Achsvermessungswerte nach Höherlegung

Diskutiere Achsvermessungswerte nach Höherlegung im Wrangler JK Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; Moin,    ich fand im Wissensschatz dieses Forums Werte für eine Achsvermessung (s. Anlage, Seite 1).   Naturgemäß veränderte sich aufgrund meiner...
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Seesternschnuppe

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Moin, 
 
ich fand im Wissensschatz dieses Forums Werte für eine Achsvermessung (s. Anlage, Seite 1).
 
Naturgemäß veränderte sich aufgrund meiner Höherlegung die Geometrie (3,5" JKS-Kontrol-Fahrwerk). Weil es im Teilegutachten für die Änderungsabnahme gefordert ist, habe ich nun eine Achsvermessung durchführen lassen (s. Anlage S. 2). Ich bin jedoch nicht sicher, ob ich mit dem angehängten Vermessungsprotokoll überhaupt zur Änderungsabnahme aufbrechen soll oder die Werte so weit aus dem "Kurs" sind, dass der Prüfer aus dem Kopfschütteln nicht herauskommt.
 
Für Hinweise wäre ich dankbar.
 
Gruß
 
Tom
Anhang anzeigen Messwerte.pdf
 
Heisseluft

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Lalala...
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Wie fährt er sich denn?
 
Sieht doch alles OK aus.
 
 
Nimm das Protokoll und lass eintragen. Der Prüfer ist (fast immer) nicht in der Lage die Werte einzuschätzen!
 
 
Seesternschnuppe

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Moin, 
 
ich kann mich in puncto Fahrverhalten nicht beklagen und bin sehr zufrieden. Kein Geschaukel, kein schwammiges Fahrgefühl, er entschleunigt auch beim Bremsen geradeaus und driftet nicht seitlich ab. Lasse ich das Lenkrad los, geht's weiter geradeaus … insgesamt alles ok und vom Fahrverhalten sehr gemütlich.  :top:  Einziges Manko nach der Höherlegung: Man(n) muss den Hintern beim Einsteigen nun "anlupfen", meine Frau wird vermutlich klettern müssen  :jester:
 
Gruß
 
Tom
 
Headman

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Moin,

finde auch sieht gut aus...Spur hat er eingestellt und Nachlauf wurde bei Dir vermutlich durch Brackets an den Längslenkeraufnahmen auf den jetzigen Wert fix erreicht. Bei Einstellbaren LL gehen manche beim Nachlauf sogar bis auf 7 oder sogar 8 Grad läuft einfach besser mit etwas mehr Nachlauf - also alles gut - weicht halt von den Werkssollwerten ab - und zwar aus Jeepersicht positiv ;-) - aber wie oben schon gesagt - die meisten Prüfer können das Vermessungsprotokoll eh nicht wirklich interpretieren - wird angeschaut...gemurmelt und zur Kenntnis genommen. Fertig. Mach Dir kein Kopp - eintragen lassen und gut.

G Heiko
 
Seesternschnuppe

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Hallo,

ich war heute bei einer TÜV-Niederlassung und ergatterte einen Termin für Do in einer Woche. Der Prüfer meinte er würde dann mindestens drei Stunden benötigen, wenn ich ihm alle meine gutsortierten Unterlagen schon heute überlassen könnte. Es gäbe da reichlich Klärungsbedarf was die Räder im Zusammenspiel mit dem Fahrwerk anginge, das Fahrwerk an sich, unabgedeckte Arbeitsscheinwerfer etc. Hoffnungen würde er mir nicht machen wollen und er wies mich darauf hin, dass ich ohne Betriebserlaubnis unterwegs sei. Da hat er sicher Recht, der Wagen fährt sich aber auch ohne Betriebserlaubnis unverschämt gut.

Vorher war ich noch auf einem Rollenprüfstand wegen der Tachoüberprüfung anlääslich der geänderten Räder. Auch das war schräg. Mir wurde versichert, dass der Tacho bei niedrigen Geschwindigkeiten nachgehen würde, man aber nur bis 60 km/h messen könne. Ich meinte nur, dass ich auf der Hinfahrt einen Abgleich der digitalen Tachoanzeige mit einem TomTom-Navi gemacht habe und der Tacho geht definitiv nicht nach sondern vor. Aber halt mit steigender Geschwindigkeit erwartungsgemäß nicht linear (bei 40 dann 41, bei 80 dann 85 etc.)Im Endeffekt schrieb er passende Werte handschriftlich auf, stempelte und das Protokoll wanderte zu den anderen Unterlagen in die dem Sachverständigen übergebene pralle Mappe. Normal ist das alles nicht. Ehrlich gesagt finde ich das alles total nervig. Und hätte ich das alles vorher gewusst, wie sich das entwickelt, hätte ich ein bereits umgebautes Fahrzeug gekauft. Freitag in einer Woche stehe ich samt Gattin hoffentlich im Matsch in Polen (gebuchte Wochenendtour), egal ob mit oder ohne Eintragungen

Gruß

Tom

Ps.: Die Sache mit dem (Aufstiegs-)Tritt für meine Frau lasse ich lieber. Ich möchte künftig nicht ständig Ihren Kombi nutzen müssen, wenn der Jeep sich plötzlich zu ihrem Ding entwickelt.
 
Headman

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Boar wenn man sowas schon hört..."Hoffnung würde er keine machen..." ...andere Mütter haben auch schöne Töchter - soll heißen jemand der so eingestellt ist überlasse ich meine Unterlagen erst gar nicht und trage diese inklusive meinem Geld woanders hin... es gibt nämlich auch Prüfer die Ihren Job gerne machen und sich für außergewöhnliche Fahrzeuge und Umbauten begeistern können ...

Mal am Rande - Arbeitsscheinwerfer müssen nicht abgedeckt sein - alter Hut, er soll dir mal zeigen wo das steht...wird nix draus werden.

Drück Dir die Daumen das es glatt über die Bühne geht!

G Heiko
 

JoergMoeller

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Seesternschnuppe schrieb:
unabgedeckte Arbeitsscheinwerfer
 
Aus der Stvzo:
 
(7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
 
Da steht nichts von "Abdeckungen".
 
Neulich hat ein TÜVer die Arbeitsscheinwerfe an meinem anderen Geländewagen moniert, die "Schaltung" sei nicht i.O., weil ich sie auch während der Fahrt einschalten könnte. Das ist richtig, im Gesetzt steht aber drin "Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden".   Es steht nicht drin "Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt einschaltbar sein" Das verstehe ich analog zu Nebelscheinwerfern, Nebelschlussleuchten und Fernlicht. Da ist die Benutzung auch an Bedingungen (z.B. "Nebel") geknüpft. Einschalten KANN ich die Lichter wann ich will, ob ich sie einschalten DARF steht auf einem anderem Blatt.
 
Meine Zusatzbeleuchtung ist "Arbeitsstellenbeleuchtung" für die Winde im Falle von Fremd- und Eigenbergungen. Das Fernlicht ist wg. Blendung und Schattenwurf dazu nicht geeignet. Ende der Begründung.
 
Gruss
Jörg
 
Heisseluft

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Da gab es erst einen Palaverthread, über Arbeitsscheinwerfer...Wer es so wie Jörg begründen kann, hat relativ gute Karten, wer keine Winde hat, muss halt ein Tabledancegewerbe anmelden und das Autoo als fahrbahres Bühnenlicht deklarieren...
 
 
 
wjrobby

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Heisseluft schrieb:
Da gab es erst einen Palaverthread, über Arbeitsscheinwerfer...Wer es so wie Jörg begründen kann, hat relativ gute Karten, wer keine Winde hat, muss halt ein Tabledancegewerbe anmelden und das Autoo als fahrbahres Bühnenlicht deklarieren...
 
 
Deine Ideen sind immer wieder Geil.. :rofl:

Sorry fürs OT..,
 
goahead

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Moin,
 
eine Frage an die Profis zum Thema Nachlauf, ab wieviel Grad Nachlauf sollte/muss man über die Kardanwelle "nachdenken" ?
 
Gibt es da Erfahrungswerte ?  :wave:
Heiko (Headman ) schrieb oben im Thread bis zu 8 Grad, ist dies das obere Ende ?
Die GEO Brackets ( JKS, RAncho, AEV, Metalcloak ) haben ja auch, wie verstellbare vordere LL die Möglichkeit unterschiedliche Montage Punkte zuwählen die dann
einen anderen Nachlauf ergeben.
 
Gruss Steffen
 
Heisseluft

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Spätestens wenn es Vibrationen gibt.  Die Achse kann man ja nicht endlos kippen.
 
Evtl. kann man auch mit Offset Balljoints arbeiten...aber... warum will man dann zu viel Nachlauf?  Dann lenkt es sich ja auch nicht mehr leicht....
 
goahead

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Heisseluft schrieb:
Spätestens wenn es Vibrationen gibt.  Die Achse kann man ja nicht endlos kippen.
 
Evtl. kann man auch mit Offset Balljoints arbeiten...aber... warum will man dann zu viel Nachlauf?  Dann lenkt es sich ja auch nicht mehr leicht....
 
Ok , danke .. :wave:
 
es geht nicht darum soviel Nachlauf wie möglich zuhaben, soll ja kein "rüttelnder Zug" werden, sondern eher um den
unkritischen Bereich.
Sorry, wenn ich die Frage etwas unglücklich formuliert habe. 

Gruss Steffen
 
Heisseluft

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Optimaler Nachlaufwinkel ist immer etwas subjektiv belastet.
 
Ich habe Karren gefahren, da lief mit bei 70 der Angstschweiß den Rücken runter, der Besitzer empfand es als "Problemlos"...
Auch liegt es individuell am Fahrzeug, den verbauten Komponenten, i.d.R. hat sich 6° plusminus 1,5° als brauchbares Optimum erwiesen, gerade bei eingebautem Lift und ggf. größeren Rädern. Abweichungen sind natürlich möglich, manchmal treffen sie auch an technische Grenzen (Knickwinkel Kardan).
 
Headman

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8 Grad ist schon viel - ist der Erfahrungswert den mir ein Umbauer genannt hat...ich würde auch 6-7 anvisieren. Irgendwann wird es nicht nur für das Gelenk des Kardans zuviel, auch Lenkkräfte bzw Lenkgetriebe wird mehr belastet - Geradeauslauf ist nicht alles...immer ein Kompromiss.

G Heiko
 
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Ihr denkt auch daran, den richtigen Winkel der Kardanwelle  zu beachten ???
 
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Moin,
 
danke für Euer Feedback, dann merke ich mir mal  4,2 - 6,5 Grad , für ein subjektiv gutes Fahr"er"lebniss , "konservativ" wie ich bin ..
mit  aktuell 2,5" FW und 285/70R17 Reifen.
 
Gruss Steffen :wave:
 
Heisseluft

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RickyRicardo schrieb:
Ihr denkt auch daran, den richtigen Winkel der Kardanwelle  zu beachten ???
 

Genau, da liegt der "Hund begraben"....deshalb meine Anmerkung mit den "Offset-Balljoints"
 

JoergMoeller

Guest
Heisseluft schrieb:
Da gab es erst einen Palaverthread, über Arbeitsscheinwerfer...Wer es so wie Jörg begründen kann, hat relativ gute Karten, wer keine Winde hat, muss halt ein Tabledancegewerbe anmelden und das Autoo als fahrbahres Bühnenlicht deklarieren...
 
 
 
Man muss kein Gewerbe haben, um zu "arbeiten".
 
Immer schön selbst nachlesen ... wird halt viel doofes Zeug, insbesondere auch in den Medien, verbreitet. "Bullenfänger sind verboten!!!" Sind sie nicht ... mein 97er Nissan Terrano hat einen, sogar ein richtig fettes Ding, ganz offiziell eingetragen, ist noch nie bei der HU beanstandet worden. Die sind nicht "verboten" - sie sind nur bei Kfz mit EZ ab dd.mm.yyyy nicht mehr (ohne weiteres) eintragungsfähig.
 
Man darf sich nur nicht immer gleich ins Bockshorn jagen lassen. Was interessieren mich "interne Anweisungen" des TÜV oder der Dekra. Es gib, unter anderem, die StvZo, da steht drin was Phase ist.
 
Mir wollte mal ein TÜVer was davon erzählen, dass ich den Schalter für die Arbeitsscheinwerfer "beschriften müsse". Das ist noch so ein Mythos. Ich habe dafür bisher keine Grundlage gefunden. Es gibt anscheinend dafür auch kein genormtes Symbol. War auf Nachfrage nach der Gesetzesgrundlage dann auch kein Problem mehr. Ich will mich ja gerne gesetzeskonform verhalten. Damit ich das kann, frage ich immer gerne wo ich das nachlesen kann, damit ich das dann auch ganz bestimmt alles richtig mache .... 
 
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