Dauerlicht Blinker

Diskutiere Dauerlicht Blinker im Wrangler JK Forum Forum im Bereich Wrangler Forum;         Welcher Teil deiner ersten Einlassung entspricht denn der Arbeit eines Moderators? Ich sehe da weder eine fachliche Hilfestellung noch war...
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Grefenius

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Det65 schrieb:
Nix für ungut, aber ihr seid echt anstrengend.....
 
Zwei Seiten über ein Birnchen das leuchtet......
 
 
Det65 schrieb:
sorry aber erstens hat ein Mod schon drum gebeten das zu mäßigen und zweitens hast du auch nicht viel dazu beigetragen, außer einen Mod wegen seiner Arbeit zu kritisieren! Schöne Ostern
 
 
Welcher Teil deiner ersten Einlassung entspricht denn der Arbeit eines Moderators? Ich sehe da weder eine fachliche Hilfestellung noch war ein disziplinarisches Eingreifen nötig.
 
Die Diskussion war bis dorthin sachlich, fachlich kompetent und themenbezogen. 
 
Wendy99

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Ich bin froh, über den Thread und die Hilfen
 
Headman

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Moin,

ich habe mit zwei hilfsbereiten Mitarbeitern von FCA hier in Ffm gesprochen und das mal offiziell angefragt. Zunächst herschte etwas Unwissenheit - aber nur weil zuerst an den aktuellen JL gedacht wurde - bei dem sind die seitlichen Blinker im Spiegel und diese dürfen nicht als seitliche Markierungsleuchte fungieren (bei dem JL separat vorne im Kotflügel mit dem TFL angebracht -die SML blinken dann nicht mit) - als dann aber klar war, dass es sich bei der Anfrage um den JK handelt ( ...wir müssen uns damit abfinden ...wir fahren nun das "Alte" Modell ) hat man sicherheitshalber die Kollegen der Homologation eingeschaltet von denen der Sachverhalt geprüft wurde. Ich erhielt netterweise gestern einen Rückruf von FCA wo bestätigt wurde, dass es so ist wie es eben ist - bei den EU Jks (EG Typ. Gen.Fahrzeuge) ist die seitliche Markierungsleuchte im Kotflügel gleichzeitig ein seitlicher Fahrtrichtungsanzeiger - was ja auch nach ECE Reg. durch die Kennzeichnungen auf dem Glas der Leuchte so gekennzeichnet ist. Punkt.

Man wollte keine allgemeine Bescheinigung darüber ausstellen - die ich hier gerne gepostet hätte - weil es auch JKs gibt die nach nationalem Recht per Einzelgenehmigung in Verkehr kamen wo es abweichende Schaltungen der Leuchten geben kann (Grauimporte o.ä.). Betroffene/Interessierte können über die FCA Kundenservice Mailadresse mit Angabe der jeweiligen FIN eine kurze Anfrage stellen und bekommen dann eine Bestätigung - laut dem netten Herrn von FCA sind die Kollegen der Homologation von Jeep nun "vorgewarnt" und mit dem Thema vertraut für den Fall das nun diesbezüglich Anfragen eintrudeln. Die Bescheinigung von Jeep wird wohl auch dem TE bei seinem Problem mit der Polizei abschliessend helfen.

So nun schöne Osten und ein schönes laaaaanges Wochenende!

G Heiko


PS - Ja, gebe Det eigentlich Recht...zwei Seiten wegen eigentlich nix - aber über 100 und ein Punkt und alles wegen 2 Birnchen...Wow - da kann man schon mal drüber schnacken - klar keiner weiß alles...weder Polizei, TÜV noch wir ...aber so ne Strafe ist wohl mehr als überzogen für etwas das genau so sein soll wie es ist...hier im Land geht halt manches seltsame Wege...
 
defendercruiser

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So Post ist da....
 
 
 
und zwar vom Landratsamt Miltenberg Diensstelle Obernburg ein Herr Horlebein
 
 
 
Sehr geehrter Fahrzeughalter 
 
Wir haben erfahren, dass sich Ihr Fahrzeug in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand befindet.
 
Sie werden daher gemäß § 5 FZV gebeten innerhalb 8 Tagen.
 
Ein Gutachten vom Tüv oder einer anerkannten Überwachungsstation vorzulegen.
 
 
 
oder eine Bestätigung von einer Werkstätte der Mängelbeseitigung
 
 
 
oder das Fahrzeug außer Betrieb zu setzen.
 
 
 
Falls Sie dieser Aufforderung nicht innerhalb der festgelegten Frist nachkommen , leitet die Zulassungsstelle kostenpflichtige Maßnahmen ein.
 
 
US911

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Also das Landratsamt beinhaltet wohl dort die Zulassungsstelle. Diese Informationsweitergabe läuft standardmäßig, wenn vom Erlöschen der Betriebserlaubnis ausgegangen wird.
Ein Gutachten nach 5 FZV kostet relativ viel, daher würde ich - wenn es explizit genannt ist - zur Jeep-Werkstatt fahren und mir dort mit nem 3-Zeiler die Vorschriftsmäßigkeit der SM1-Leuchten bestätigen lassen.

Die eigentliche Ahndung kommt dann später vom Bayer. Polizeiverwaltungsamt...dafür hatte ich dir ja schon Textbausteine geliefert ;)

Diesen Text kannst du natürlich auch an den Sachbearbeiter vom Landratsamt schicken, dann ist es vielleicht auch schon erledigt...
 
defendercruiser

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So Antwort von Jeep .........      ( Danke an Frau Hahn vom FCA super nett und die Antwort kam binnen 12 St )
 
 
 
 
[SIZE=15pt]i[/SIZE][SIZE=15pt]m Rahmen [/SIZE][SIZE=15pt]d[/SIZE][SIZE=15pt]er für Ihr Fahrzeu[/SIZE][SIZE=15pt]g [/SIZE][SIZE=15pt]gültigen EG-Typgenehmigu[/SIZE][SIZE=15pt]n[/SIZE][SIZE=15pt]g e4*200[/SIZE][SIZE=15pt]1/[/SIZE][SIZE=15pt]116*0116*05 ist [/SIZE][SIZE=13pt]ersichtlich, [/SIZE][SIZE=13pt]da[/SIZE][SIZE=13pt]ss [/SIZE][SIZE=13pt]i[/SIZE][SIZE=13pt]m Serienzustand die Bauteilgenehmigung für Beleuchtung die ECE R48 erfüllt ist. Se[/SIZE][SIZE=13pt]r[/SIZE][SIZE=13pt]ienseitig ist bei Ihrem Fahrzeug in den [/SIZE][SIZE=13pt]v[/SIZE][SIZE=13pt]orderen Seitenmarkierungsleuchten die Blinkfunktion der Fahrrichtungsanzeiger integriert und entspricht dieser Richtlinie.[/SIZE]
[SIZE=13pt]Sehen Sie hierzu folgenden Auszug aus der Richlinie:[/SIZE]
[SIZE=18pt]([/SIZE][SIZE=18pt]FIAT)[/SIZE]
[SIZE=6pt]PROFESSIONAL[/SIZE]
[SIZE=15pt]ECE-R 48[/SIZE]
[SIZE=15pt]Anbau der Beleuchtungseinrichtungen[/SIZE]
[SIZE=20pt]Jeep[/SIZE]
[SIZE=14pt]5.[/SIZE][SIZE=14pt]7[/SIZE]
[SIZE=10pt](LANCED)[/SIZE]
[SIZE=12pt]5.7.1[/SIZE]
[SIZE=13pt]Zusammengebaute, kombinierte [/SIZE][SIZE=13pt]od[/SIZE][SIZE=13pt]er ineinandergebaute Leuc[/SIZE][SIZE=13pt]hte[/SIZE][SIZE=13pt]n oder Einzelleuchten[/SIZE]
[SIZE=14pt]Die Leuch[/SIZE][SIZE=14pt]ten können zusammengebaut, [/SIZE][SIZE=14pt]k[/SIZE][SIZE=14pt]ombiniert oder ineinander [/SIZE][SIZE=13pt]gebaut sein, sofern [/SIZE][SIZE=13pt]alle Vorschriften hinsichtlich der Farbe, der Anord [/SIZE][SIZE=14pt]nung, der Ausrichtung, der geometrischen Sichtbarkeit und der elek [/SIZE][SIZE=13pt]trischen Schaltung und gegebenenfalls weitere Vorschriften bei je[/SIZE][SIZE=13pt]d[/SIZE][SIZE=13pt]er [/SIZE][SIZE=15pt]Leuchte eingehalten sind.[/SIZE]
[SIZE=12pt]6.18.7[/SIZE]
[SIZE=15pt]Elektrische Schaltung [/SIZE][SIZE=13pt]Bei Fahrzeugen der Klassen M, und Ni, die kürzer als 6 m sind, dürfen gelbe Seitenmarkierungsleuchten auch Blinklicht ausstrahlen, sofem sie synchron und mit derselben Frequenz wie die Fahrtrichtungsanzeiger [/SIZE][SIZE=12pt]auf dersclben Seite des Fahrzcugs bl[/SIZE][SIZE=12pt]ink[/SIZE][SIZE=12pt]en.[/SIZE]
 
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Klasse, jetzt mal eine freundliche Einladung für eine "ordentliche Offroadtour mit anschließender Fahrzeugbesichtigung" (aka JeepForum Treffen :hug:) an die Kollegen vom Landratsamt aussprechen.
 
Oldscratty

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US911

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Die Dame von FCA hat dir ja auch nur bestätigt, was vorher bereits von anderen Usern hier angeführt wurde. Ich bezweifle, daß diese E-Mail der Zulassungsbehörde oder dem Pol.Verwaltungsamt ausreicht. Sollte schon was mit Stempel und Unterschrift sein...Jeep-Händler oder Tüv etc.
 
murray

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Das Schreiben von FCA mit zum Straßenverkehrsamt nehmen und den vermeintlichen Mangel vom Sachbearbeiter in Ansehen lassen - das Straßenverkehrsamt ist auch befugt, die Beseitigung von Mängeln zu bestätigen
 
Leberwurstbrot

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Was ich mich dazu frage:
Die Behörde wirft einen nicht ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs vor.
 
Muss in so einem Fall die Behörde nachweisen das es so ist, oder muss der Halter nachweisen das es nicht so ist? 
 
 
Seesternschnuppe

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Moin Leberwurstbrot,

der nicht ausreichend kompetente Polizist handelte nach bestem Wissen und Gewissen nach §53 OWiG
https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__53.html

Da bleibt dem Betroffenen nur fristgerecht einzureichender Widerspruch, das Antreten des Gegenbeweises und die zusätzliche Option einer Dienstaufsichrsbeschwerde gegen den Polizisten (sinnvoller Weise nicht bei dessen Vorgesetzten sondern bei der übergeordneten Behörde, mit der Empfehlung den Beamten entsprechend zu beschulen). Im Prinzip sind wir aber alle nur Menschen und fehlerfrei ist keiner.

Gruß

Tom
 
US911

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Grundsätzlich sind die Behörden in der Nachweispflicht, wenn der Serienzustand besteht. Bei techn. Veränderungen ist der Halter in der Nachweispflicht.

Ich hätte -wie bereits mehrfach angeführt - mit einem Schreiben an die Zulassungsstelle auf die SM1-Kennung der Leuchten verwiesen, bevor die Sache unnötigerweise vor Gericht geht.
 
Oldscratty

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... und letztendlich bleibt der "Bürger" aufgrund der Unfähigkeit von Polizei und Ordnungsamt auf den Kosten sitzen, die er für die Erbringung des Nachweis seines ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeugs und eventuellen RA-Kosten zahlt ... 
 
Ich freue mich auf den näher rückenden Tag, an dem das jetzige System mit dunkelroter Karte ins Nirvana geschickt wird und der "Bürger" wieder besser vor übereifrigen Verwaltungsmitarbeiter geschützt wird und die Verwaltung bei eigenen Fehlern für die Aufwändungen des "Bürgers" aufkommen muss.  :jester:   :friday:
 
US911

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Oldscratty schrieb:
... und letztendlich bleibt der "Bürger" aufgrund der Unfähigkeit von Polizei und Ordnungsamt auf den Kosten sitzen, die er für die Erbringung des Nachweis seines ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeugs und eventuellen RA-Kosten zahlt ... 
 
Ich freue mich auf den näher rückenden Tag, an dem das jetzige System mit dunkelroter Karte ins Nirvana geschickt wird und der "Bürger" wieder besser vor übereifrigen Verwaltungsmitarbeiter geschützt wird und die Verwaltung bei eigenen Fehlern für die Aufwändungen des "Bürgers" aufkommen muss.  :jester:   :friday:
Eindeutig Nein !!!
Für den Bürger entstehen hier keine Kosten, wenn kein schuldhaftes Handeln vorliegt. Man braucht auch keinen Rechtsanwalt...ich habe das jetzt ausreichend und mehrfach beschrieben. Allerdings muß man die Flucht nach vorne antreten und in Kontakt mit den jeweiligen Behörden treten und die Sache entsprechend schildern, bevor man von der Zulassungsbehörde ein Gutachten gem. §5 FZV auferlegt bekommt, das Fzg. außer Betrieb gesetzt wird oder gar selbst beim Tüv ein Gutachten in Auftrag gibt. Letztendlich würde die Sache vor dem zust. Verwaltungsgericht enden...und da gibts halt nunmal nur ein Urteil: Einstellung des Verfahrens.
Ehrlich gesagt, verstehe ich nicht, daß der ganze Sachverhalt immernoch in der Schwebe ist. Das wäre normalerweise ein Telefonat mit dem Sachbearbeiter der Zulassungsbehörde gewesen bzw. eine kurze Vorbeifahrt. Die Owi-Ahndung vom bayer. Polizeiverwaltungsamt hätte ich ähnlich abgehandelt. Ich kann nicht mehr, als rechtssichere Hilfeleistung erbringen...so wie das einige andere auch mit guten Antworten und Hinweisen auf die einschlägige ECE-Regelung gemacht haben.

Das Ordnungsamt ist übrigens im vorliegenden Fall überhauptnicht involviert.
 
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