Obacht, es folgt Off-Topic. Wird mit aller Wahrscheinlichkeit eh nicht den Kehrbesen in diesem Thread überleben, obwohl solche Dinge m.M.n. zwecks Klarstellung gerne stehen bleiben dürfen – zumal ja ein Rest Verbundenheit zur Eingangsfrage und Einwänden besteht.
Urkundenfälschung also. §267 StGB. Das beschwört meinen Inneren immatrikulierten Fachidioten herauf, wenn schon so die Keule geschwungen wird und man mit Fachbegriffen um sich schmeißt. Irgendwie muss ich die Klischees erfüllen.
Kein Anspruch auf Richtigkeit, keine Rechtsberatung...
Zum nachlesen:
§ 267 StGB - Einzelnorm
Konkret §267 StGB, Absatz 1, Alternative 3.
Der Einfachheit halber übergehe ich mal einiges.
Um eine unechte Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr (!) zu gebrauchen, müsste diese zunächst mal unecht sein. Da stellt sich die Frage, was überhaupt das geschützte Rechtsgut des §267 ist.
Ist es:
a) das Vertrauen in die Identität des Ausstellers der Urkunde?
b) das Vertrauen in die inhaltliche Richtigkeit?
Nachdem man Lügen darf, obwohl Mama und Papa es einem verboten haben, ist es in Deutschland tatsächlich Option a). Option b) schimpft sich schriftliche Lüge und ist grundsätzlich straffrei.
Einfacher Vergleich: Schreibe ich unter meinem Namen in meine Bewerbungsunterlagen ich wäre Arzt, ist das gelogen, aber keine unechte Urkunde. Schreibe ich das nun allerdings mit dem Briefkopf einer Universität, die das in Wahrheit natürlich nie bescheinigt hat, ists eine unechte Urkunde, da über den Verfasser getäuscht wurde.
Im vorliegenden Fall – einem herstellerseitig vorhandenen, gefälschten CE-Prüfzeichen – wird nicht über den Urheber getäuscht, sondern über den Inhalt, mithin liegt keine unechte Urkunde vor, also haben wir nicht mal ein taugliches Tatobjekt. Der Hersteller ist für die Vergabe des CE-Zeichens selbst verantwortlich. Würde ich selbst eins draufpappen oder eingravieren, würde ich wieder über den Autor täuschen und somit in den Schutzbereich des §267 gelangen.
Der Kauf gefälschter Ware ist im Privatbereich i.d.R. straffrei, im Gewerblichen nicht mehr. Der Zoll kann die Ware halt trotzdem einsammeln und in den Kamin schmeißen. Ist dann aber eine Frage des Markenrechts, nicht der Urkundenfälschung...
Da CE-Kennzeichnung in der EU bei Elektrogeräten Pflicht ist, erwachsen wohl sogar zivilrechtliche Ansprüche des Käufers, da der Artikel mit gefälschtem Prüfzeichen gem. §434 Abs. 1 BGB mangelhaft sein dürfte.
Um es mal zusammenzufassen:
Ein zum Teil sachlich schlichtweg falscher, umso besserwisserischer Wahn mit erhobenen Zeigefinger. Hinter jeder Ecke lauert der Staatsanwalt, der erloschene Versicherungsschutz, Millionenschulden, man steht eigentlich immer mit einem Bein im Knast und die amerikanischen Ingenieure können gerade mal ihren eignen Namen tanzen (bei manchen Teilen am JK wohl leider wahr gewesen).
Belege (Gerichtsentscheidungen?) hat man natürlich keine.
Dafür ganz viel Meinung – vor allem, wenn man selbst damit prahlt, über dem Gesetz zu stehen (regelt ja schließlich Geld).
Sehr sehr schade, das es wohl wenige andere Menschen im deutschsprachigen Raum gibt, die eine solche Tiefe an Wissen zur VM R428-Maschine und zum JK haben. Auch wenn man oft genug meint, dieses Wissen bereitet dir physische Schmerzen und Depressionen.
Ich dachte auch mal, ich könnte oder müsste anderen die Welt erklären – aber da war ich noch in der Pubertät und lange nicht so gelassen wie heute. Manche Mods erinnern sich schmerzvoll.
Wenn jemand droht unwissentlich in Probleme zu stolpern, genügt ein kurzer Hinweis fürs eigene Gewissen. Wenn es jemandem egal ist –
Lem' und lem' lassn.
Man sollte schon zwischen Ordnungswidrigkeiten und Dingen wie Urkundenfälschung unterscheiden. Das eine regelt Geld. Das andere nicht. Bei ersterem ist die Frage nur wieviel es einem halt Wert ist.
Funfact: Auch Straftatbestände können mit Geld geregelt werden, eben auch der §267. Die Einsicht würde aber ein Minimum an Wissen in dem Bereich oder eine Google-Suche ins StGB erfordern.
Nichts für ungut.
Das ist das schöne an Meinungsvielfalt man muss auch in der Lage sein andere Standpunkte auszuhalten. Mir jedenfalls fällt das aussenordentlich leicht.
Na, das hoffe ich doch sehr.
Anyway, so einen China-Schrott vom Ali würde ich mir so oder so nie einbauen. Der Rest ist Geschmacksfrage.
Und sollte es hier einen Juristen geben, der mich verbessern möchte – gern, auch per PN. Hab ein offenes Ohr.