schraube
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Threadstarter
Hallo Gemeinde,
grundsätzlich muss einer Klage eine Begründung (Vorwurf) folgen. Diese wird zunächst dahingehen geprüft, ob sie, wie in diesem Fall, einen Sachmangel begründen.
Nur wenn das der Fall ist, wird die Klage angenommen! Im Verfahren wird nun gestritten, ob die Begründung berechtigt ist. Ist das der Fall führt das dann zwangsläufig zur Verurteilung der Beklagten.
Hier lief das Verfahren bis zur Bestätigung der (geprüften) Klagegründe und trotzdem wurde die Klage abgewiesen. Und weil man weiß, dass dieses Urteil vor dem BGH keinen Bestand hätte, schloss man die Revision kategorisch aus!
Heftige, atypische und nicht akzeptable Fahrwerksschläge (vereidigter Gutachter), die konstruktionsbedingt sind und Folgeschäden nicht ausgeschlossen werden können und schon bei einer Sieben-Zentimeterabsenkung bei Schrittgeschwindigkeit auftreten, sind kein Sachmangel?
Es gibt Urteile da begründete schon ein Vogelschiß oder eine Delle im Bodenblech einen Sachmangel.
Mein Problem war, dass hier kein Einzelfall vorliegt, sondern bundesweit rund 15.000 Fahrzeuge mit der Quadra-Lift-Federung auf Räder sind.
Wie oben beschrieben wurde das Verfahren zum Präzedenzfall.
Im übrigen hatte ich anfangs alles andere als eine Klageabsicht im Kopf. Es schaukelte sich erst durch die "Verarschungungen" durch FCA hoch, als ich begann Fragen zu stellen.
Hätte man damals eingestanden: Die Perfektion ist nicht ganz gelungen, sich zu einer Entschuldigung durch gerungen und als Entschädigung vielleicht die ersten zwei Wartungen kostenlos angeboten - dann wäre die Sache vom Tisch gewesen.
Damals ahnte ich nicht, was ein Rechtsstreit mit einem Automobilkonzern bedeutet. Z.B.: Scheute FCA nicht über meine Person im Internet zu recherchieren, um im Prozess "nachweisen" zu können, welche gestörten Persönlichkeit hier klagt! (wahrscheinlich mangels überzeugender Argumente zur Sache).
Hallo XJ988,
wie oben schon erwähnt, solche Foren sind von den Lakaien der Konzerne infiltriert. Also, Augen auf und immer kritisch lesen.
grundsätzlich muss einer Klage eine Begründung (Vorwurf) folgen. Diese wird zunächst dahingehen geprüft, ob sie, wie in diesem Fall, einen Sachmangel begründen.
Nur wenn das der Fall ist, wird die Klage angenommen! Im Verfahren wird nun gestritten, ob die Begründung berechtigt ist. Ist das der Fall führt das dann zwangsläufig zur Verurteilung der Beklagten.
Hier lief das Verfahren bis zur Bestätigung der (geprüften) Klagegründe und trotzdem wurde die Klage abgewiesen. Und weil man weiß, dass dieses Urteil vor dem BGH keinen Bestand hätte, schloss man die Revision kategorisch aus!
Heftige, atypische und nicht akzeptable Fahrwerksschläge (vereidigter Gutachter), die konstruktionsbedingt sind und Folgeschäden nicht ausgeschlossen werden können und schon bei einer Sieben-Zentimeterabsenkung bei Schrittgeschwindigkeit auftreten, sind kein Sachmangel?
Es gibt Urteile da begründete schon ein Vogelschiß oder eine Delle im Bodenblech einen Sachmangel.
Mein Problem war, dass hier kein Einzelfall vorliegt, sondern bundesweit rund 15.000 Fahrzeuge mit der Quadra-Lift-Federung auf Räder sind.
Wie oben beschrieben wurde das Verfahren zum Präzedenzfall.
Im übrigen hatte ich anfangs alles andere als eine Klageabsicht im Kopf. Es schaukelte sich erst durch die "Verarschungungen" durch FCA hoch, als ich begann Fragen zu stellen.
Hätte man damals eingestanden: Die Perfektion ist nicht ganz gelungen, sich zu einer Entschuldigung durch gerungen und als Entschädigung vielleicht die ersten zwei Wartungen kostenlos angeboten - dann wäre die Sache vom Tisch gewesen.
Damals ahnte ich nicht, was ein Rechtsstreit mit einem Automobilkonzern bedeutet. Z.B.: Scheute FCA nicht über meine Person im Internet zu recherchieren, um im Prozess "nachweisen" zu können, welche gestörten Persönlichkeit hier klagt! (wahrscheinlich mangels überzeugender Argumente zur Sache).
Hallo XJ988,
wie oben schon erwähnt, solche Foren sind von den Lakaien der Konzerne infiltriert. Also, Augen auf und immer kritisch lesen.