Ich hate gestern ein sehr langes Telefonat mit einem sehr netten Mitarbeiter der Fa. NAP.
Die verkaufen sogar Klappenanlagen mit EG Genehmigung und somit ist sie eintragungfrei.
Aktuell haben sie gerade einen JL damit ausgerüstet siehe Homepage und Video.
Die nächste Woche, soll auch ein Video mit einem JK kommen, auf dem man den Sound hören kann.
Also das mit den Grenzwerten im Schein, kenne ich so nicht, zumindest nicht bei Motorrädern.
Ich hatte eine Z1000 von 2004 und da waren 94 db im Schein eingetragen.
Laut Aussagen vom Sportauspuffhersteller und vom TÜV, sind +/- zulässig.
Da sie beim TÜV geprüft wurde, und 97,3 hatte, gab es auch keine Probleme.
Es war damals (2007) ein Auspuff von GPR.
Es mag aber sein, das es heute anderst ist.
Mir wurde bei meinem Telefonat auch mitgeteilt, das es ab 2016 ein neues Messverfahren für die Lautstärke gibt und dieses wohl sehr umfangreich und kompliziert sei. Es wird einmal im Stand, gemessen und einmal in der Vorbeifahrt.
Da das aber kein normaler Tüv gewährleisten kann, es muss auch sehr viel dokumentiert werden, Luftdruck, Temperatur, Asphaltbeschaffenheit, usw. werden wohl nicht mehr so viele TÜV Prüfstellen diese eintragen wollen oder bessergesagt können.
Desweiteren, kann die Polizei eine TÜV Eintragung wohl recht einfach anfechten und von einem Anderem TÜV prüfen lassen, aber da die EG Genehmigungen wohl über das KBA gemacht werden, ist das mit dem Anfechten wohl eher unwahrscheinlich, siehe komplizierten Versuchsaufbau und wer legt sich schon mit dem KBA an?
Das mit dem Verbot der Soundmodule, stimmt wohl auch nicht so ganz.
Wenn an es als Einzelteil unter ein Auto angeschraubt, dann ist es in der Tat so, dass man es nicht mehr eingetragen bekommt, weil man es nicht genau bestimmen kann, was es ist und somit läuft es wohl angeblich als ACHTUNG: "Hupe" und dieses bekommt man nicht mehr in dieser Form eingetragen.
Wenn es aber fest in eine Auspuffanlage eingebaut ist, so wie bei den Herstellern, dann zählt es wohl mit zur Abgasanlage und somit ist die Rechtslage dort wieder anders.
Wie gesagt, so habe ich es am Telefon erklärt bekommen, oder besser gesagt, so habe ich es am Telefon verstanden.
Also wenn ich irgendwo etwas falsch verstanden habe, dann stellt es bitte richitg.
Grüße Tobi