Lampenbügel ohne TÜV Gutachten eintragen lassen?

Diskutiere Lampenbügel ohne TÜV Gutachten eintragen lassen? im Wrangler JK Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; Hallo liebe Jeeper :-) Ich habe einen JK Baujahr 2017 Sahara. Ich würde mir gerne den Lampenbügel von Rugged Ridge ohne TÜV Gutachten kaufen...
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Hilti

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Hallo liebe Jeeper :)

Ich habe einen JK Baujahr 2017 Sahara.

Ich würde mir gerne den Lampenbügel von Rugged Ridge ohne TÜV Gutachten kaufen.
Der TÜV sagt mir, ich müsste mindestens eine Teilenummer haben oder einen Nachweis, dass es sich um ein Original Teil handelt.
Der Verkäufer sagt mir, man müsste es überhaupt nicht eintragen lassen, solange es nicht kantig ist und fest am Scheibenrahmen befestigt ist (Original Schrauben).

Was habt ihr so für Erfahrungen damit gemacht?

Weiß ehrlich gesagt jetzt nicht, was ich glauben und tun soll haha :)

Viele Grüße,
Laura
 
Voodoo1993

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Denn identischen gibt es doch auch von Jeep Selber, wäre das nicht eine Option?

Arbeitsscheinwerfer selber müssen ja generell nicht eingetragen werden.
 

JJL

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Fast alle Dachträger für den Wrangler, werden vorne an der Scheibe mit einem Bügel verschraubt (Gobi, Frontrunner etc) . Die brauchen alle keine ABE oder Eintragung da diese dort eben nur verschraubt sind.
 
 
 
Voodoo1993

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JJL schrieb:
Fast alle Dachträger für den Wrangler, werden vorne an der Scheibe mit einem Bügel verschraubt (Gobi, Frontrunner etc) . Die brauchen alle keine ABE oder Eintragung da diese dort eben nur verschraubt sind.
 
 
Ist auch nicht ganz richtig, jede Bauliche Veränderung MUSS eingetragen werden. Ausgenommen Teile mit E Kennzeichen und ABE, und natürlich die Arbeitscheinwerfer selber.

Ich würde mir da aber auch kein all zu großen Kopf machen.An schrauben, Lampen hin und im Notfall mit halt versuchen so gut wie möglich zu Argumentieren.
 

JJL

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Voodoo1993 schrieb:
Ist auch nicht ganz richtig, jede Bauliche Veränderung MUSS eingetragen werden. Ausgenommen Teile mit E Kennzeichen und ABE, und natürlich die Arbeitscheinwerfer selber.

 
 
Dachträger und Dachboxen bedürfen keiner Allgemeinen-Betriebs-Erlaubnis (ABE). Sie können frei konstruiert werden und der Gesetzgeber betrachtet sie als Ladung. Mit der Konsequenz, dass immer dann, wenn sich so etwas selbstständig gemacht hat, es sich um verlorene Ladung handelt, mit entsprechender Bestrafung desjenigen, der als Fahrer das Fahrzeug bewegt hat.
 
Mit freundlichem Gruß, R. Müller ADAC-Nordrhein
 
 
 
Da der Themenstarter seine Lampen am Bügel allerdings verkabeln muss, ist das Argmuent "Ladung" und nur kurzzeitige Montage eher schwer zu vertreten. Ob sich das ändert wenn du einen Stecker anbringst....mh
 
simplydynamic

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Voodoo1993 schrieb:
Ist auch nicht ganz richtig, jede Bauliche Veränderung MUSS eingetragen werden. Ausgenommen Teile mit E Kennzeichen und ABE, und natürlich die Arbeitscheinwerfer selber.

Ich würde mir da aber auch kein all zu großen Kopf machen.An schrauben, Lampen hin und im Notfall mit halt versuchen so gut wie möglich zu Argumentieren.
 
Jegliche bauliche Veränderung, die Einfluß auf Emissionen, Sicherheit (auch passive) usw. hat.
Und wer beurteilt das ? Eben, der TÜV.
 
Doof ist immer, wenn er sagt, ist ok, kann man machen, aber  nichts schriftlich bekommt......
 
simplydynamic

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JJL schrieb:
 
Dachträger und Dachboxen bedürfen keiner Allgemeinen-Betriebs-Erlaubnis (ABE). Sie können frei konstruiert werden und der Gesetzgeber betrachtet sie als Ladung. Mit der Konsequenz, dass immer dann, wenn sich so etwas selbstständig gemacht hat, es sich um verlorene Ladung handelt, mit entsprechender Bestrafung desjenigen, der als Fahrer das Fahrzeug bewegt hat.
 
Mit freundlichem Gruß, R. Müller ADAC-Nordrhein
 
 
 
Da der Themenstarter seine Lampen am Bügel allerdings verkabeln muss, ist das Argmuent "Ladung" und nur kurzzeitige Montage eher schwer zu vertreten. Ob sich das ändert wenn du einen Stecker anbringst....mh
 
 
Welche Dachlast hat der Jk denn ?   :jester:
 
Denn die sagt ja aus, wie schwer der Dachträger sein darf.
 
nur mal um auf zu zeigen, welche Spitzfindigkeiten es da gibt.......
 
Voodoo1993

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RickyRicardo schrieb:
 
Jegliche bauliche Veränderung, die Einfluß auf Emissionen, Sicherheit (auch passive) usw. hat.
Und wer beurteilt das ? Eben, der TÜV.
 
Doof ist immer, wenn er sagt, ist ok, kann man machen, aber  nichts schriftlich bekommt......
Hast du die Halter deiner (Eintragungsfreien) Lightbar dann also auch eingetragen?
Ich nicht, musste ich auch nicht. Genau so die Eigenbau Lösung für die Hinteren Arbeitsscheinwerfer. Wenn Drei von einander unabhängige Prüfer das selbe sagen, glaube ich ihnen.
 
simplydynamic

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Voodoo1993 schrieb:
Hast du die Halter deiner (Eintragungsfreien) Lightbar dann also auch eingetragen?
Ich nicht, musste ich auch nicht. Genau so die Eigenbau Lösung für die Hinteren Arbeitsscheinwerfer. Wenn Drei von einander unabhängige Prüfer das selbe sagen, glaube ich ihnen.
 
Hab keine Light Bar......   :angel:
 
hab da ein für mich besseres Konzept gefunden.
 
 
Aber als Beispiel kann man schön, Rock rails nehmen. 
Mit Gutachten, müssen sie eingetragen werden. 
Ohne Gutachten sind sie frei, solange sie die Maße nicht verändern. 
Aber versuch das mal der Polizei zu erklären, wenn die was anzweifeln wollen.......
 
Voodoo1993

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RickyRicardo schrieb:
 
Hab keine Light Bar......   :angel:
 
hab da ein für mich besseres Konzept gefunden.
 
 
Aber als Beispiel kann man schön, Rock rails nehmen. 
Mit Gutachten, müssen sie eingetragen werden. 
Ohne Gutachten sind sie frei, solange sie die Maße nicht verändern. 
Aber versuch das mal der Polizei zu erklären, wenn die was anzweifeln wollen.......
Wenn die Polizei irgendwas anzweifelt ist sowieso Hopfen und Maltz verloren und wenn es noch so legal ist :Jester:
 
Hamilkar

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Moin Laura,
mit wem hast Du da beim TÜV gesprochen? War das ein aaS? Wenn nicht, such Dir einen!
Die sind in aller Regel etwas versierter in solchen Aussagen und können das im Zweifel auch begründen warum das so geht bzw nicht geht.
 
@ Dachlastthema,
Man könnte auch einfach argumentieren, dass der Dachträger ein Ladungsträger sei, der sich am Rahmen abstützt.
Demzufolge spielt die Dachlast keine Rolle.
 
Gruß
:)
 

JoergMoeller

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Hallo,

meine Rock Rails sind mit Gutachten eingetragen. Hab neulich mit einem Jeeper gesprochen der hat seinen Lampenbügel ohne Gutachten ohne Probleme eibgetragen bekommen.

Kommt halt immer auf den Prüfer an. Ich würde immer versuchen möglichst alles eintragen zu lassen und mich nicht auf das "eintragungsfrei" zu verlassen.

Gruss
Jörg
 
LB56

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Muß nicht eingetragen werden
das hab ich schriftlich vom TÜV
Grüße Ralf
 
guidolenz123

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Kannst Du diese Bestätigung ggf hier posten...könnte vielen helfen.
 
ChristophX3M

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Ich habe an meinem JKU einen Dachgepäckträger, an welchem Scheinwerfer montiert sind.
Habe dazu den TÜV und Dekra befragt und von beiden die Aussage bekommen: Dachgepäckträger werden nicht eingetragen.
 
Da einzige was ich mal vom Prüfer gesagt bekommen habe ist, dass ich die Scheinwerfer ev. für den normalen Straßenverkehr mir einer Abdeckung versehen sollte.
Also quasi so eine Haube über den Scheinwerfer drüber stülpe.
 

Kismet

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Lampenbügel Mopar - habe von FCA die Bestätigung, dass dieser nicht eingetragen werden muss   
 

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Ja aber...

Solche Dinge entscheide ich für mich nach dem Grundgesetz:
Die Freiheit des Menschen ist unantastbar
 

skaut

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Urgestein schrieb:
Ja aber...

Solche Dinge entscheide ich für mich nach dem Grundgesetz:
Die Freiheit des Menschen ist unantastbar
.... solange Du die Freiheit/Unversehrtheit anderer nicht einschränkst. Und genau das sollen diese ganzen Büttel sicherstellen, ob nun vernünftig oder nicht...
 
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