Omegamann
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Ab dem 01.09. gelten die neuen strengen Abgasvorschriften, die –wenn ich das richtig sehe- auch Benziner nur noch mit Partikelfilter erfüllen können.
Bedeutet das „formaljuristisch“, daß man über freie Importeure keine Autos mehr zugelassen bekommt, d.h. daß Dodge Durango, RAM 1500, etc. ohne (teuer) umgerüstete Partikelfilter nicht mehr zu kaufen sind?
Eine Ausnahme gibt es wohl noch für Lagerfahrzeuge, für die man bis zum 31.8. 2019 eine Ausnahmegenehmigung beantragen kann, siehe Text-Kopie unten.
Quelle ADAC: Für die Erstzulassung neuer Pkw gilt der neue WLTC/WLTP ab 1. September 2018. D.h. Pkw mit Abgasnorm Euro 6b (OBD-Norm 6-1), Euro 6c, Euro 6d-TEMP und Euro 6d mit Prüfung nach NEFZ können nur noch bis 31. August 2018 erstmalig zugelassen werden. Darunter fallen Pkw mit den Emissionsschlüssen-Nummern 36W0, 36ZA, 36ZD, 36ZG und 36ZJ.
Für Lagerfahrzeuge (End-of-Series) besteht für den Fahrzeughersteller die Möglichkeit bei der zuständigen Typgenehmigungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Mit dieser können die der Typgenehmigungsbehörde gemeldete Fahrzeuge noch bis 31. August 2019 erstmalig zugelassen werden.
Bedeutet das „formaljuristisch“, daß man über freie Importeure keine Autos mehr zugelassen bekommt, d.h. daß Dodge Durango, RAM 1500, etc. ohne (teuer) umgerüstete Partikelfilter nicht mehr zu kaufen sind?
Eine Ausnahme gibt es wohl noch für Lagerfahrzeuge, für die man bis zum 31.8. 2019 eine Ausnahmegenehmigung beantragen kann, siehe Text-Kopie unten.
Quelle ADAC: Für die Erstzulassung neuer Pkw gilt der neue WLTC/WLTP ab 1. September 2018. D.h. Pkw mit Abgasnorm Euro 6b (OBD-Norm 6-1), Euro 6c, Euro 6d-TEMP und Euro 6d mit Prüfung nach NEFZ können nur noch bis 31. August 2018 erstmalig zugelassen werden. Darunter fallen Pkw mit den Emissionsschlüssen-Nummern 36W0, 36ZA, 36ZD, 36ZG und 36ZJ.
Für Lagerfahrzeuge (End-of-Series) besteht für den Fahrzeughersteller die Möglichkeit bei der zuständigen Typgenehmigungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Mit dieser können die der Typgenehmigungsbehörde gemeldete Fahrzeuge noch bis 31. August 2019 erstmalig zugelassen werden.