Dauerlicht Blinker

Diskutiere Dauerlicht Blinker im Wrangler JK Forum Forum im Bereich Wrangler Forum; So der Zettel ist da.   118,50  1 Punkt  Tatbestand :   Zusatzblinker leuchten Dauerhaft ( US lights )   werde denen jetzt mal was schreiben das...
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defendercruiser

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So der Zettel ist da.
 
118,50  1 Punkt 
Tatbestand :
 
Zusatzblinker leuchten Dauerhaft ( US lights )
 
werde denen jetzt mal was schreiben das das Orginal ist.
  
 
Deichschaf

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dodging the reaper
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Wie wäre es mit Gegenanzeige:  344 StGB, Verfolgung Unschuldiger ?
 
MoabUnlimited

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Fahr zum TÜV und lass Dir bestätigen, dass es Seitenmarkierungsleuchten (mit Blinkfunktion) sind und damit alles korrekt ist.
Am Besten gleich mit dem Hinweis auf die KBA Zulassung.
 
Ich würde dann trotzdem bei Einspruch dann noch höflich nachfragen, womit sie eine Gefährdung und damit die Höhe der Strafe rechtfertigen wollen?
Nur mal aus Interesse.  ;-)
Unerlaubtes Fahren mit Fernlicht, oder sogar Arbeitscheinwerfern kostet lauf Bußgeldkatalog sogar weniger.
 
Nicht nur Ahnungslosigkeit, sondern dann noch die Arroganz jemanden so richtig reintauchen zu wollen, regt mich auf!
Eine Mängelkarte und Wiedervorführung hätte locker gereicht.
 
Wie Erfolg
Rainer 
 
 
 
Leberwurstbrot

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Ich würde einfach dem Vorwurf ohne Begründung widersprechen und somit die Behörden in Zugzwang setzen. Kann ja jeder kommen und irgendwas behaupten. Wird sich der Sachbearbeiter schon überlegen müssen ob eine Klage gegen dich Erfolg hat.

Oder bestehen Zweifel das du unschuldig bist?
 
US911

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Deichschaf schrieb:
Wie wäre es mit Gegenanzeige:  344 StGB, Verfolgung Unschuldiger ?
Zielt lediglich auf die Verfolgung von Straftaten ab. Keine Ordnungswidrigkeiten !
Aber letztendlich müsste der einschreitende Beamte auch da gewusst haben, daß er rechtswidrig ein Strafverfahren einleitet. Der Verdacht (durch Unwissen) genügt nicht zur Erfüllung des Tatbestandes !
 
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MoabUnlimited schrieb:
Am Besten gleich mit dem Hinweis auf die KBA Zulassung.
Es handelt sich tatsächlich nicht um eine KBA-Zulassung, sondern um eine EG-Typengenehmigung (E-Zeichen), die auch auf der Streuscheibe eingeprägt ist.
 
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MoabUnlimited schrieb:
 
Ich würde dann trotzdem bei Einspruch dann noch höflich nachfragen, womit sie eine Gefährdung und damit die Höhe der Strafe rechtfertigen wollen?
Über ein Vorliegen einer wesentlichen Verkehrsbeeintächtigung kann man bei stehenden Blinkern sicherlich diskutieren. Außer Frage steht, daß es zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt und der Grundtatbestand (50 Euro, kein Punkt) erfüllt ist. Zzgl. Gutachten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis.

Aber (gerade in Bayern) wurde in der Vergangenheit das Vorliegen der wesentlichen Beeinträchtigung durch das Bayer. Polizeiverwaltungsamt (Bußgeldstelle) begründet dargelegt und auch durch Gerichte bestätigt.
 
goahead

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defendercruiser schrieb:
So der Zettel ist da.
 
118,50  1 Punkt 
Tatbestand :
 
Zusatzblinker leuchten Dauerhaft ( US lights )
 
werde denen jetzt mal was schreiben das das Orginal ist.
  
 
Moin,
 
wenn der Zettel , bereits der Bußgeldbescheid ist , unbedingt die Fristen ( 14 Tage ) und  Form des Einspruchs beachten,  § 67 OWiG besser einen Fachanwalt für Verkehrsrecht "konsultieren", u.a. wegen Akteneinsicht . :read:
Ansonsten, eher zurückhaltend mit der Behörde kommunizieren, also Pflichtangaben wenn diese noch erfoderlich sind,
meine Erfahrung, zu nicht geeichten Kameras, "verlorenen Fotos", man kann da Sachen erleben..
 
Viel Erfolg mit der Behörde. :wave:
 
Gruss Steffen
 
 
 
 

 
 
MoabUnlimited

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US911 schrieb:
Es handelt sich tatsächlich nicht um eine KBA-Zulassung, sondern um eine EG-Typengenehmigung (E-Zeichen), die auch auf der Streuscheibe eingeprägt ist.
 
Auch wenn Dirk hier schließen will, ich habe doch noch eine kurze Frage dazu.  Sorry!
 
Ich habe Typengenehmigung des gesamten Fahrzeugs gemeint, so wie es der Hersteller abnehmen hat lassen.
Darin müssten doch auch die einzelnen Beleuchtungseinheiten aufgeführt sein, oder stehen die bei einer eigenen Typengenehmigung (E) der Teile dort gar nicht mit drin?
Würde mich wundern, da ja auch Bemaßungen usw. beachtet werden müssen, das wird doch dann alles erfasst.
Das wäre dann doch in dem Fall der Verweis auf eine serienmäßige Ausstattung.
 
Servus
Rainer
 
Deichschaf

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dodging the reaper
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US911 schrieb:
Zielt lediglich auf die Verfolgung von Straftaten ab. Keine Ordnungswidrigkeiten !
Aber letztendlich müsste der einschreitende Beamte auch da gewusst haben, daß er rechtswidrig ein Strafverfahren einleitet. Der Verdacht (durch Unwissen) genügt nicht zur Erfüllung des Tatbestandes !
Dann lies mal §344.2, da geht es auch um Bußgeldverfahren.
 
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Auch die Typengenehmigung des JK ist inzwischen eine EG-Typengenehmigung, keine nationale KBA (auch wenn die hierzulande zuständig ist).
Aber du hast recht, dort sollten alle Fakten vorliegen. Ob dort auch die technische Verschaltung der Beleuchtung mit beantrag ist, weiß ich leider nicht. Denn eigentlich gibt es ja ohnehin für jede Leuchte Anbau und Betriebsvorschriften. Und jede Beleuchtungseinheit muß für sich als eigenes Bauteil geprüft und genehmigt werden, daher das E-Zeichen und die Kennung, um was es sich handelt (SM1).
 
US911

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@ defendercruiser

Das Geld für einen Rechtsanwalt würde ich mir sparen, da es ein sehr einfacher Sachverhalt ist. Unbedingt fristgerecht Widerspruch einlegen und wie folgt begründen:

Zum vorliegenden Tatvorwurf lege ich hiermit Widerspruch ein.

Bei den bezeichneten Leuchten handelt es sich tatsächlich nicht um Fahrtrichtungsanzeiger, sondern um Seitenmarkierungsleuchten. Für diesen Zweck wurden die Beleuchtungseinrichtungen geprüft und zugelassen. Dies ist nachweislich durch die geprägte EG-Typengenehmigung (e1-xxxxx) zu erkennen. Des weiteren sind die Beleuchtungseinrichtungen mit den Kennbuchstaben SM1 geprägt, dies weist sie eindeutig als Seitenmarkierungsleuchten und nicht als Fahrtrichtungsanzeiger aus.
Gem. dem Regelwerk der Richtlinie ECE-48 dürfen Seitenmarkierungsleuchten die Funktion der Fahrtrichtungsanzeiger unterstützen, sofern das blinken im selben Intervall geschieht.
Da die Schaltung der Beleuchtungseinrichtung sich bei meinem Fzg. im originalen Werkszustand befindet, erscheint somit der Tatvorwurf als nicht gerechtfertigt und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis liegt nicht vor. Ich bitte daher darum, den von mir geschilderten Sachverhalt zu prüfen und das Verfahren entsprechend einzustellen.

Bereits während der Kontrolle durch die Polizei habe ich den einschreitenden Beamten mehrfach auf den serienmäßigen Zustand meiner Beleuchtung hingewiesen. Offensichtlich waren diesem aber die grundlegenden Kenntnisse rund um Leuchten, deren Funktion und Kennbuchstaben fremd.
Ich bitte daher darum, den Sachverhalt einem übergeordneten Mitarbeiter des Beamten vorzulegen und rege ggf. eine Nachschulung des Beamten in Sachen technische Verkehrskontrollen / Beleuchtungseinrichtungen / Erlöschen der Betriebserlaubnis an.

.......so oder so ähnlich würde ich das Schreiben formulieren und noch ein Bild der Leuchten beilegen, auf welchem E-Zeichen und SM1 erkennbar sind.

Halte uns doch bitte auf dem Laufenden, was aus dem Fall wird.
 
US911

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Deichschaf schrieb:
Dann lies mal §344.2, da geht es auch um Bußgeldverfahren.
Du hast recht, glatt überlesen...allerdings zielt die Rechtsnorm auf direkten Tatvorsatz ab -wissentlich und wollentlich-, der Eventualvorsatz greift in der subjektiven Erfüllung hierbei nicht.
Ich denke es ist mehr als offensichtlich, daß der Beamte im vorliegenden Fall einfach keine Ahnung hatte...dafür kann er auch nicht strafrechtlich belangt werden.
 

Det65

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Nix für ungut, aber ihr seid echt anstrengend.....
 
Zwei Seiten über ein Birnchen das leuchtet......
 

Det65

Guest
Grefenius schrieb:
Wen es nicht interessiert, der muß es weder lesen und schon gar nicht kommentieren.
sorry aber erstens hat ein Mod schon drum gebeten das zu mäßigen und zweitens hast du auch nicht viel dazu beigetragen, außer einen Mod wegen seiner Arbeit zu kritisieren! Schöne Ostern
 
US911

US911

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Also ich habe ehrlich gesagt schon lange auf so einen Beitrag gewartet, weil die Leuchten halt absolut wie stehende Blinker wirken.

Und da das Forum schließlich zum Helfen da ist, darfs doch für 118 Euro und einen Punkt ruhig mal etwas ausführlicher werden...
 
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