Was tun? Wandlung oder hoffen?

Diskutiere Was tun? Wandlung oder hoffen? im Grand Cherokee WK2 Forum Forum im Bereich Grand Cherokee / Commander Forum; Ich muss noch mal nachharken...du behälst das Auto, oder gibst es an den Verkäufer zum Weiterverkauf?   Im ersteren Falle wird dir eine gute...
Heisseluft

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Lalala...
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Nunja, einige...
Ich muss noch mal nachharken...du behälst das Auto, oder gibst es an den Verkäufer zum Weiterverkauf?
 
Im ersteren Falle wird dir eine gute Niederlassung einen Präsentkorb nebst Gutschein für eine Wartung oder Theaterbesuch hinterlassen. Verpflichtet ist sie dazu sicherlich nicht.
Wenn der "Vergleich" deinen Unmut beschwichtigen soll, dann sehe ich leider nur einen Gewinner, deinen Anwalt....
 
:wave:
 

pegrat

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Also. Fakt ist der Verkäufer streubt sich gegen eine Rücknahme oder gegen einen Austausch mit einem anderen Fahrzeug. (Würd ich wahrscheinlich auch, da er ja hier genau so wenig dafür kann wie ich) Ist aber irgendwie die Gesetzeslage und wäre eine faire Aktion, da er als Händler so ein Fahrzeug durchaus besser vermarkten kann als ein privater.
 
2 Möglichkeiten kommen jetzt in Betracht.
 
1. Klagen mit ungewissen Ausgang für beide Seiten und undefinierbarem Zeitrahmen min noch 3-4 Monate zur Verhandlung 
2. Ich behalte das Auto und wir teilen uns irgendwie die Schmerzen und somit auch den "Wertverlust" der durchaus durch die Motorwechsel entstanden ist. (Habe hier Aussage von einem Jeep Händler der damit nichts zu tun hat sowie einem unabhängigen freien Händler sowie einem KFZ Sachverständigen)
Zu 2 geht es jetzt eben darum, wie groß man den "Schaden" durch die Motorprobleme beziffert um eben bei einem Teilen/Vergleich einen Ansatz zu finden.
 
Zum anderen wäre mir nach der ganzen Odysee und der für mich damit verbundenen Probleme und der bereits entstandenen Kosten (kein Fahrzeug, Freunde wegen Hängerkupplung fragen, usw) durchaus an einer baldigen Lösung gelegen.
 
Ob der Anwalt dadurch der einzige Gewinner ist, ist mir ziemlich egal da sowieso die Rechtsschutzversicherung zahlt. Wäre da nicht der reparierende Händler der eigentliche Leidtragende da das Auto einfach am Hof den Platz blockiert und er auch nicht weiß wie es weiter geht, bin ich eher auf eine schnelle Lösung aus.
Gruß
 

KickAss

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Servus,
 
vorab da ich grad nicht mitkomme: Der Jeep ist jetzt repariert oder nicht?
 
nochmals: Händler hat das gemacht was er muß. Die Rücknahme kann er freiwillig machen oder eben nicht. Und ein Fahrzeug blockiert noch nicht  den Hof. Die Probleme die du hast gelten gemein hin als allgemeines Lebensrisiko und sind / werden als solches auch vor Gericht wahrgenommen. Sprich ist leider kein Argument.
 
Zum Wertverlust: Woran soll den irgendwer festmachen? Wertverlust geht nur über Zustand, Alter und Laufleistung. Kann sein das der Jeep in 10 Jahren das doppelte wert ist..oder eben nur noch ein paar Kröten. Nur weil der Motor öfters getauscht wurde entsteht doch erstmal kein Wertverlust. Wenn Du statt mit dem Motor die Probleme mit der Bremsanlage hättest (nur als Beispiel) wäre das für Dich sicher nicht weniger ärgerlich, aber da würdest Du Dir keine Gedanken machen über Wertverlust. Oder?
 
Eine Anmerkung zur Rechtsschutzversicherung: immer das Kleingedruckte lesen denn bei vielen RVs ist nur die 1. Instanz versichert. Und dann kanns teuer werden.
 
 

wuestenfuchser

Guest
 
Ob der Anwalt dadurch der einzige Gewinner ist, ist mir ziemlich egal da sowieso die Rechtsschutzversicherung zahlt.
Die Kosten zahlt zwar erstmal die RV, aber die Beiträge zur RV zahlen alle RV-Inhaber.
Wenn viele zu sorglos und unnötig Rechtsstreit mit teuren Anwälten ausfechten, dann zahlen das am Ende alle Kunden.
Insofern würde ich das nur als letztes Mittel tun.
 

SummitSchweiz

Guest
Ich frage mich hier.. ob der Wagen nun fährt oder nicht? 
 
Ich meine... wenn es ein brandneuer Motor ist, dann ist es doch OK wenn der gewechselt wurde. 
 
Der freundliche hat seine Arbeit hoffentlich guten gewissen getan und du kannst Glücklich sein. 
 
Wertverlust ist eigentlich keiner da... die 3800km stehen zwar nun auf deinem Tacho aber dadurch das der Motor neu ist, sind's ja eigentlich dann erst 0. 
 
Mich würde auch interessieren was FCA dazu sagt, hast du mal bei denen angerufen? 
Wäre ja möglich das die sagen das es ein "Montags" Fahrzeug ist... durch die Blume... und sie stellen dir ein neues KFZ zur verfügung bei den ganzen Problemen. 
 
Der Händler ist hier leider nur der "Men in the middle". 
 

SummitSchweiz

Guest
SummitSchweiz schrieb:
Ich frage mich hier.. ob der Wagen nun fährt oder nicht? 
 
Ich meine... wenn es ein brandneuer Motor ist, dann ist es doch OK wenn der gewechselt wurde. 
 
Der freundliche hat seine Arbeit hoffentlich guten gewissen getan und du kannst Glücklich sein. 
 
Wertverlust ist eigentlich keiner da... die 3800km stehen zwar nun auf deinem Tacho aber dadurch das der Motor neu ist, sind's ja eigentlich dann erst 0. 
 
Mich würde auch interessieren was FCA dazu sagt, hast du mal bei denen angerufen? 
Wäre ja möglich das die sagen das es ein "Montags" Fahrzeug ist... durch die Blume... und sie stellen dir ein neues KFZ zur verfügung bei den ganzen Problemen. 
 
Der Händler ist hier leider nur der "Men in the middle". 
 
Meine erste Frage erübrigt sich wohl, wenn man den eingangspost liest, also.. der Wagen fährt. Super! 
Ohne Probleme? Super! 
 
Dann frage ich mich warum du über eine Wandlung nachdenkst.... 
hier ist doch kein Wertverlust oder der Gleichen vorhanden... Motor ist Motor... klar war es lästig für Dich mit der Werkstatt usw... Freunde belästigen für ne AHK... alles verständlich... aber deswegen nun noch so einen "Aufstand" machen.. das wundert mich, ehrlich gesagt, ein wenig. 
 
Wenn du vor hast dein Auto in ein paar Jahren zu verkaufen benutzt man halt Begriffe wie "Motor revidiert mit 4000km seit dem Einwandfrei.". 
 
Vor allem... Grand Cherokees sind jetzt nicht wirklich Wertsteigernd... wir können froh sein wenn wir in 5 Jahren für unsere HEMIs noch ein wenig dafür bekommen. 
 
Aber ich möchte dir ja auch nicht zu nahe treten... 
 
Das erinnert mich an eine Situation von gestern... meine Frau und ich waren im Mediamarkt, wir haben ausschau nach einer Kamera für unsere Tochter gehalten - es gab allerdings diese nur noch als Ausstellungsstück. Das Display hatte 2 kleine mikrokratzer, der Händler hat uns 5,- CHF rabatt angeboten. (Bei einem Preis von >500,- CHF eigentlich nichts.). Er hat uns diesen auch nur angeboten weil es ein Ausstellungsstück war... nicht wegen den Kratzern.
 
Meine Frau wollte diese Kamera nicht haben wegen den gesagten Kratzern. 
Ich habe die Kamera trotzdem genommen weil die Kratzer auf der Unterseite der Kamera waren und unserer Tochter diese vermutlich niemals auffallen werden. 
 
Was ich damit sagen möchte... es gibt immer Menschen die gerne alles Perfekt haben wollen, die Realität sieht manchmal leider anders aus. Wenn man ein Montagsfahrzeug oder wie in diesem Falle eine Montagskamera bekommt, dann schickt man diese ein - das Gehäuse wird gewechselt und wieder zurückgeschickt. Danach interessiert es niemanden mehr ob es das Originalgehäuse welche "verheiratet" war anhand der Seriennummern oder auch nicht... 
 
Für mich zählt: Hauptsache es funktioniert! 
 
Ich wünsche Dir, das Du die richtige Entscheidung triffst - egal welche du treffen wirst! 
 

pegrat

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Servus.
Nein, das Auto fährt immer noch nicht. Steht jetzt seit 2 Monaten beim Jeep-Händler da der verkaufende Händler den Arbeitsauftrag nicht unterschreibt. Hier geht es laut meinem Anwalt um juristische Spitzfindigkeiten. Der verkaufende Händler muss die Nachbesserung in Auftrag geben damit ihm dies auch juristisch als Nachbesserung angerechnet werden kann. Darum ja der ganze Aufwand und das geschiss
 
Heisseluft

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Lalala...
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Das, was der Händler tun mus, um bei FCA die Nachbesserung bezahlt zu bekommen sollte dir egal sein...Dein Anwalt wird dich doch beraten haben...über das Prozedere...
 

pegrat

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Also nochmal.
Es ist ein EU Import und der freie Händler muss beim Jeep Händler die Reparatur in Auftrag geben. Kostet keinen der beiden auch nur einen Cent.
Der freie Händler weigert sich aber den Auftrag zu unterschreiben.
Sollte ich den Auftrag unterschreiben kann rein Rechtlich die Reparatur dem Verkaufs Händler nicht zugeordnet werden, was im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag mir wieder auf die Füße fällt.
Somit muss nun Anwaltlich erreicht werden das sich der Verkaufende Händler bereit erklärt sich die Nachbesserung anerkennen zu lassen auch wenn ich den Auftrag unterschreiben sollte.
Mich rechts echt auf inzwischen aber bei all den juristischen Kleinigkeiten muss man eben ein wenig aufpassen.
Gruss
 
ninja

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94'er Z mit Fahrwerk, Schlappen....was man so braucht....
Du kannst doch bei einem Eu-Import Garantiefälle direkt bei Jeep geltend machen, ohne deinen Verkäufer, oder gibts da irgendwelche neuen Regelungen ???
Warum musst du einen Reparaturauftrag unterschreiben, das ist doch ein Garantiefall.
 

wolke66

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sollte auch für einige eine Lehre sein, dass man sich als EU-Import-Kauf nicht nur Freude (hier beim Einkaufspreis) ins "Haus" holt
 
@pegrat: hoffe, Du kommst mit Deinem Rechtsbeistand aus der Sache raus, leider kann ich Dir hier keinen vernünftigen Rat geben  ;-(
 
 
 

KickAss

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Servus allseits,
 
ich kenne das auch so wie ninja es beschrieben hat. Wenn man ein Problem hat und noch in der Garantie ist egal ob EU oder germanische Ausführung geht man zur entsprechenden Werkstatt und läßt es machen. Nur kann es sein das die Werkstatt die Arbeit nicht durchführen will, weil Garantiearbeiten immer "mehr" Arbeit bedeuten. Demzufolge muß sich der Händler um eine adäquate Reparatur kümmern. Und hier ist wohl der Händler nicht gewillt das zu veranlassen. Warum aber?
 
Im Zweifelsfall an Jeep wenden. Oder den Gang der Rechtsverdreher. Viel Erfolg!
 

SummitSchweiz

Guest
pegrat schrieb:
Servus!
An alle, die meine Geschichte im Thread "Fehlzündung Zylinder #7" mit verfolgt haben.
Die Frist zur Nachbesserung ist nun verstrichen wobei der Verkäufer nicht mal einen Auftrag zur Nachbesserung erteilt hat.
Nun, das Auto hat ja Garantie, somit kanns mir eigentlich egal sein. Aber es ist nun so, das Motor #3 verbaut wird. Hab ich Glück und er hält diesmal, dann hab ich wahrscheinlich einen absurden Abschlag im Wiederverkauf oder soll ich jetzt einfach die Wandlung mit allem drum und dran durchziehen.
Eigentlich bin ich ja fertig mit dem Auto und mit Jeep. Andererseits ist der SRT das für mich am perfektesten passende Auto.
 
Ich bin hin und her.
Eine 100%ige Antwort wird es hier ja wohl nicht geben da mein Fall, denk ich ziemlich einzigartig ist. 3800km und der 3. Motor.  :no:
 
Danke.
Gruß
Deswegen hab ich gedacht das der dritte nun verbaut wird... ? Sorry.. wenn dem nicht so ist! 
 
pegrat schrieb:
Servus.
Nein, das Auto fährt immer noch nicht. Steht jetzt seit 2 Monaten beim Jeep-Händler da der verkaufende Händler den Arbeitsauftrag nicht unterschreibt. Hier geht es laut meinem Anwalt um juristische Spitzfindigkeiten. Der verkaufende Händler muss die Nachbesserung in Auftrag geben damit ihm dies auch juristisch als Nachbesserung angerechnet werden kann. Darum ja der ganze Aufwand und das geschiss
Na bei dem ganzen Geschiss würde ich auch einen Anwalt herbeiziehen, meist weiss man selbst nicht was man tun kann / soll / muss um ans Ziel zu kommen bei solch komplitzieren Sachen! Viel Erfolg - möge dein Anwalt dich da durch boxen! 
 
Edit: Ich würde mich auch mal bei Jeep direkt melden und den Fall schildern und dort fragen was zu tun ist! 
 

2015GCSRT

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Ohne mich hier mit der Materie auszukennen (zum Glück), aber ich habe hier noch nicht gelesen das dem Händler Fristen gesetzt wurden.
Ist das passiert oder nicht?
 
Gruß!
 
Heisseluft

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Da sollte er vom Anwalt beraten worden sein...der sollte wissen wie das geht...
 
guzzi97

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ninja schrieb:
Du kannst doch bei einem Eu-Import Garantiefälle direkt bei Jeep geltend machen, ohne deinen Verkäufer, oder gibts da irgendwelche neuen Regelungen ???
Warum musst du einen Reparaturauftrag unterschreiben, das ist doch ein Garantiefall.
 
ebend, nicht !!
Das ist der große  "Trugschluss" in Sachen "Garantie"
Hier geht es um die gesetzliche Gewährleistung / Sachmangelhaftung und nicht um die Garantie-Versicherung !
 
Den, in den ersten 6-Monaten nach Kauf ist der verkaufende Händler Dein Ansprechpartner bei Mängeln
und nicht der "nächstgelegene" Jeep Händler.
Grund: die gesetzliche Gewährleistungf / Sachmangelhaftung !
Erst Recht wie hier, wenn es sich um socl hohe Kosten handelt.
Wie der Händler dass dann abrechnet, ist "sein" Problem !
 
Gleiches ürbigends bei gebrauchten KFZ, auch hier, mit oher ohen Garantie ist der verkaufende Händler, in den ersten 6-Monaten nach
Kauf, der erste Ansprechpartner und nicht die "Garantie" Versicherung !
 
Erst Recht wie in diesem Falle, da mann, aluit Gesetz, dem Verkäufer zwei Mal die Möglickeit geben msus, den Mangel zu beheben.
Schafft der Händler es nicht den Mangel nach der 2ten Reparatur zu beheben, dann der Käufer die Wahl :
a. Kaufpreisminderung
b. Rückgabe und Wandliung der Sache
 
Wie gesagt, kleiner aber feiner "Rechtsunterschied", den viele, auch hier, nicht Wissen
 
Somit Obacht beim Kauf und "Angeboten" erst Recht bei "EU-Importen"..
Hier sollten die Verträge genau geprüft werden u.a. ob der EU-Händler auch über eine Werkstatt verfügt od. mit einer Zusammenarbeitet,
denn, im Mängelfall zu komplikationen kommen.
 
Also, "Pegrat" hat genau richtig gehandelt.
 
Grüße
 

KickAss

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Na ja ganz so ist nun auch nicht.
Es ist ein Unterschied ob Garantie oder Gewährleistung. Das stimmt schon. Aber die Gewährleistung deckt Defekte ab die schon bei Kauf vorhanden waren. Zudem sind Verschleißteile davon ausgenommen. Bei der Garantie nicht zwangsläufig. Nehmen wir mal als Beispiel die Bremsschiebe. Ist ein Verschleißteil und kann über Garantie (wenn mit eingeschlossen) rekalmiert werden. Eine Gewährleistung greift hier aber nicht da ja Verschleißteil.
 
ninja

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Er schreibt das Auto hat Garantie.
Wenn es ein EU-Import mit einem offiziellem Jeep Kundendienstpaß (oder was auch immer die ausstellen oder registrieren) ist, kann er seine Garantieansprüche bei jeden Jeep Händler geltend machen.
Klar, ist dem nicht so hat er Händlergewährleistung.
Dann kann aber dieser Händler auch nicht mit Jeep abrechnen..........
Ich hab das in meiner Branche (Kawasaki-Vertragshändler) auch am laufenden Band.
 
guzzi97

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@ Igor: naja, zeige mir mal eine Garantieversicherung, in der die "Verschleißteile" inbegriffen sind.
Ich kenne keine.
Frag' mal bei der Audi "RS" und R8 Fraktion mal nach...was deren Garantie "Wert" ist..wenn nach wenigen tausend Kilometer
die Carbon-Scheiben hinüber sind..die "eigentlich"  min.100.tsd km "halten".
 
Nochmal..
 
Garantie ist eine freiwllige Leistung / Verscherung des Herstellers und ersetzt nicht die gestzl. Sachmangelhaftung von 24-Monaten.
 
Siehe  BMW, die bieten nur eine "erweiterete Sachmangelhaftung" und nach 24-Monaten, kann mann eine "Anschlussgarntei" abschließen.
 
Also, bei einem "berechtigten" Mangel, muss mann, rechtlich gesehen, erst mal dem Verkäufer die Möglichkeit einräumen, den Mangel zu beseitigen.
Schafft er das nach dem 2te Mal nicht, dann hat mann verschiedene Möglichkeiten..
 
Und hier ist nun das Problem mit der Garantie..
Lasse ich in einer anderen Werkstatt die "Mängel" auf "Garantie" beseitigen, möchte dann aber später den Wagen "zurück geben"..
dann habe ich Pech, siehe Sachmangelhaftung...die greift nicht bei der "Garantie"..
 
Ergo, wer sich in den ersten 24-Monaten nach Kauf des KFZ  evtl. "Ärger" erparen möchte, der macht den Service sowie die
"Mängelbeseitugung"  erstmal beim "verkaufenden" Händler.. :)
 
Denn, mir, als Kunde ist es völlig egal, wer für die Beseitigung des Mangel bezahlt (der Händler oder die Versicherung), ich möchte ein Mangelfreie Sache haben..
Und genau hier ist ja oft das Problem, dass die Werkstatt ( in den ersten 6-Monaten ) versucht, die "Kosten" auf den Kunden
abzuwälzen, den der Kunde hat ja die "Garantie"..
Und genau das ist falsch..
Zuerst greift die Sachmangelhaftung und dann kann mann die Garantie "einsetzen"..
Aber, das entscheide ich als "Kunde" und nciht die Werkstatt.
 
Sicher, im "Regelfall" lässt man die "Mängelbehebung" auf "Garntie" laufen, aber rechtlich ist das nicht richtig !"
 
Wie gesagt, leider wird dieser feine aber große Unterschied, gerne von "winkligen" Verkäufern (ich nennen sie mal "Kiesplatz Händler) 
und einigen EU-Verkäufern "untern Teppich" gekehrt, oder aber, sie wissen einfach nicht, oder wollen es nicht Wisse, welche Rechte dem
Verkäufer im Falle eines Mangels zustehen und stellen sich erstmal "dumm" und ( oder versuchen es auf die "Garantie" abzuwälzen.
 
Und, dabei egal ob es ein Neu-oder Gebrauchtwagen ist, Sachmangel macht da keinen Unterschied !!
 
Daher muss unser "Pegrat"  nun dem Verkäufer die Möglichkeit geben, den Wagen "Mangelfrei" hin zu stellen
Kann od. will der VErkäufer das nicht, dann..siehe im BGB Gestz unter "Sachmangelhaftung" nach :)
 
Grüße
 
ninja

ninja

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94'er Z mit Fahrwerk, Schlappen....was man so braucht....
Das mag ja alles stimmen, aber hat er eine Werksgarantie, kann er zu jedem autorisierten Jeephändler gehen, egal wer ihm die Kiste verkauft hat.
Jetzt wissen wir natürlch nicht welche "Art" der Garantie vorhanden ist.......
 
Thema:

Was tun? Wandlung oder hoffen?

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