Was tun? Wandlung oder hoffen?

Diskutiere Was tun? Wandlung oder hoffen? im Grand Cherokee WK2 Forum Forum im Bereich Grand Cherokee / Commander Forum; @Branni: Alles richtig. Nur Mängel sind immer schon vorhaden bei Erwerb der Sache. Im Grund ist dies alles Makulatur denn Pegrat hilft das alles...

KickAss

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@Branni:
Alles richtig. Nur Mängel sind immer schon vorhaden bei Erwerb der Sache.
Im Grund ist dies alles Makulatur denn Pegrat hilft das alles erstmal nicht weiter. Da er aber bereits anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt hoffen wir für ihn das es
am Ende auch paßt.
Ach ja Sachmängelhaftung ist insbesondere bei Gebrauchten (Audi S6) wichtig und wertvoll. Habe ich selbst schon gehabt und Händler wollte das dann auch über die Garantie abwickeln. Hätte mich dann eine Menge Geld gekostet aber ging dann gut aus für mich auch ohne Anwalt. Aber das Autohaus :angryfire:
 
guzzi97

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KickAss schrieb:
@Branni:
Alles richtig. Nur Mängel sind immer schon vorhaden bei Erwerb der Sache.
Im Grund ist dies alles Makulatur denn Pegrat hilft das alles erstmal nicht weiter. Da er aber bereits anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt hoffen wir für ihn das es
am Ende auch paßt.
Ach ja Sachmängelhaftung ist insbesondere bei Gebrauchten (Audi S6) wichtig und wertvoll. Habe ich selbst schon gehabt und Händler wollte das dann auch über die Garantie abwickeln. Hätte mich dann eine Menge Geld gekostet aber ging dann gut aus für mich auch ohne Anwalt. Aber das Autohaus :angryfire:
 
...jupp, genau das "meine" ich :)
 
@ Frank . du hast es nicht verstanden, eine "Werksgarantie" ersetzt nicht die Sachmangelhaftung !
Und, wenn mann den Wagen aufgrund von Mängeln "wandeln" (also den Vertrag rückgängi machen, nach dem Sachmangesetz)
dann setzt das voraus, dass mann den Wagen auch dort die Mängel, hier Motorschaden, auch besitigen "Nachbesserung"  lässt.
Macht mann das über die Garantie bei einem anderen Händler, dann hat mann keine Chance auf Wandlung, weil mann die
Gewährleistung somit umgangen hat
 
Wie gesagt, feiner aber doch großer Unterschied zw. der gesetzlichen Gewährleistung / Sachmangelhaftung und er Garantie
 
Ach ja, noch ein weitere kleiner Hakan bzgl. der Garantie..
Der Garantiegeber, entweder  der KFZ Hersteller oder die Vesicherung (bei Jeep ist die Allianz) kann dem Kunden vorschreiben,
wo der Kunde hinn muss, denn, die Garantie ist ja eine freiwlllige Leistung.
 
Daher sind solte Aussagen wie "nach Hersstellervorgaben bleibt die Garantie erhalten" falsch..
Habe ich bei meinem Vater uns einer rostenden E.-Klasse erleben dürfen,,
Nach 2-Jahren hat er seinen E-280 in einer freien Werkstatt gebracht,. Als dann nach ca. 6-Jahren die ersten Roststellen auftauchten
(ja, er hatte die "Rost" E-Klasse) fuhr er zu MB, denn, er hat ja 30-Jahre "Garantie" gegen Rost.
Tja, falsch Gedacht, denn in den Bedingungen war zu finden, das die Garantie nur dann erhalten bleibt, solange er jeden Service bei MB
macht..
Ein etwaiges Gerichtsverfahren hat er dann auch verloren, denn es wurde MB bestätigt, dass sie die "freiwliiie Leistung"  (hier Garantie)
die Regeln selbst bestimmten können..
 
Nun aber zurück zu Pagrat
 
@ pegrat : gibts schon was neues ?
 
ninja

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94'er Z mit Fahrwerk, Schlappen....was man so braucht....
Sei mir nicht böse, ich hab jede Woche mit Garantiefällen (Werksgarantie) zu tun.
Und auch schon Garantiefälle die andere Kawasaki Vertragshändler verpfuscht haben noch mal instandgesetzt.
Und auch immer die Kohle für diese Arbeit vom "Werk" erhalten.
Sicherlich ist Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers, aber was interessiert mich die gesetzliche Sachmängelhaftung wenn ich 2 oder 4 Jahre Werksgarantie habe und kann alles in dieser Zeit auf den Hersteller abwälzen.........
Aber wir schweifen ab, warten wir was noch kommt
 

wolke66

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@det65
da hab ich mich jetzt extra angemeldet, um zu liken  ;-)
 
 
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@Frank : Du hast meine Posts nicht verstanden..
 
Es geht nicht darum, ob und wie was bezahlt wird, sondern um eine etwaige Wandlung d.h. KaufVertragsrückabwicklung
 
Mal Dich als Händler gefragt, wie reagierst Du, wenn der Käufer
 
das bei Dir gekaufte Mopped, die Mängel auf Garantie beim anderen Kawa Händler beseitigen lassen will (z.b. weil er näher an seinem Wohnort ist, als Du) 
und nach ca. 5-Monaten kommt er zur Dir und sagt, er möchte den Kaufvertrag Rückabwickeln, da der "andere" Kawa Händler nicht in der Lage war
den Mangel zu beheben..
 
Wie reagierst Du darauf ?
 
A. ja, Du lässt Dich auf die Wandlung ein, da der Kawa Kollege es nicht geschaft hat, den Mangel zu beseitigen
B. Du erklärst dem Kunden, dass er Dir, als Verkäufer, die Chance geben muss, den Mangel zu beseitigen.
Schafffst Du es beim 2ten Mal nicht, dann hat er das "Recht" auf Wandlung
Vorher nicht
 
Grüße
 
ninja

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94'er Z mit Fahrwerk, Schlappen....was man so braucht....
Ehrlich ?
Ich mach den Kram jetzt ingesamt seit 37 Jahren, nur Kawasaki.
Noch nie war eine Wandlung im Gespräch.
Garantie erledigt, fertig.
Und wenns mal wirklich ganz dumm kommen sollte und ein Kunde dich wegen eines, seiner Meinung, Sachmangels, der keiner ist-war angeht oder verklagt, steht die Kawa Zentrale hinter dir und sagt "wie mers machen".
Weil im Endeffekt gehts ja auch auf die zurück.
Zu einer anderen Meinung wirst du mich eh nicht bringen, weil ich es nicht anders kenne.
Aaaaber, gehört alles eigentlich nicht hier hin, gerne weiter mit PN, bevor der Tröötstarter, zu Recht, garstig wird.......
 

Trikeflieger

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pegrat schrieb:
Ob der Anwalt dadurch der einzige Gewinner ist, ist mir ziemlich egal da sowieso die Rechtsschutzversicherung zahlt.
 

Hallo,
 
hast Du das schriftlich von der RSV?
 
Normalerweise zahlt die RSV nur, wenn Du im Unrecht bist. Zudem ist bei vielen RSV ein Auto ausgenommen.
 
Wenn der Mangel nicht behoben werden kann und der Verkäufer sich weigert, das Auto zurück zu nehmen, dann wäre das ein Fall für die RSV.
 
Wenn der Mangel behoben wird und Du willst den Wagen nicht mehr, dann ist das einzig und alleine Deine private Sache. Eine RSV zahlt in dem Fall nicht.
 
Ich hatte leider so einen Fall. Anfänglich die Zusage der RSV, als diese dann mitbekam, um was es genau ging, lehnte sie ab, mit dem Argument, dass mir bis dahin noch kein Unrecht geschehen ist. Sie hat dann wegen der versehentlichen Zusage trotzdem einen Anteil der bis dahin entstandenen Kosten übernommen.
 
Gruß Axel
 

Det65

Guest
Sorry das habe ich ja noch nie gehört..... zahlt nur wenn du im Unrecht bist..... eine RSV dient auch der Verteidigung!! Und es gibt auch RSV die NUR fürs Auto abgeschlossen werden.....
 
CarstenM

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Der Sinn von RSV ist ja dem Bürger zu seinem Recht zu verhelfen.

Recht haben und recht bekommen ist aber dann ja wieder zweierlei.

Und: würde die RSV alles abdecken, bräuchten wir noch mal mindestens dreimal so viele Gerichte in Deutschland....

Klär das also vorher... (mit schönen Grüßen von meiner Frau aus der Wirtschaftskanzlei die sich u.A. grade mit Audi und Skoda beschäftigen.....)
 

pegrat

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Also. Es gibt ein kleines update.
Wir haben uns erst mal ein wenig verglichen. Heißt, ich krieg ein kleines Schmerzensgeld. Ich gebe dem ganzen nochmals eine Chance und der Motor wird gewechselt. Sollte nochmals was kommen muß hier definitiv auch Jeep mit ins Boot. Den ganzen Scheiß mach ich nicht nochmal.
Mal schauen wie lang es dauert bis der Motor aus USA kommt und die Karre wieder fahrbereit ist.
Zu alledem kommt jetzt nämlich noch dazu, daß der Chef des Jeep Autohauses bei dem das Auto steht, tödlich verunglückt ist. Erst mal läuft der Laden jetzt nämlich im Krisenmodus. Wieviel Pech kann man haben? 
Nächstes Jahr um diese Zeit muß dann definitiv was anderes her, da ich keinerlei Vertrauen in das Fahrzeug mehr habe.
Die RSV hat wunderbar mitgespielt und trägt die kosten.
Ich erwarte definitiv noch weitere Überraschungen.
 

GCSummitDulmania

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Bei aller Tragik über den Tod des Inhabers, hoffentlich gibt das kein Insolvenzverfahren.
 
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Was tun? Wandlung oder hoffen?

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