JK Hauben - Lichtleiste

Diskutiere JK Hauben - Lichtleiste im Elektrik Forum Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Hat jemand schon eine LED Lichtleiste auf der Haube installiert? Mich würde interessieren, ob es mit den Waschdüsen noch harmoniert und welche...
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Captain56

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Hat jemand schon eine LED Lichtleiste auf der Haube installiert? Mich würde interessieren, ob es mit den Waschdüsen noch harmoniert und welche Erfahrungen mit der Leiste gemacht wurden bzw welche Empfehlungen verwertbar sind. Es gibt ja bereits einige Hersteller dieser Leisten. Frage ist auch, was sagt der TUEV dazu?
 

Baloo

Guest
was soll der TÜV sagen..... mit E-Kennzeichen gibt es die nicht, also nur mit extra Schalter als Arbeitsscheinwerfer (nicht im Öffentlichen Straßenverkehr)
zu verwenden..... 
Hersteller ..... je nach Portemonnaie.... (ich würde mir kein teures Teil kaufen..... ) Unterschiede sind nur imaginär.... 
 
Voodoo1993

Voodoo1993

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Baloo63 schrieb:
was soll der TÜV sagen..... mit E-Kennzeichen gibt es die nicht, also nur mit extra Schalter als Arbeitsscheinwerfer (nicht im Öffentlichen Straßenverkehr)
zu verwenden..... 
Hersteller ..... je nach Portemonnaie.... (ich würde mir kein teures Teil kaufen..... ) Unterschiede sind nur imaginär.... 
Es gibt LED Bars MIT E-kennzeichen in 10" und 20". Die sind aber , da sie von Rigid sind, dementsprechend teuer.
Arbeitscheinwerfer sind Eintragungsfrei, allerdings nur in einer art Grauzone.

Die Lichtmenge und Helligkeit zweier halbwegs identischer Lightbars mag zwar auch annähernd gleich sein, dafür ist Haltbarkeit und Dichtheit bei den Teureren meistens DEUTLICH besser.

Aus einem anderen Forum kennen ich einen der innerhalb eines jahres schon die vierte billig lightbar auf Garantie hat Wechseln lassen müssen, weil sie dauernd beschlagen und Wasser ein tritt hatte. Ich hab eine Radiance+ verbaut und seid über einen Jahr keinerlei Mengel oder kondensat.

Die Montage auf der Motorhaube ist soweit unproblematisch mit den Düsen und so weiter. Das "Problem" ist Die Sicht nach Vorne wenn man zu tief sitzt. Die Halter von Poison Spyder oder von Rigid Industies sind von der Qualität und passgenauichkeit zu empfehlen.

Vg Kevin.
 
Voodoo1993

Voodoo1993

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Captain56 schrieb:
Eins fällt mir noch ein, die Schrauben der Motorhaubenscharniere sind über lackiert. Wenn man sie raus dreht reisst der Lack unkontrolliert. Vorher den Lack mit einem spitzen skalpell zu trennen hilft dagegen. Das ganze nach / wärend der Montage mit einem Lackstift zu behandeln hilft gegen eventuelle spätere korrosion.
 

Baloo

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Voodoo1993 schrieb:
Es gibt LED Bars MIT E-kennzeichen in 10" und 20". Die sind aber , da sie von Rigid sind, dementsprechend teuer.
Arbeitscheinwerfer sind Eintragungsfrei, allerdings nur in einer art Grauzone.
 
 und als was darf man die mit E gekennzeichneten Bars von Rigid benutzen?
jedenfalls nicht als Zusatzfernscheinwerfer..... 
 
 
und die "art Grauzone" mußt Du mal näher erklären.... da gibt es nämlich keine Grauzone.... 
 
Voodoo1993

Voodoo1993

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Baloo63 schrieb:
 und als was darf man die mit E gekennzeichneten Bars von Rigid benutzen?
jedenfalls nicht als Zusatzfernscheinwerfer..... 
 
 
und die "art Grauzone" mußt Du mal näher erklären.... da gibt es nämlich keine Grauzone.... 
Natürlich sind die als FSW zugelassen, sonst wäre die technische Zulassung nicht nötig. Das E Erlaubt den Legalen Einsatz wärend der Fahrt auf öffentlichen Straßen.

Und die "Grauzone" Bezieht sich auf den einzuhaltenden Fußgängerschutz. Also die Position und Bauart des Scheinwerfers. Arbeitsscheinwerfer dürfen eigentlich nicht im Aufprallbereich von Fußgängern montiert werden. Dafür gibt es auch entsprechende Vorgaben.
Dies entfällt aber wiederum bei E gekennzeichneten Scheinwerfern, da diese nur gewissen Bauortbeschränkungen unterliegen, so wie das symmetrische und evtl paarweise angeordnete montieren.
 

Baloo

Guest
Voodoo1993 schrieb:
Natürlich sind die als FSW zugelassen, sonst wäre die technische Zulassung nicht nötig. Das E Erlaubt den Legalen Einsatz wärend der Fahrt auf öffentlichen Straßen.

Und die "Grauzone" Bezieht sich auf den einzuhaltenden Fußgängerschutz. Also die Position und Bauart des Scheinwerfers. Arbeitsscheinwerfer dürfen eigentlich nicht im Aufprallbereich von Fußgängern montiert werden. Dafür gibt es auch entsprechende Vorgaben.
Dies entfällt aber wiederum bei E gekennzeichneten Scheinwerfern, da diese nur gewissen Bauortbeschränkungen unterliegen, so wie das symmetrische und evtl paarweise angeordnete montieren.
 
das ist alles totaler Blödsinn..... aber auch wirklich alles....
 
wäre schön wenn Du das mit Quellenangaben belegen würdest..... 
 
Voodoo1993

Voodoo1993

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Baloo63 schrieb:
 
das ist alles totaler Blödsinn..... aber auch wirklich alles....
Wenn ich so falsch liege Beweise es und sag nicht einfach das es Bödsinn ist.
Bring den Nachweis, zeige die genauen stellen in den Schriften.
Wer nicht mal Begründung liefert sollte überhaupt nichts schreiben.


Ich kenne die Gesetzlichen Vorgaben und mit diesen als Grundlage schreibe ich meine Texte.
 

Baloo

Guest
Voodoo1993 schrieb:
Wenn ich so falsch liege Beweise es und sag nicht einfach das es Bödsinn ist.
Bring den Nachweis, zeige die genauen stellen in den Schriften.
Wer nicht mal Begründung liefert sollte überhaupt nichts schreiben.


Ich kenne die Gesetzlichen Vorgaben und mit diesen als Grundlage schreibe ich meine Texte.
 
wie soll ich etwas beweisen, was es nicht gibt...... 
und Du sagst es ja selber..... "Wer nicht mal Begründung liefert sollte überhaupt nichts schreiben."
also..... lass es lieber....
 
 
 

Baloo

Guest
Scheinwerfer und Heckleuchten
Ort der Zulassung 
 
E1 Deutschland 
E2 Frankreich 
E3 Italien 
E4 Niederlande 
E5 Schweden 
E6 Belgien 
E7 Ungarn 
E8 Tschechien 
E9 Spanien 
E10 ehemaliges Jugoslavien 
E11 Grossbritannien 
E12 Österreich 
E13 Luxemburg 
E14 Schweiz 
 
 
 
Scheinwerfer
Ausführung
 
A - Begrenzungslicht 
B - Nebellicht 
C - Abblendlicht 
R - Fernlicht 
CR - Fern- und Abblendlicht 
C/R - Fern- oder Abblendlicht 
HC - Halogen Abblendlicht 
HR - Halogen Fernlicht 
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht 
HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht 
DC - Xenon Abblendlicht 
DR - Xenon Fernlicht 
DC/R - Bi-Xenon 
/ - nicht zusammen einzuschalten 
 
 
 
Heckleuchten
Ausführung 
 
A - Begrenzungsleuchte 
AR - Rückfahrscheinwerfer 
F - Nebelschlussleuchte 
IA - Rückstrahler 
R - Schlussleuchte 
S1 - Bremsleuchte 
2a - hintere Blinkleuchte 
 
sonstige Leuchten 
 
1, 1a, 1b vordere Blickleuchten unterschiedliche Ausführungen 
5 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge bis 6m Länge 
6 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge länger als 6m 
SM1 - Seitenmarkierungsleuchte für alle Fahrzeuge 
SM2 - Seitenmarkierungsleuchte für Fahrzeuge bis 6m Länge 
 
 
 
sonstige Kennzeichnungen auf dem Scheinwerfer 
 
Kennzahl Lichtstärke vordere Scheinwerfer üblich: 10 / 12,5 / 17,5 / 20 / 25 / 27,5 / 30 / 37,5
für alle gleichzeitig eingeschalteten Fernscheiwerfer gilt als Referenzzahl 75 als maximaler Wert, der nicht überschritten werden darf 
 
Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt 
 
 
 
sonstige Kennzeichnungen auf der Heckleuchte
 
Pfeil nach rechts oder Pfeil nach links der Pfeil gibt die Einbaurichtung an und zeigt immer zur Fahrzeugaussenseite. 
Ist kein Pfeil vorhanden, kann die Leuchte hinten wahlweise rechts oder links eingebaut werden
 
Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt
 
 

Baloo

Guest
Voodoo1993 schrieb:
Wenn ich so falsch liege Beweise es und sag nicht einfach das es Bödsinn ist.
Bring den Nachweis, zeige die genauen stellen in den Schriften.
Wer nicht mal Begründung liefert sollte überhaupt nichts schreiben.


Ich kenne die Gesetzlichen Vorgaben und mit diesen als Grundlage schreibe ich meine Texte.
 
Ich hoffe das reicht um Deinen Aussagen zu wiederlegen..... 
 
Voodoo1993

Voodoo1993

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Baloo63 schrieb:
 
wie soll ich etwas beweisen, was es nicht gibt...... 
und Du sagst es ja selber..... "Wer nicht mal Begründung liefert sollte überhaupt nichts schreiben."
also..... lass es lieber....
 
 
Was gibt es nicht? STVO? STVZO? EU Fußgängerschutzverordnung? E-Kennzeichen?
WAS von dem?

Arbeitsscheinwerfer dürfen In beliebiger Zahl und Position montiert werden SOLANGE keine Gefahr für Dritte daraus entstehen kann. Und genau da ist die Auslegungssache, Scheinwerfer MIT E-Kennzeichen dürfen uneingeschränkt am Fahrzeug montiert werden, auf der Stoßstange, an Scheibenrahmen, auf dem Dach oder eben auf der Motorhaube. Arbeitscheinwerfer hingegen ,selbst wenn sie Baugleich sind, dürfen niemanden gefährden. SO SIND DIE GESETZLICHEN GRUNDLAGEN. Ob die Lightbar auf der Haube jetzt jemanden gefährdet oder nicht ist die von mir eigentlich nur kurz angeschnittene "Grauzone".
 
Voodoo1993

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Baloo63 schrieb:
ich habe keine Lust mehr auf Deine Geistlosen Auswürfen zu Antworten und
hoffe es glaubt auch sonst keiner dieses wirre zeug....
 
 
Ich glaub langsam es Hackt . NICHT EINE  Sinnvolle Antwort von dir und ich bin geistlos und wirr ? Alles was ich geschrieben habe ist auf gesetzlicher Grundlage. Deine Links sind nutzlos und der Verweis zu dem Flyer vom TÜV habe ICH schon vor Jahren im Download bereich hier hinterlegt.  
 
Hier sind die Nachweise, lese selber nach. 
 
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsscheinwerfer
https://www.hella.com/MicroSite/soe/sites/default/files/downloads/gesetztliche_vorschriften_19.08.pdf
http://www.stvzo.de/stvzo/b5.htm
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32009R0078 
 
Aus ALL diesen texten kann ICH meine Aussagen Untermauern. 
 
Ein paar Beispiele für Lightbars MIT Zulassung 
https://www.seilwinden-direkt.de/100W-LED-Lightbar-Lightpartz-mit-E-Pruefzeichen  
https://shop.offroadnetwork.de/epages/dd0fe94e-3697-4ca4-b72f-ee3aa6baca63.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/dd0fe94e-3697-4ca4-b72f-ee3aa6baca63/Products/12431
http://meinjeepshop.de/index.php?page=gruppe&path=/00000099/00000212
 
 
 
Und zu guter Letzt ein Schwäbischer Guß. 
 

GrandCherokee93

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Lass gut sein Kevin, so wie du es beschreibst, kenne ich es auch. Ist genau das gleiche wie mit dem High-Jack auf der Haube. Grauzone eben.

Baloo ist der, der sich mal in die Sache einlesen sollte bevor er große Töne spuckt...

An den TS, spreche es am besten vorher mit deinem Tüv ab ob er es okay findet.
 
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Eine Frage von Ballo bleibt aber leider offen und die Antwort würde interessehalber gerne beantwortet haben.
 
"...und als was darf man die mit E gekennzeichneten Bars von Rigid benutzen"
 
 
bitte an alle, sachlich bleiben und vor dem schreiben --> durchatmen <--
 
danke
dirk
 
 
 
 
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update: hab mich grad selber belesen ....
ichr habt alle ein bisserl recht...
 

EINE LED Leuchte auf der Motorhaube ist NICHT zulässig.
 
Anbringung:
Vorgeschrieben für alle Kfz.-Klassen Anzahl: 2 oder 4 Stück, bei N3-Fz = 6 Stück
 
Anbauhöhe:
Keine besonderen Vorschriften Anbaubreite: Keine besonderen Vorschriften, aber so angebracht, dass der Fahrer nicht von Reflektionen gestört wird.
 
Elektrische Schaltung:
Die Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur entweder gleichzeitig oder paarweise einschaltbar sein. Sind zwei zusätzliche Scheinwerfer für Fernlicht angebaut, dann dürfen nicht mehr als 2 Paare gleichzeitig leuchten.
Beim Übergang vom Abblendlicht zum Fernlicht muss mindestens 1 Paar für Fernlicht eingeschaltet werden. Beim Abblenden müssen alle Fernscheinwerfer gleichzeitig erlöschen.
 
Einschaltkontrolle:
Vorgeschrieben
 
Sonstige Vorschriften:
Die Lichtstärke aller einschaltbaren Fernscheinwerfer darf 300.000 Candela nicht überschreiten. Die Summe der Referenzzahlen darf nicht größer als 100 sein. "
 
 
 
Damit sollte eigentlich "lichttechnisch" alles gesagt sein. Das Thema "Unfallschutz" ist wie immer "Auslegungssache"
 
 
Danke
Dirk
 
 

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Hi Dirk, das paarweise gem. Zulassungsverordnung, wird aber bei den 20" von RR ( E-Mark-E-Series ) etwas schwierig .....
 
Gruß, Werner
 
Meine Lichtleiste auf der Stoßstange ( Arbeitsscheinwerfer ) hat nicht mal den TÜV gestört.
 
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wie ich schon schrieb ... es ist ales gesagt ... wenn 2 x 20" nicht passen, sind entwedwer die Leisten zu gross oder Dein Auto zu klein.
Das der TÜV sich nicht an "Arbeitsscheinwerfern" stört ist doch klar, sofern du sie entsprechend nutzt ;-)
 
 
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