Darf ein Wrangler gelegentlich im Gelände aufsetzen?

Diskutiere Darf ein Wrangler gelegentlich im Gelände aufsetzen? im Non Tech Forum Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Hallo Zusammen   Kennt jemand den genauen Wortlaut für die Beschreibung "Einsatz im Gelände"? Gibt es einen Gewährleistungsausschluss, wenn man...
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Hotzenplotz100

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Hallo Zusammen
 
Kennt jemand den genauen Wortlaut für die Beschreibung "Einsatz im Gelände"?
Gibt es einen Gewährleistungsausschluss, wenn man abseits einer asphaltierten Straße unterwegs ist?
 
Kann hier jemand sachdienliche Hinweise geben?
 
Bodo XJ

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.... ich kenne die Zeilen zur 'Gewährleistung' nicht (und werde sie nicht lesen!), aber gefühlt
sollte man keine OffRoad-Spuren am Jeep finden, wenn man eine Gewährleistung will.
Subjektiv ist es dabei noch entscheidend, welche Art der Gewährleistung angedacht ist.
 
:read: .... aber Nachlesen zur Thematik macht schlau :angel:
 
 
Nichtraucher

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Unten mit dem Unterboden oder Differentialen aufsetzen ist wie seitlich an einer Mauer mit dem Kotflügel oder der Stoßstange aufsetzen.....da hat was nicht gepasst, wofür der Jeep nichts kann.
 
Gruß
Willy
 
Leberwurstbrot

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Vergiss es. Ich hatte Schlamm im Rad und die Handbremse hat nicht mehr gezogen. War nix mit Gewährleistung, und erst recht nicht auf Garantie.

Durfte ich schön selber zahlen!
 

JJL

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es kommt natürlich drauf an was auf Garantie gemacht werden soll. Wenn du am Unterboden mit den Schützern aufgesetzt hast und die Fensterheber auf Garantie ersetzt werden sollen ist das natürlich egal.
 
Wenn du wie oben erwähnt Schlamm in den Felgen hängen hast und die Handbremse nicht mehr funktioniert, ist es logisch dass es da Probleme geben könnte ;)
Wenn der Defekt also mit Offroad im Zusammenhang steht sieht es schlecht aus.
 
Mal nebenbei : aufsetzen ist ungut :D hört sich so an als ob du das aber schwer einplanst :p  Wenns eng wird : aussteigen und schauen. Auf glatten Böden bin ich auch schon mal aufgesetzt wenn der Rampenwinkel beim langen Unlimited nicht ausgereicht hat. Allerdings lagen da keine Steine auf die ich aufgesetzt habe...sondern meistens Schlamm und Wiese über die ich gerutscht bin. Der Unterbodenschutz hat ein paar Kratzer davongetragen.
 
Was wichtig ist : du musst dein Auto kennen ! Von unten ! Speziell wenn du über Steine kletterst
 
hinteres Diff : mittig
vorderes Diff : vor dem Fahrer
Kat: unter dem Beifahrer
Tank: rechts (der allerdings geschützt ist.
 
hydro

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JJL schrieb:
Tank: rechts (der allerdings geschützt ist.
Geschützt finde ich bei dem Dosenblech allerdings eine gewagte Beschreibung. Hier mit der Karre aufsetzen könnte Spaß machen.
Und ja, den kat vergessen viele.
 
JohnnyLoco

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hydro schrieb:
Geschützt finde ich bei dem Dosenblech allerdings eine gewagte Beschreibung. Hier mit der Karre aufsetzen könnte Spaß machen.
Und ja, den kat vergessen viele.
Beim Tank mach ich mir jetzt null sorgen. Hat bisher immer gehalten. War einmal demontiert um die Dellen rauszukloppen aber sehe nicht, warum ich da was schwereres/massiveres verbauen müsste. Beim Diesel würde ich mir mehr sorgen um den komplett ungeschützten DPF vornedran machen....
 
Zur Gewährleistung: Sobald du mit deinem Geländewagen ins Gelände gehst und FIAT das Spitzkriegt ist ende Gelände. Der Freundliche kommt dir da evt entgegen, aber wenn ein Inspektor reinschneit wenn deine Karre verschlammt auf Garantie aufm Lift hängt, hat er das Problem. Das selbe wenn das Fahrzeug technisch nicht mehr im Originalzustand ist. 
Zumindest meint das mein Freundlicher, der dann doch schon ein paar mal die extra Meile gegangen ist...
 

Foley

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JohnnyLoco schrieb:
Beim Tank mach ich mir jetzt null sorgen. Hat bisher immer gehalten. War einmal demontiert um die Dellen rauszukloppen aber sehe nicht, warum ich da was schwereres/massiveres verbauen müsste. Beim Diesel würde ich mir mehr sorgen um den komplett ungeschützten DPF vornedran machen....
 
Zur Gewährleistung: Sobald du mit deinem Geländewagen ins Gelände gehst und FIAT das Spitzkriegt ist ende Gelände. Der Freundliche kommt dir da evt entgegen, aber wenn ein Inspektor reinschneit wenn deine Karre verschlammt auf Garantie aufm Lift hängt, hat er das Problem. Das selbe wenn das Fahrzeug technisch nicht mehr im Originalzustand ist. 
Zumindest meint das mein Freundlicher, der dann doch schon ein paar mal die extra Meile gegangen ist...
 
Hi,
 
es gibt im Black Landy Forum einen Thread dazu, da hat jemand Landrover "Verklagt" und recht bekommen. Geländefahrten sind kein Ausschlussgrund für Garantieleistungen. Zumal beim Jk gefühlt 100 Seiten im Handbuch zum Thema "Fahren im Gelände" steht.
 
Anders als bei VW: Da steht z.b direkt auf Seite 1 des VW Alltrack oder Tiguan das das Fahrzeug nicht für das Fahren abseits befestigter Wege geeignet ist.
 

Lg
 

TheGrandJeep

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'14 JKU
Foley schrieb:
 Zumal beim Jk gefühlt 100 Seiten im Handbuch zum Thema "Fahren im Gelände" steht. 
 
Anders als bei VW: Da steht z.b direkt auf Seite 1 des VW Alltrack oder Tiguan das das Fahrzeug nicht für das Fahren abseits befestigter Wege geeignet ist.
 
Lg
 
 
Zu 1. Beim Grand Cherokee auch, ob man's glaubt oder nicht!
 
Zu 2. Ich hatte gerade einen ziemlichen Lachanfall  :newlaugh:, Glückwunsch VAG und allen Bordstein-Offroadern in ihren Amaroks  :hehe:
 
 
Gruß
 
Dave1989

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Jetzt wäre noch zu klären, was ein befestigter weg ist. Gehören Waldwege dazu? Schotterwege? Wie ist es mit Straßen im Ausland, die offizielle Straßen sind, aber nur aus "offroad" bestehen?
 
Hotzenplotz100

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Foley schrieb:
 
Hi,
 
es gibt im Black Landy Forum einen Thread dazu, da hat jemand Landrover "Verklagt" und recht bekommen. Geländefahrten sind kein Ausschlussgrund für Garantieleistungen. Zumal beim Jk gefühlt 100 Seiten im Handbuch zum Thema "Fahren im Gelände" steht.
 
Anders als bei VW: Da steht z.b direkt auf Seite 1 des VW Alltrack oder Tiguan das das Fahrzeug nicht für das Fahren abseits befestigter Wege geeignet ist.
 
Lg
 
Hallo 
 
Danke für den neuen Aspekt!
Kannst du aus diesem Black Landy Forum vielleicht noch der Fakten darstellen?
 
Hotzenplotz100

Hotzenplotz100

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Dave1989 schrieb:
Jetzt wäre noch zu klären, was ein befestigter weg ist. Gehören Waldwege dazu? Schotterwege? Wie ist es mit Straßen im Ausland, die offizielle Straßen sind, aber nur aus "offroad" bestehen?
 
Danke, gute erweiterte Frage.
 
Ich stelle mir gerade eine solche Situation vor:

Schotterweg, weil keine Asphaltstraße weit und breit kein vorhanden ist.
Neben dem Schotter gibt es auf diesem Weg sandige Abschnitte, die einen reduzierten Reifendruck notwendig machen, wie imHandbuch deutlich beschrieben. Dadurch wird der Karosserieabstand zum Grund gesenkt. 
Eine nun kommende zusätzliche Absenkung (trockene Pfütze) lässt den Abstand zum Aufsetzen minimal werden.
 
Steige ich dann aller 200m aus und gucke nach? Ja, wenn ich mit dem Golf unterwegs bin.
 
Persönlich gehe ich hier aber von einer normalen Nutzung aus. Der Wrangler sollte dafür konstruiert sein.
 
Tasteman

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Ich denke, es ist verständlich, wenn FCA ,auch innerhalb der Garantie, alle Schäden am Fahrzeug die durch äußere Krafteinwirkung eine Verformung erfahren haben, ablehnt. Dies gilt speziell beim Aufsetzen des Unterbodens. Ein solcher Kontakt ist theoretisch vermeidbar und die Höhe der Krafteinwirkung nicht abschätzbar. 
 
Anders sieht es aus, wenn Baugruppen wie Getriebe, Motor, Antriebsstrang, Verteilergetriebe während des Geländebetriebes versagen. Hier gibt es eine (theoretische) Chance auf einen Anspruch. Ich fürchte aber, selbst diese wird man juristisch durchsetzen müssen. 
 
 
Dave1989

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Ich gehe davon aus, dass Tastemans Benutzung im letzten Jahr im Mammutpark auch nicht unter die Garantiebedingungen fällt.  :thefinger_red:
 
Ansonsten bin ich auch bei ihm. Du hast dich zu versichern, dass die trockene Pfütze innerhalb der Specs deines Fahrzeugs liegt. Mit dem Golf GTI kann ich auch nicht sagen "der ist doch für schnelles fahren gemacht, warum bin ich aus der Kurve geflogen". Also man sollte schon ein bisschen realitätsnah bleiben.
 
Aufsetzen, so kann ich mir vorstellen, ist in keinem Teil der Bedienungsanleitung vom JK(U) beschrieben... Also dein verschulden --> nicht in der Garantie. 
 
Hotzenplotz100

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Dave, wo steht das ich mit einem GTI fahre und wo steht das ich schnell fahre ?
Bitte dann auch bei der Situation bleiben und nicht interpretieren!
 
In der Bedienungsanleitung steht eben genau nichts dazu. Deshalb sind wir hier auch im Thema.
 
 
 
 
Tasteman

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Hallo Hotzenplotz, 
 
ich verstehe Deinen Ansatz und auch das Gefühl, dass man sich auf der sicheren Seite befinden möchte. Dazu kommt, dass Du eine bestimmungsgemäße Nutzung Deines Fahrzeugs haben möchtest. Alles korrekt. 
Aber jetzt treffen wir auf die Realität der gewinnorientierten Unternehmen, die ein Produkt mit einem bestimmten Image verkaufen.
Die Gewinnorientierung hat immer Vorrang, somit wird man alle Ansprüche der Kunden - soweit möglich - negativ bescheiden.
Heisst für mich, immer davon auszugehen, dass der Schaden an mir hängenbleibt; somit dosiertes Risiko und ein kleines Polster für Reparaturen.
 
Aber die Unternehmen gehen eben noch einen Schritt weiter und versagen Dir bei nachweisbarer Geländenutzung auch berechtigte Ansprüche. Dann liegt der Ball wieder bei Dir und Du musst die Ansprüche erstreiten - die Welt ist nicht gerecht.
 
Ist Deine Frage nur hypothetisch oder hast Du einen konkreten Schaden?
 
Tasteman
 
Dave1989

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Hotzenplotz100 schrieb:
Dave, wo steht das ich mit einem GTI fahre und wo steht das ich schnell fahre ?
Bitte dann auch bei der Situation bleiben und nicht interpretieren!
 
In der Bedienungsanleitung steht eben genau nichts dazu. Deshalb sind wir hier auch im Thema.
 
 
 
 
Es war rein hypothetisch! Genau wie deine Frage...
 
Wenn du zum Beispiel deine Kardanwelle zerhämmerst, weil du irgendwo aufsetzt oder den Unterboden eindrückst und es da durchrostet... Das sind keine Garantieleistungen. Wenn du allerdings mit dem Wrangler die Wattiefe ausnutzt und dir es innerhalb von zwei Jahren den Rahmen durchfrisst - das wäre etwas, wo man drüber sprechen kann. Wobei du dabei ja auch nachweisen musst, dass du nicht tiefer gewatet bist, als es das Handbuch vorschreibt (oder zum Beispiel Salzwasser ausgeschlossen ist). Das geht sicher vor Gericht...
 
Nur weil in den Bedienungsanleitung nicht steht, dass der Wrangler nicht fliegen kann, darfst du nicht darauf hoffen, dass er anfängt zu fliegen, wenn du von ner Klippe fällst.
 
Du gehst mir mit deiner Denke so Richtung Ami. Wenn es nicht drauf steht, kann ich jemanden verklagen...
 
Anscheinend hast du etwas an deinem Wagen kaputt gemacht, wofür du jetzt einen Schuldigen suchst? Ich suche bei sowas immer direkt hinter dem Lenkrad.  :wave:  Nix für ungut, halte mich jetzt raus.  :closedeyes:
 

susiq

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Alle vom Fahrer verursachte Schäden werden nicht über die Garantie abgedeckt. Da kann man nur hoffen das der Händler beide Augen zudrückt und versucht zu helfen, soweit er das kann und möchte.
 

JJL

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Hotzenplotz100 schrieb:
 
 
 
 
Persönlich gehe ich hier aber von einer normalen Nutzung aus. Der Wrangler sollte dafür konstruiert sein.
Warum soll etwas in der Garantie sein wenn du was beschädigst ?
 
Irgendwie war die Anfangsfrage auch anders glaube ich.... da gings darum ob generell die ganze Garantie wegfällt wenn man im Gelände ist oder ? Also : offroad gefahren....Scheibenwischermotor defekt ....Garantie ja nein. Bei diesem Beispiel muss die Garantie greifen meiner Meinung nach
 
Wenn wir jetzt aber beim Thema "das muss das Auto aushalten weil es ist dafür konstruiert" sind bin ich nicht bei dir. Das Auto ist nicht dafür konstruiert auf dem Bauch zu liegen. Es gibt zwar am Unterboden Schützer...diese sollen aber nur im Notfall schützen und nicht regelmäßig zur Anwendung kommen. Das Auto besitzt ja schließlich auch Airbags und einen Überrollkäfig für den Schutz im Notfall. Trotzdem ist das Auto nicht dafür konstruiert diese Einrichtungen regelmäßig zu nutzen. ;)  
Wir sprechen über einen Geländewagen mit gewissen Fähigkeiten für die er konstruiert worden ist, werden diese überschritten (du setzt auf etc) hast du diese Fähigkeiten , du ahnst es,überschritten. Warum soll dir dann Jeep auf die Beschädigungen Garantie geben ?   
 
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