Vermeintliche Standardbereifung nicht in den Papieren eingetragen

Diskutiere Vermeintliche Standardbereifung nicht in den Papieren eingetragen im Reifen und Felgen Forum im Bereich Jeep Modelle & Technik; Mir ist mit gewisser Verwunderung aufgefallen, dass die Rad-Reifenkombination auf meinem Dicken nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist...
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Mars

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Mir ist mit gewisser Verwunderung aufgefallen, dass die Rad-Reifenkombination auf meinem Dicken nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist.

Ich habe den Wagen letztes Jahr so erworben und ich war bislang in der Annahme, dass die Räder Standard sind.
Der Wagen steht auf 225/70, die auf 16" Y-Spokes aufgezogen sind.
In den Papieren finden jedoch 215/75R15 unter Ziff.15.1/15.2 Erwähnung, sowie 255/60R17 oder 265/65R17, beide auf einem AZEV  Rad.

Ferner irritieren mich jetzt auch (endlich?) die 30mm Spurplatten die verbaut sind und die keine Markierungen zeigen.

Der Wagen soll demnächst geTÜVt werden.
Was steht mir mit dem Vorgenannten an Arbeit oder Ungemach in Haus?
 

Elvislebt

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Es gibt nun zwei Möglichkeiten: Entweder sind sie wirklich nicht eingetragen oder Sie stehen nur nicht in Deinen Papieren sind aber hinterlegt. Und ja, das gibt es. So war das bei meinem XJ! Da sind drei Größen in den Papieren aber nicht die eigentlich Standardgröße, sie bei meinem sogar drauf ist. Ich bin dann zur Zulassungsstelle und habe nachgefragt. Der hat es mir am Rechner gezeigt. Er meinte, bei einer Kontrolle hätte darauf auch die Polizei Zugriff. Ich habe es mir trotzdem eintragen lassen.
Frage mal bei der Zulassungsstelle nach.
 
 

GrandCherokee93

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225/70/16 ist Standard beim ZJ. Der Pre hatte 15 Felgen, aber auch da sind die 225/70/16 kein Problem.
 
sepple

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mitJeep
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die reifen sind kein problem ! wenn der prüfer der meinung ist diese müssen in den papierfen stehen , kann er diese problemlos eintragen, da seriengröße.
reifengutachten gibts im downloadbereich,falls der gutachter was schriftliches braucht.
spurplatten ohne kennzeichnung könnten aber ein problem sein ! sind diese eingetragen ? hast du papiere dafür ?
wenn nicht , abbauen und welche mit gutachten besorgen.
 

WallE92

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Hängt stark vom Prüfer ab.
Waren bei meinem letzten TÜV leider ein Problem und war auch einer der Gründe, warum mir die Plakette versagt wurde.
Habe einen Preface mit 225/70 R15 und diese waren auch NICHT im Schein eingetragen.
War bei 5 Prüfstellen, bevor einer der Prüfer überhaupt mal akzeptiert hat, dass es sich bei den montierten Felgen um die Standardfelgen handelt!!! Dies sei angeblich nicht nachvollziehbar für die anderen Prüfstellen gewesen, weshalb diese zusätzlich Gutachten zu den Felgen gefordert haben.
Der letzte hat mir dann aber die Reifengröße anstandslos eingetragen mit dem hier vorhandenen Vergleichsgutachten. Die Spurplatten (25mm) hat er dann auch gleich mitgemacht, mit den Worten, dass da ja noch viel Platz sei.

Lasse die Räder einfach mal drauf und fahre am besten zu einer Prüfstelle, die nicht ganz so kleinlich ist. Es meckern da auch nicht alle.
Viel wichtiger als die Originalbereifung sollte ja eigentlich der technische Zustand des Fahrzeugs sein!
Wenn du direkt zum richtigen TÜV fährst, dann nimm das Vergleichsgutachten sicherheitshalber einfach mal mit. Einige TÜV-Prüfstellen (bei mir war es aber erst die dritte) tragen das dann auch direkt ein. Wenn dein Wagen ein Import ist, dann stelle dich zusätzlich mal auf Kosten von 80-100€ ein. Das kostet die Eintragung für Fahrzeuge ohne allgemeine Typenzulassung / mit Einzelabnahme.
 
Viel Erfolg!
 
 
CarstenM

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Mal kurz OT, aber bei dem was ich von Mars bisher gelesen hab ist dein ZJ ja genauso eine Wundertüte wie meiner....
 
Falls ich nochmal einen kaufen sollte wird die Besichtigung sicher 5x so lang :)
 
Mars

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Weißt Du, Carsten, es war ein Zufallskauf, ohne Vorkenntnisse zum Fahrzeugtyp und wenig überdacht. Aber nun isser da und soll auch bleiben. Es muss sowieso immer was an solchen Schätzchen geschraubt werden, also was soll's...
 
mikesch1960

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Die geschilderten Fälle sind schlichtweg ne Sauerei. Wieso auch immer, selbst die Serienfelgen und -Reifen nicht mehr in den Zulassungen stehen, kann kein Problem der Besitzer sein. Ist es aber scheinbar doch - zumindestens wird es wieder mal Kosten verursachen, die klar nicht gerechtfertigt sind.
In diesem Land wird kfz-technisch alles zum Problem - falls keins da ist, wird eins konstruiert und Geld gescheffelt.
 
Distanzscheiben ohne Legitimierung kannste knicken. Die trägt dir keiner ein.
 
Mars

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An den ollen Distanzscheiben soll die Glückseligkeit nicht hängen, die gibt es für vertretbares Geld mit Gutachten zu kaufen.

Die Unwägbarkeiten durch die jeweilige Person/Persönlichkeit des Prüfers beunruhigen mich da schon mehr.
 

WallE92

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mikesch1960 schrieb:
Die geschilderten Fälle sind schlichtweg ne Sauerei. Wieso auch immer, selbst die Serienfelgen und -Reifen nicht mehr in den Zulassungen stehen, kann kein Problem der Besitzer sein. Ist es aber scheinbar doch - zumindestens wird es wieder mal Kosten verursachen, die klar nicht gerechtfertigt sind.
In diesem Land wird kfz-technisch alles zum Problem - falls keins da ist, wird eins konstruiert und Geld gescheffelt.
 
Distanzscheiben ohne Legitimierung kannste knicken. Die trägt dir keiner ein.
In meinem Fall lag das aber daran, dass der Wagen im Juli 1992 importiert worden ist und damals einfach noch andere Regelungen gegolten haben bzw. manche Sachen nicht für so wichtig befunden worden sind.
Zusätzlich liegt das auch immer im Ermessen des Prüfers.
Gute Beispiel dafür war auch die nicht vorhandene Nebelschlussleuchte, die Seit 1991 verpflichtend für KFZ und Anhänger ist. Ich hatte die nicht, habe sie nachrüsten müssen, da Auto EZ 92. Habe aber auch einen Wohnwagen ohne NSL, bei dem diese eigentlich auch verpflichtend ist. Bei dem wurde das aber noch nicht bemängelt. Mit dem war ich aber auch auf einer anderen Prüfstelle. (Btw: Der Prüfer hat mir sogar den Gesetzestext deswegen gezeigt, weil ich es erst nicht glauben konnte / wollte).
Ich kann aber auch die Prüfer verstehen. Passiert tatsächlich mal etwas, weil der Prüfer nicht aufgepasst hat, so kommt es in der heutigen Zeit ganz sicher vor, dass die betroffene Person dem Prüfer ans Bein pisst, da er es ja so nicht hätte abnehmen dürfen. Das ist einfach heute leider einfach so. Das sind aber eher Probleme, die mit unserer heutigen Gesellschaft zusammenhängen, da fast jeder die Verantwortung liebend gerne auf andere abschiebt um selbst das machen zu können, was die Person will.
Btw: Wenn du die Reifen - Felgen Kombi eintragen lässt, bist du versicherungstechnisch und bei Kontrollen jedenfalls immer auf der sicheren Seite. Das gilt bei Fahrzeugen mit Einzelbetriebserlaubnis übrigens auch für Teile mit ABE oder E-Nummer, da diese nur für das typengenehmigte Fahrzeug gültig sind! Diese werden aber für gewöhnlich problemlos eingetragen, nur ist das etwas teurer, da dies auch irgendwo zentral (Behörde) vermerkt werden muss. So hat es mir der Prüfer wegen den Reifen zumindest erklärt.
 
sepple

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mikesch1960 schrieb:
Die geschilderten Fälle sind schlichtweg ne Sauerei. Wieso auch immer, selbst die Serienfelgen und -Reifen nicht mehr in den Zulassungen stehen, kann kein Problem der Besitzer sein. Ist es aber scheinbar doch - zumindestens wird es wieder mal Kosten verursachen, die klar nicht gerechtfertigt sind.
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Distanzscheiben ohne Legitimierung kannste knicken. Die trägt dir keiner ein.
wieso sauerei ?
das ist stand der damaligen zulasungsvorschriften ! damals musste jede verwendete reifengröße in den papieren eingetragen sein .
wenn ein zj mit stahlfelgen und 215/75-15 vom band lief , müssen strenggenommen die alufelgen vom limited mit den seriengrößen eingetragen werden.
es gibt für die alten fahrzeuge kein coc-papier/eu-abe mit freigegebenen größen die ohne eintrag zulässig sind .
für import-autos gillt das heute immernoch.die eu-abe hat für importierte wagen keine gültigkeit,und alle reifengrößen , die sonst serie sind müssen eingetragen sein !.
 
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Moin,
 
viele der schon etwas älteren Autos sind ja von Vorbesitzern schon mal umgerüstet worden. Wenn dann damals einer eine Reifengröße eingetragen haben wollte, für die Änderungen z.B. hinsichtlich der Tachoanpassung o.Ä. erforderlich waren, wurden die serienmäßigen Reifengrößen aus den Papieren gelöscht. Schließlich sollte man ja nicht wahlweise verschiedene Reifengrößen fahren können, obwohl mit einer davon der Tacho zum Mond geht.
 
Wenn dann heute jemand wieder die Originalgröße fahren möchte, müsste er erst den Nachweis erbringen, dass auch die anderen Änderungen wieder rückgängig gemacht worden sind.
 
Das hat eigentlich so rein gar nichts mit einer Sauerei zu tun. Das Problem ist nur, dass ein Gebrauchtwagenkäufer häufig kaum Kenntnis davon hat, was da mal irgendwann ggf. geändert worden ist...
 
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94'er Z mit Fahrwerk, Schlappen....was man so braucht....
Hätte, Sollte, Wollte.......wenn sich ein Tüver anstrengt findet der schon die Originalgröße........
 
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ninja schrieb:
Hätte, Sollte, Wollte.......wenn sich ein Tüver anstrengt findet der schon die Originalgröße........
 
In diesem Tröt wird doch lamentiert, dass Leute, die sich eine gebrauchte und mit irgendwelchen vermeintlichen Originalreifengrößen ausgestattete Schüssel kaufen wundern, dass diese Größe nicht in den Fahrzeugpapieren steht.
 
Es geht nicht darum, in Dokumentationen irgendwo die Originalgröße zu finden. Das kann jeder, der halbwegs fähig ist, eine Tastatur zu bedienen und des Lesens mächtig ist. Es ist Sache des Fahrzeugeigners nachzuweisen, dass die aus irgendwelchen Gründen, z.B. Reifen- und/oder Fahrwerksumrüstungen, aus den Papieren gestrichene Originalgröße wieder gefahren werden darf. Nur weil es eine Zulassung der Originalgröße für unverbastelte und nachträglich unveränderte Fahrzeuge gibt und aufzufinden ist, heisst das ja nicht automatisch, dass diese auch für das konkret vorgeführte Fahrzeug gilt.
 
Im Zweifelsfall muss hier der Fahrzeugeigner prüfen lassen, dass der Tacho richtig anzeigt. Oder er bleibt innerhalb der 2% Abweichung des Reifenumfangs zu der tatsächlich in den Papieren eingetragenen Reifengröße.
 
Nix mit hätte sollte blabla
 
Geh mal auf https://www.reifen-vor-ort.de/reifenrechner, da ergibt das mit den 225/70 R16 eine unzulässige Abweichung von 2,5 % zu den eingetragenen 215/75 R15.
 
Mars

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Bevor das hier aus dem sprichwörtlichen Ruder läuft bedanke ich mal bei allen für die hilfreichen Tipps und Hinweise.

Ich habe gelernt, dass die Zulassungsstelle hilfreich sein kann und dass ich letztlich an einer Eintragung nicht vorbeikomme. Das ist völlig okay für mich und jetzt weiß ich welche Route ich einschlagen muss.

Greez
Mars
 
ElGolea

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Ne, aus dem Ruder laufen soll das nicht, aber für diejenigen, die an der eigentlichen Sache interessiert sind, habe ich hier eine Ergänzung:
 
Zunächst ist es so, dass die ersten ZJ mit 15 Zoll-Felgen ausgerüstet waren. Deiner gehört vermutlich dazu, darauf deutet schon die Eintragung der Größe 215/75 R15 hin.
 
Diese wurden ab Werk mit 215/75 R15 (in D wohl eher selten), 225/70 R15 oder 225/75 R15 ausgerüstet. Siehe z.B. im Goodyear-Gutachten auf Seite 4.
Spätere ZJ hatten dann auch (!), aber nicht immer auch 16 Zoll-Felgen, da war dann auch u.a. 225/70 R16 serienmäßig (s. o.g. Goodyear-Gutachten auf Seite 5).
 
Dummerweise fand wohl einer der Vorbesitzer deines ZJ breite 255er Reifen schicker und hat sich diese im Umfang eher kleineren Größen eintragen lassen. Wenn man bei der Eintragung nicht aufpasst, werden bei diesem Arbeitsgang gerne 2 der 3 vorhandenen Alteintragungen gelöscht. Das wollten sie bei meinem XJ auch machen, als ich mir 235/70 R16 habe eintragen lassen, aber auf meine Bitte hin wurden alle Alteintragungen in den Papieren gelassen. Eine Prüfung des Tachos habe ich damals nicht durchführen lassen müssen, weil sich die 235/70 R16 so gerade eben innerhalb der 2%-Abweichung zu den serienmäßigen 225/75 R15 befanden.
 
In deinem Fall stehen als Serienbereifung aber nur noch die kleinen 215/75 R15 in den Papieren, und die sind deshalb leider nun zum Maßstab geworden und daraus resultiert eine 2,5%-Abweichung.
 
Es kann aber klappen, wenn Du auf die serienmäßigen 225/75 R15 verweist und damit belegen kannst, dass Du mit deinen 225/70 R 16 innerhalb der 2% Abweichung im Rollumfang bleibst. Das Goodyear-Gutachten kannst ja mitnehmen...
 
 
catmanjag

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Nur mal so am Rande sollte erwähnt werden daß durch die Umstellung auf die informativ relativ wertlosen EU-Zulassungsbescheinigungen diverse Eintragungen, speziell was Bereifung angeht, einfach unter den Tisch gefallen sind; dazu muß nichtmal irgendeiner der Vorbesitzer nur andere Wischerblätter verbaut haben um dafür einen Vorwand zu liefern - das ist einfach so passiert wenn man nicht aufgepasst hat.
 
ninja

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Hier läuft gar nix ausm Ruder.....
Ich verliere nur nicht soviel Worte.
 
CarstenM

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Eigentlich wollte mein Tüvler auch die eingetragene tieferlegung(!) aus dem Schein streichen da diese offensichtlich ja nicht mehr verbaut ist, genauso wie irgendwelche ominösen Felgen/Reifenkombi sowie nen Remus Auspuff...

Aber das sind alles Zusätzliche Eintragungen... die in den Ziffern Dings und Bums eingetragene Seriengrösse steht noch dort. Mag aber daran liegen das meine 245/70/16 in genau diesem erlaubten Rahmen liegen...

Mal sehen wie lang der Schein dann noch ist oder wird wenn ich das 3,5 Fahrwerk nächstes Jahr eintragen lasse....

Also alles kann nix muss... und wenn zwischenzeitlich wirklich mal bereinigt würde fehlt gerne was... oder wie bei mir, da waren weder Felgen noch Reifen beim Kauf eingetragen.. das hab ich Depp aber zu spät gemerkt....
 
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