AUF GRUPPEN VON VERTIKALEN VEREINBARUNGEN
UND AUFEINANDER ABGESTIMMTEN VERHALTENSWEISEN IM
KRAFTFAHRZEUGSEKTOR
5.1.2.
Kundendienst
Frage 34: Muss ein Verbraucher sein Fahrzeug zur Durchführung von Arbeiten im
Rahmen der Gewährleistung/des Kundendienstes zu dem Händler bringen, von dem er es
gekauft hat?
Nein. Damit die Verordnung anwendbar ist, muss der Verbraucher das Fahrzeug zu jeder
zugelassenen Werkstatt im Netz des Lieferanten in der gesamten EU bringen können. Die
Freistellung durch die Verordnung
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erstreckt sich nur auf Vereinbarungen mit
zugelassenen Werkstätten, wenn der Lieferant alle seine zugelassenen Werkstätten dazu
verpflichtet, alle Fahrzeuge der fraglichen Marke instand zu setzen und Arbeiten im
Rahmen der Gewährleistung, des unentgeltlichen Kundendienstes und von
Rückrufaktionen ungeachtet des Ortes durchzuführen, an dem das Auto gekauft wurde.
Wenn eine zugelassene Werkstatt den Kundendienst für ein Auto, das in ihrem
Mitgliedstaat nicht verkauftwird, nicht durchführen kann, so kann sie sich mit der Bitte
um Unterstützung an den Lieferanten oder eine zugelassene Werkstatt in einem anderen
Mitgliedstaat wenden. Vom Verbraucher, der Instandsetzungsarbeiten im Rahmen der
Gewährleistung durchführen lassen will, darf nicht verlangt werden, dass er die Garantie in
seinem Heimatland in der EU noch einmal registrieren lassen muss. Der Garantiezeitraum
beginnt mit der Auslieferung des Autos durch den zugelassenen Händler. Wenn ein
Hersteller, ein Importeur, ein Händler, eine Werkstatt oder ein anderes Unternehmen
innerhalb des Netzes Verbraucher daran hindern sollte, die EU-weite Gewährleistung des
Herstellers in Anspruch zu nehmen, so würde dies bedeuten, dass eine der grundlegenden
Voraussetzungen für die Freistellung der fraglichen Vereinbarungen nicht erfüllt ist.
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Frage 37: Kann der Hersteller die Gewährleistung verweigern, wenn ein Verbraucher
sein Fahrzeug während des Garantiezeitraums von einer unabhängigen Werkstatt instand
setzen oder warten lässt?
Wenn der Verbraucher sein Fahrzeug während des Garantiezeitraums des Herstellers von
einer unabhängigen Werkstatt instand setzen oder warten lässt, kann die Gewährleistung
verloren gehen, falls die durchgeführten Arbeiten fehlerhaft sind. Eine allgemeine
Verpflichtung zur Wartung oder Instandsetzung des Autos innerhalb des zugelassenen
Netzes während eines solchen Zeitraums würde jedoch die Verbraucher ihres Rechtes
berauben, sich für die Wartung oder Instandsetzung ihres Fahrzeugs in einer unabhängigen
Werkstatt zu entscheiden, und würde diese Werkstätten insbesondere im Fall einer
„erweiterten Gewährleistung“ an einem wirksamen Wettbewerb mit dem zugelassenen
Netz hindern.
Dann kann der Eiertanz ja losgehen...