Waldwege ohne Verbotsschild

Diskutiere Waldwege ohne Verbotsschild im Treffpunkt Forum im Bereich Allgemeines; Ich hatte letztes Wochenende auf einem Ausflug nach Schnakenbek (Biber Lehrpfad) und der Benutzung von Google Maps als Navigation die Geschichte...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Norsfyr

Norsfyr

TeddyCruiz76
Threadstarter
Mitglied seit
03.11.2014
Beiträge
1.572
Danke
1.498
Standort
Ammersbek
Fahrzeug
Toyota Land Cruiser GRJ 76
Ich hatte letztes Wochenende auf einem Ausflug nach Schnakenbek (Biber Lehrpfad) und der Benutzung von Google Maps als Navigation die Geschichte das mein Navi meinte auf der B5 "jetzt scharf links". Und ja, es war ein Waldweg, schon breiter aber ein Waldweg. Aber ohne Kennzeichnung das es verboten wäre ihn zu befahren. 
Letztes Wochenende habe ich als braver Bürger gekniffen, man fährt ja nicht einfach so in Waldwege.. dieses Wochenende sind wir rein gefahren. Also ein normales Fahrzeug wäre darin vereckt. ;-)
 
 
Darf man solche Wege nun befahren oder nicht?
 

JJL

Member
Mitglied seit
29.11.2016
Beiträge
1.043
Danke
566
Wenns ein Waldweg ist : nein darfste nicht. Es hängt ja nicht an jedem Trampelpfad ein Verbotsschild.
 
Auf der Autobahn wendest du ja auch nicht nur weil das Navi "wenn möglich bitte wenden" von sich gibt.
 
Tasteman

Tasteman

Bestätigter Jeepmaniac
Mitglied seit
22.01.2010
Beiträge
2.110
Danke
3.225
Standort
Norddeutschland
Fahrzeug
JK Moab 2013
Ist es nicht individuell in den Bundesländern geregelt? Allgemeine Nutzung oder Untersagung? Es klingelt etwas das sagt: keine einheitliche Regelung.
 
Norsfyr

Norsfyr

TeddyCruiz76
Threadstarter
Mitglied seit
03.11.2014
Beiträge
1.572
Danke
1.498
Standort
Ammersbek
Fahrzeug
Toyota Land Cruiser GRJ 76
JJL schrieb:
Wenns ein Waldweg ist : nein darfste nicht. Es hängt ja nicht an jedem Trampelpfad ein Verbotsschild.
 
Auf der Autobahn wendest du ja auch nicht nur weil das Navi "wenn möglich bitte wenden" von sich gibt.
 
Naja also hier schon und der Grünstreifen an der Bundesstraße ist auch unterbrochen mit Asphalt wo der Weg reingeht.
 
Hawkeye

Hawkeye

Member
Mitglied seit
19.07.2006
Beiträge
1.536
Danke
174
Standort
Hamburg
in der Lüneburger Heide bietet einer geführte "Offrad" Touren auf solchen Strecken an. Er meint in Niedersachsen ist es ok auch Forstwege zugefahren wenn nicht ausdrücklich verboten.
 
cougar63

cougar63

Member
Mitglied seit
03.05.2015
Beiträge
433
Danke
258
Standort
Bremer Umland
Richtig ist dass die Bundesländer das selbst regeln, richtig ist aber
auch dass das befahren eines Waldweges verboten ist solange es
nicht einem zulässigen Zweck wie z.B. Bewirtschaftung des Waldes dient.
Auch richtig ist dass das ganze nicht teuer wird sollte man erwischt werden,
aktuell 25,- bis 125,-Hier

 der entsprechende Auszug aus dem Bundeswaldgesetz

https://www.bussgeldkatalog.net/umweltschutzordnungswidrigkeiten/bundeswaldgesetz/

Mal ganz abgesehen davon dass es eine Sauerei ist einfach so durch einen
Wald zu fahren, auch wenn man auf den Wegen bleibt! Hier waren die Wege scheinbar
nicht einmal befestigt... egal ob es Bundesforst oder Privatwald war/ist.

Auf der einen Seite meckern alle das immer mehr zugebaut wird und unsere Wildtiere
immer weniger Rückzugsorte/Ruhe haben, auf der anderen Seite ist das dann
doch egal.
Falls es sich um einen Privatwald handeln sollte, ich fahr doch auch nicht bei irgendeinem
mit Fahrzeugen durch seinen Garten, lass auch meinen Hund da nicht hinscheissen
oder schmeiss meine alte Küche da über den Zaun.
Ja, wir haben ein paar Hektar Wald, was da in schöner Regelmässigkeit so alles
wieder aufgeräumt/entsorgt werden muss ist unglaublich... und ja, auf meine Kosten!

Vor einigen Jahren meinte bei uns auch mal jemand in den Wald fahren zu müssen,
so weit ihn seine schmalen Reifen trugen und hat sich dann da gemütlich mit
3 freilaufenden Kötern durchs Unterholz geschlagen. Wie es der Zufall wollte
stand rd. 30 hinter seiner Schüssel, also auf seinem Rückweg, vor gings nicht weiter,
eine vom Borkenkäfer befallene nicht zu dünne Fichte, die hab ich prompt gefällt und
bin wieder nach Hause gefahren.
Ein paar Stunden später haben sich die Sherriffs gemeldet und nach erfolgter Anzeige
bei Polizei und Ordnungsamt und gutem zureden hab ich den Baum an die Seite
gezogen damit er wieder raus konnte, gegen eine Aufwandspauschale von 100,- extra,
war ja schon gegen Abend und Feierabend.
Vom Ordnungsamt gab es dann noch eine nette Geldbuße, einmal für das befahren und
dann noch wg. den Hunden. Anzeige bei der Polizei ist wohl im Sande verlaufen, keine Ahnung.
Hunde dürfen zwar auch in den Wald (leider!), müssen aber angeleint sein oder sich ausschließlich
auf Wegen aufhalten, ansonsten geht das in Richtung Wildern...
 
wolfn

wolfn

Member
Mitglied seit
14.06.2015
Beiträge
197
Danke
179
Standort
LK Oldenburg
Moin,
es gibt in den einzelnen Bundesländern "Landeswaldgesetze". Das erste Problem für den Nutzer von Wald/Feldwegen ohne Verbotskennzeichnung liegt schon darin,  zu erkennen um welche Art Weg es sich handelt.
 
In Niedersachsen steht im § 25:
 
Fahren
(1) 1 Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft ist auf tatsächlich
öffentlichen Wegen gestattet. 2 Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und Wege, die mit
Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers oder der sonstigen berechtigten
Person tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören Wanderwege, Radwege,
Fahrwege (Absatz 2 Satz 2), Reitwege und Freizeitwege (§ 37).
(2) 1 Außerhalb von Fahrwegen ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen sowie mit von Zugtieren gezogenen
Fuhrwerken oder Schlitten nicht gestattet. 2 Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege, die von
zweispurigen nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können. 3 Das Fahren mit
den in Satz 1 genannten Fahrzeugen auf Fahrwegen wird durch dieses Gesetz nicht geregelt.
 
In Sachsen z.B. ist das wohl restriktiver geregelt. Man sollte sich vorher im Landesgesetz informieren, um nicht anzuecken. Kostet aber nicht viel, wenn man nur "erwischt" wird. Bußgeld 25€. Blöd wird es nur, wenn man etwas beschädigt/zerstört. Dann kann es richtig teuer werden.
 
Die Gedanken, ob es richtig ist, Wild zu beunruhigen, Spaziergänger zu belästigen muss sich jeder selbst machen. 
Ich finde es auch nicht toll, wenn Horden von abenteuerlustigen Moutainbikern durchs Unterholz brechen.
 
 
 

Klausmeister

Guest
wolfn schrieb:
Moin,
es gibt in den einzelnen Bundesländern "Landeswaldgesetze". Das erste Problem für den Nutzer von Wald/Feldwegen ohne Verbotskennzeichnung liegt schon darin,  zu erkennen um welche Art Weg es sich handelt.
 
In Niedersachsen steht im § 25:
 
Fahren

(1) 1 Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft ist auf tatsächlich

öffentlichen Wegen gestattet. 2 Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und Wege, die mit

Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers oder der sonstigen berechtigten

Person tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören Wanderwege, Radwege,

Fahrwege (Absatz 2 Satz 2), Reitwege und Freizeitwege (§ 37).

(2) 1 Außerhalb von Fahrwegen ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen sowie mit von Zugtieren gezogenen

Fuhrwerken oder Schlitten nicht gestattet. 2 Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege, die von

zweispurigen nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können. 3 Das Fahren mit

den in Satz 1 genannten Fahrzeugen auf Fahrwegen wird durch dieses Gesetz nicht geregelt.

 

In Sachsen z.B. ist das wohl restriktiver geregelt. Man sollte sich vorher im Landesgesetz informieren, um nicht anzuecken. Kostet aber nicht viel, wenn man nur "erwischt" wird. Bußgeld 25. Blöd wird es nur, wenn man etwas beschädigt/zerstört. Dann kann es richtig teuer werden.
 
Die Gedanken, ob es richtig ist, Wild zu beunruhigen, Spaziergänger zu belästigen muss sich jeder selbst machen. 
Ich finde es auch nicht toll, wenn Horden von abenteuerlustigen Moutainbikern durchs Unterholz brechen.
 
 
Was haben denn Mountainbiker damit zu tun?

Möchten Sie einen öffentlichen Wald- oder Feldweg befahren, gelten keine gesonderten Paragraphen oder Gesetze. Vorsicht ist bei Wegen geboten, welche als Privatweg gekennzeichnet sind. Hier kann das Betreten und Befahren verboten sein.

Allerdings stellt sich die Rechtslage in diesem Fall nicht ganz eindeutig dar. Stellt ein Wegeigentümer beispielsweise ein entsprechendes Schild auf, ist dieses nicht zwingend gültig. In den meisten Bundesländern bedarf es einer ausdrücklichen Genehmigung des Betretungsverbotes seitens der Behörden.
 
wolfn

wolfn

Member
Mitglied seit
14.06.2015
Beiträge
197
Danke
179
Standort
LK Oldenburg
Klausmeister schrieb:
Was haben denn Mountainbiker damit zu tun?

Möchten Sie einen öffentlichen Wald- oder Feldweg befahren, gelten keine gesonderten Paragraphen oder Gesetze. Vorsicht ist bei Wegen geboten, welche als Privatweg gekennzeichnet sind. Hier kann das Betreten und Befahren verboten sein.

Allerdings stellt sich die Rechtslage in diesem Fall nicht ganz eindeutig dar. Stellt ein Wegeigentümer beispielsweise ein entsprechendes Schild auf, ist dieses nicht zwingend gültig. In den meisten Bundesländern bedarf es einer ausdrücklichen Genehmigung des Betretungsverbotes seitens der Behörden.
 
Vielleicht geht der Kontext aus meiner Formulierung nicht klar hervor: Es ging mir um die Beunruhigung von Wildtieren, insbes. in der Brut- und Setzzeit. Da ist es genau so störend, wenn ein Fahrzeug durch den Wald rumpelt wie die Horde Mountainbiker (abseits der Waldwege)
 

Klausmeister

Guest
Hatte ich vermutet und wollte nur sicher gehen. Dein Vergleich ist gern gewähltes rethorisches Mittel. Ist in etwa wie der Vergleich mit dem Rauswurf der Kassiererin, weil sie den 1,50 Pfandbon genommen hat mit den steuerhinterziehenden Promi.
Durchs Unterholz führen bekanntlich keine Wege, daher fahren dort auch keine Mountainbiker.
Ich fahre öfters trotz Verbotsschild durch den Wald, weil ich immer eine bestimmte Stelle erreichen will. Ich fahre mit 10-15km/h, lasse Wanderer und Radfahrer vor und Grüße Waldarbeiter und Förster. Bisher keine Probleme.
Ab und an belehrt mich meine 7jährige Tochter, dass wir dort nicht fahren dürfen.
Ich antworte dann, dass wenn der Förster uns anhält ich erkläre wieso wir da fahren, dass ich meinen Fehler einsehe und auch einsehe, dass wir Strafe zahlen müssen.
 
wolfn

wolfn

Member
Mitglied seit
14.06.2015
Beiträge
197
Danke
179
Standort
LK Oldenburg
Klausmeister schrieb:
Hatte ich vermutet und wollte nur sicher gehen. Dein Vergleich ist gern gewähltes rethorisches Mittel. Ist in etwa wie der Vergleich mit dem Rauswurf der Kassiererin, weil sie den 1,50 Pfandbon genommen hat mit den steuerhinterziehenden Promi.
Durchs Unterholz führen bekanntlich keine Wege, daher fahren dort auch keine Mountainbiker.
OK - hast gewonnen. Sag ich eben nicht mehr Unterholz sondern Wildwechsel. Und ja: schon mehrfach erlebt.
 

Klausmeister

Guest
wolfn schrieb:
OK - hast gewonnen. Sag ich eben nicht mehr Unterholz sondern Wildwechsel. Und ja: schon mehrfach erlebt.
Vergisst dann aber noch die laut plärrenden Wanderer. Immer wieder täglich zu erleben.
 
Dave1989

Dave1989

Prinzessin Lada
Mitglied seit
16.03.2011
Beiträge
6.918
Danke
9.428
Standort
Sauerland
Fahrzeug
XJ 1999 4.0 Limited Automatik
Mich wundert, das ein Mountain-Biker im Unterholz mehr Lärm macht, als auf dem Waldweg. Ich stelle auch andauernd meinen Klappenauspuff vom Mountain-Bike von "leise" auf "laut".  :dozingoff:
 
In den Wald gehören meiner Meinung nach keine motorisierten Fahrzeuge, die dort nicht arbeiten. Aus schon oben genannten Gründen: Wegen der Ruhe!
 

Foley

4x4 Bembel
Mitglied seit
29.08.2010
Beiträge
1.144
Danke
795
JJL schrieb:
Wenns ein Waldweg ist : nein darfste nicht. Es hängt ja nicht an jedem Trampelpfad ein Verbotsschild.
 
Auf der Autobahn wendest du ja auch nicht nur weil das Navi "wenn möglich bitte wenden" von sich gibt.
 
Das stimmt so nicht. Es gibt durchaus Wege durch den Wald die öffentlich sind. Wenn es ein geschotterter oder geteerter Weg ist und dort kein Schild steht darfst du da durch fahren. Ist dann vermutlich ein Gemeindeweg. 
 

 
Als Beispiel: Der hier eingezeichnete Weg ist nur geschottert und führt durch den Staatswald, welcher HessenForst gehört. Dieser Weg allerdings gehört der Gemeine und ist ein offizieller Weg den jeder frei benutzen darf. Wie zu erkennen gehen von diesem Weg auch weitere Wege ab. An Kreuzungen und Abzweigungen steht dann das übliche Schild. 
 
Der Vergleich mit dem Trampelpfad hinkt - es muss klar als Weg erkennbar sein durch z.b Schotter oder Teer. Erdwege zählen da nicht.
 
Im schlimmsten Fall ist es übrigens "nur" eine Ordnungswidrigkeit und kostet 20-25€. Ich für meinen Teil habe kein Problem damit wenn Leute durch "Mein" Revier fahren. Wichtig ist nur das es nicht überhand nimmt. Meist sinds nur Leute die nach ihrem Brennholz schauen wollen. Solange vernünftig gefahren wird ist das für mich okay. Es gibt natürlich Kollegen die es anders sehen. Das hat aber zu 99% jagdliche Gründe... 
 
 
Im übrigen weil hier alle von Ruhe reden: Ein Pilzesammler der im Unterholz rumläuft stört die Wildtiere 100x mehr wie ein Auto. Die Tiere wissen das ein Auto, Motorrad oder die Motorsäge keine Gefahr darstellt. Wenn sich jemand "unauffällig" bewegt bekommt das
Wild viel eher Panik. 
 
Anzeige bei der Polizei ist wohl im Sande verlaufen, keine Ahnung.
Hunde dürfen zwar auch in den Wald (leider!), müssen aber angeleint sein oder sich ausschließlich
auf Wegen aufhalten, ansonsten geht das in Richtung Wildern...
 
Das stimmt so nicht. Generell gibt es in Deutschland keine Leinenpflicht. Solange der Wald nicht als Wildruhezone oder Natur oder Vogelschutzgebiet (FFH Gebiete zählen hier nicht) ausgewiesen ist darf jeder seinen Hund dort frei laufen lassen. Einzig das der Hund "abrufbar" ist, ist vorgeschrieben. Das fahren im Bestand, abseits von Rückegassen/Arbeitsgassen ist zwar nicht gesetzlich geregelt, könnte aber mit der ggf. vorhandenen Zertifizierung Probleme geben. Das wird dann auch mal richtig teuer. Ich lese aus deinem Text raus das du Jäger bist, richtig? 
 
Lg
 

JJL

Member
Mitglied seit
29.11.2016
Beiträge
1.043
Danke
566
Foley schrieb:
 
Das stimmt so nicht. Es gibt durchaus Wege durch den Wald die öffentlich sind. Wenn es ein geschotterter oder geteerter Weg ist und dort kein Schild steht darfst du da durch fahren. Ist dann vermutlich ein Gemeindeweg. 
 

 
Als Beispiel: Der hier eingezeichnete Weg ist nur geschottert und führt durch den Staatswald, welcher HessenForst gehört. Dieser Weg allerdings gehört der Gemeine und ist ein offizieller Weg den jeder frei benutzen darf. Wie zu erkennen gehen von diesem Weg auch weitere Wege ab. An Kreuzungen und Abzweigungen steht dann das übliche Schild. 
 
Der Vergleich mit dem Trampelpfad hinkt - es muss klar als Weg erkennbar sein durch z.b Schotter oder Teer. Erdwege zählen da nicht.
 
Im schlimmsten Fall ist es übrigens "nur" eine Ordnungswidrigkeit und kostet 20-25€.
 
 
Im übrigen weil hier alle von Ruhe reden: Ein Pilzesammler der im Unterholz rumläuft stört die Wildtiere 100x mehr wie ein Auto. Die Tiere wissen das ein Auto, Motorrad oder die Motorsäge keine Gefahr darstellt. Wenn sich jemand "unauffällig" bewegt bekommt das Wild viel eher Panik. 
 
Lg
Och menno..... immer dieses stumpfsinnige diskutieren und diese Besserwisserei bei Themen, bei denen wir als 4x4 Fahrer eigentlich einer Meinung sein sollten. Es ist unser aller Ruf den wir verlieren/beschädigen wenn ein paar meinen, sie müssten durch den Wald hacken.
Deinem Profilbild zu urteilen, arbeitest du doch im Wald. Warum genau ermutigst du dann die Leute dazu mim Auto durch den Wald zu fahren ?
"Pilzsammler stören ja mehr als ein Auto......" "nur 20€ Strafe"
 
Davon abgesehen schreibt der Themenstarter dass andere Autos "verreckt" wären. Der Weg war also sicherlich nicht geschottert oder geteert.
Aber nun gut. Kostet ja wie bereits erwähnt nur 20€ Strafe.
 
Na dann : frohes Unterholzgeheize. Ist ja günstiger als ein Offroadpark. Da kann man sich 2 mal erwischen lassen und ist dennoch günstiger.
Bitte achte aber drauf, dass du beim Bäume fällen nicht im Weg stehst wenn jemand Spass hat ;) 
 
Und wenn wir schon bei hinkenden Vergleichen sind.....deine "störenden Pilzsammler" verursachen sicherlich weniger Schäden als ein 2,5t schwerer 4x4 im Wald der durchs Unterholz wühlt.
 
Sorry...kein Verständnis bei solchen Themen. 
 

Foley

4x4 Bembel
Mitglied seit
29.08.2010
Beiträge
1.144
Danke
795
Hi,
 
du hast meinen kompletten Post gelesen? Mir fehlen da echt grad die Worte, denn du scheinst nichts richtig verstanden zu haben. 
 
 
Ich ermutige keinen im Wald zu fahren. Ich wollte nur klar stellen, dass es durchaus erlaubt ist durch den Wald zu fahren, wenn kein Schild da steht. Unter welchen Bedingungen habe ich in meinem Post erklärt. Somit wäre die Frage von Björn auch beantwortet. 
 
Es kam vielleicht auch nicht deutlich rüber: Die 20€ bezogen sich auf das Befahren eines Waldwegs. Abseits des Waldweges kann es, je nach ggf. vorhanden Schutzgebiet, deutlich teurer werden. 
 
Ja, ich arbeite im Wald als Förster. Deswegen kann ich mit gutem Gewissen auch sagen, dass ein paar Autos keines falls das Wild stören. Ist hier aufm Dorf auch vielleicht anders wie im Frankfurter Stadtwald. Da sind die erwähnten Pilzesammler und Mountenbiker wesentlich schlimmer. Vom durchs Unterholz fahren war nicht die Rede. Siehe den Abschnitt mit der Zertifizierung .. 
 
Wer im Wald durchs richtige "Unterholz" fährt man das eh nur einmal. Danach ist zu 99% irgend ein Reifen platt, ein Schlauch oder Kabel abgerissen oder ein Sensor beschädigt. Trockene Äste können nämlich echt hart sein ;) 
 
 
Lg und JJL -> Komm mal ein bisschen runter
 

Urgestein

Member
Mitglied seit
23.03.2018
Beiträge
358
Danke
245
Standort
Westerwaldkreis
Hier wird doch niemand animiert im Wald rumzufahren.
Frage und Antwort?

(Mit Sicherheit Jäger oder Jagdpächter)
Macht Stacheldraht drumm.
 

JJL

Member
Mitglied seit
29.11.2016
Beiträge
1.043
Danke
566
Foley schrieb:
Hi,
 
du hast meinen kompletten Post gelesen? Mir fehlen da echt grad die Worte, denn du scheinst nichts richtig verstanden zu haben. 
 
 
Ich ermutige keinen im Wald zu fahren. Ich wollte nur klar stellen, dass es durchaus erlaubt ist durch den Wald zu fahren, wenn kein Schild da steht. Unter welchen Bedingungen habe ich in meinem Post erklärt. Somit wäre die Frage von Björn auch beantwortet. 
 
Es kam vielleicht auch nicht deutlich rüber: Die 20€ bezogen sich auf das Befahren eines Waldwegs. Abseits des Waldweges kann es, je nach ggf. vorhanden Schutzgebiet, deutlich teurer werden. 
 
Ja, ich arbeite im Wald als Förster. Deswegen kann ich mit gutem Gewissen auch sagen, dass ein paar Autos keines falls das Wild stören. Ist hier aufm Dorf auch vielleicht anders wie im Frankfurter Stadtwald. Da sind die erwähnten Pilzesammler und Mountenbiker wesentlich schlimmer. Vom durchs Unterholz fahren war nicht die Rede. Siehe den Abschnitt mit der Zertifizierung .. 
 
Wer im Wald durchs richtige "Unterholz" fährt man das eh nur einmal. Danach ist zu 99% irgend ein Reifen platt, ein Schlauch oder Kabel abgerissen oder ein Sensor beschädigt. Trockene Äste können nämlich echt hart sein ;)
 
 
Lg und JJL -> Komm mal ein bisschen runter
ich bin vollkommen unten. Und ja ich habe deinen Beitrag komplett gelesen.
Wie bereits erwähnt ist der Themenstarter aber nicht über einen geschotterten/geteerten Weg gefahren. Und da heisst die Antwort : Nein darfste nicht. Zu Recht.
 
Mit Verharmlosungen ermutigt man automatisch Menschen Dinge zu tun die eigentlich falsch sind. Denn genau das ist das einzige was hängen bleibt wenn jemand seine "Taten" rechtfertigen möchte.
Kostet nur 20€
Ein paar Autos stören nicht
so lange vernünftig gefahren wird ist es ok etc pp.
 
Es ist nun mal nicht ok. Die Strafen zu günstig, die paar Autos werden ganz schnell viele und stören dann doch, vernünftig wird selten gefahren von Menschen die Spass haben wollen.
 
Wir in unserer Gegend haben zb das Problem der Feldfahrer. Unsere Feldwege sind ab und an mehr befahren als die A5. Was auch ok wäre wenns ein miteinander wäre.  Die Realität ist aber, dass die Leute fahren wie die Henker. Hunde, Kinder und co ? Egal.  Abbremsen ? Kei Zeit. Auf die Seite fahren ?dann wirds Auto ja dreckig.
 
 
 
Also : nix Wald 
 
in diesem Sinne ein ruhiger JJL
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema:

Waldwege ohne Verbotsschild

Waldwege ohne Verbotsschild - Ähnliche Themen

  • Waldwege

    Waldwege: hi :no: das thema war glaub schon mal, aber ich finds net. dann hab ich im nets geschaut, da wirst du gaga. :blush: wann darf ich im wald...
  • Ähnliche Themen

    • Waldwege

      Waldwege: hi :no: das thema war glaub schon mal, aber ich finds net. dann hab ich im nets geschaut, da wirst du gaga. :blush: wann darf ich im wald...
    Oben