Überstehende Radlaufflächen – kann der TÜV dies bemängeln???

Diskutiere Überstehende Radlaufflächen – kann der TÜV dies bemängeln??? im Wrangler JK Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; Howdy Mein 2015er JKU hat ein 3.5 AEV Fahrwerk sowie 17 AEV Felgen und Reifen im Format 315/70 R17. Die Umbauten wurden von DEKRA (Fahrwerk) bzw...
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Bucano

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Howdy

Mein 2015er JKU hat ein 3.5 AEV Fahrwerk sowie 17 AEV Felgen und Reifen im Format 315/70 R17. Die Umbauten wurden von DEKRA (Fahrwerk) bzw. TÜV (Räder) abgenommen und im Fahrzeugschein eingetragen. Die Laufflächen der Räder ragen seitlich leicht über die Kotflügel hinaus.

Nun muss mein kleiner demnächst zur Hauptuntersuchung. Das stellen sich gleich mehrere Fragen:

1. Kann/Darf der TÜV die überstehenden Radlaufflächen vor dem Hintergrund der bereits erfolgten Abnahme/Eintragung überhaupt noch bemängeln?

2. Handelt es sich um einen Mangel der dazu führt, dass ich keine Plakette erhalte und das Fahrzeug nochmals vorführen muss?

3. Gibt es eine einfachere (billigere) Methode die Kotflügel (temporär) zu verbreitern, als mit den üblichen Kotflügelverbreiterungen aus Gummi (https://www.vierkantoffroad.de/product_info.php/zubehoer-anbauteile-kotfluegelverbreiterung-20mm-universal-p-2917)

Ich möchte vermeiden zweimal zum TÜV zu fahren.

PS: Sofern jemand im Raum Berlin/Potsdam eine TÜV/DEKRA-Station kennt, die den leichten Überstand erfahrungsgemäß toleriert, wäre ich für einen Hinweis ebenfalls dankbar.

So long,

Andreas
 

JJL

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1. Monk hat Recht
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3. ich habe so Dinger hier noch irgendwo rumgfliegen von meinem alten Auto. Kannste für ne Kleinigkeit haben. 
 
fintail

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Hast Du das Fahrwerk eingetragen als Du die Reifen schon hattest oder umgekehrt? Ich würde zu DEM Stützpunkt fahren, der die letzte Abnahme gemacht hat. Da wurde es ja dann durchgewunken. 
 
Wobei ich glaube, dass das überstehen der Laufflächen nichts mit dem Fahrwerk zu tun hat, sondern nur mit den Reifen und ggf. verbauten Spurplatten.
 
Amphiranger

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Frage mich, wie das in der Form überhaupt abgenommen wurde. Dass das so nicht ok ist, weißt du selbst, sonst würdest du niicht so vor der anstehenden HU zittern. In der Regel sind solche Umbauten immer zwingend einhergehend mit Kotflügelverbreiterungen. Möglicherweise waren sie ja zur Abnahme auch dran, wurden dann aber "temporär" und verbotener Weise abgebaut. Blöd nur, wenn sie dann verlegt werden und man sie zur regelmäßigen Fahrzeugkontrolle nicht wiederfindet. 
Vielleicht hast du ja Glück und der Prüfer übersieht den Überstand. Aber um deine Frage zu beantworten: Ja, wenn es ihm auffällt, wird der Mangel "Radabdeckung unzureichend" als erheblich gewertet und der begehrte Aufkleber verweigert. 
 
Hier Standorte von nachlässigen Prüfern zu erbitten, halte ich allerdings für grenzwertig und langfristig für nicht zielführend! 
 

JJL

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Hab sie gefunden. Habe aber nur 1Paar. Sind schon ein paar Tage alt. Für einen Tüv-Termin sollten sie halten
 
Amphiranger kann ich nur zustimmen.
 
Bei meinem alten Auto stand übrigens im Schein (nach dem neue Felgen eingetragen wurden) : Radabdeckung muss gewährleistet sein ...oder so in der Art.
 
Aber mal was anderes : ist ja Geschmackssache aber ich würde mich so oder so um was Dauerhaftes bemühen ..... so sieht es meiner Meinung nach ziemlich....bescheiden.... aus. Einfach nicht stimmig diese Walzen in dem Miniradhaus.
 
 
 
schnute

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Ist es nicht immer noch so, das die Laufflächen im eingefederten Zustand abgedeckt sein müssen?

LG Stefan
 

JJL

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schnute schrieb:
Ist es nicht immer noch so, das die Laufflächen im eingefederten Zustand abgedeckt sein müssen?

LG Stefan
 
Damit aufgewirbelte Steine nur im eingefederten Zustand davon abgehalten werden dem Nachfolgenden die Scheibe zu zertrümmern ? ;)  
Im normalen Fahrzustand muss das Rad abgedeckt sein. Nicht nur im eingefederten Zustand
https://www.google.com/url?sa=i&rct=j&q=&esrc=s&source=images&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjw9_-73JbcAhXE_KQKHWtgCZcQjRx6BAgBEAU&url=http%3A%2F%2Fwww.hestocon.com%2F_de%2Fnews.html&psig=AOvVaw0zUfcNpZcBUP9FLNuZon7Z&ust=1531387317405269
 
monk

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schnute schrieb:
Ist es nicht immer noch so, das die Laufflächen im eingefederten Zustand abgedeckt sein müssen?

LG Stefan
 
Wie kommst denn auf das schmale Brett?    :blink:
 
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"Eingefedert" heißt nicht "bis zum Anschlag voll eingefedert"! Vorsicht mit Definitionen! Wenn er auf der Strasse steht, dann ist er zwangsläufig stets eingefedert! Also im Grunde habt ihr beide Recht, weil ihr denselben Zustand beschreibt!
 
 
Leberwurstbrot

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Verständnisfrage:
Ich bin zur TÜV Abnahme meiner Umbauten 400 km zum Händler gefahren, wo alle Umbauteile herkommen. Hier in der Umgebung wollte / konnte mir das niemand eintragen. Alle Bescheinigungen habe ich im Fahrzeugschein eintragen lassen.

Muss ich befürchten hier bei der nächsten HU durchzufallen?
 
monk

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Darauf kann ich dir mit einem ganz klaren Jain antworten. 
 
 
:rofl:
 
 
Solange solche Sachen, wie bei dem Themenstarter, in Ordnung sind würde ich da keine Bedenken haben.
 

Wuchtbrumme

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Eingefedert oder nicht spielt beim JK mit Starrachse sowieso keine Rolle oder macht einen Unterschied.
 
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Hmm also es wurden ja vom TÜV Gutachten zum Umbau und zu den Teilen erstellt. Das würde ja für mich bedeuten, daß ich mich auf so ein Gutachten gar nicht verlassen kann, wenn ein anderer TÜV es für nichtig erklärt?

Welchen Wert hat dann ein Gutachten dann überhaupt... grübel
 
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94'er Z mit Fahrwerk, Schlappen....was man so braucht....
Dazu musst du mal den "Eintrager" fragen.......
 
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Stehen die Räder denn links ebensoweit raus?
SO würde das jedenfalls offiziell nicht durchgehen....
 
Marco76

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Aktuell suchend...
Also ob die Radabdeckungen generell aufgewirbelte Steine für andere Verkehrsteilnehmer abhalten könnten.... Dann müssten wir ja alle Spritzlappen fahren, die fast bis runter zum Boden reichen.
 
Auch wenn das Rad 'oben' bündig zur Radabdeckung ist, wird es doch nach 'hinten' jede Menge Steine, Dreck... Wasser um sich schleudern.
 
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Notwendige Radabdeckungen sind gesetzlich definiert, sowohl nach nationalen Vorschriften wie auch nach EG-Rili. Diese sind durchaus unterschiedlich. Über den praktischen Sinn dieser Vorschriften ist es müßig zu diskutieren. Spielregeln sind eben Spielregeln!  :closedeyes:
 

Wuchtbrumme

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Schau doch mal in dein Gutachten genau rein. Vielleicht steht da schon drin, dass für ausreichende Radabdeckung zu sorgen ist. Dann ist das auch die Grundlage für die Gültigkeit des Gutachtens.
 
topu

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Wuchtbrumme schrieb:
Schau doch mal in dein Gutachten genau rein. Vielleicht steht da schon drin, dass für ausreichende Radabdeckung zu sorgen ist. Dann ist das auch die Grundlage für die Gültigkeit des Gutachtens.
 

So sieht das aus.
Eben in das Gutachten für die Bawarrion-SPV geguckt und da steht schwarz auf rot: Für ausreichende Radabdeckung ist zu sorgen.
 
 
Bei der Eintragung wird zwar gerne mal ein Auge zugedrückt, wie das dann bei einer späteren HU gehandhabt wird, kommt vermutlich auf den Prüfer an. Oder man fährt zu dem Prüfer, der es eingetragen hat.
Das man mit überstehenden Reifen nicht legal unterwegs ist, ist wohl jedem klar. Jammern hilft da jetzt nicht weiter.
Also entweder kurzzeitig die passenden Radabdeckungen montieren oder mit den Konsequenzen leben.
 
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