[JK] Reifengrösse R18

Diskutiere [JK] Reifengrösse R18 im Reifen und Felgen Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; @ HarryB   Mit den Originalreifen im Winter ... viel Vergnügen wirst du nicht haben. Ich habe schnellstens die Reifen gewechselt, weil mir nicht...
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Oldscratty

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@ HarryB
 
Mit den Originalreifen im Winter ... viel Vergnügen wirst du nicht haben. Ich habe schnellstens die Reifen gewechselt, weil mir nicht nur mein sondern auch das "Überleben" des Jeeps wichtig war:
 
Originalfelgen mit 275/65 x 18 Nokian Retiiva Plus und auf jeder Achse 46 mm SPV von Hofmann (gibt es bei Hansen Styling für 159 € komplett), Abnahme ohne Probleme beim TÜV Nord in Lübeck nach nationaler Norm (Flanke darf über den Kotflügel herausschauen > bei mir ca, 10 mm) und der Drops ist gelutscht ...
 
Wo ist das Problem?
 

HarryB

Guest
Hier mal zwei Auszüge wegen 285/60R18 auf 7,5 Serien Felgen
Gibt es vielleicht doch Ausnahmen?
Gruß
Harald

Offroad Network
11. Juli ·
Heute war dann auch noch unser treuer FCA-Partner mit einem Kundenfahrzeug da. Der JKU Golden Eagle bekam einen RUGGED RIDGE XHD Frontstoßfänger. Auf die Serienfelgen 7,5x18wurden BF Goodrich Reifen in der Größe 285/60 R18 montiert. Dazu noch die BAWARRION SPV. Das passt dann sehr gut zum Serienfahrwerk und eine Tachoangleichung entfällt bei dieser Kombination.


Offroad Network
31. Juli ·
Die Urlaubszeit ist ja bald vorbei und da stehen schon wieder einige Jeep-Umbauten bei uns an...und da müssen wir vorbereitet sein. Als "BFGoodrich-Offroadreifen-Stützpunkthändler" haben wir gestern wieder einen kleinen Vorrat eingelagert. Das erste Reifenregal steht auch schon. Immer ab Lager Lüdenscheid verfügbar sind die BFG KO2 in den gängigen Größen 285/70 R17 + 315/70 R17. Aktuell haben wir den KO2 auch in 285/60 R18 am Lager. Diese Dimension ist eine tolle Größe für den Serien-Jeep ohne Höherlegung auf der Serien-18"Felge in Verbindunge mit 25er oder 30er Spurverbreiterungen. Neu am Lager sind auch schon die BF Goodrich Mud Terrain KM3 in 285/70 R17. Bald kommen dann auch die KM3 in 315/70 R17. Und wieder stehen weitere Schwerlastregale im Lager. Ganz fertig ist es noch nicht...To be continued...
 
Oldscratty

Oldscratty

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Hmm > mir ist jetzt auch nicht mehr klar, welche Reifengröße du nun eigentlich fahren möchtest.
 
Wenn es die 285er BFGoodrich werden sollen, lasse dir vom Hersteller für dein Fahrzeug eine Freigabe zusenden.
 
Ich kann dir leider zu 285er Reifen nichts sagen, da ich mich von vorn herein um die 275er gekümmert habe ...
 

HarryB

Guest
Ich bleibe bei meiner Serien Größe, da ich da keine Probleme bekomme.
Mir sind die beiden Artikel  durch Zufall aufgefallen.
Und mich würde interessieren wieso eine Firma wie Offroad Network  die sich mit Jeep sehr gut auskennt, diese Räderkombi aufzieht und dann noch den BFG wenn das angeblich nur auf 8 Zoll Felgen geht. Ich kann mir nicht vor stellen das man die Reifenkombi aufzieht wenn es keine Genehmigung dafür gibt. Das Risiko würde doch keiner auf sich nehmen.
Gruß
Harald
 
Oldscratty

Oldscratty

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Dann gibt´s nur eine Möglichkeit: Ruf den Laden an und lasse es dir erklären!
 

HarryB

Guest
Oldscratty schrieb:
Dann gibt´s nur eine Möglichkeit: Ruf den Laden an und lasse es dir erklären!
 
Habe da heute angerufen und folgende Antwort bekommen.
Im Teile Gutachten der Bavarion Spurplatten steht das die Reifengröße 285/60R18 auf der Serien Jeep Felge in Verbindung der Spurplatten gefahren werden dürfen.
Damit ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht nötig.
Das gleiche hat mein freundlicher der die Reifen bei mir Eintragen lassen hat auch gesagt.
Ziemlich verworren das  Ganze.
Grüß
Harald
 
 
Headman

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HarryB schrieb:
Danke ...aber wofür..? - Der "." war eigentlich ein versehen...wollte was schreiben - wäre aber eine Wiederholung schon gesagtem gewesen...ja wenn man nur mal nebenbei drüber liest passiert einem das ...da habe ich es wieder löschen wollen ..ging aber nicht. Warum auch immer.

Aber ich würde das alles so nehmen wie es ist - lass dir nix zerreden und kirre machen von Bedenkenträgern und Volkaskodenkern - mach was Du für richtig findest. Ich würde die 285er fahren wenn sie jetzt eingetragen sind.

G Heiko
 
Oldscratty

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Letztendlich geht es darum, was der zuständige TÜV sagt und/oder macht. Wenn die 285er Toyo eingetragen werden, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Toyo ohnehin überflüssig. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers ist dann wichtig, wenn du Bedenken des TÜV mit dieser Bescheinigung beseitigen kannst > sozusagen der "Kampf" mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung gegen Bedenken (klingt irgendwie gut  :rofl:)!
 
Wenn das alles ohnehin schon in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, ist doch alles "in Butter".
 
sepple

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HarryB schrieb:
 
Habe da heute angerufen und folgende Antwort bekommen.
Im Teile Gutachten der Bavarion Spurplatten steht das die Reifengröße 285/60R18 auf der Serien Jeep Felge in Verbindung der Spurplatten gefahren werden dürfen.
Damit ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht nötig.
Das gleiche hat mein freundlicher der die Reifen bei mir Eintragen lassen hat auch gesagt.
Ziemlich verworren das  Ganze.
Grüß
Harald
 
ja , genau die antwort hab ich erwartet !
das mit den bawarrion - platten hatte ich in post nr.5 schon erwähnt. ebenso wie meine Meinung zu diesem Setup !
aber da es nunmal schon eingetragen ist , kräht warscheinlich kein Hahn mehr danach ….
 
 
würde ich morgen ohne bawarrion-spurplatten aber  mit 285/60-18 auf 7,5 zoll felgen zum tüv fahren , bekäme ich diese antwort :
"tut mir leid , kann ich ihnen leider nicht eintragen , die felge ist zu schmal ! "
 
SirHenry

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vielen Dank für deine Mühe sieht stimmig aus schönes Wochenende allen Gruß Holger
 
sepple

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mein kumpel im reifencenter hat mir heute eine mail vom bf-goodrich/michelin kundenservice geschickt :
 
 
 
vielen Dank für Ihren Kontakt mit dem MICHELIN Kundendienst.
 
Der BFGoodrich All-Terrain T/A KO2 in 285/60R18 darf auf eine Felgenbreite von 8.0 - 10.0 Zoll montiert werden.
 
In der Regel gibt es leider keine Freigabe für Felgenbreiten kleiner als nach Norm.
 
Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne jederzeit wieder kontaktieren.  
  
MICHELIN freut sich darauf, Sie unterwegs begleiten zu dürfen und dankt Ihnen für Ihr Vertrauen. 
          
Mit freundlichen Grüßen 
                               
Ihr Michelin-Berater 
 
Tomas Estevez
 
contact@tc.michelin.eu
http://www.michelin.de/kontakthttps://deref-web-02.de/mail/client/rSNcNtiftOU/dereferrer/?redirectUrl=http%3A%2F%2Fwww.michelin.de%2Fkontakt
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Tel 0800 0 11 11 80[/SIZE] 
 
 
 
 

HarryB

Guest
Danke
Auto war heute beim freundlichen und TÜV Prüfer ,da meine Original Reifen Kombi mit Spurplatten ja nicht eingetragen waren.
Wurde auch gemacht des weiteren wurde der Eintrag 285/60R18 auf Originale Jeep Alu Räder geändert ,  in 285/60R18 auf Felge 7,5x18 Zoll in Verbindung mit 30mm Bavarion Spurplatten mit PRO Modul Tacho Angleichung. Reifenmarke wurde keine Eingetragen. Und das gleiche steht auch in meinem Teile Gutachten meiner Spurverbreiterung . Und die gleiche Auskunft hatte ich ja auch von Offroad Network erhalten, der diese Kombi auch montiert und eingetragen bekommt.. Das heißt das schon zwei Firmen diese Kombi anbietet und das mindesten zwei TÜV Prüfer diese Kombi eintragen .
Mein freundlicher bietet die Kombi mit TOYO ALL TERRAIN und Offroad Network mit BFG Reifen an.
Und wenn im Teile Gutachten diese Kombi eingetragen wurde, muss ja jemand die Kombi geprüft  und das Gutachten erstellt und zugelassen haben.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht notwendig.
BFG wie andere Reifenhersteller werden diese Reifenkombi nicht prüfen und ein Gutachten erstellen und deshalb zur sicheren Seite erst ab 8x18 eine Freigabe geben.
Du siehst alles ein ziemliches Durcheinander aber TÜV genehmigt.
Gruß
Harald
 
sepple

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eine unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht nötig , das stimmt .
aber eine freigabe des reifenherstellers schon , da außerhalb der norm.
das ist ein unterschied !
genaugenommen muss auch eine profilbindung eingetragen werden !
 
sepple

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heute habe ich nochmal einen nachtrag bekommen , mit der begründung  zur besagten ablehnung:
 
 
Der richtige Sitz auf der Felge ist wichtig für den sicheren Betrieb , Stabilität und die Dichtigkeit des Rad-Reifen-Systems.
Dafür ist die Felgenkontur und der Wulst des Reifens genau aufeinander angepasst.
 Weicht die Felgenbreite von der Norm ab, ist genau dies nicht mehr hundertprozentig gegeben.
 Eine solche Kombination geben wir daher nicht frei und raten aus den oben genannte Gründen auch davon ab.
 Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne jederzeit wieder kontaktieren.  
MICHELIN freut sich darauf, Sie unterwegs begleiten zu dürfen und dankt Ihnen für Ihr Vertrauen. 
Mit freundlichen 
Ihr Michelin-Berater 
Tomas Estevez
 
contact@tc.michelin.eu
http://www.michelin.de/kontakt
www.michelin.de
Tel 0800 0 11 11 80 
 
 
 
 

HarryB

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sepple schrieb:
heute habe ich nochmal einen nachtrag bekommen , mit der begründung  zur besagten ablehnung:
 
 
Der richtige Sitz auf der Felge ist wichtig für den sicheren Betrieb , Stabilität und die Dichtigkeit des Rad-Reifen-Systems.
Dafür ist die Felgenkontur und der Wulst des Reifens genau aufeinander angepasst.
 Weicht die Felgenbreite von der Norm ab, ist genau dies nicht mehr hundertprozentig gegeben.
 Eine solche Kombination geben wir daher nicht frei und raten aus den oben genannte Gründen auch davon ab.
 Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne jederzeit wieder kontaktieren.  
MICHELIN freut sich darauf, Sie unterwegs begleiten zu dürfen und dankt Ihnen für Ihr Vertrauen. 
Mit freundlichen 
Ihr Michelin-Berater 
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Danke
Michelin geht vielleicht davon aus, das die Kombi auch im Extrem Gelände gefahren wird und das da eventuell der Reifen von der Felge rutschen kann, ist aber bei anderen Kombis auch schon passiert Ich fahre aber nur Straße und leichtes Gelände,
Und wie schon geschrieben steht die Reifenkombi im Teile Gutachten der Spurplatten, Also muss doch irgendwer das Gutachten erstellt und zugelassen haben und das sieht der TÜV genauso, Des weiteren hat die Firma ihren Sitz in Deutschland und wird bestimmt nicht eine  Reifenkombi im Teile Gutachten frei geben wenn diese nicht geprüft wurde, und das Risiko eingehen das etwas passiert.
Aber da kann man jetzt noch Stunden lang schreiben.
Fakt ist
Es gibt ein Teile Gutachten über die Kombi
Und die Kombi in Verbindung mit den Spurplatten wird aufgrund des Teile Gutachten vom TÜV eingetragen
Damit sind alle Anforderung erfüllt und deshalb habe ich die Kombi auf ziehen lassen.
Wenn etwas passiert ,liegt die Verantwortung und Haftung beim TÜV und dem Hersteller.
Gruß
Harald
 
 
sepple

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das schwächste glied in der kette trägt.
ich sehe das wie z.b. bei der anhänge- , oder stützlast.
anhängebock,kugelkopf,anhänger,fahrzeugpapiere , überall stehen unterschiedliche gewichtsangaben.
die niedrigste angabe darf nicht überschritten werden.
in deinem fall ist das schwächste glied der reifenhersteller.
im schadensfall werden bf goodrich oder bawarrion  sicherlich keine haftung übernehmen !
bleibt der tüv-prüfer , der das schwächste glied in der kette ignoriert hat ....
 
 
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