@Det65
bei Beleuchtung ist die Aussage richtig -> muss funktionieren wenn eingebaut
....aber andere Dinge nicht unbedingt. Wenn z.B. die Rückfahrkamera nicht funktioniert ist das kein Problem.....
Bei Zulassung vor 2014 stellt also ein nicht funktionierendes Reifendruckkontrollsystem kein Problem dar - woher ich das weiss?
Habe mich ausführlich bei TÜV mit Ingenieur darüber ausgetauscht.
Komisch meiner Dekra Mann sagt was anderes..... Das hat mit Bj 2014 gar nichts zu tun, das RDKS System, wenn eingebaut, ist ein Sicherheitsrelevantes System.
Wenn ein Prüfer feststellt dass das System vorhanden ist MUSS es gehen, ein Airbag oder Nebelscheinwerfer müssen auch funktionieren wenn verbaut, obwohl es keine Pflicht ist. Das Auto hat mit RDKS seine E Zulassung bekommen. Das ist nur die rechtliche Seite, die menschliche mal außen vor gelassen.
Ich zitiere aus einem GTÜ Bericht.
Bei Fahrzeugen, die nach den Daten der EG-Verordnung zugelassen wurden bzw. genehmigt wurden (neue Ty- pen ab 01.11.2012 und alle typgenehmigten M1-Fahr- zeuge mit Erstzulassung ab dem 01.11.2014), darf das RDKS nicht deaktiviert werden. Bei älteren Fahrzeugen, in die der Fahrzeughersteller diese Systeme freiwillig und serienmäßig verbaut hat, hängt es davon ab, ob der Hersteller die Deaktivierung zulässt. Die Deaktivierung kann unter Umständen Einfluss auf andere sicherheits- relevante Systeme im Fahrzeug haben und wird deshalb von den meisten Herstellern nicht zugelassen.
Man kann es nicht abstellen.... eigentlich!!!