Arbeitsscheinwerfer nicht mehr erlaubt

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ManiXJ

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Hallo an alle,
 
war gestern beim TÜV um einen Termin zu vereinbaren. Beim besprechen der benötigten Papiere fragte mich der Prüfer ob ich irgendwelche Leuchten auf dem Dach montiert hätte. 
 
Dazu erklärte er mir, dass seit ca. zwei Wochen eine interne Anweisung besteht. Dachscheinwerfer sind für privaten Gebrauch nicht mehr zulässig. Eine Abnahme erfolgt nur für gewerbliche Nutzung, bei entsprechendem Nachweis.
 
Hab im Netz leider darüber noch nichts gefunden. Hat da von Euch schon jemand was mitgekriegt?
 
Grüße Mani
 

Captain56

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Würde mich nicht wundern in Zeiten, in denen die Autos auch bald verboten werden. Fahr woanders hin.
 
Sarge

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Würde mich nicht wundern, wenn das wieder mal Blödsinn ist.
Beim letzten Termin wollte mir der Prüfer auch weiß machen, dass er überhaupt keine Gasanlagen prüfen dürfte, dass muss ein Sachverständiger machen. Ebenso wenig dürfte ich selbst an der Gasanlage schrauben, dass müsse eine zertifizierte Fachwerkstatt machen und ich müsse dieses auch nachweisen. (Hab nen neuen Gastank druntergebaut, der alte hatte ihm zu viel Rost)
Das wäre immer schon so gewesen.

Anruf beim Sachverständigen (von dem ich schon 2 Gasanlagen abgenommen bekommen hab, die ich selbst eingebaut hab):
Alles Quatsch, da gibt es keine Vorschriften, die das aussagen, einfache Dichtigkeitsprüfung, die bei jeder AU gemacht wird, darf auch jeder Prüfer.
Den anderen Prüfer drauf angesprochen stellte sich heraus, dass er sich mit Gasanlagen überhaupt nicht auskennt und deshalb "es sich nicht zutraut"...
Und sowas ist "Ingenieur"...
 
Voodoo1993

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Das wäre absoluter Quatsch. Warum sollen Privatpersonen kein Bedürfnisse haben? Hat der dir irgendwas schriftliches gezeigt?
 
murray

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Zurück zu den Arbeitsscheinwerfern:
Es gibt tatsächlich eine Anweisung (nicht zwingend vom TÜV/DEKRA/etc), dass bei "Sattelzugmaschinen bzw. LKW" Arbeitsscheinwerfer an der Fahrzeugfront nicht erlaubt sind!
Grund: Die Fahrt eines LKW wird nicht als Arbeit(sbereich) angesehen .
 
Dies betrifft aber nur Sattelzugmaschinen und LKW. Fahrzeuge für Straßenreinigung etc sind schon wieder ausgenommen.
 
Headman

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ManiXJ schrieb:
Hallo an alle,
 
war gestern beim TÜV um einen Termin zu vereinbaren. Beim besprechen der benötigten Papiere fragte mich der Prüfer ob ich irgendwelche Leuchten auf dem Dach montiert hätte. 
 
Dazu erklärte er mir, dass seit ca. zwei Wochen eine interne Anweisung besteht. Dachscheinwerfer sind für privaten Gebrauch nicht mehr zulässig. Eine Abnahme erfolgt nur für gewerbliche Nutzung, bei entsprechendem Nachweis.
 
Hab im Netz leider darüber noch nichts gefunden. Hat da von Euch schon jemand was mitgekriegt?
 
Grüße Mani
...einfach mal zeigen lassen wo das steht...wird soviel Blödsinn erzählt und Mythen geschaffen...

Letzlich wurde ein Mitjeeper angehalten weil seine Arbeitsscheinwerfer kein Prüfzeichen hätten...erstens brauchen ja sogar dürfen echte Arbeitsscheinwerfer gar kein Prüfzeichen tragen (und dann natürlich separat geschaltet und wenn vorne nur mit Schlusslichtern und Kennzeleuchtung einzuschalten...ist klar) noch besser war aber, dass die sehr wohl ein E-Prüfzeichen als Fernscheinwerfer haben...und die Buben es nicht gesehen haben...also wäre die Schaltung entscheidend - denn ein Paar zusätzliche Fernsscheinwerfer sind zulässig ( max Referenzzahl beachten) ...also alles in allem eine Nullnummer...

Aber wer weiß schon was wird...traurig, aber in diesem Land ist ja nichts mehr Bestand...und Rechtssicherheit ist mehr der gespielte Witz....... ...palimpalim...." ...ich hätte gerne ne Flasche Pommes Frites" ...."Ja, äh hammse denn ne Flasche dabei?" ...

G Heiko


PS.: Zum Thema Gasprüfung noch, - GWP, GAP und auch GSP darf nur machen wer auch einen Lehrgang dafür hat. Aber mal ehrlich gesagt- wenn einer keine Ahnung oder keine Lust auf Gasfz. hat ist es besser er macht es auch nicht - egal ob er dürfte oder nicht. Nur kein guter Stil wenn man sich offensichtlich rausredet...
 
ManiXJ

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Diese Aussage fiel gestern als wir die Umbauten und über benötigte Papiere gesprochen haben.
 
Da ich morgen Vormittag meinen Abnahmetermin habe, werde ich noch mal genauer nachfragen. 
Vielleicht hat er was schriftliches für mich.
 
 
 
Bodo XJ

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JEEP - was sonst?
ManiXJ schrieb:
... seit ca. zwei Wochen eine interne Anweisung besteht. Dachscheinwerfer sind für privaten Gebrauch nicht mehr zulässig.
Eine Abnahme erfolgt nur für gewerbliche Nutzung, bei entsprechendem Nachweis ...
 
@Mani - gefühlt hat dieser Gutachter diese interne Anweisung nicht 'richtig' gesehen bzw. verstanden.
 
OldTom

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Jeep und noch ein paar andere.
Ein Kollege von mir hat vor ca. 2 Wochen die selbe Erfahrung beim "TÜV" machen müssen. Der Prüfer sagte, Arbeitsscheinwerfer an privaten Fahrzeugen darf er nicht mehr durchgehen lassen, was er (der Prüfer!) für unsinnig hält, aber er habe seine Vorschriften.
Empfehlung des Prüfers! - Arbeitscheinwerfer mit Steckverbinder anschliessen, zum Prüfungstermin abbauen, und anschließend wieder montieren. Zugegeben, eine prakmatische Lösung eines eigentlich nicht existierenden Problems. Armes Deutschland!
 
ManiXJ

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War heute noch mal bein TÜV und habe nachgefragt. Prüfer zeigte mir ein Schreiben vom 17.01.2019 (wollte er leider nicht hergeben) und darin stand:
 
Arbeitsscheinwerfer sind nur noch zulässig, wenn sie für Winterdienst, Baugewerbe, Land- und Forstwirtschaft benötigt werden und die Ausleuchtung für den Arbeitseinsatz durch die Fahrzeugbeleuchtung nicht ausreichend ist. (Sinngemäß, ist nicht der genaue Wortlaut)
 
Er bestätigte jedoch, dass Zusatz-Fernscheinwerfer auch weiterhin für die Dachmontage erlaubt sind.
 
MoabUnlimited

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Wurde die STVZO aktuell geändert?
Ansonsten kann der TÜV sich doch nicht drüber hinweg setzen.
 
Ich kenne da nur:
 
§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
 
 
Servus
Rainer
 
 

Baloo

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ManiXJ schrieb:
 Eine Abnahme erfolgt nur für gewerbliche Nutzung, bei entsprechendem Nachweis.
 
 
 
Arbeitsscheinwerfer müßen auch nur bei Gewerblichen KFZ Abgenommen und Eingetragen werden..... 
welche Privat Person, der "Arbeitsscheinwerfer" an seinem KFZ angebaut hat, fährt zum TÜV und läßt die Eintragen?
so Dumm kann doch keiner sein.... 
 
Heisseluft

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Nunja, einige...
Nun kommen wir lansamzum interessanten Teil...der aktuell gültigen Gesetzeslage...nicht irgendwelcher Prüfrichtlinien...
 
Wer hat da Links?
 

Baloo

Guest
MoabUnlimited schrieb:
Wurde die STVZO aktuell geändert?
Ansonsten kann der TÜV sich doch nicht drüber hinweg setzen.
 
Ich kenne da nur:
 
§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
 
 
Servus
Rainer
 
 
genau das.... 

Heisseluft schrieb:
Nun kommen wir lansamzum interessanten Teil...der aktuell gültigen Gesetzeslage...nicht irgendwelcher Prüfrichtlinien...
 
Wer hat da Links?
 
 
man darf soviele Lampen an sein Auto bauen, wie man will.
die müßen nur so Angebaut werden, das sie nicht im Fußgängerschutzbereich befinden, den Sichtbereich beeinträchtigen .... 
sie müßen über einen extra Schalter (der auch gekennzeichnet ist) geschaltet werden und dürfen im Bereich der STVZO nicht benutzt werden..... 
ansonsten ist es so wie Hackerkiller geschrieben hat Ladung.... 
 
Heisseluft

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Mit der Ladung sollte man sich befassen....Ladung muss ohne Werkzeug entfernbar sein, wenn ich nicht irre...
 

Baloo

Guest
Heisseluft schrieb:
Mit der Ladung sollte man sich befassen....Ladung muss ohne Werkzeug entfernbar sein, wenn ich nicht irre...
 
nein...falsch..... nicht ohne Werkzeug, sondern mit Bordwerkzeug..... (mit Bord üblichen Mitteln)
Dachgepäckträger, Funkantenne usw. ist auch Ladung..... 
 
Heisseluft

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Na, dann schau mal ins (werksseitige)  Bordwerkzeug der meissten Karren...das wird knapp... :angel:
Klar kann man sich passende Schlüssel reinllegen, nur wer macht das wirklich...
 
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Arbeitsscheinwerfer nicht mehr erlaubt

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