Es gibt Gerüchte, man könne einen Rammschutz (Bullenfänger, whatever) als "universellen Geräte-träger" eintragen lassen, aber ich glaub nicht dran.
Das Problem ist: häufig kennt mal "einer" jemandem beim Tüv, und der trägt das dann "mit zwei zugedrückten Augen" ein. WERT ist dies noch lange nichts.
1.) Wird dir jeder Gutachter sagen - wenn du mit einer Kopie des anderen Fahrzeugscheins ankommst - es ist mir egal, wer das eingetragen hat, ich mach das nicht.
(Denn jeder Gutachter muss für seine Eintragungen im Zweifel gerade stehen)
2.) Ist eine Eintragung durch den TÜV zwar Notwendig, aber kein all-umfassender Freifahrtsschein. Auch wenn man es von einem TÜV Gutachter hat eintragen lassen, kannst du in einer Kontrolle der Gelackmeierte sein, und behandelt werden als wäre es nicht eingetragen. Für den "Kunden" ist das eine doofe Sache, Rechtlich aber klar: Der TÜV darf nur eintragen, was gängigen Gesetzen entspricht. Trägt er etwas anderes ein, ist die Eintragung "hinfällig".
Die weiteren Konsequenzen "für dich" liegen dann im "Ermessens-Spielraum": Die Rennleitung kann dich "verschonen", lediglich eine Demontage und Austragung fordern - oder du hast Pech, und das Ganze wird als Fahren ohne Betriebserlaubnis gehandhabt.
Den letzten Fall habe ich erlebt, als ein befreundeter Motorrad Fahrer von einem bekannten TÜV-Prüfer einen Auspuff mit 103 DB hat "eintragen" lassen. Die Sache endete vor Gericht, und die Begründung des Richters war: Auf Grund der gängigen STVZO hätte sich der Halter über die Eintragung von 103DB wundern müssen. Da dies nicht geschehen ist, liegt eine offensichtliche Inkaufnahme einer mangelhaften Prüfung vor."
Und beim "klassischen Bullenfänger" sehe ich das dann am Ende ähnlich. Die Aussage "Ich hob dacht, des isch a Werkzeug-Halter?!" dürfte wohl kaum glaubhaft wirken, auch wenn als solche eingetragen.
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Wenn die Teile als "Personenschutzbügel" gemäß EU-Richtlinie "RREG 2005/66/EG" deklariert sind dann bekommst du das Eingetragen - hat nur mit einem "Rammschutz", der Schaden vom Auto abhalten soll so gar nichts gemein, sieht nur "ähnlich" aus. (Sie klappen entweder bei Kollision nach hinten weg, Sind aus weichem Plastik statt Edelstahl, usw, usw...)
Aber manchmal will man so ein Teil ja nur wegen der Optik und nicht wegen dem "praktischen" nutzen - dann spricht natürlich nichts dagegen.